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Aber auch für private Vermieter können Mieterstromprojekte attraktiv sein und Vorteile sichern, die weit über zusätzliche Renditen hinausgehen: „Hauseigen­ tümer können durch den Einsatz von Mieterstrom die Energiebilanz des Gebäudes aufbessern und sich somit für zukünftige strenge Effizienzstandards wappnen“, weiß Frank Schäfer. „Daneben kann der positive Klimaeffekt durch den Einsatz erneuerbarer Energien einen Imagegewinn für Vermieter mit sich bringen.“ Im Zuge der Sektor­ kopplung ist zudem der Vertrieb des überschüssig produzierten Stroms über Ladesäulen für Elektroautos denkbar. So fällt auch Frank Schäfers Fazit deut­ lich positiv aus: „Mieterstrom bietet ein großes Potenzial für die Umsetzung der Energiewende und kann durch die aktive Teilhabe von Mietern und Vermietern die Akzeptanz der Bevölkerung für erneuerbare Energien steigern.“

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Information Weitere Informationen über Mieterstrom und das Projekt finden Sie auf den Internetseiten von Haus & Grund Kiel und BEN. Einen ersten Eindruck, ob das Dach für die solare Nutzung geeignet ist, erhalten Hauseigentümer über das Kieler Solardachkataster.

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Energiegenossenschaft der Mieter: Mieter können eine Energiegenossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und die Photovoltaikanlage gemeinschaftlich betreiben und nutzen. Auch die Verpachtung der Anlage an Externe oder die Mieter ist möglich. Die Pächter sind dann nicht Eigentümer der Anlage, mieten diese aber und können den Strom selbst nutzen oder einspeisen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Wartung, der Betrieb und die Abrechnung übernommen wird. Alternativ kann eine Genossenschaft auch die Dachfläche des Hauses verpachten. Eine externe Firma oder Privatperson kann dann die Dachfläche nutzen und eine Anlage zur Stromerzeugung errichten.

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