Rechtsextremismus und Rassismus als Themen in der IJA

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Einführung ins Thema

Bezug auf die Vermeidung von Verletzun­ gen, Beleidigungen und Übergriffen gibt. Das fängt beim Sprachgebrauch an und endet beim Schutz vor Gewalt. Dennoch kann es natürlich auch auf Internationalen Jugendbegegnungen zu rechtsextremen Äußerungen kommen. Beim Austausch über Ländergrenzen hinweg wird jedoch sichtbar, dass eine Abgrenzung von Rechtsextremismus sehr unterschiedlich vonstattengehen kann und die Grenze, ab der eingegriffen wird, sehr unterschiedlich verlaufen kann. Ebenso wie beispielsweise in Dänemark oder in den USA Scientology als „norma­ le“ Religionsgemeinschaft gilt, während Träger Internationaler Jugendarbeit in Deutschland als Mittelempfänger häufig sogar aktiv dafür Sorge tragen müssen, dass Scientology-Strukturen nicht un­

terstützt werden, gelten rechtsextreme Positionen beispielsweise in Dänemark oder den USA häufig als „normale“ po­ litische Meinungsäußerung. Das erklärt manches Problem, rechte Seiten bei Fa­ cebook löschen zu lassen und das erklärt vielleicht auch manches Unverständnis unserer Begegnungspartner darüber, dass in Deutschland neben Hakenkreuzen beispielsweise auch die Leugnung des Ho­ locausts verboten ist. Für manche unserer Begegnungspartner mag es wie ein Tabu erscheinen, das Gegenreaktionen erst heraufbeschwört – in Deutschland steht aber die Schutzfunktion dieser Regelun­ gen im Vordergrund. Ähnlich verhält es sich mit der größe­ ren Normalität von rechtsextremen und rechtspopulistischen Parteien in vielen europäischen Ländern. Während es in

Deutschland selbstverständlich ist, dass die NPD beispielsweise von öffentlich- rechtlichen Medien nur dort eingeladen wird, wo es sich gar nicht vermeiden lässt, und es um die AfD und ihre Reprä­ sentation in den Medien aktuell immer wieder interessante Debatten gibt, ist die Situation in vielen Begegnungsländern längst eine andere. Der erste europaweit diskutierte Tabubruch ereignete sich bei der Bildung der ÖVP-FPÖ-Koalition in Wien im Jahr 2000. Hier hat die EU ihre ablehnende, zum Teil boykottierende Haltung – gestützt von allen damals 14 weiteren Mitgliedsstaaten – letztendlich nicht durchsetzen können. Dem EU-Ver­ trag folgend können eigentlich auch alle EU-Staaten nur gute und demokratische und die Menschenrechte achtende Re­ gierungen haben, so definiert sich die EU quasi selbst. Seitdem kam es allerdings

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