Rechtsextremismus und Rassismus als Themen in der IJA

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Prävention, Intervention und Bildungsarbeit: Möglichkeiten und Methoden

Chancen und Grenzen

Zu den Vorteilen eines Leitbildes und ei­ ner Hausordnung gehört die sichtbare Positionierung nach innen und außen, indem eine klare Grenze zu rechtsextre­ mem und rassistischem Verhalten oder Akteuren gezogen wird. Das schriftlich festgelegte Bekenntnis zu Grund- und Menschenrechten bedeutet eine Stär­ kung potenzieller Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt. Diese können davon ausgehen, dass in der Organisation oder Einrichtung ein Problembewusstsein vorhanden ist und die dort beschäftigten Menschen bei entsprechenden Vorfällen sensibel reagieren. Alle können sich in ihren Handlungen darauf beziehen, dass es zuvor eine Einigung auf ein transparen­ tes Vorgehen gegeben hat. Damit ist ein formaler Rahmen geschaffen, der die Po­ sition der Beschäftigten und Verantwort­ lichen stärkt. Die Niederschrift von Regeln allein reicht jedoch nicht aus. Diese müssen im Alltag auch umgesetzt und durchgesetzt wer­ den: Dafür ist eine inhaltliche Auseinan­ dersetzung mit den Themen Rechtsext­ remismus und Rassismus notwendig. Es muss eine Absprache erfolgen, wie im Fall von rassistischer Diskriminierung, dem Tragen rechtsextremer Kleidungsmarken und menschenverachtender Äußerungen reagiert werden soll. Diejenigen, die eine Hausordnung umsetzen, müssen regel­ mäßig ihre eigene Haltung reflektieren und aufmerksam und sensibel für mögli­ che Grenzüberschreitungen sein.

• rassistische oder rechtsextreme Schriften, Musik, Kennzeichen,

Auf der Basis eines menschenrechtsorien­ tierten Leitbildes kann eine Hausordnung erstellt werden, die eine Umsetzung des Leitbildes unterstützt. Diese Hausord­ nung sollte so formuliert sein, dass sie in der alltäglichen Anwendung hilfreich ist. Dafür empfehlen sich deutliche Formulie­ rungen zur Abgrenzung von rassistischer und rechtsextremer Ideologie und men­ schenverachtenden Haltungen. Diese können sowohl als Äußerung, Handlung oder Darstellung zum Beispiel mit folgen­ der Formulierung verboten werden:

Symbole und Codes mitzuführen, zu verwenden oder zu verbreiten“ 1

Damit kann die Hausordnung zum Bei­ spiel eine Handhabe gegen das Tragen rechtsextremer Kleidungsmarken wer­ den, aber auch Personen die Teilnahme verwehren, die sich rassistisch geäußert haben. Die Vereinbarung und Anwen­ dung von Hausordnungen ist auch im Rahmen von Jugendreisen, Austauschan­ geboten, Seminaren und internationalen Begegnungen möglich.

„In der Einrichtung und auf dem Gelände ist es untersagt:

• in Wort und Schrift die Freiheit und Würde von Menschen verächtlich zu machen (z.B. durch Sexismus, Rassismus, Antisemitismus)

1 Verein für Demokratische Kultur (VDK) und Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR): Integrierte Handlungsstrategien zur Rechtsextremismuspräven­ tion und -intervention bei Jugendlichen. Hinter­ grundwissen und Empfehlungen für Jugendarbeit, Kommunalpolitik und Verwaltung, Berlin 2006, S.94.

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