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Prävention, Intervention und Bildungsarbeit: Möglichkeiten und Methoden
Umgang mit kritischen Situationen – zwei Fallbeispiele
I n einer Arbeitseinheit der Fachtagung berichteten Teilnehmende von selbst er lebten kritischen Situationen für die dann in Kleingruppen mögliche Lösungsansät ze diskutiert wurden. Exemplarisch sind hier zwei typische Beispiele dargestellt. Im ersten Fall traf eine Gruppe der Teil nehmenden während einer Internationa len Jugendbegegnung unterwegs auf Ju gendliche, die T-Shirts mit der Aufschrift „Der Hass ist unser Stolz“ trugen. Wie können eine internationale Gruppe und deren Leitung mit einer potenziellen Be drohung durch Jugendliche mit extrem rechter Einstellung umgehen? Als wichtige Grundregel wurde genannt, keine Panik zu entfachen, sondern die Thematik ruhig und besonnen anzuge hen, indem im Team zunächst Überlegun gen darüber angestellt werden, welche Möglichkeiten bzw. Handlungsoptionen
es sinnvoll sein, vorhandene Notfallpläne um Fragen zum Thema Rechtsextremis mus / Rassismus zu erweitern. Erwähnt wurden auch gute Erfahrungen mit Trainings, in denen ein bewusster und aktiver Umgang mit Körpersprache erlernt werden kann, der auch in Bedro hungssituationen zur Verfügung steht. Elemente derartiger Trainings können beispielsweise das Erlernen wirksamer sprachlicher Grenzziehungen (deutlich „Nein“ sagen oder kontrolliert schreien) sein. Der zweite Teil der Diskussion betraf die Frage, wie die Situation den jugendlichen Teilnehmenden gegenüber angespro chen werden kann, wie ihnen geholfen werden kann, mit derartigen Situationen umzugehen und ob es immer notwendig ist zu reagieren. Hier überwog die Einschätzung, dass es sinnvoll sei, Unwohlsein oder potenziel le Bedrohungen gegenüber der Gruppe anzusprechen, ohne Angst zu verbreiten. Einstiegsfragen nach einer Beschreibung der gemeinsam erlebten Situation (viel leicht auch zur Orientierung für nicht be teiligte weitere Teilnehmende) könnten sein: Wie habt ihr das empfunden? Was löst das bei euch aus? Es kann sinnvoll sein, auch die politischen Hintergründe
vorhanden sind. Ist es sinnvoll, die Po lizei anzurufen, auch wenn es sich ggf. zunächst „nur“ um eine abstrakte Be drohungssituation handelt? Es wäre bei spielsweise denkbar, zu melden, dass hier eine Gefahrensituation entstehen könnte. Nach Möglichkeit sollte auch gefragt wer den, ob Einzelpersonen besonders ge fährdet sind, um ggf. gezielt Sicherheits maßnahmen ergreifen zu können. Berichtet wurde von Notfallplänen einzel ner Organisation und der durchgehenden Erreichbarkeit von zum Beispiel haupt amtlichen und/oder pädagogisch erfah renen Mitarbeiter(inne)n des Trägers der Maßnahme. Auf einem Notfallplan sollten auch vermeintliche Selbstverständlichkei ten wie die Notrufnummer 110 oder die Mobilnummern von Verantwortlichen des Trägers vermerkt sein, um in hektischen oder unübersichtlichen Situationen schnell reagieren zu können. Gegebenenfalls kann
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