01-2020 D

Gewalt? Is lam

– Religion des

Friedens oder der

schen Stämmen nach wie vor praktiziert wird. Mit «nicht masslos» ist gemeint, dass man nicht masslos viele Personen als Rache für den Ge- töteten umbringen soll. Gemäss den Gesetzen der Scharia gibt es mindestens fünf Arten von gerechtfertigtem Töten: • Blutrache: (siehe oben) • Todesstrafe: beispielsweise für Ehebruch oder Homosexualität • Ehrenmord: in den Hadithen, der Sammlung von Taten und Aussprüchen von Mohammed, lehrt dieser zum Beispiel die Stei- nigung von Ehebrechern • Tötung bei Religionswechsel: «Wer seine Religion wech- selt, den tötet», soll Mohammed gemäss den Haditheversen ge- lehrt haben • Im Verteidigungs- und im Angriffskrieg: für die Sache des Islams ist Töten erlaubt Es gibt allerdings auch friedliche Verse im Koran, die dazu aufrufen, Feinden nicht mehr Schaden zuzufügen, als sie selber angerichtet ha- ben. Beides ist da: sowohl die kriegerischen als auch die friedlichen Verse. Bleibt es also letztlich jedem selber überlassen, wie er die Verse verstehen will?

Sure 17:33: «Und tötet nicht den Menschen. Das hat Allah verboten, ausser es gibt einen rechtmässigen Grund. Wer ungerechterwei- se getötet wird, dessen nächstem Verwand- ten haben Wir Ermächtigung erteilt (Recht einzufordern); doch soll er nicht masslos im Töten sein.» Wer nur den ersten Teil des Verses liest, könnte zum Schluss kommen, dass hier das Töten verboten wird. Doch der zweite und dritte Teil zeigen etwas anderes: Es gibt Aus- nahmen, in denen das Töten als «rechtmäs- sig» gilt. Die erste Ausnahme wird gleich erwähnt: Wenn jemand unschuldig getötet wurde, so hat Allah, als «Wir» bezeichnet, dem nächsten Verwandten das Recht gege- ben, ebenfalls zu töten. Was dabei herauskommt, ist nichts anderes als Blutrache, wo bei Mord und Gegenmord viele Unschuldige ums Leben kommen. Es ist kein Zufall, dass diese Blutrache bei vielen islami-

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