Expertise Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

3.1.3 Rechtslage: Beteiligung Im Bereich Beteiligung zeigt der internationale Vergleich eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativer Reichweite und institutioneller Verankerung. Auf der Ebene von Rechtsgrundsätzen ist Kinder- und Jugendbeteiligung in nahezu allen untersuchten Ländern als Prinzip anerkannt, als Umsetzungspflicht aus Artikel 12 UN-KRK und als Bestandteil der GC25. In der regulatorischen Praxis hingegen bleibt Beteiligung überwiegend konsultativ und projektförmig: Sie ist selten gesetzlich verankert, meistens ohne realen Einfluss auf Regulierungsentscheidungen und selten auf Kontinuität ausgelegt. Argentinien und die EU markieren hier zwei unterschiedliche, aber aufschlussreiche Beispiele. Argentinien: Die Red Nacional de Adolescentes Promotoras y Promotores de Derechos (ReNAPDe) der nationalen Defensoría de Niñas, Niños y Adolescentes (unabhängige nationale Kinderrechtsinstanz) ist ein strukturell verankertes bundesweites Format für Jugendbeteiligung in Regulierungsprozessen. Im September 2024 erarbeiteten 210 Jugendliche die inhaltlichen Grundlagen für die Empfehlung Nr. 12 der Defensoría zum Schutz in digitalen Räumen, ein Dokument, das direkt als Grundlage für parlamentarische Anhörungen und den Gesetzentwurf 5379-D-2024 zu sicheren digitalen Umgebungen eingeflossen ist. Das Besondere dieses Formats liegt darin, dass Jugendliche nicht nachgelagert zu bereits getroffenen Entscheidungen konsultiert wurden (wie dies z.B. in Australien der Fall war), sondern am Beginn eines Regulierungsprozesses. Dass dieses Format durch den Regierungswechsel 2023 und die institutionelle Abschwächung der nationalen Kinderschutzbehörde unter Druck geraten ist, unterstreicht zugleich eine strukturelle Schwachstelle. EU: Das europäische Netzwerk der Safer Internet Centres (Insafe) hat Jugendbeiräte als festes Format in der Umsetzung der BIK+-Strategie integriert. In 25 EU-Ländern wirken nationale SIC-Youth-Panels mit; das EU Youth Panel des Safer Internet Forums konsolidiert diese Perspektiven auf europäischer Ebene. Seit 2024 ergänzt ein Internationales Youth Panel die

globale Dimension. Diese Panels sind jedoch vorwiegend beratend und in ihrer institutionellen Anbindung an Regulierungsentscheidungen begrenzt: Sie informieren Kommunikationsstrategien und Bildungsmaterialien, wirken aber selten direkt auf Gesetzgebung oder Plattformregulierung ein.

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat in seinem Bericht darauf reagiert und eine strukturelle Aufwertung von Jugendbeteiligung als verbindliches Element digitaler Governance ausdrücklich auf EU-, EU-Mitgliedstaaten- und kommunaler Ebene gefordert (CoR 2026: 58).

3.1.4 Rechtslage: Teilhabe Das DJI benennt explizit marginalisierte Jugendliche als Gruppe, für die Zugangshürden zu Social Media besonders schädlich sein können: „Insbesondere bei diesen Jugendlichen könnten Zugangsbeschränkungen zu einem verstärkten Gefühl der Einsamkeit und Angst führen, da den Betroffenen wichtige Interaktionen mit Gleichaltrigen entgehen, die über diese Plattformen stattfinden." (DJI 2025: 13). Das DJI nennt explizit Migrant*innen und Mädchen als besonders gefährdete Gruppen mit Verweis auf den UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (Walper et al. 2025).

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