Expertise Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

• Beschwerde-, Melde- und Abhilfeverfahren • Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und Diskriminierung im digitalen Raum

b. Befähigung

Befähigung meint in diesem Kontext die Stärkung der Fähigkeiten von Kindern und jungen Menschen, sich im digitalen Umfeld selbstbestimmt, sicher und kompetent zu bewegen. Der Begriff umfasst damit mehr als klassische Medienkompetenzförderung: Gemeint sind auch altersangemessene Informationen, Unterstützung entsprechend den sich entwickelnden Fähigkeiten des Kindes, die Förderung von Urteils-,

Handlungs- und Schutzkompetenzen sowie die Einbeziehung von Eltern, Fachkräften und Bildungseinrichtungen. Befähigung zielt darauf, Kinder und Jugendliche nicht nur vor Risiken zu bewahren, sondern sie in die Lage zu versetzen, die Chancen digitaler Räume eigenständig und reflektiert zu nutzen.

Darunter fallen insbesondere: • Medienkompetenz und digitale Bildung von Kindern und jungen Menschen

• altersgerechte Information und Orientierung im digitalen Raum • Unterstützung durch Eltern, Fachkräfte, Schule und Jugendhilfe • Förderung selbstbestimmter, reflektierter und sicherer Mediennutzung • Berücksichtigung der sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern und jungen Menschen

c. Beteiligung

Beteiligung ist enger als Teilhabe zu verstehen und meint die Mitwirkung von Kindern und jungen Menschen an der Gestaltung von Regeln, Strategien, Angeboten und Entscheidungsprozessen im digitalen Umfeld. Beteiligung zielt auf Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche bringen ihre Perspektiven ein, finden Gehör und wirken mit an Gesetzgebung, Regulierung, Programmen, Diensten und Schutzmaßnahmen.

Darunter fallen insbesondere: • Anhörung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei Gesetzgebung und Regulierung • Mitwirkung an Strategien, Programmen, Angeboten und Schutzkonzepten • Beteiligung an der Gestaltung digitaler Dienste und Plattformen • institutionalisierte Jugendbeiräte, Konsultationen und Co-Design-Prozesse • kind- und jugendgerechte Verfahren, in denen junge Perspektiven wirksam berücksichtigt werden

d. Teilhabe

Teilhabe bezeichnet den gleichberechtigten, wirksamen und möglichst barrierearmen Zugang von Kindern und Jugendlichen zu digitalen Räumen und deren Nutzung zur Verwirklichung ihrer Rechte. Dazu gehören der Zugang zu Information, Bildung, Kommunikation, Kultur, sozialem Austausch und öffentlicher Meinungsbildung ebenso wie die Möglichkeit, digitale Technologien für Lernen, Beziehungspflege und gesellschaftliche

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