Expertise Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Orientierung zu nutzen. Teilhabe zielt damit auf die Vermeidung digitaler Ausgrenzung und auf die Schaffung von Bedingungen, unter denen Kinder digitale Möglichkeiten tatsächlich nutzen können. Der Bereich Teilhabe berücksichtigt sich entwickelnde Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, marginalisierte Gruppen und Kinder und Jugendliche, die besonders von Abgrenzung bedroht sind. Darunter fallen insbesondere: • kindgerechter und möglichst diskriminierungsfreier Zugang zum digitalen Umfeld • Zugang zu Information, Bildung, Kultur, Kommunikation, gesellschaftliche Beteiligung • digitale Inklusion und Barrierefreiheit • Bezahlbarkeit • Vermeidbarkeit digitaler Ausgrenzung und Benachteiligung • Zugang zu Information, Bildung, Kultur, Kommunikation, gesellschaftliche Beteiligung 3. Internationale Vergleichsbefunde 3.1 Rechtslage / Strategien Der internationale Vergleich zeigt, dass sich die Rechtslage in vielen Staaten von einem engen, reaktiven Verständnis von Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum wegbewegt. Zunehmend wird nicht mehr nur auf einzelne gefährdende Inhalte oder rechtswidrige Kommunikation reagiert, sondern auf die strukturellen Bedingungen digitaler Dienste selbst: auf Design, Datenverarbeitung, Voreinstellungen, Altersabsicherung, Plattformverantwortung und die kinderrechtliche Ausrichtung digitaler Umgebungen (Safety by Design / Safety by Default). Dieses Ergebnis mag auf den ersten Blick überraschen, da die mediale Berichterstattung vor allem einzelne, besonders medienwirksame Maßnahmen beleuchtet wie pauschale Altersgrenzen für Social- Media-Plattformen (z. B. in Australien) und Handyverbote an Schulen, die eher einem reaktiven Muster entsprechen und politischen Symbolcharakter tragen. Diese einzelnen Maßnahmen werden in der medialen Darstellung allerdings häufig aus dem Kontext von umfassenderen nationalen Strategien herausgerissen. Bei genauerem Hinschauen zeichnet sich ein differenziertes Bild: Auf der Ebene der Regulierungsrahmen ist die Verschiebung hin zu strukturell-proaktiven Ansätzen deutlich und besonders in Europa klar erkennbar: z. B. in der BIK+Strategie, dem Digital Services Act (DSA) und nationalen Umsetzungen wie dem Age Appropriate Design Code (AADC) in UK oder dem Online Safety Act (OSA) in UK und Irland. Dies spiegelt sich auch in den zentralen Befunden des BIK Policy Monitor-Berichts 2025: Nahezu alle teilnehmenden Länder (28 von 29) behandeln Schutz, Befähigung und Beteiligung im digitalen Raum in nationalen Strategien und Gesetzgebung als prioritär (O’Neill /Dopona 2025: 10). 3.1.1 Rechtslage: Schutz Die Studie der 5Rights Foundation zeigt in Bezug auf die Leitkategorie Schutz (im engere Sinne), dass Technologieunternehmen, Kinder und Jugendliche bereits im Design Risiken aussetzen, weil kommerzielle Interessen im Vordergrund der digitalen Produkte, Social-Media-Plattformen und

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