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Frauen und Familie
Geschäftsbericht 2022
tenübernahme beim Landkreis stellen muss. Nichtverdienerinnen müssen einen Antrag nach SGB II stellen, um die Miet- und Lebens- haltungskosten zu sichern. Rückblick Im Jahr 2022 war die Schutz- wohnung stets belegt mit einer 96% Auslastung. Dort fanden acht Frauen und fünf Kinder Si- cherheit, Unterstützung sowie Begleitung durch erfahrene Fach- kräfte in einer herausfordernden Lebenssituation. Freie Plätze werden in der Regel nahtlos be- legt, da der Bedarf und die Not an Schutzplätzen enorm ist. Die insgesamt 83 Anfragen nach Plätzen in der Schutzwohnung kamen aus verschiedenen Instan- zen: • 24% aus Beratungs- und Inter- ventionsstellen • 23% durch die Betroffenen selbst
Beschreibung des Angebotes Der Einzug in die Schutzwohnung bietet ein sicheres und geschütz- tes Umfeld, in denen die Frauen und die Kinder zur Ruhe kom- men können. Die Befreiung aus einer gewalttätigen Beziehung stellt eine neue Alltagsorganisa- tion dar: Eigenverantwortung und Selbstschutz müssen ausgebaut werden. Das Verlassen der gemeinsamen Wohnung zwingt die Frauen, ihre sozialen Ressourcen und Sicher- heit aufzugeben, darum ist die Stärkung der Frau für ein selbst- bestimmtes, autonomes Leben, das Ziel der psychosozialen Be- gleitung. Das bedeutet neben der Stärkung des Selbstwertgefühls, das Aufzeigen und Einüben von Handlungsalternativen und die Entwicklung einer positiven Zu- versicht und eine selbstständige Organisation des Alltags für sich und die Kinder. Die Bedürfnisse und Interessen der Kinder werden in den Blick genommen, damit eine altersgerechte Unterstüt- zung geleistet wird. Nach dem Einzug in die Schutz- wohnung treten die Frauen in eine Eingewöhnungsphase, wobei ihre nächsten Ziele vereinbart und dementsprechend angepasste Handlungen und Maßnahmen ein- geleitet werden. Die Kooperation und das Mitmachen sind notwen- dig, damit die Frauen ein neues Leben initiieren können. Die Aufwendungen für die Schutzwohnungen werden über Tagessätze finanziert, die der Träger mit dem Landratsamt ver- handelt. Tagessatzfinanzierung bedeutet, dass jede Frau bei der Aufnahme einen Antrag auf Kos-
Vier Auszüge wurden 2022 durchgeführt: • 2 zum ursprünglichen Kreis
• 2 ins Frauenhaus
Alle Bewohnerinnen kamen aus anliegenden Kreisen und wurden in folgenden Themen beraten und unterstützt: • allgemeine Themen: Behörden- gänge, Tagesstruktur, Freizeit, Wegetraining, Online-Banking, Gespräche üben, Budget, Er- nährung…
• Wohnungssuche
• situationsbezogene Themen: Gewalt erkennen, Stalking-Prä- vention, Sicherheitsplan… • Vermittlung/Begleitung zu wei- teren Fachstellen/Institutionen. Durchschnittlich werden zehn weitere Fachstellen per Frau in- volviert, u.a. Jobcenter, Ärzte, Kita/Krippe, Rathaus, Jugend- amt, Inkasso, Polizei, Fami- liengericht, Ausländerbehörde, Beratungsstelle(n), Immobilien- gesellschaft(en), Bildungszen- trum, Anwälte oder das Fami- liengericht.
• 16% aus einem Frauenhaus
• 14% durch die Polizei
• 8% durch interne Dienste des DRK Kreisverbands Mannheim
Beratungen: 294 Einzeltermine
• 4% durch Familienangehörigen
• 11% über andere Akteure, bei- spielsweise Jugendamt, Anwäl- te, Krankenhäuser oder Schulen. Neben dem Mangel an Plätzen für Betroffene ist ein weiteres Prob- lem der prekäre Wohnungsmarkt der ein eigenständiges Wohnen im Anschluss an den Aufenthalt in einer Schutzwohnung erschwert.
164 Telefonate
138 SMS oder E-Mails
10 Nachsorgeaktivitäten
41 Hausversammlungen
Die Frist des dreimonatigen Ma- ximalaufenthalts stellt sich zurzeit
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