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RATGEBER | HAUSBAU 32

Checkliste Hausbau Was Bauherren beachten müssen

>> Nachbesserungen: Die Abnahme kann verweigert werden, wenn der Bau wesentliche Mängel aufweist. Der Bauträger muss dann nachbessern. >> Unterlagen: Bauherren sollten ebenfalls prüfen, ob ihnen alle technischen Unterlagen vorliegen. >> Verjährungsfrist: Innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren (Verträge nach VOB: vier Jahre) müssen Baufirmen Mängel nachbessern, die nach der Abnahme aufgetreten sind. Rund ein Jahr vor Ablauf dieser Frist sollten Bauherren das Haus mit einem Sachverständigen auf mögliche Mängel hin untersuchen, um diese noch fristgerecht geltend machen zu können.

>> Bezahlung: Es ist empfehlenswert, die Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren. Dabei sollten die Raten ungefähr dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen entsprechen. >> Fertigstellung: Verzögert sich der Hausbau, kann das für Bauherren teuer werden. Es ist daher sinnvoll, eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass die Fertig- stellung nicht fristgerecht erfolgt. >> Fertigstellungsgarantie: Diese garantiert, dass das Bauprojekt auch dann abgeschlossen wird, wenn die Baufirma zahlungsunfähig ist.

abzuschließen. Bei der Beauftragung eines Bauunternehmens haftet nur dieses als Vertragspartner des Bauherrn. Schließlich plant der Architekt das Haus individuell nach den Vorstellungen des Bauherren, während man beim Bauunternehmer quasi „von der Stange“ kauft. >> Art des Bauvertrags: Das 2018 reformierte Bauvertragsrecht sieht drei mögliche Vertragsarten vor (Vertrag nach BGB, VOB-Vertrag oder Verbraucherbauvertrag), aus denen sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Bauherren und Baufirmen ergeben. Der Widerruf eines Bau­ vertrags ist nur bei einem Verbrau- cherbauvertrag möglich. In diesem Fall können beide Vertragsparteien innerhalb von 14 Tagen ab Unterschrift widerrufen. >> Inhalte prüfen: Der Bauvertrag sollte klar alle Bauleis- tungen, Zuständigkeiten und Fristen des Bauvorhabens regeln. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ihn vorab von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. >> Baubeschreibung: Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags und sollte möglichst genau und detailliert verfasst sein, damit Bauherren die Ausführungen kontrol­ lieren können. Die Baubeschreibung gibt zum Beispiel Aufschluss, ob das im Vertrag beschriebene schlüsselfertige

Baukontrolle und Bauabnahme

Sie sind entschlossen zu bauen? Die Finanzierung steht mehr oder weniger und ein Grundstück haben Sie eventuell auch schon im Blick? Dann heißt es: loslegen! Doch beim Hausbau lauern etliche Fallstricke. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

im Angebot verraten. Unerschlossene Grundstücke mögen auf den ersten Blick günstiger erscheinen. Doch eine Erschließung, also Anschluss an die Kanalisation, Energie- und Wasserver- sorgung oder das Legen von Telefon- und Kabelanschluss, kann erhebliche Summen kosten können. Auch kann sich eine Erschließung ziemlich lange hinziehen und somit den Hausbau verzögern. >> Beschaffenheit des Grundstücks: Genau unter die Lupe nehmen sollten Bauherren auch die Beschaffenheit des Grundstücks und des Baugrunds. Hanglagen müssen anders bebaut werden als ebene Flächen. Ist der Grundwasserstand beispielsweise enorm hoch, braucht das Haus unter Umständen eine aufwändige Kellerabdichtung. >> Bodengutachten: Stellen Sie sicher, dass es bei bereits früher erschlossenen Arealen keine Altlasten gibt, die hohe Sanierungskos- ten aufbürden. Ein Altlastenkataster der Kommune kann hier Aufschluss geben. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Erstel- lung eines Bodengutachtens.

Auftragsvergabe und Bauplanung

Beratung durch Haus & Grund

Auch die laufende Baukontrolle vom Rohbau bis zum Innenausbau sollte überprüft werden – möglichst durch einen unabhängigen Sachverständigen. Bei der finalen Bauabnahme heißt es: nicht vorschnell abnehmen, sondern gründlich auf Mängel prüfen. >> Regelmäßige Baukontrolle: Eine unabhängige Baukontrolle über alle Planungs- und Bauphasen hinweg, schützt vor einer unsachgemäßen Aus- führung. Nur so haben Bauherren die Gewähr, dass Mängel nicht nur gefun- den, sondern auch beseitigt und nicht unter den Teppich gekehrt werden. >> Bauabnahme: Vor dem Einzug ins eigene Haus steht die Bauabnahme. Das ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Dies sollte jedoch nicht voreilig geschehen. Da am offiziellen Termin meist keine Zeit ist, das gesamte Haus zu prüfen, sollte der unabhängige Sachverständige die Immobilie vor der Bauabnahme noch einmal einer gründli- chen Baukontrolle zu unterziehen.

Schlüsselfertig oder mit eigenem Architekten bauen? Die meisten

Unter www.hausundgrund.de/ efh-handwerkgenau finden Sie einen kostenlosen Bauvertrag, den Haus & Grund zusammen mit dem Zentral­ verband Deutsches Baugewerbe (ZDB) entwickelt hat. Damit Sie bei der Beauftragung an alles denken, erhalten Sie dazu die „Checkliste Leistungs­ beschreibung“, die Haus & Grund zusammen mit der Initiative „Kosten- günstig qualitätsbewusst bauen“ beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet hat. Zusammen mit der ausführlichen Ausfüllanleitung für den Bauvertrag

Bauherren entscheiden sich heute für ein schlüsselfertiges Objekt. Das heißt, sie planen und bauen nicht mit dem eigenen freien Architekten, sondern dele­ gieren den Hausbau an eine Baufirma, die ihn schlüsselfertig errichtet. Dabei hat die Beauftragung eines Architekten durchaus Vorteile. Dieser steht sozusagen „im Lager“ des Bauherrn und vertritt dessen Interessen gegenüber einem Bauunternehmer oder den Handwerks- betrieben mit den einzelnen Gewerken. Für Fehler des Architekten haftet eine Haftpflichtversicherung, die vor­ geschrieben ist. Bei den Kosten kann sich positiv auswirken, dass der Architekt die Gewerke ausschreibt. Bei Baumängeln kann der Bauherr den Architekten und die beauftragten Handwerksunternehmen in Regress nehmen. Empfehlenswert ist es aber, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Bauleistungsversicherung

Grundstückskauf

Ist das Grundstück gefunden, müssen angehende Bauherren gründlich re- cherchieren, bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben. Denn nicht auf jedem Grundstück kann man auch sein Traumhaus verwirklichen.

Haus tatsächlich bezugsfertig ist, denn „schlüsselfertig“ ist kein gesetzlich definierter Begriff.

>> Bebauungsplan einsehen: Dieser gibt – wenn vorhanden –

>> Mehrkosten vermeiden: Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten alle Sonderwünsche im Vertrag berück- sichtigt und ein Festpreis vereinbart werden. Zudem sollte auf versteckte Ausschlüsse bestimmter Kosten geachtet werden – beispielsweise bei Hausanschlüssen oder Genehmi- gungskosten.

haben Sie alles, um gut in den Einfamilienhausbau zu starten.

Aufschluss darüber, wie das Grund- stück bebaut werden darf: zum Beispiel welche Dachformen oder wie viele Stockwerke gebaut werden dürfen. >> Erschließungskosten: Ob ein Grundstück schon erschlossen ist oder nicht, wird in aller Regel schon

Sollten Sie Fragen zum Bauvertrag haben oder einen Sachverständigen für die Bauphase benötigen, können Sie sich jederzeit an Ihren örtlichen Haus & Grund-Verein wenden.

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