Mein Haus & Grund_Projekt Eigenheim

ADVERTORIAL | VERBRAUCHERTIPP 58

Wohngebäude müssen mindestens zehn Jahre alt sein Den iSFP kann man für Sanierungs- vorhaben von Ein-, Zwei- und Mehr­ familienhäusern nutzen. Voraussetzung für Fördermittel ist, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und vor- wiegend als Wohngebäude genutzt wird. Einen Förderantrag können Eigentümer, Mieter, Pächter oder auch Energiedienstleister von Wohngebäu- den (Contractor) stellen. Antragsteller brauchen gegebenenfalls die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Erster Schritt ist der Auftrag an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater. Dieser hält empfeh- lenswerte Sanierungsmaßnahmen fest. Der Energieberater stellt beim BAfA einen Zuschussantrag für das Gebäude und bekommt einen Förderbescheid. Auftraggeber und Energieberater er­ stellen den iSFP gemeinsam in mehreren Schritten, innerhalb einer Frist von höchstens neun Monaten. Der iSFP ist offiziell abgeschlossen, wenn der Plan in Form der beiden Dokumente und eine letzte Erläuterung vom Energieberater vorliegt. Gemeinsam wird die Verwen- dungsnachweiserklärung unterzeichnet. Diese prüft das BAfA und zahlt anschlie- ßend die Fördermittel aus.

Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 1.300 Euro und für größere Wohngebäude bei 1.700 Euro. Falls Eigentumsgemein- schaften (WEGs) oder ähnliche Gruppen in einer Versammlung eine Erläuterung der Energieberatung wünschen, ist auch dafür ein Zuschuss vorgesehen, dieser beträgt maximal 500 Euro. Zuschüsse für die Beratung und den iSFP werden an den Energieberater ausgezahlt. Später lassen sich für die einzelnen Maßnahmen Fördermittel beantra- gen. Der Energieberater ist außerdem verpflichtet, die Maßnahmen oder Maßnahmenpakete nach Möglichkeit förderfähig auszuarbeiten und auf mögliche Fördermittel hinzuweisen. Ein besonderes Ziel im individuellen Sanierungsfahrplan kann es sein, eine Stufe zum KfW-Effizienzhaus zu errei- chen. Dafür gibt es einen Extra-Bonus. Der staatliche Förderzuschuss nach der Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG) steigt bei jeder erreichten Stufe bei Anwendung des iSFP um fünf Prozentpunkte. Um diesen Bonus zu er- halten, muss die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP umgesetzt sein.

SEIT 1972 FÜR HÖCHSTE ANSPRÜCHE

Sanierungsfahrplan kostet 200 bis 300 Euro

Seit der Eröffnung im Jahre 1972 vereint Muhlack Küchen Design und Funktion. Wir planen vollständige Raumkonzepte und ergänzen durch exklusive Partner wie BoConcept, Bang & Olufsen und viele Weitere. Darüberhinaus koordinieren wir die weiteren notwendigen Gewerke und integrieren Beispielsweise eine qualifizierte Lichtplanung.

Durch den individuellen Sanierungsfahr- plan steigt der Aufwand im Vergleich zur üblichen Energieberatung, weshalb die Rechnung dafür höher ausfallen kann. Das Beratungshonorar wird mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. 20 Pro- zent muss der Auftraggeber selbst bezahlen, das sind in der Regel 200 bis 300 Euro. Dieses Geld ist gut angelegt, weil bereits die ersten umgesetzten Sanierungen diese Kosten üblicherweise mehr als ausgleichen.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Grasweg 16, 24118 Kiel

WÄRMEDÄMMUNG LOHNT SICH DOCH! Kommen Sie in eine unserer Beratungsstellen und wir informieren Sie kompetent und unabhängig zum Thema Wärmedämmung. Terminvereinbarung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Tel.: 0431 61 04 5 Mail: info@muhlack-kuechen.de www.muhlack-kuechen.de

Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online