Internationales Know-how für die Kinder- und Jugendhilfe

3.4 DIVERSITÄT UND INKLUSION

Begründungszusammenhang Die Stärkung und Anerkennung von Vielfalt in Strukturen von Trägern der Kinder- und Jugend- hilfe ist ein wichtiges Anliegen der Fachkräfte­ initiative.International. Vielfalt als von vornherein vorhandene Selbstverständlichkeit wahrzuneh- men, ist dabei ein zentraler Aspekt. Dies soll sich auch in der Entwicklung von Formaten und

Angeboten internationaler Jugendmobilität sowie von Qualifizierungs- und Mobilitätsange - boten für Fachkräfte spiegeln. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: der Kompetenzsprung durch internationale Lernerfahrung kann bei diversitäts- und inklusiv ausgerichteten Begeg- nungen für die Teilnehmenden höher ausfallen.

Gut zu wissen: Hintergründe

Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschen- rechte der Vereinten Nationen haben alle Men - schen ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung. Das beinhaltet auch, dass alle Jugendlichen und Fachkräfte – unabhängig ihrer sozialen Herkunft, Bildungsstand und finanzieller Möglichkeiten ebenso in die Lage versetzt werden sollen, an Mobilitätsmaßnahmen im In- und Auslandteilzunehmen. Inklusion und Diversität werden oft in einem Atemzug genannt, unterscheiden sich jedoch in ihren Ansätzen. Beide Begriffe haben ihren Ursprung in Gleichberechtigungsbewegungen des letzten Jahrhunderts. Während Diversität mehr in Bewegungen genutzt wurde, die sich gegen Rassismus gegenüber schwarzen Men- schen einsetzten, wurde Inklusion in Kontexten verwendet, in denen es um die Gleichberechti- gung von Menschen mit Behinderung ging. Inklusion wird mittlerweile meist breiter verstan- den und zum Beispiel auch auf Menschen bezo - gen, die sozial benachteiligt sind. Beide Konzepte stimmen darin überein, dass der Blick auf die individuellen Unterschiede von Menschen ge - richtet wird. Die Unterschiede werden positiv bewertet und als Ressourcen betrachtet. Die Perspektive der Diversität ist eher beschreibend:

„Differenzlinien“ werden festgestellt und doku - mentiert, ohne dass dies eine Aufforderung zum Handeln implizieren würde. Mit dem Konzept der Inklusion hingegen ist die Vision einer inklusiven Gesellschaft verbunden, an der jede Person mit ihren Besonderheiten ohne große Anpassungsleistungen teilhaben kann. Die gesetzliche Grundlage für ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen – also auch im non-formalen Bereich – gibt es in Deutschland seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechts­ konvention 2009. Daraus ergibt sich für junge Menschen mit einer Behinderung oder Beein- trächtigung der Anspruch auf Teilhabe an den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der Internationalen Jugendarbeit. Viele Träger gestalten ihre Angebote bereits inklusiv; gerade bei der Beteiligung benachteiligter Jugendlicher wurden in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Trotzdem gibt es gerade mit Blick auf die Einbindung von Jugendlichen mit Behinderung in der Praxis immer noch große Herausforderungen, Unsicherheiten und Entwicklungsbedarf.

Mehr dazu unter: https://ijab.de/themen/ inklusion-und-diversitaet

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