Internationales Know-how für die Kinder- und Jugendhilfe

3.5 PARTIZIPATION VON JUGENDLICHEN

Begründungszusammenhang Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland hat die Aufgabe, die gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit für alle jungen Menschen zu ermöglichen. Sie ist darauf ausgerichtet, dass junge Menschen befähigt werden, mit den Herausforderungen moderner Gesellschaften eigenständig und verantwortungsbewusst umzugehen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur wichtig allen jungen Menschen den Zugang für die Teilnahme an Angeboten internationaler Jugend-

mobilität zu ermöglichen, sondern sie auch aktiv in die Gestaltung mit einzubeziehen. Über die Qualifizierungs- und Mobilitätsangebote für Fachkräfte wird diesen ein Fachdiskursraum ermöglicht, in dem das Themenfeld „Partizipa - tion von Jugendlichen“ auch in transnationalen Bezügen bearbeitbar wird. Es sollte in den nächsten Jahren weiterhin nach Möglichkeiten gesucht werden, wie Jugendliche noch stärker am Programm beteiligt werden können.

Gut zu wissen: Hintergründe

Die Partizipation Jugendlicher gehört nach § 11 SGB VIII zu den erforderlichen Zielen der Jugendarbeit: Die Angebote der Jugendarbeit „sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverant- wortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen …)“ Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) §11 Jugendarbeit Absatz (1)

Der Begriff der Partizipation „meint als Sammel - begriff sehr verschiedene Arten und Formen der Beteiligung …, Teilhabe, Teilnahme, Mitwir - kung und Mitbestimmung , wobei auch Funk- tion, Umfang und Begründung der Partizipation sehr unterschiedlich sein können.“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997, S. 691 f.)

Abbildung aus: Partizipation und Leitung in der Kirche | futur2 | Magazin

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