IHK-Magazin Ausgabe 3/2026

AUS DEN UNTERNEHMEN

CORONA-SOFORTHILFE Rückzahlung nicht immer notwendig

EMPFÄNGER VON CORONA-SOFORTHILFE auf Basis der ersten Richtlinie (22. März bis 7. April 2020), sollen diese nicht zurückzahlen müssen. Hierzu hat der Landtag am 25. Februar 2026 ein Rückzahlungsgesetz einstimmig gebilligt. Betriebe, die auf dieser Rechtsgrundlage ge- währte Zuschüsse bereits zurückgezahlt haben, sollen ihr Geld wiederbekommen. Achtung: Dies betrifft nicht alle Corona-Hilfen, sondern nur die Corona-Soforthilfen, die vor dem Stichtag 8. April 2020 beantragt wurden. Später gestellte Anträge fallen nicht unter diese Regelung. Auch andere Programme wie Zahlungen im Rahmen der Über- brückungshilfe-Programme sind nicht betroffen. Wenn Ihr Antrag vor dem Stichtag gestellt wurde, gehören Sie generell zum Kreis der Begünstigten. Die Rückabwicklung soll möglichst unbürokratisch erfolgen, um Rechtssicherheit her- zustellen und Vertrauen in die Wirtschaftspolitik zu stärken. Hierzu soll ein Online-Antragsverfahren aufgesetzt werden. Wie das genaue Verfahren aussieht, ist noch nicht bekannt (Stand Ende März). Wann die Rückzahlung erfolgt, ist außer- dem noch offen. Über das Online-Portal sollen nach Angaben der Landesregierung die Anträge auf Erstattung gestellt wer-

den können. Ab dem Zeitpunkt der Freischaltung haben die Unternehmen nach heutigem Stand ein halbes Jahr Zeit, den Antrag zu stellen. Wann genau das Portal freigeschaltet wird, ist noch unklar, es wird aber mit einer Vorlaufzeit gerechnet. Sie wissen nicht mehr, was Sie eingereicht haben? Be- kommen Sie bei der IHK Auskünfte zu Ihrem Antrag aus Corona-Soforthilfe, den Sie dort eingereicht haben? Nein. Bitte wenden Sie sich direkt an die L-Bank, da die IHK bei der Bearbeitung der Corona-Soforthilfen als Auftragsver- arbeiter und nicht als verantwortliche Stelle tätig war. Es ist nicht zuletzt dem Druck der IHK-Organisation zu verdanken, dass sich die Landesregierung an dieser Stelle überhaupt bewegt hat. Das Thema der Corona-Sofort- hilfen hat die IHK Rhein-Neckar und der IHK-Verband in Stuttgart, der Baden-Württembergische IHK-Tag, in vielen Gesprächen mit Vertretern der Exekutive, der Legislative und der L-Bank vorgebracht.

ihk.de/rhein-neckar/corona-soforthilfe

ANZEIGE

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg Dr.-Rudolf-Eberle-Preis

Bewerben Sie sich jetzt! Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Innovationsberatungsstelle Ihrer IHK oder unter www.innovationspreis-bw.de

Bewerbung möglich? Quickcheck machen!

Bis 31. Mai bewerben!

ATION BW

INNOV 2026

Made with FlippingBook Learn more on our blog