Mein Haus & Grund - Bauen mit Holz

Holzfassaden liegen im Trend. Sie wirken mo- dern, nachhaltig und verleihen Gebäuden eine natürliche Optik. Ob Neubau oder nachträgliche Modernisierung – Eigentümer sollten jedoch nicht nur die gestalterischen Vorteile im Blick haben. Bauordnungsrecht, Brandschutz, Bebau- ungspläne und sogar die spätere Bepflanzung des Grundstücks können darüber entscheiden, ob eine Holzfassade dauerhaft Freude bereitet oder rechtliche Probleme verursacht. Holzfassaden Was Eigentümer vor der Umsetzung beachten sollten

Rechtstipp

BESONDERHEITEN BEI WOHNUNGSEIGENTUM Wer eine Eigentumswohnung besitzt, sollte besonders vorsichtig sein. Die Außenfassade gehört regelmäßig zum Ge- meinschaftseigentum. Veränderungen an der Fassade dürfen daher grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Wohnungs- eigentümergemeinschaft vorgenommen werden. Auch bei Reihenhäusern können Teilungserklärungen oder Gestaltungsvorgaben Einschränkungen enthalten. Vor grö- ßeren Maßnahmen empfiehlt sich daher stets ein Blick in die maßgeblichen Unterlagen.

Abtrocknung nach Regenfällen. Deshalb sollten Hecken, Sträucher und Kletterpflanzen nicht unmittelbar an der Fassade wachsen. Besonders Efeu oder Wilder Wein mögen zwar optisch reiz- voll sein, können aber Feuchtigkeit speichern und langfristig Schäden verursachen. Auch überhängende Äste oder dicht stehende Hecken verhindern die notwendige Belüftung der Fassade. Kommt es dadurch zu Schäden, können je nach Ursache sogar nachbarrechtliche Ansprüche entstehen. Eigentümer sollten daher nicht nur ihre eigene Bepflanzung regelmäßig kontrollieren, sondern auch darauf achten, dass Nach- barpflanzen nicht dauerhaft gegen die Fassade wachsen. WARTUNG IST TEIL DER EIGENTÜMERPFLICHT Im Gegensatz zu Klinkerfassaden benötigen Holzfassaden regelmäßige Pflege. Je nach Holzart und Oberflächenbehand- lung können Nachstreichen, Lasieren oder der Austausch einzelner Bauteile erforderlich werden. Dies ist nicht nur eine Frage der Optik. Eigentümer unterlie- gen einer Verkehrssicherungspflicht. Werden Schäden an der Fassade über längere Zeit ignoriert und lösen sich beispiels- weise Fassadenteile, können Schadensersatzansprüche entstehen.

FAZIT

Holzfassaden sind eine attraktive und nachhaltige Gestaltungsmöglichkeit. Eigentümer sollten jedoch vor der Umsetzung prüfen, ob Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen Vorgaben zum Fassadenmate- rial enthalten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem Brandschutz, Grenzabstände und die spätere Pflege der Fassade. Wer außerdem ausreichende Abstände zu Pflanzen einhält und notwendige Zustimmungen – etwa innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft – rechtzeitig einholt, kann die Vorteile einer Holzfassade langfristig nutzen und rechtliche Risiken vermeiden. Martin Rathsack Rechtsanwalt Haus & Grund Schleswig-Holstein

ZUNÄCHST DEN BEBAUUNGSPLAN PRÜFEN Bevor die erste Latte montiert wird, sollte geprüft werden, ob der örtliche Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung bestimmte Fassadenmaterialien vorgibt. Gerade in gewach- senen Ortskernen oder in Gebieten mit besonderem Ortsbild finden sich häufig Regelungen, die Putz- oder Klinkerfassa- den vorschreiben oder Holzfassaden einschränken. Wer gegen solche Festsetzungen verstößt, riskiert im schlimmsten Fall bauaufsichtliche Maßnahmen bis hin zur Verpflichtung, die Fassade wieder zu entfernen. Eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde kann daher viel Ärger ersparen. GENEHMIGUNGSFREI HEISST NICHT GRENZENLOS In vielen Fällen ist die Anbringung einer Holzfassade als Modernisierungsmaßnahme genehmigungsfrei. Das be- deutet jedoch nicht, dass sämtliche Vorschriften entfallen. Werden beispielsweise Dämmung und Fassadenbekleidung aufgebracht, verändert sich die Außenkontur des Gebäudes. Insbesondere bei Häusern mit geringem Abstand zur Grund- stücksgrenze sollte geprüft werden, ob Abstandsflächen betroffen sind. Gerade ältere Gebäude wurden teilweise nach früheren Vorschriften errichtet und befinden sich bereits nahe an den

heute zulässigen Grenzabständen. Zusätzliche Fassadenauf- bauten können hier rechtlich relevant werden.

BRANDSCHUTZ IST DAS ZENTRALE THEMA Der wichtigste rechtliche Aspekt bei Holzfassaden ist der Brandschutz. Holz ist ein brennbarer Baustoff und unterliegt daher besonderen Anforderungen der Landesbauordnungen sowie der technischen Baubestimmungen. Welche Vorgaben einzuhalten sind, hängt unter anderem von der Gebäudehöhe und der Gebäudeklasse ab. Während bei einem Einfamilienhaus häufig geringere Anforderungen bestehen, gelten für Mehrfamilienhäuser strengere Regeln. Dort können beispielsweise Brandriegel oder besondere Abschottungen innerhalb der hinterlüfteten Konstruktion erforderlich sein. Eigentümer sollten deshalb auf eine fachgerechte Planung achten. Fehler beim Brandschutz können nicht nur behördli- che Maßnahmen nach sich ziehen, sondern im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Probleme verursachen.

Regelmäßige Kontrollen und rechtzeitige Instandhaltungs- maßnahmen sind daher auch aus rechtlicher Sicht sinnvoll.

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