IHK-Global Business Ausgabe 11/2026

EU / INDIEN

UNSER TIPP: Über das Portal „Access2Markets“ der EU-Kommission erhalten Sie mit Ihrer Wa- rentarifnummer Informationen zum aktuellen Zollsatz, zu Ursprungsregeln und zu bestehen- den Handelshemmnissen. Das Portal finden Sie unter: trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home Von welchen Vorteilen können Unternehmen in Zukunft profitieren? Nach Angaben der Europäischen Kommission werden künftig für 96,6 Prozent der EU-Waren- exporte nach Indien Zölle reduziert oder voll- ständig abgeschafft. Die EU rechnet deshalb bis 2032 mit einer Verdopplung des europäischen Exportvolumens nach Indien. Maschinenbau, Chemie, Pharma/Medizintech- nik sowie die Automobil- und Zulieferindustrie zählen zu den größten Gewinnern des EU-Indi- en-Freihandelsabkommens. Gerade bei Maschi- nen und Chemieprodukten werden zahlreiche indische Zölle bereits mit Inkrafttreten des Ab- kommens abgeschafft oder deutlich gesenkt.

Für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer zählt Indien zu den Hoff - nungsträgern. Sie exportierten 2025 Maschinen im Wert von über 5 Mil- liarden US-Dollar nach Indien.

4 MILLIARDEN EURO an Zöllen werden europäische Ex- porteure jährlich durch das Frei- handelsabkommen einsparen. QUELLE: EU-KOMMISSION

Wann werden welche Zölle abgeschafft? Kernstück des Abkommens ist die schrittweise Abschaffung der jeweiligen Importzölle. Je nach Produktgruppe erfolgt der Abbau unmittelbar mit Inkrafttreten oder über mit Übergangsfris- ten von bis zu zehn Jahren. Grundlage hierfür sind sogenannte Zollabbaukategorien („Staging Categories“). Im Gegensatz zu anderen Freihan- delsabkommen gibt es bei den Zollabbaukatego- rien für Waren mit EU-Ursprung beziehungswei- se Ursprung in Indien verschiedene Kategorien. Die wichtigsten Kategorien für EU- Ursprungswaren: Kategorie EIF: Der Zoll wird mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abgeschafft. Kategorie E5: Der Zoll wird schrittweise re- duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des sechsten Jahres. Kategorie E7: Der Zoll wird schrittweise re- duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des achten Jahres. Kategorie E10: Der Zoll wird schrittweise re- duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des elften Jahres. Die wichtigsten Abbaustufen für indische Waren: Kategorie A: Der Zoll wird mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abgeschafft. Kategorie B3 oder GSP-B3: Der Zoll wird schrittweise reduziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des vierten Jahres. Kategorie B5 oder GSP-B5: Der Zoll wird schrittweise reduziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des sechsten Jahres. Kategorie B7 oder GSP-B7: Der Zoll wird schrittweise reduziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des achten Jahres.

Außenhandel Baden-Württemberg mit Indien 2025 Aus- und Einfuhr nach Produktgruppen (in Millionen Euro) – Top 6

1.000

957

900

800

Ausfuhr

Einfuhr

700

600

500

397

385

400

333

274

300

222

200

160

131

118

100

65

56

0,27

0

QUELLE: DESTATIS

5

IHK Global Business 11/2026

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