EU / INDIEN
Ursprungsnachweis Mit dem Abkommen kommt auf Unternehmen ein neu- er digitaler Präferenznachweis zu. Künftig wird die Ur- sprungserklärung als „Statement on Origin“ (SoO) im Rahmen eines Selbstzertifizierungsverfahrens erstellt. Voraussetzung für Exporte aus der EU ist die Regist- rierung als Registrierter Ausführer (REX). Neu ist die verpflichtende elektronische Authentifizierung der Ur- sprungserklärung. Hierzu wird das SoO über das Zoll- system UUM&DS digital hinterlegt beziehungsweise authentifiziert. Das System verknüpft die Ursprungser- klärung mit der REX-Registrierung des Ausführers und vergibt eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese Nummer wird zusammen mit der Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung oder einem anderen Han- delsdokument angegeben. Für Unternehmen bedeutet dies einen vollständigen Wechsel von papierbasierten Nachweisen hin zu einem digitalen Verfahren. Eine handschriftliche Unterschrift oder die bisher in vielen Abkommen verwendete Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sind nicht mehr erforderlich. Die Zollbehörden können die Echtheit des Ursprungsnachweises künftig elektronisch überprüfen, was die Abwicklung beschleu- nigen und die Rechtssicherheit erhöhen soll. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Ur- sprungsregeln für ausgewählte Produktgruppen.
Produkt
Warentarif- nummer
Ursprungsregel
84602200 Positionswechsel (außer der Position 84.66) oder Wertschöpfungsregel von 50 % (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB) 84099191 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 % (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB)
Schleifmaschi- nen
Benzinmotoren für Kraftfahr- zeuge
Fräsmaschinen
845960
Positionswechsel (außer der Position 84.66) oder Wertschöpfungsregel von 50 % (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB)
Röntgenröhren
90223000 Unterpositionswechsel oder Wert- schöpfungsregel von 50% (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB) 90221200 Unterpositionswechsel oder Wert- schöpfungsregel von 50 % (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB) 34031900 Unterpositionswechsel oder eine chemische Reaktion oder Wertschöp- fungsregel von 50 % (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB)
Computertomo- graphie-Geräte
Schmiermittel
Acrylpolymere
3906
Unterpositionswechsel oder eine chemische Reaktion oder Wertschöp- fungsregel von 50 % (EXW) oder Min QVC 55 % (FOB)
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