Mein Haus & Grund - Heimspiel

RATGEBER 51

Schubladen bündig? Stimmen die Aussparungen in der Arbeitsplatte für die Geräte? Manchmal kommt es beim Einbau zu anderen Schäden wie ange- bohrten Leitungen oder Kratzern im Bodenbelag. Um Schadenersatz durch- zusetzen, kommt es darauf an, Mängel mit Fotos und genauer Beschreibung zu dokumentieren. Die Mängelliste schickt man am besten per Brief an das Unter- nehmen und fordert Nachbesserung innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Entscheidend ist die Abnahme Bei großen Mängeln können Verbrau- cher die Abnahme der Einbauküche >>

Lieferfrist nicht ein, gerät es in Verzug. Wenn dadurch ein Schaden entsteht, können Betroffene Schadenersatz for- dern. Wurde im Vertrag kein genaues Lieferdatum festgelegt, können Betrof- fene dem Unternehmen eine Mahnung schicken. Grundsätzlich werden nur finanziell messba e Schäden ersetzt, wie etwa Porto- und Telefonkosten. Ersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder für entgangene Nutzungsmög- lichkeit wurde bisher nur von einzelnen Gerichten anerkannt. Wenn die Küche geliefert wird, sollte die alte Ausstat- tung verschwunden sein, Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser müssen funktionsfähig bereitstehen. Vor der Unterschrift auf dem Lieferschein sollten Auftraggeber prüfen, ob die Lieferung vollständig und nichts beschädigt ist. Quittungen enthalten häufig den Satz „Die Küche wurde ordnungsgemäß abgeliefert und mängelfrei montiert“. Wenn Mängel auffallen, sollten sie dort notiert werden. Für diese Mängel haftet das Unternehmen Nach dem Aufbau der Küche ist es wichtig, die Qualität zu prüfen. Sind Schränke und Arbeitsplatten gerade und die Türen der Oberschränke auf einer Linie? Schließen alle Türen und

Skizze des Raumes zu erstellen. Am besten überlässt man dies der beauf- tragten Firma. Die Vermessung muss präzise sein, denn die Abmessungen des Raumes sind Grundlage für alle folgenden Einbauten. Nur wenn das Aufmaß stimmt, passen die neuen Küchenmöbel und Geräte in den Raum. Bei Elektrogeräten müssen Mindestab- stände zur Wand eingehalten werden. Der Anschluss für Herd und Backofen bestimmt, wo diese Geräte später stehen. Entscheidend für den Platz der Spüle und des Geschirrspülers sind die Wasseranschlüsse. Zu einer voll- ständigen Raumskizze gehören auch eingezeichnete Heizkörper, Steckdosen und Lichtschalter sowie die Lage von Fenstern und Türen. Bei Fenstern ist die Höhe und Tiefe der Fensterbank wich- tig, bei der Tür die Seite des Anschlags. Schadenersatz bei verspäteter Lieferung Beim Einbau der Küche kann es Schwie- rigkeiten geben, beginnend damit, dass die Küche nicht termingerecht ankommt oder die Lieferung unvoll- ständig ist. Hier kommt es darauf an, was schriftlich vereinbart wurde. Das genaue Lieferdatum, beispielsweise eine bestimmte Kalenderwoche, ist ent- scheidend. Hält das Unternehmen die

Verbrauchertipp

Praxistipp

Das kostet die neue Küche:

 Eine hochwertige Durchschnittsküche kostet rund 20.000 bis 30.000 Euro, bei exquisiter Ausstattung wird es teurer. Tipps zur Planung und Finan- zierung finden Sie auch in unse em Artikel „So finanzie en Sie Umbau, Ausbau oder Sanierung Ihres Heims“ im Haus & Grund-Magazin „Auf‘s Dach gestiegen“. www.haus-und-grund-sh.de/ meinmagazin.html

Der sichere Weg zur neuen Traumküche

Fünf Jahre Gewährleistungsfrist Wenn die Entscheidung für ein Unter- nehmen steht, folgt der Vertrag. Darin sollten alle zu leistenden Arbeiten und Anforderungen mitsamt Preisen genau festgehalten sein. Dazu gehört auch das Aufmaß der neuen Küche mit dem Vermerk, dass die Küche professionell ausgemessen wurde. Dies hat später Bedeutung für die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche. Wird eine Küche an die räumlichen Verhältnisse angepasst, handelt es sich um einen Werkvertrag. In diesem Fall haben Kund*innen fünf Jahre lang Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Dies gilt auch, wenn der Wohnungseigentümer die Küche einbauen lässt. Die Ge- währleistung bezieht sich auch auf ein individuell eingepasstes Kochfeld oder eine Dunstabzugshaube.

rungen mit dem Küchenbauer schriftlich festzuhalten. Wer sich auf mündliche Absprachen verlässt, kann spätere Nachbesserungen oder Schadenersatz schwer durchsetzen. Schon bei der An- frage von Angeboten sollten Leistungen und Anforderungen präzise beschrieben sein. Angebot oder Kostenvoranschlag: ein wichtiger Unterschied Grundsätzlich ist es ratsam, vor Auf- tragsvergabe drei Angebote oder Kos- tenvoranschläge einzuholen. Dabei gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoran- schläge sind nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Unternehmer darauf hinweisen. In dem Fall kann man den Vertrag kündigen. An die Preise in Angeboten sind die Unternehmen in aller Regel gebunden. Vor dem Preisvergleich steht der Check auf Vollständigkeit. So sollten Angebote und Kostenvoranschläge auch alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten berücksich- tigen.

Tipps für Auftrag, Abnahme und Schadenersatz

Individuell geplante Architektenhäuser und Gewerbeimmobilien

Eine neue Küche ist eine große In- vestition, bei der es auf gute Planung ankommt. Folgende Fragen sind dabei wichtig: Sollen nur die Schränke erneu- ert werden, oder auch Geräte? Soll es eine individuelle Küche werden, oder passt eine fertige Lösung? Soll es eine all-inclusive Lösung werden, oder lässt sich manches in Eigenleistung aufbauen?

W ir sind Planungs- und Umsetzungsprofis für freie Architekturplanungen, spezialisiert auf Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser sowie Bürogebäude in Massivbauweise. Seit 40 Jahren bauen wir erfolgreich auf hohem Niveau zum Pauschalfestpreis. Gerne beraten wir Sie in einem umfangreichen Erstgespräch. N ie war ein ZUHAUSE so wertvoll wie in diesen Zeiten. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam ein Stück Zukunft gestalten. Zusammen entwickeln und realisieren wir Ihren maßgeschneiderten Wohn- bzw. Arbeits(t)raum.

Präzise Vermessung und Raumskizze

Einer der wichtigsten Schritte beim Küchenkauf besteht darin, die Küche genau auszumessen und eine genaue

In jedem Fall ist es wichtig, alle Details zu durchdenken und in den Vereinba-

BÖTTCHER HAUS - EXCLUSIV GMBH • www.boettcher-haus.de • Tel. 04340 1001

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