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In sechs Schritten zur Gefährdungsbeurteilung
Erschöpft: Unwohl- sein am Arbeitsplatz
kann viele Ursachen
haben – von Überlastung bis Mobbing.
Hintergrund: Darum geht es Alle Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeits - plätze auf potentielle psychische Gefahren zu untersu - chen – bereits ab dem ersten Mitarbeiter. Grundsätzlich gilt: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dient der Prävention und nicht der Beurteilung von Beschäftigten oder deren Gesund - heit. Es geht darum, Belastungsfaktoren bei der Arbeitsauf - gabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsplatzumge - bung oder bei den sozialen Rahmenbedingungen aufzuspüren und Verbesserungen durch geeignete Maßnahmen herbeizuführen. Die Legislative erlaubt Arbeitgebern, diese Gefähr - dungsbeurteilung selbst oder durch Fachpersonal nach geeigneter Unterweisung durchzuführen. Schritt 1: Festlegen der Tätigkeiten und Bereiche Definieren Sie die Tätigkeiten und Bereiche, die beurteilt werden sollen. Es kann hilfreich sein, zunächst mit einem Pilotprojekt zu starten und sich dann erst weiteren Bereichen zu zuwenden. Schritt 2: Ermittlung der psychischen Belastung Machen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme. Wichtige Hinweise könnten Informationen zu Quali - tätsmängel, Fluktuation, Beschwerden, Fehlzeiten oder Gesundheitsbeschwerden sein. Um betroffene Arbeitsplatztypen festzulegen, können Interviews, Mitarbeiterbefragungen oder moderierte Workshops sinnvoll sein. Schritt 3: Beurteilung der psychischen Belastung Klares Ziel der Beurteilungsphase sollte sein, das Gesundheitsrisiko einzuschätzen und abzuklären, ob Maßnahmen erforderlich sind und welche dies sein könnten. Dabei kann Ihnen ein Ampelsystem weiterhelfen: Geben mehr als zwei Drittel der Beschäftigten eine Fehlbelastung an, dann macht es Sinn, Maßnahmen dazu abzuleiten. Bis zu zwei Drittel der Beschäftigten klagen über Fehlbelastungen? Es könnte sich lohnen, noch mal genauer zu schauen, welche Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten speziell betroffen sind. Oft ist es hilfreich, wenn diese Einschätzung im Team diskutiert wird und auf Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.
Schritt 4: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen Auf Grundlage der aus den ersten drei Schritten gewonnenen Erkenntnisse findet die Entwicklung von präventiven Maßnahmen sowohl bezüglich der Verhältnis- als auch Verhaltensprävention statt. Folgendes sollten Sie dabei beachten: Bestimmen Sie vorher Schwerpunkte, planen Sie die Umsetzung und begleiten Sie die Maßnahmen. Beziehen Sie dabei alle relevanten Akteure mit ein. Schritt 5: Durchführung und Kontrolle der festgelegten Maßnahmen Die durchgeführten Maßnahmen sollten Sie auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Es geht vor allem darum, ob die Maßnahme zum gewünschten Effekt geführt hat und sich positiv auf Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten auswirkt. Um dies festzustellen, eignen sich Kurzbefragungen, Workshops mit Beschäftigten und Führungskräften oder Vorher-Nachher-Beurteilungen. Schritt 6: Dokumentation Eine klar strukturierte Vorgehensweise und vor allem eine gute Dokumentation sind wichtig. An die Form, Umfang oder Art der Dokumentation werden keine bestimmten Anforderungen gestellt. Die Unterlagen können in Papierform vorliegen oder als elektronische Daten gespeichert werden.
Wer unterstützt extern bei der Gefährdungsbeurteilung? ihk.de/rhein-neckar/gefaehrdung-arbeitsplatz
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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2026
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