IHK-Global Business Ausgabe 7/2026

EUROPA

SLOWENIEN Entlastung per Gesetz

Das slowenische Parlament hat am 11. Mai 2026 das „Gesetz über Interventionsmaßnahmen zur Entwick- lung Sloweniens (ZIURS)“ verabschiedet. Das Gesetz umfasst ein breites Maßnahmenpaket mit dem Ziel, Unternehmen und private Haushalte finanziell zu entlas- ten, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken und auf aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Zu den zentralen Maßnahmen zählen steuerli- che Entlastungen sowie die Einführung einer Deckelung von Sozialabgaben. So sieht das Gesetz unter anderem vor, die Besteuerung von Mieteinnahmen von 25 Prozent auf 15 Prozent zu sen- ken; im Falle von Langzeitmieten an junge Menschen bis 30 Jahre und junge Familien sogar auf 5 Prozent. Ebenso wurde eine Reduzierung der Umsatzsteuer für 15 Grund- nahrungsmittel wie Weißmehl, Brot, Nudeln, Fleisch, Milch oder Joghurt auf 5 Prozent beschlossen. Die Umsatzsteuer für Energie (Strom, Erdgas, Fernwärme und Brennholz) wird temporär für 9 Monate auf 9,5 Prozent gesenkt. Darüber hinaus sieht das Gesetz Anpassungen für Selb- ständige und Unternehmen vor. Dazu zählt die Einführung einer Pauschalsteuer von 20 Prozent anstelle der bisheri- gen gestaffelten Besteuerung von 20 und 35 Prozent. Im Bereich Sozialversicherung wird die maximale Be- messungsgrundlage für alle Steuerzahler und für alle Arten von Sozialversicherungsbeiträge auf 7.500 Euro begrenzt. Weitere Maßnahmen betreffen Pensionen und sehen Eingriffe in den Arbeitsmarkt und das Gesund- heitssystem vor.

Den Standort im Blick: Slowenien will Unternehmen und private Haushalte mit Steuer- und Abgabensenkungen finanziell entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Während Befürworter das Gesetz als wichtigen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft bewerten, weisen Kritiker auf mögliche Risiken für die öffentlichen Finanzen und die langfristige Stabilität sozialer Systeme hin. GTAI/IHK Das Gesetz kann auf der Website der slowenischen Natio - nalversammlung (Državni zbor) eingesehen werden (nur auf Slowenisch):

dz-rs.si Suchbegriff: „ZIURS“

SCHWEIZ Neues Transparenzregister kommt

dies direkt oder indirekt sowie allein oder gemeinsam mit anderen erfolgt. Kann keine solche Person festgestellt wer- den, gilt ersatzweise das oberste Mitglied der Geschäftslei- tung als wirtschaftlich berechtigt. Die Erstmeldung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen, Änderungen sind ebenfalls binnen eines Monats anzuzeigen. Für ausländische Unternehmen gilt nach Inkraft- treten des Gesetzes eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Da das Inkrafttreten für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet wird, empfiehlt es sich, frühzeitig entsprechende Prozesse zur Identifikation und laufenden Pflege der rele- vanten Daten einzurichten. GTAI/IHK Das neue Transparenzgesetz ist auf der Website der Schwei - zerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht:

Mit dem neuen Bundesgesetz über die „Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen“ (TJPG) führt die Schweiz ein zentrales Transparenzregister ein, das auch für deutsche Unternehmen mit Schweiz-Bezug relevante Pflichten mit sich bringt. Betroffen sind insbesondere deutsche Gesellschaften, die eine im schweizerischen Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung unter- halten, ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben oder dort Grundeigentum besitzen. Diese Unternehmen müssen künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen aktiv identifizieren und an das Register melden. Als „wirtschaftlich berechtigt“ gilt jede natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich kontrolliert, insbesondere durch eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Ka- pital oder an den Stimmrechten oder durch sonstige kont- rollierende Einflussmöglichkeiten – unabhängig davon, ob

fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/2900/de

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IHK Global Business 07/2026

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