AMERIKAS
USA Update zum transatlantischen Datenaustausch
die personenbezogenen Daten bietet. Anlass für den Angemessenheits- beschluss ist die von US-Präsident Biden im Oktober 2022 erlassene Executive Order, die die Kritik des EuGHs aufgreift und einen zweistu- figen Rechtsschutzmechanismus für EU-Bürger schafft. Der Angemessenheitsbeschluss wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2023 angenommen. Die aktuell am häufigsten verwendete Option zum sicheren Austausch von personenbezogenen Daten mit den USA sind Standardvertragsklauseln. Die Kommission hat erst im Jahr 2021 modernisierte Standardvertrags- klauseln verabschiedet. GTAI/IHK
Die Europäische Kommission hat das förmliche Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbe- schlusses für die Datenübermittlung in die USA eingeleitet. Dieser soll den bisherigen Angemessenheitsbe- schluss (EU-US Privacy Shield) ersetzen, der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt wurde (Schrems-II-Entschei- dung). Der Angemessenheitsbeschluss ist nach der Datenschutz-Grundverord- nung (DSGVO) ein Instrument, das internationale Datenübermittlungen aus der EU in Drittstaaten ermöglicht. Voraussetzung ist, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für
Kopfschmerzen beim Datenschutz: In Unternehmen, die US-Onlinedienste nutzen, herrscht immer noch große Unsicherheit.
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