IHK-Global Business Ausgabe 03/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

SCHWEIZ Neues IT-Zoll-System Das neue System Passar wird die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise ab 1. Juni 2023 und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Während einer Übergangsphase gibt es einen Parallel- betrieb der neuen und alten Systeme. Die Einführung von Passar soll die Prozesse an den Grenzen beschleuni- gen. Die Warenanmeldung wird mit einer Transportanmeldung verknüpft, sodass die Anmeldung an der Grenze automatisch aktiviert werden kann. Schaltergänge entfallen, die Gren- ze kann ohne anzuhalten passiert werden. Hierzu verwenden Transport- unternehmen die Activ App. Nur bei etwaigen Kontrollen sind weiterhin Stopps an der Grenze notwendig. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicher- heit (BAZG) kündigte an, alle Nutzer von NCTS und e-dec über die Umstel- lung zu informieren. GTAI/IHK

GROSSBRITANNIEN Erklärungen für Mehrfachsendungen Die deutsche Zollverwaltung hat den Umgang mit Erklärungen zum Ursprung für Mehrfachsendun- gen angepasst. Somit können nun auch solche Erklärungen anerkannt werden, deren Geltungsdauer vor dem Datum der Ausfertigung beginnt. Das Ausfertigungsdatum muss jedoch stets vor dem Datum der Präferenzbe- antragung liegen. Die auf der Seite des Zolls veröffentlichten Merkblätter zu den Abkommen TCA beziehungs- weise EU-Japan-EPA sind bereits entsprechend angepasst. Wurde in der Vergangenheit die Präferenzbe- handlung aus dem genanntem Grund abgelehnt, können betroffene Wirtschaftsbeteiligte einen Erstat- tungsantrag nach Art. 117 UZK innerhalb von 3 Jahren nach Mittei- lung der Zollschuld beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Zoll/IHK TÜRKEI Hilfsgüter benötigt Aufgrund des verheerenden Erdbebens in der Türkei werden dringend humanitäre Hilfsgüter vor Ort benötigt. Informationen, welche finanzielle und materielle Hilfe gebraucht wird und wie Unternehmen gezielt helfen können, erteilen das türkische Generalkonsulat und die türkische Botschaft in Berlin. Schriftliche Anfragen sind zu richten an: konsulat.berlin@mfa.gov.tr und botschaft.berlin@mfa.gov.tr. Bei der Beförderung von Hilfsgütern sind sowohl für die Ausfuhr aus der EU als auch für die Einfuhr in die Türkei Zollformalitäten zu beachten. Güter des täglichen Bedarfs und andere Güter, die eingeführt werden, um kostenfrei an die durch das Erdbeben geschädigten Personen verteilt zu werden, unter- liegen keinen Zöllen und formalen Anmeldungen, wenn die Empfänger öffentliche gemeinnützige Einrichtun- gen und Organisationen sind. IHK Alle Hinweise finden Sie unter:  ihk.de/rhein-neckar/tuerkei-hilfsgueter

WESTBALKANSTAATEN Neue Ursprungsregeln

Die Teilnehmerstaaten des Central European Free Trade Agreement (CEFTA) wenden seit 1. Februar 2023 die vorübergehenden Ursprungsregeln (PEM neu) an. Die Anwendung läuft seither parallel zum Regelwerk des Pan-Euro-Med-Über- einkommens (PEM alt). Zu den CEFTA-Staaten gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedo- nien und Serbien. Die Anwendung der vorüberge- henden Ursprungsregeln soll den Handel innerhalb des CEFTA- Raums und mit der EU vereinfa- chen. Zum Beispiel gilt der Ur- sprungsnachweis EUR.1 für zehn statt für vier Monate. Bei landwirt- schaftlichen Produkten darf der Anteil nicht-präferenzieller Kompo- nenten 15 Prozent betragen (bisher 10 Prozent) – auf Basis des Netto- gewichts. GTAI/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

18. APRIL 2023 Organisation des Zollwesens: Was der Zollbeauftragte wissen muss

In der Veranstaltung erfahren Sie, welche Pflichtverletzungen möglich sind, wo häufige Gefahrenpunkte liegen und wor - auf Sie achten sollten, um die Risiken und die persönliche Haftung zu minimieren.

Zollbeauftragte, AEO-Verantwortli- che und deren Teams haben ein weites und verantwortungsvolles Auf- gabenspektrum zu erfüllen. Mitarbeiter und Geschäftsführer stellen sich dabei immer wieder folgenden Fragen: • Wer übernimmt die Verantwortung im Unternehmen für Unregelmäßig- keiten, Arbeitsfehler oder Pflichtver- letzungen in zollrelevanten Belangen, auch wenn sie unter Umständen von Dritten (Zollagenten, Spediteuren, Dienstleistern) in Vertretung des Unternehmens verursacht werden? • Was gilt als Pflichtverletzung und wel- che Folgen zieht eine solche nach sich? • Welche Maßnahmen sollte die Unter- nehmensleitung ergreifen, um sich vor dem Verdacht der Aufsichtspflichtver- letzung zu schützen?

TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 18. April 2023, 09:00 bis 13:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

140 Euro für IHK-Mitglieder 210 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/25563 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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