IHK-Global Business Ausgabe 03/2023

EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN Förderung deutsch- britischer Forschung

Deutsche Mittelständler, die mit einem britischen Partner in Forschungsprojekten zusammenarbeiten, können von einer staatlichen Förderung profitieren. Dies hat das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 7. Februar 2023 bekannt gegeben. Benötigt wird ein britischer Partner, der seine Förde- rung zu ähnlichen Konditionen erhält und bei Innovate UK beantragen muss. Laut Projektanforderungen werden bilaterale Forschungsvorhaben gefördert, die auf „markt- wirksame technologische Innovationen“ abzielen, maximal drei Jahre dauern und eine ausgeglichene Arbeitsteilung vorsehen. Abhängig von ihrer Größe können Unternehmen maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten oder bis 450.000 Euro pro Teilprojekt aus dem Fördertopf des BMWK aus- schöpfen. Forschungseinrichtungen werden zu 100 Pro- zent beziehungsweise einem Maximalbetrag von 220.000 Euro gefördert. Die Ausschreibung läuft bis zum 7. Juni 2023. GTAI/IHK Mehr Informationen und Anmeldung für deutsche KMU: zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/vereinigtes- koenigreich.html GEORGIEN Bruttoinlandsprodukt wächst zweistellig Nach dem Wegfall aller Corona-Schutzvorkehrungen starten die von der Pandemie betroffenen Wirt- schaftssektoren wieder durch. Außerdem sorgen mehr als 100.000 russische Immigranten, die nach der Teilmobili- sierung im Nachbarland nach Georgien strömten, für Konsumimpulse. Laut Weltbank erreichte das reale Wachstum des Bruttoinlandsproduktes 2022 rund 10 Prozent. Der Boom könnte sich 2023 fortsetzen. Dazu tragen der wiederbelebte Tourismus, die positive Entwicklung in Handel, Transport und Finanzen, Immobiliengeschäfte und steigende Anlageinvestitionen bei. Das stimuliert zudem die Bauwirtschaft. Risiken wie Lieferengpässe, stei- gende Preise und knapper Wohnraum sind jedoch nicht zu unterschätzen. GTAI/IHK

Arbeiten von wo und wann auch immer: Flexible Arbeitszeiten machen’s auch in Großbritannien möglich.

GROSSBRITANNIEN Flexibles Arbeiten auf dem Prüfstand Die Regierung hat die Ergebnisse einer Konsultation im Jahr 2021 veröffentlicht, in der sie um Vorschläge für die Reform der Bestimmungen über flexible Arbeitszei- ten gebeten hatte. Über 1.600 Teilnehmer, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Gewerkschaften, hatten ihre Meinung zu diesem Thema geäußert. Geplante Änderungen: • Das Ende der 26-wöchigen Wartezeit, durch die flexible Arbeitszeiten bereits ab dem ersten Tag der Beschäfti- gung beantragt werden können • Die Verpflichtung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer vor einer Ablehnung eines Antrags zu konsultieren und nach Alternativen zu suchen • Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, innerhalb von 12 Mo- naten zwei Anträge auf flexible Arbeitszeiten zu stellen, statt wie bisher nur einen Antrag • Die Verpflichtung des Arbeitgebers, innerhalb von zwei Monaten auf Anträge zu reagieren, statt wie bisher inner- halb von drei Monaten. Die Änderungen sollen in die derzeit geltenden Regelun- gen für flexible Arbeit (insbesondere die Flexible Working Regulations 2014) aufgenommen werden. Die Gründe, aus denen ein Arbeitgeber einen Antrag ablehnen kann, bleiben unverändert. GTAI/IHK Ausführliche Informationen zum flexiblen Arbeiten in Großbritannien: gov.uk/government/news/millions-of-britons-to-be-able-to- request-flexible-working-on-day-one-of-employment

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