Verwaltungsverfahrensrecht 2026

b.) Die Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben

Auf Grund des Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes 1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 17/2026, wurde von der Salz- burger Landesregierung die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissi- onsgebührenverordnung 2023 , LGBl Nr 15/2023, zuletzt geändert durch LGBl Nr 89/2023 129 , erlassen.

129 Für das Jahr 2026 ist eine neuerliche Erhöhung intendiert. Das Begutachtungsverfahren ist bereits abgeschlossen, jedoch lag bis Anfang März die notwendige Beschlussfassung der Salz- burger Landeregierung noch nicht vor. Der Entwurf mit den geplanten Tarifposten kann ab- gerufen werden unter: Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023 geändert wird

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