Verwaltungsverfahrensrecht 2026

aufzuheben ist. Unter bestimmten Umständen kann das Verwaltungsgericht auch von der Verhandlung absehen, wie zB dann, wenn im angefochtenen Be- scheid eine 500 € nicht übersteigende Geldstrafe verhängt oder in der Be- schwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wurde (§ 44 VwGVG). Die zur Entscheidung der Sache erforderlichen Beweise sind aufzunehmen. Um die Verteidigungsrechte des Beschuldigten zu wahren, muss ihm Gelegenheit gegeben werden, die Aussagen von Zeugen in Frage zu stellen. Sonstige Beweis- mittel (Fotos, Urkunden etc) müssen dem Beschuldigten vorgehalten werden, und es ist ihm Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern (§ 46 VwGVG).

Sollte eine Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden, gelten folgende Besonderheiten (§ 48a VwGVG):

 Der Beschuldigte darf nur dann zur Verhandlung unter Verwendung tech- nischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung geladen werden, wenn er auf das persönliche Erscheinen verzichtet hat.  Zeugen und Beteiligte sind möglichst persönlich zu laden, es sei denn, der Beschuldigte hätte darauf verzichtet. Dem Unmittelbarkeitsgrundsatz wird bei Durchführung einer Verhandlung in- sofern Rechnung getragen, als dass bei der Fällung eines Erkenntnisses nur auf das Rücksicht zu nehmen ist, was in dieser Verhandlung vorgekommen ist (§ 48 VwGVG). Das Verfahren ist möglichst in einer Verhandlung abzuschließen . Der Spruch des Erkenntnisses und seine wesentliche Begründung sind nach Möglichkeit sofort zu beschließen und zu verkünden (§ 47 VwGVG).

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