Verwaltungsverfahrensrecht 2026

Verfahrensrechtliche (formelle) Fristen Zeiträume, die bei der Setzung von Verfahrenshandlungen zu beachten sind. Sie geben entweder an, dass ein bestimmter Verfahrensakt nur innerhalb eines ge- wissen Zeitraumes zulässig ist 51 oder ein Verfahrensakt erst nach Ablauf einer Frist gesetzt werden darf 52 . Materiellrechtliche Fristen Zeiträume, an die das materielle Recht Wirkungen knüpft; sei es, dass ein be- stimmter Zeitraum verstrichen sein muss, damit eine materielle Folge eintritt oder diese überhaupt nur während eines Zeitraumes besteht 53 .

Fristen kann man auch danach einteilen, wie sie festgelegt sind oder wer- den:

Gesetzliche Fristen Sie sind in der Rechtsordnung (Gesetz, Verordnung) festgelegt und können von den Behörden nicht verändert werden 54 . Dazu zählen zB alle Rechtsmittelfris- ten. Behördliche Fristen Sie werden von der Behörde festgelegt und sind verlängerbar. Zum Beispiel die Frist zur Mängelbehebung, die „angemessen“ sein muss. Die Betrachtung, ob mit dem Verstreichen des Zeitraumes noch rechtliche Möglichkeiten oder Hindernisse bestehen oder vollkommen beseitigt wer- den, führt zu folgender Einteilung : 51 Eine Beschwerde ist zB innerhalb von vier Wochen einzubringen. 52 Eine Säumnisbeschwerde etwa ist erst nach sechs Monaten ab Einlangen des Parteienantra- ges zulässig. 53 Zum Beispiel hat ein Fremder bei Vorliegen gewisser zusätzlicher Voraussetzungen nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz einen Anspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft, wenn er seit 30 Jahren ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat. Oder: Vorausset- zung für eine Studienbeihilfe ist ua, dass das Studium vor Vollendung des 33. Lebensjahres (außer es liegt ein Fall einer Ausnahme vor) begonnen worden ist. 54 Außer das Gesetz würde dies ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen.

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