bei Übermittlung per Fax oder E-Mail, sobald es bei der Behörde eintrifft und die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens möglich ist (auch au- ßerhalb der Amtsstunden). Etwaige technische Voraussetzungen oder orga- nisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet kundzumachen.
59
Made with FlippingBook Digital Publishing Software