Verwaltungsverfahrensrecht 2026

nach Wegfall des Hindernisses, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der rechts- kräftigen Entscheidung, erhoben werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass man durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und einen daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft 77 . Versäumt derjenige, auf dessen Antrag das Verfahren eingeleitet worden ist, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden.

d.) Durchführung der mündlichen Verhandlung (§ 43 AVG)

Eingangs überzeugt sich der Verhandlungsleiter von der Identität der Erschie- nenen, von ihrer Partei- oder Beteiligtenstellung und von etwaigen Vertretungs- befugnissen (Einlasskontrolle).

Dann

 eröffnet er die Verhandlung und legt den Verhandlungsgegenstand dar,

 er kann die Verhandlung in Abschnitte gliedern und einen Zeitplan festle- gen,  er legt die Abfolge für die Beteiligtenanhörung, die Beweisaufnahme und die Erörterung der bisherigen Ergebnisse fest,

er entscheidet über Beweisanträge,

 er kann die Verhandlung unterbrechen oder vertagen und den Zeitpunkt für die Fortsetzung der Verhandlung mündlich bestimmen.

Einfachen Beteiligten ist kein durchsetzbares Recht auf Gehör eingeräumt. Par- teien müssen jedoch gehört werden, sie können Fragen an Sachverständige und Zeugen stellen lassen und dürfen auch allgemein zu Aussagen von einfachen Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen sowie zu gestellten Anträgen und

77 Vergleiche auch die Darstellung des Wiedereinsetzungsantrages bei den außerordentlichen Rechtsmitteln.

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