IHK-Magazin Ausgabe 7/2026

TIPPS

VERTRÄGE Diese sieben Regeln gelten beim digitalen Abschluss

RECHT & STEUERN

Elektronische Signaturen beschleunigen den Vertragsabschluss. Damit digitale Verträge sicher und rechtssicher zustande kommen, sollten Unternehmen das Folgende beachten.

elektronische Signatur zurückgreifen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Vertragsab- schluss den rechtlichen Anforderungen ent- spricht und im Streitfall Bestand hat.

Nur zertifizierte Anbieter nutzen Bei digitalen Signaturen kommt es auf

3.

Glückliche Gesichter: Der digitale Vertrags- abschluss hat ein- wandfrei geklappt.

Vertrauen an. Deshalb sollten Unternehmen ausschließlich etablierte und nach dem soge- nannten eIDAS zertifizierte Vertrauensdienste- anbieter einsetzen. 4. Die Identität des Vertragspartners prüfen Eine digitale Unterschrift ist nur so sicher wie die Identitätsprüfung dahinter. Verfahren wie Video-Ident oder qualifizierte Zertifikate helfen dabei, sicherzustellen, dass tatsächlich die rich- tige Person den Vertrag unterzeichnet. 5. Unsichere Übertragungswege vermeiden Der Versand von Vertragsdokumenten über ungesicherte E-Mails birgt Risiken. Do- kumente können abgefangen, verändert oder ausgetauscht werden. Deshalb sollten Verträge möglichst über sichere und signaturgestützte Prozesse ausgetauscht werden. 6. Digitale Verträge revisionssicher archivieren Nach dem Vertragsabschluss beginnt die Doku- mentationspflicht. Signierte Verträge sollten so gespeichert werden, dass sie langfristig unver- ändert, nachvollziehbar und rechtssicher verfüg- bar bleiben.

Die richtige Signaturart wählen Nicht jede elektronische Signatur bietet

1.

das gleiche Maß an Sicherheit. Grundsätzlich wird zwischen drei Stufen unterschieden: • Einfache elektronische Signatur (EES) • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) Während eine eingescannte Unterschrift oder ein Klick auf „Akzeptieren“ oft ausreicht, ist bei rechtlich besonders sensiblen Verträgen häufig die qualifizierte elektronische Signatur erforder- lich. Diese ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Weitere Tipps: ihk.de/rhein-

neckar/vertrag- digital

Bei ungewöhnlichen Vertragsangeboten besonders vorsichtig sein

7.

Eilige Vertragsanfragen, unerwartete Doku- mente oder kurzfristige Änderungen sollten immer kritisch geprüft werden. Unternehmen sollten die Authentizität von Vertragsunterlagen kontrollieren und Mitarbeiter regelmäßig dafür sensibilisieren, verdächtige Vorgänge zu erken- nen und zu melden.

Bei wichtigen Verträgen auf die QES setzen

2.

Sobald gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, sollten Unternehmen auf die qualifizierte

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2026

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