IHK-Magazin Ausgabe 7/2026

TIPPS

BETRIEBSFEIERN UND STEUERN Das müssen Unternehmen wissen

UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG

Ob Weihnachtsfeier oder Sommerfest: Wer steuerliche Überraschungen vermeiden will, sollte die Regeln für Betriebsveranstaltungen kennen.

und auf alle tatsächlich anwesenden Teilnehmer verteilt. Kurzfristige Absagen können daher dazu führen, dass sich die Kosten pro Teilnehmer erhöhen und der Freibetrag schneller überschritten wird. Hinweis: Nimmt ein Mitarbeiter eine Begleitperson mit, werden deren Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet. Dadurch kann derselbe Veranstal- tungsbesuch für Beschäftigte mit Begleitung steuerlich höher bewertet werden als für Mitarbeiter ohne Be- gleitung. Unternehmen können grundsätzlich zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr steuerlich begünstigt durchfüh- ren. Werden mehr als zwei Veranstal- tungen angeboten, kann entschieden werden, welche beiden Feiern unter die Begünstigung fallen. In der Praxis werden häufig die kostenintensiveren Veranstaltungen ausgewählt, um den steuerlichen Vorteil bestmöglich zu nutzen. einer Betriebsfeier überreicht wer- den, werden den Gesamtkosten der Veranstaltung zugerechnet und auf den 110-Euro-Freibetrag angerechnet. Kostet die Feier beispielsweise 80 Euro pro Person und jede Person erhält ein Sachgeschenk im Wert von 30 Euro ist dies erlaubt: Der Freibetrag wird eingehalten und es entsteht kein steuerpflichtiger Vorteil. Wie viele Betriebsfeiern sind steuerlich begünstigt? Darf es auch Geschenke geben? Ja. Sachgeschenke, die bei

arbeiter, Praktikanten oder Begleit- personen können teilnehmen. Die Teilnahme einzelner externer Gäste ist ebenfalls möglich. Welche Kosten sind steuerfrei? Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Steuerfreibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer und Veranstaltung. Innerhalb dieses Betrags können zahl- reiche Leistungen steuerfrei gewährt werden. Dazu gehören unter anderem: • Speisen und Getränke • Unterhaltung und Musik • Raummiete und Dekoration • Kosten für Eventagenturen • Eintrittskarten • Übernahme von Fahrt- oder Über- nachtungskosten • Sachgeschenke im Zusammenhang mit der Veranstaltung GUT ZU WISSEN: Dabei zählt immer der Betrag inklusive Umsatzsteuer. 110 Euro je Betriebsveranstaltung steuerfrei zur Verfügung. Wird dieser Betrag überschritten, muss lediglich der übersteigende Teil versteuert werden. Es handelt sich also um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze. Kostet eine Betriebsfeier pro Person also 125 Euro, bleiben 110 Euro steuerfrei. Nur die verblei- benden 15 Euro sind steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag pauschal mit 25 Prozent versteuern. Wie hoch ist der Freibetrag? Jedem Arbeitnehmer stehen

Eine große Portion Konfetti für alle: Gute Stimmung auf der Betriebsfeier

Was gilt überhaupt als Betriebsveranstaltung?

Eine Betriebsveranstaltung ist eine betriebliche Feier mit gesellschaftli- chem Charakter. Dazu zählen bei- spielsweise: • Weihnachtsfeiern • Sommerfeste

• Betriebsausflüge • Jubiläumsfeiern

Wichtig ist, dass die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten des Betriebs oder allen Angehörigen eines Betriebsteils (zum Beispiel einer Abteilung oder einer langjährigen Projektgruppe). Auch ehemalige Mit-

Wie werden die Kosten pro Mitarbeiter berechnet?

Zur Ermittlung des steuerlichen Vor- teils werden sämtliche Kosten der Veranstaltung zusammengerechnet

Mehr Infos:

ihk.de/rhein-neckar/ betriebsveranstaltungen

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2026

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