IHK-Magazin Ausgabe 3/2026

 Das Verfahren hat nur eine Instanz, was Zeit- und Kosteneinsparungen im Vergleich zu Gerichtsverfahren ermöglicht, die oft Jahre dauern.  Der SGH bietet zudem passgenaue Lösungen: Die Parteien können zum Beispiel die Schiedsrichter aus- wählen, Deutsch oder Englisch als Verfahrenssprache festlegen oder entscheiden, ob die Verhandlung etwa in Mannheim, Berlin oder Singapur stattfindet.  Das anwendbare Recht und der Verhandlungsort kön- nen ebenfalls frei gewählt und Verhandlungen auch per Videokonferenz abgehalten werden. Die Schiedssprüche sind nahezu weltweit durchsetzbar.  Die Neutralität der von den Parteien ausgewählten Schiedsrichter erlaubt eine faire und unparteiische Ent- scheidungsfindung.  Weitere Vorteile: Das Herzstück des SGH ist eine digitale Plattform, die den gesamten Prozess – vom Schiedsantrag bis hin zur Abrechnung – effizient abbildet. Besonders effek- tiv für international agierende Unternehmen: Die Plattform ist rund um die Uhr von jedem Ort der Welt zugänglich. Und können Details der am SGH behandelten Verfahren an die Öffentlichkeit gelangen? Nein. Während öffentliche Gerichtsverfahren Dokumente und Verhandlungen für je- dermann zugänglich machen, bleiben ein Schiedsverfahren und sensible Geschäftsgeheimnisse privat.

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Keine Vereinbarung im Vorfeld getroffen – was nun?

So formulieren Betriebe eine Vereinbarung im Vorfeld Es gibt viele Möglichkeiten, bereits präventiv eine außergerichtliche Streitbeilegung zu vereinbaren. Beispiele für eine kombinierte Mediations- bzw. Schiedsgerichtsvereinbarung sind:

 Es stehen Unternehmen immer noch alle Möglich - keiten offen, einen Konflikt außergerichtlich zu lösen.  Die IHK unterstützt dabei, die jeweils passenden Optionen zu finden und eine passende Vereinbarung zu schließen  Anträge an die Mediationsstelle der IHK Rhein- Neckar und an die gemeinsame Gütestelle der Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmänni - sche Streitigkeiten der Industrie- und Handelskam - mern Mannheim und Karlsruhe sowie der Rechts - anwaltskammer Karlsruhe können immer gestellt werden, wenn einer der Beteiligten Mitglied der IHK Rhein-Neckar ist.  Anträge an den Schiedsgerichtshof werden direkt dort eingereicht.

 „Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitig- keit zunächst eine Mediation nach den Bestimmun - gen der Industrie- und Handelskammer Rhein- Neckar durchzuführen.”  „Sollten die Parteien innerhalb von sechs Wochen nach Einleitung des Mediationsverfahrens kei - ne Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach der aktuell geltenden Fassung der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handels - kammer Rhein-Neckar erheben.“

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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2026

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