IHK-Global Business Ausgabe 3/2024

03 | 2024 IHK Global Business

DRITTSTAATEN Wie Sie Daten rechtssicher übertragen SEITE 4

GROSSBRITANNIEN CE-Anerkennung erweitert SEITE 9

INDIEN Landwirtschaft wird digitaler SEITE 14

EDITORIAL

hatten Sie heute schon einen Video-Call mit Ihren Mitarbeitern, Kollegen oder Ge- schäftspartnern? Dann haben Sie unter Umständen bereits personenbezogen Daten in einen Drittstaat übermittelt, ohne dass Sie sich darüber bewusst waren. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Server des IT-Dienst- leisters, dessen Software Sie genutzt haben, in einem Land außerhalb der EU steht. Und mög- licherweise haben Sie damit bereits gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Nicht nur für international tätige Unterneh- men ist es daher wichtig, sich mit den recht- lichen Bestimmungen für den Datentransfer zu befassen. In unserem Titelthema haben wir diese für die wichtigsten Drittstaaten für Sie zusammengestellt und geben Ihnen Tipps, wie Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind. Wir haben aber noch weitere Rechts- themen in dieser Ausgabe. Gute Nachrich- ten kommen etwa aus Großbritannien. Die Regierung hat bekanntgeben, die CE-Kenn- zeichnung für weitere Produktgruppen in UK anzuerkennen. Durchatmen können auch erst einmal von CBAM betroffene Unternehmen. Die Frist für die Einreichung der ersten Berich- te wurde verlängert. Und wie immer beleuchten wird spannende Wachstumsmärkte. Überall auf der Welt wird weiter kräftig in Nachhaltigkeit und grüne Energie investiert, oder auch in den Gesund- heitssektor und die Digitalisierung. Aber auch für die Bauwirtschaft lohnt sich der Blick ins Ausland. Schauen Sie mal in unsere Länder- rubriken! Herzlichst Ihr Liebe Leserinnen und Leser,

10 Italien:

Kreislaufwirtschaft schreitet voran

12 Kanada:

Medizintechnik hoch im Kurs

Georg Müller Chefredakteur

15 Südkorea:

Weltgrößtes Halbleiter-Cluster geplant

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INHALT

IHK Global Business 03 | 2024

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International

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TITELTHEMA

4 Drittstaaten Wie Sie Daten rechtssicher übertragen

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MENA/AFRIKA

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

16 VAE CCS- und CCUS-Technologie gefragt 16 Ägypten

EUROPA/ZENTRALASIEN

8 Polen Neue Regeln für Wärmepumpen 8 Georgien Bauwirtschaft profitiert vom Tourismusboom 9 Großbritannien Regierung erweitert CE-Anerkennung 10 Italien Kreislaufwirtschaft schreitet voran 10 Spanien Mindestlohn angepasst 11 Usbekistan Grüner Strom auf dem Vormarsch

DIE ZAHL

Förderung für grünen Wasserstoff geregelt

ZOLL & RECHT

62,4% ZUWACHS

18 CBAM DE HSt zu CBAM-Sanktionen 18 Zoll

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen Merkblatt Ermächtigter Ausführer 19 WUP Pan-Euro-Med-Zone wird einfacher 19 EU T2 L Dokument wird elektronisch 19 Peru Carnet ATA möglich

der Importe aus der Ukraine nach Baden- Württemberg im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr (mengenmäßig). Mit Abstand wichtigste Einfuhrgüter waren Kraftfahr- zeug-Teile, gefolgt von Bekleidung, Möbeln und Metallen. QUELLE: STATISTISCHES LANDESAMT BW

AMERIKAS

12 Kanada Medizintechnik steht hoch im Kurs Veranstaltung: Beratungstag Kanada 13 USA Bauboom in der Industrie

DATUM DES MONATS 18. März 1974

RUBRIKEN

17 Veranstaltungen 19 Impressum

ASIEN-PAZIFIK

14 Indien Landwirtschaft wird digitaler Veranstaltung: Indien – Firmen- gründung, Vertrieb, Standortwahl 15 Südkorea

Ende der „Ölkrise“. Die Organisation der arabischen Erdöl exportierenden Länder (OAPEC) hebt nach fünf Monaten das gegen die USA, Japan, die Bundesrepublik Deutschland und andere europäische Staaten verhängte Öl-Embargo auf. Anlass war der Krieg arabischer Staaten gegen Israel im Oktober 1973. Durch den Lieferboykott und die Drosselung der Fördermenge stieg der Rohölpreis innerhalb kurzer Zeit um 400 Prozent. Deutschland reagierte mit einem Tempolimit und Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen.

Weltgrößtes Cluster für Halbleiter geplant 15 Japan Energiepolitik setzt auf Offshore-Windkraft 15 Vietnam Markt für Medizintechnik springt wieder an

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DRITTSTAATEN

Schöne vernetzte Datenwelt: Aber Vorsicht – für die Über- mittlung von personenbezo- genen Daten in Drittstaaten gelten strenge Datenschutzbe- stimmungen

Wie Sie Daten rechtssicher übertragen

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU unterliegen strengen Regeln. Umgekehrt beschränken auch viele Staaten den Datentransfer in die EU. Verstöße können auf beiden Seiten zu empfindlichen Strafen führen. Wir haben die aktuelle Rechtslage für die wichtigsten Drittstaaten für Sie zusammengestellt.

konnten die Standardvertragsklauseln der EU die Grund- lage sein. In der Regel mussten aber noch zusätzliche Vereinbarungen und Vorkehrungen getroffen werden. Konnte die Gleichwertigkeit nicht hergestellt werden, durften die Daten nicht in die USA übermittelt werden. Damit war auch die Nutzung vieler IT-Standardanwen- dungen US-amerikanischer Dienstleister rechtlichen Risiken unterworfen. Beim Einsatz solcher Tools mussten Unternehmen lange Zeit mit behördlichen Untersuchun- gen und Bußgeldern rechnen. Dies hat sich im vergangenen Jahr geändert: Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Angemessenheits- beschluss für das neue Datenschutzabkommen „EU-US Data Privacy Framework" angenommen und somit wieder die Grundlage für einen rechtskonformen Datentransfer in die USA und die Nutzung von IT-Anwendungen aus den USA geschaffen.

USA: Neue Rechtsgrundlage schafft Klarheit

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Privacy-Shield-Abkommen von 2016 im Jahr 2020 gekippt hatte, fehlte lange Zeit ein rechtssicherer Rahmen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Ein solcher ist für Unternehmen aber essenziell, wenn sie zum Beispiel amerikanische Buchhal- tungssoftware, Videokonferenzplattformen oder CRM-Sys- teme einsetzen, Dienste von US-Cloud-Anbietern wie Google, Microsoft und Amazon nutzen oder auf US-News- lettersoftware zurückgreifen. Unternehmen, die ihre Daten in den USA selbst ver- arbeiteten oder durch einen Dienstleister in den USA verarbeiten ließen, mussten genau prüfen, ob ihr ame- rikanischer Vertragspartner ein Datenschutzniveau gewährleistete, das dem der EU gleichwertig war. Dafür

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DRITTSTAATEN

Allerdings gilt der Angemessenheitsbeschluss nur, sofern der US-Datenempfänger auch am Abkommen teilnimmt, also unter dem EU-US Data Privacy Framework beim US Department of Commerce zertifiziert ist. Hierfür müssen sich Datenempfänger im Rahmen einer Selbstzertifizie- rung registrieren. Anschließend ist eine jährliche Rezertifi- zierung erforderlich. Welche Dienstanbieter sich zertifiziert haben, kann auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite eingesehen werden: dataprivacyframework.gov . Sollte kei- ne Zertifizierung vorliegen, kann es sich im Einzelfall loh- nen, den Dienstanbieter zu kontaktieren. Oftmals nehmen Datenempfänger die Selbstzertifizierung auch auf Wunsch ihrer Kunden vor. Darüber hinaus sollten deutsche Unter- nehmen aber bestehende Standardvertragsklauseln weiter beibehalten. Die Gültigkeitsdauer des Beschlusses ist zeitlich nicht be- grenzt. Eine regelmäßige Überprüfung durch die EU-Kom- mission, ob alle relevanten Elemente des US-Rechtsrah- mens in der Praxis wirksam sind, ist jedoch vorgesehen. Die erste Überprüfung soll innerhalb eines Jahres nach In- krafttreten stattfinden, weitere mindestens alle vier Jahre. Bei Entwicklungen, die sich negativ auf das Schutzniveau der Daten in den USA auswirken, kann der Beschluss an- gepasst oder zurückgezogen werden. Unsicher ist auch, ob das Abkommen vor Gericht stand- halten würde. Die beiden Vorgänger – Privacy Shield und Safe Harbor – hatte der EuGH nach Klagen des Datenschutzaktivisten Max Schrems für ungültig er- klärt. Schrems hatte kurz nach Inkrafttreten des neuen Beschlusses angekündigt erneut klagen zu wollen. Daher bleibt abzuwarten, ob der EU-US Data Privacy Framework eine langfristige, verlässliche Rechtsgrundlage für Unter- nehmen bieten wird. Fragen und Antworten zum EU-US Data Privacy Framework hat die EU-Kommission auf ihrer Website bereitgestellt:

Cyberspace Administration of China (CAC) den Entwurf der „Bestimmungen zur Standardisierung und Förderung grenzüberschreitenden Datenverkehrs“. Ziel ist es, die ak- tuell strengen Regelungen zu lockern. Diese sind durch das „Personal Information Protection Law“ (PIPL) seit Novem- ber 2021 sowie den „Maßnahmen zum Standardvertrag für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezo- gener Daten“ seit Juni 2023 gültig. Sollten die neuen Be- stimmungen in Kraft treten, würde er die Bedingungen für die in Artikel 38 des PIPL festgelegten CAC-Sicherheitsbe- wertungen, CAC-Standardvertragsklauseln sowie Sicher- heitszertifizierungen erheblich erleichtern. Als wichtigste Ausnahmen von den bisherigen Beschränkungen werden in dem Entwurf aufgeführt: • Daten, die in Bereichen wie internationalem Handel, akademischer Zusammenarbeit, grenzüberschreitender Herstellung und Marketing übermittelt werden, aber keine personenbezogenen oder wichtige Daten enthalten (was unter „wichtige Daten” zu verstehen ist, muss noch konkretisiert werden) • personenbezogene Daten, die nicht in China erhoben oder generiert werden (zum Beispiel solche, die in der Muttergesellschaft in Deutschland gesammelt, an die Niederlassung in China bereitgestellt und wieder zurück an das Headquarter gesendet werden) • wenn es für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, die Daten der betroffenen Person zu erheben, zum Bei- spiel für grenzüberschreitenden elektronischen Handel, Geldüberweisungen, Flugticket- und Hotelbuchungen sowie Visumanträge • personenbezogene Daten von Arbeitnehmern, die für die Personalverwaltung in Übereinstimmung mit rechtmäßi- gen Arbeitsrichtlinien oder Tarifverträgen erforderlich sind • personenbezogene Daten, die zum Schutz der Gesund- heit und der Sicherheit des Eigentums einer natürlichen Person in einem Notfall erforderlich sind • grenzüberschreitender Transfer durch Datenverarbeiter, die personenbezogene Daten von weniger als 10.000 Personen innerhalb eines Jahres aus China übertragen • personenbezogene Daten, die nicht unter die von den Pilot- Freihandelszonen zu formulierende Negativliste fallen. Am 15. Oktober 2023 endete die öffentliche Kommentie- rungsfrist für den Entwurf. Es ist derzeit unklar, wann der Entwurf finalisiert und die neuen Bestimmungen veröf- fentlicht werden. Unternehmen, die in und mit China Geschäfte tätigen, sollten die Entwicklungen weiter im Auge behalten. Recht- liche Analysen sollten vorzeitig durchgeführt werden, um frühzeitig mögliche Schwachstellen beim Datentransfer zu identifizieren. Bei Verstößen gegen das PIPL drohen Sanktionen und Bußgelder von bis zu 5 Prozent des Vor- jahresumsatzes. Es sollte auch geprüft werden, ob die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen auf das eigene Unternehmen anwendbar sind. Den Originaltext des Entwurfs finden Sie auf der Webseite des CAC (nur auf Chinesisch):

ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ qanda_23_3752

China: Schwieriges Terrain

Für China existiert kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Unternehmen müssen im Regelfall bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten nach China auf die Standardvertragsklauseln zurückgreifen. Allerdings ist der staatliche Zugriff auf personenbezogene Daten in China kaum beschränkt, sodass es allenfalls gilt, durch Ergänzungsvereinbarungen mit dem Vertragspart- ner in China Risiken zu mindern – etwa auf organisato- rischem Weg (so wenige Daten wie möglich) und tech- nischem Weg (Verschlüsselung). Nachweise, dass diese Maßnahmen die Anforderungen der EU für einen ausrei- chenden Schutz der Daten erfüllen, sind jedoch schwer zu erbringen und mit sehr großem Aufwand verbunden. Die Übertragung personenbezogener Daten aus China in die EU stellt ebenfalls eine Herausforderung für Unter- nehmen dar. Am 28. September 2023 veröffentlichte die

cac.gov.cn/2023-09/28/c_1697558914242877.htm

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DRITTSTAATEN

Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn seine 44 Bestim- mungen (notifications) durch die Zentralregierung ver- abschiedet wurden. Erst danach kann die EU über einen Angemessenheitsbeschluss entscheiden. Wann dies der Fall sein wird, kann derzeit nicht gesagt werden. Einige Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen haben aber bereits damit begonnen, ihre Dokumentation und Prozesse zu überprüfen und zu aktualisieren, um nach Inkrafttreten die Umsetzung zu erleichtern. Das neue Datenschutzgesetz steht auf der Website des indischen Ministry of Electronics & Information Technology (MEITY) zum Download zur Verfügung:

meity.gov.in/data-protection-framework

UK: Alles safe – aber wie lange noch?

Nach dem Brexit am 31. Januar 2020 blieben zunächst die meisten rechtlichen Rahmenbedingun- gen für den Datenschutz in Großbritannien unverändert, da der „EU Withdrawal Act“ die bestehenden Regelungen in nationales Recht überführte. Doch schon bald zeichne- ten sich unterschiedliche Vorstellungen ab. Am 8. März 2023 legte die britische Regierung daher mit der zweiten Version des „Data Protection and Digital Information (No.2) Bill“ einen Vorschlag für eine Daten- schutzreform vor. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit zur Beratung im britischen Parlament. Nach Zustimmung des Unterhauses (House of Commons) muss er noch alle Schritte im Oberhaus (House of Lords) durchlaufen. Wann das Gesetz beschlossen und in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Ein wichtiger Aspekt im neuen Gesetz betrifft die inter- nationale Datenübermittlung. Demnach sollen Unter- nehmen künftig mehr Spielraum erhalten, um selbst zu entscheiden, ob die Datenschutzstandards im Zielland mit denen des Vereinigten Königreichs übereinstimmen. Zusätzlich beinhaltet der Gesetzentwurf Änderungen an der ePrivacy-Richtlinie, die sich auf die Anforderungen bezüglich Cookies und die Regeln für E-Mail-Marketing auswirken. Die ePrivacy-Richtlinie dient als Ergänzung zur britischen Datenschutzgrundverordnung (UK-GDPR). Sie zielt darauf ab, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten, das Tracking zu beschränken und die Men- ge an Spam zu reduzieren. Dank eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kom- mission können deutsche Unternehmen noch bis Juni 2025 beim Transfer von personenbezogenen Daten nach Großbritannien auf ein angemessenes Datenschutz- niveau vertrauen. Wie es danach weitergeht, ist noch unbestimmt. Der Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes und der Stand des Gesetzgebungsprozesses kann auf der Website des House of Commons eingesehen werden:

Videokonferenzen mit Kollegen oder Geschäftspartnern auf der ganzen Welt gehören heute zum Arbeitsalltag. Persönliche Daten werden dabei auf Server übertragen und gespeichert, die oft außerhalb der EU stehen.

Indien: Erstes Datenschutzgesetz auf dem Weg

In Indien gibt es noch kein einheitliches Datenschutz- gesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Bisherige Rechtsgrundlagen im Datenschutz- bereich sind der Information Technology Act, 2000 (speziell dessen Sec. 43A) sowie die Information Technology (Reasonable Security Practices and Procedures and Sensiti- ve Personal Data or Information) Rules, 2011. Aus europäi- scher Sicht gilt Indien daher noch als „unsicherer Dritt- staat“. Unternehmen müssen daher vor der Übertragung personenbezogener Daten nach Indien notwendige Garan- tien von den Datenempfängern einfordern, etwa über die EU-Standardvertragsklauseln und weitere Vereinbarungen. Mögliche Erleichterungen sind aber in Sicht. In den letz- ten Jahren hat die indische Regierung intensiv an einem ersten Datenschutzgesetz gearbeitet, das in vielen Punkten der DSGVO ähnelt und dem von der EU geforderten Daten- schutzniveau entsprechen könnte. Nach einigen Über- arbeitungen hat Indiens Präsidentin Draupadi Murmu schließlich am 11. August 2023 den „Digital Personal Data Protection Act, 2023 (DPDP Act)“ unterzeichnet. Das Gesetz betrifft die Verarbeitung digitaler personen- bezogener Daten in Indien, wenn diese in digitaler Form gesammelt oder nachträglich digitalisiert werden. Wenn digitale persönliche Daten außerhalb Indiens verarbeitet werden, um Personen in Indien Waren oder Dienstleistun- gen anzubieten, ist eine extraterritoriale Anwendbarkeit gegeben. Durch entsprechende Bekanntmachung kann die Zentralregierung aber den Transfer von persönlichen Daten in bestimmte Länder außerhalb Indiens beschränken. Zu- dem sieht das Gesetz die Einrichtung eines Data Protection Board of India (DPBI) als Aufsichtsbehörde vor. Diese ist be- fugt, Verstöße festzustellen und Sanktionen zu verhängen.

commonslibrary.parliament.uk/research-briefings/ cbp-9803

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DRITTSTAATEN

Schweiz: Gewohnt zuverlässig

Allgemeine Regeln für Datentransfers in Drittstaaten

Die EU-Kommission hat in einem Bericht vom 15. Januar 2024 die Angemessenheit des Schweizer Datenschutzniveaus bestätigt. Sie erkennt dadurch an, dass die Gesetz- gebung der Schweiz weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für die Bearbeitung von persönlichen Daten bietet. Die Kommission hat damit gleichzeitig bestätigt, dass das neue Datenschutzgesetz der Schweiz, das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, den Anforderungen der DSGVO genügt. Personenbezogene Daten aus einem Mitgliedstaat der EU oder des Euro- päischen Wirtschaftsraums (EWR) können dadurch weiterhin in die Schweiz übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Garantien zur Sicher- stellung eines ausreichenden Daten- schutzniveaus erforderlich sind. Die Schweiz verfügte seit dem Jahr 2000 über einen Angemessenheits- beschluss der EU, welcher noch unter der Vorgängerrichtlinie der DSGVO erlassen wurde, aber bis zum Erlass des neuen EU-Beschlusses im Januar dieses Jahres in Kraft geblieben ist. Das neue Datenschutzgesetz kann auf der Publikationsplattform Fedlex der Schweizer Eidgenossenschaft einge- sehen werden:

Informationen dazu sowie Muster- Klauseln für zahlreiche Länder stellt die EU-Kommission auf Ihrer Web- site zur Verfügung (auf Englisch). commission.europa.eu/law/ law-topic/data-protection/inter- national-dimension-data-protec- tion/standard-contractual-clau- ses-scc_en BINDING CORPORATE RULES (BCR) Verbindliche unternehmensinterne Vorschriften (Binding Corporate Rules - BCR) sind Datenschutz- richtlinien, die von Unternehmen mit Sitz in der EU bei der Übermitt- lung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU innerhalb einer Unternehmens- oder Firmen- gruppe befolgt werden. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Anforderungen an BCRs bietet die EU-Kommission auf Ihrer Website (auf Englisch): commission.europa.eu/law/law- topic/data-protection/internatio- nal-dimension-data-protection/ binding-corporate-rules-bcr_en

Werden personenbezogene Daten aus der EU in Drittstaaten übermit- telt, müssen die folgenden beiden Voraussetzungen gegeben sein: Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, zum Beispiel Auftragsverarbei- tungsvertrag 2. Angemessene Garantie für ein gleichwertiges Datenschutz- niveau im Drittstaat durch a. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Adequacy Decision) 1.

EU-Standardvertragsklauseln (SCC) Binding Corporate Rules (BCR)

b.

c.

d. Ausnahmen nach Art. 49 Abs. 1 DSGVO ANGEMESSENHEITSBESCHLUSS (ADEQUACY DECISION) Die EU-Kommission kann bestimmen, ob ein Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Existiert ein Angemessen- heitsbeschluss, können personen- bezogenen Daten aus der EU in das Drittland übermittelt werden, ohne dass weitere angemessene Garan- tien oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Informationen, für welche Länder ein Angemessen- heitsbeschluss existiert, finden Sie auf der Website der EU-Kommission (auf Englisch): commission.europa.eu/law/law- topic/data-protection/internatio- nal-dimension-data-protection/ adequacy-decisions_en EU-STANDARDVERTRAGS- KLAUSELN (SCC) Für den Datentransfer in Drittstaaten, für die es keinen Angemessenheits- beschluss der EU-Kommission gibt, sind die EU-Standardvertrags- klauseln (SCC) die am häufigsten genutzte Legitimation. Ausführliche

AUSNAHMEN NACH ART. 49 ABS. 1 DSGVO

fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de

Die EU-Datenschutzgrundverord- nung (DSVO) definiert auch Ausnah- men für bestimmte Fälle, bei denen eine Übermittlung personenbezoge- ner Daten an Drittstaaten auch ohne Vorliegen eines Angemessenheits- beschusses oder anderer Garantien zulässig ist. Dazu gehören unter anderem, dass die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat oder die Daten etwa zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder den Ab- schuss eines Vertrages erforderlich sind. Den Gesetzestext finden Sie in der Online-Bibliothek der EU-Kom- mission unter: eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/TXT/HTML/?uri=CE- LEX:32016R0679#d1e4547-1-1

Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar

Für alle weiteren Fragen zum Datentransfer in den verschiede- nen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter : ihk.de/rhein-neckar/team- international

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EUROPA/ZENTRALASIEN

Für mehr Klimaschutz: In Polen gelten strengere Auflagen für die staatliche Förderung von Wärme- pumpen. Europäische Lieferanten könnten davon profitieren.

POLEN Neue Regeln für Wärmepumpen

Ab dem 1. April 2024 gelten strengere Bedingungen für die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des Programms „Saubere Luft" des staatlichen Umwelt- fonds in Polen NFOŚiGW (Narodowy Fundusz Ochrony Środowiska i Gospodarki Wodnej). Europäische Lieferan- ten könnten davon profitieren, da der Umweltfonds nur noch Wärmepumpen fördert, die von unabhängigen Prüflaboren innerhalb der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) getestet wurden. Zudem müssen die Heizanlagen neue technischen Auflagen des Umweltfonds erfüllen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Verkauf von Wärmepumpen einzuschränken, die weniger leisten, als Hersteller und Händler angeben. Wie Branchenportale berichten, gibt es dieses Problem vor allem bei Importpro- dukten aus Asien. Deren Einfuhren sind zuletzt deutlich zu Lasten europäischer Hersteller gestiegen. Geprüfte Wärmepumpen müssen außerdem auf der Liste des Staatlichen Instituts für Umweltschutz IOŚ-PIB stehen. Hersteller, die bereits gelistet sind, haben bis April 2024 Zeit, erforderliche Unterlagen nachzureichen. Die Änderungen betreffen ebenfalls Holz- und Pelletheizun-

gen – nur Heizkessel, die vom IOŚ-PIB gelistet sind, sind förderfähig. Das Interesse am Programm „Saubere Luft" stieg 2023, nachdem das Klimaministerium die Kaufprämien erhöht hatte. Besitzer von Einfamilienhäusern, die ihre alte Kohle- heizung ersetzen, können eine Förderung beantragen. Wärmepumpen sind beliebte alternative Heizquellen, ver- lieren jedoch zugunsten von Holz- und Pelletheizungen an Marktanteilen. Die Popularität des Programms hat jedoch eine Kehrseite: Es fehlt an finanziellen Mitteln, und das Klimaministerium wartet auf EU-Gelder, um es neu aus- zustatten. GTAI/IHK Programm „Saubere Luft“ des staatlichen Umweltfonds NFOŚiGW (nur auf Polnisch):

czystepowietrze.gov.pl

Herstellerliste beim Institut für Umweltschutz IOŚ-PIB (nur auf Polnisch):

lista-zum.ios.edu.pl

GEORGIEN Bauwirtschaft profitiert vom Tourismusboom

und Sportanlagen sowie Restaurants. Für deren Ausstat- tung ergeben sich Lieferchancen für Küchen-, Kühl- und Seminartechnik sowie Sportgeräte. Im Zeitraum 2023 bis 2025 sollen in dem Südkaukasusland 292 neue Hotels und Herbergen entstehen, so die Nationale Tourismusverwal- tung (GNTA). Internationale Hotelmarken engagieren sich bei 22 Objekten. Geplant sind insgesamt etwa 17.000 neue Zimmer und 33.700 Betten, allein in der Hauptstadt Tiflis dürften 65 neue Hotels eröffnen. GTAI/IHK

Nach dem Ende der Corona-Pandemie läuft der Tourismus in Georgien auf Hochtouren. Das kleine Land im Südkaukasus gilt als Geheimtipp für Individual- reisende und zieht zunehmend mehr Reiselustige an. Davon profitiert auch die Baubranche des Landes. Der Aufschwung im Hotel- und Gaststättengewerbe er- mutigt Investoren, durch die Corona-Krise gestoppte Pro- jekte wieder aufzunehmen und neue Projekte zu starten. Geplant sind Unterkünfte in allen Preisklassen, Freizeit-

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EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN Regierung erweitert CE-Anerkennung

Flugsysteme, Bahnprodukte oder Schiffsausrüstungen nach aktuellem Stand weiterhin auf UKCA umgestellt werden. Die Briten bieten außerdem mehr Flexibilität bei der UKCA-Kennzeichnung. Das UKCA-Label kann nun auf Produkt oder Verpackung mit einem Klebeetikett oder Begleitpapier angebracht werden. Importeure haben ver- schiedene Optionen, um ihre Kontaktdaten anzugeben, einschließlich digitaler Kennzeichnungen. Der Gesetzgebungsprozess ist bei weitem noch nicht ab- geschlossen. Das DBT hat die Leitfäden zur CE-Kennzeich- nung und Medizinprodukten aktualisiert beziehungsweise weitere Aktualisierungen angekündigt. GTAI/IHK Weitere Informationen zur Produktzulassung und Anerken- nung der CE-Kennzeichnung in UK finden Sie auf unserer Website unter:

Schon im August 2023 hatte das britische Ministe- rium für Wirtschaft und Handel (DBT) bekanntgege- ben, weiterhin die CE-Kennzeichnung für die Produktzu- lassung in UK anzuerkennen. Die Maßnahme war zunächst auf 18 Produktgruppen (Verordnungen) begrenzt. Nun hat die britische Regierung die CE-Anerkennung ausgeweitet und drei weitere Verordnungen eingeschlossen. Diese sind: • Ökodesign: Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010 • Explosivstoffe: The Explosive Regulations 2014 • RoHS – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten: The RoHS Regulations 2012 Unternehmen können somit ihre CE-gekennzeichneten Produkte, die diesen Verordnungen unterliegen, weiterhin auf dem britischen Markt vertreiben. Optional kann auch die UKCA-Kennzeichnung verwenden. Allerdings müssen einige Produktgruppen wie Bauprodukte, unbemannte

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Gut aufgestellt: In Italien sind die Recyclingquoten bei den meisten Wertstoffen im europäischen Ver- gleich jetzt schon hoch. Nun wird verstärkt in innovative Technolo- gien investiert.

EUROPA/ZENTRALASIEN

ITALIEN Kreislaufwirtschaft schreitet voran

Das Vorhaben befindet sich noch in der Genehmigungsphase. Ein Fokus der italienischen Kreislauf- wirtschaft liegt auf der Umwandlung von Abfällen in Wasserstoff. So plant der italienische Anlagenbauer Maire Tecnimont in Genua für 300 Mil- lionen Euro eine Anlage, in der Ab- fälle in Biomethanol umgewandelt werden. Daraus soll Wasserstoff ge- wonnen werden. Die Anlage soll 2026 in Betrieb gehen und jährlich bis zu 200.000 Tonnen Abfall verarbeiten. Maire Tecnimont ist ein internatio- naler Anlagenbauer für die Öl- und Gasindustrie. Er gehört zum Next- Chem-Konzern, der sich auf nachhal- tige Produktion von Chemikalien und Energie spezialisiert hat. NextChem plant seinerseits mit dem Energie- konzern Eni im sizilianischen Gela bis

2026 eine weitere Anlage zur Erzeu- gung von Wasserstoff aus Methanol. Auch große Modehersteller setzen auf die Wiederverwertung hochwerti- ger Textilien. So baut Gucci an den tos- kanischen Standorten Scandicci und Campi Besenzio bis 2026 ein Zentrum zum Recyceln von Textilien und Leder. In Imola baut die Gruppe Heram- biente ein auf die Automobilindustrie zugeschnittenes Recyclingzentrum für Karbonfaserstoffe. Der Stand- ort liegt im Cluster Motor Valley, wo unter anderem Ferrari, Lamborghini und Maserati ansässig sind. Heram- biente will den Betrieb im Laufe von 2024 starten und die Technologie auf weitere Standorte für die Luftfahrt- industrie, den Schiffbau, die Material- forschung und andere High-Tech- Branchen ausdehnen. GTAI/IHK

Italienische Investoren entwickeln neue Kreislauftech- nologien für die Wasserstoff-, Chemie-, Kfz- und Modeindustrie. Für die Umsetzung der Projekte stehen Italien EU-Fördergelder in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Das größte italienische Entsorgungs- projekt mit einem Investitionsvolu- men von 3,6 Milliarden Euro entsteht derzeit in Mantua. Dort baut das zum Energiekonzern Eni gehörende Chemieunternehmen Versalis eine Anlage zur chemischen Behandlung gemischter Kunststoffabfälle. Eni plant darüber hinaus auf einem ehe- maligen Raffineriegelände in Porto Maghera eine Anlage, in der Klär- schlamm getrocknet wird, um daraus Phosphor und Energie zu gewinnen.

SPANIEN Mindestlohn angepasst

In Spanien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Er wurde mit königlichem Dekret vom 6. Februar 2024 auf 37,80 Euro pro Tag und 1.134 Euro pro Monat (bei 14 Monatsgehäl- tern) festgesetzt. Im Vorjahr betrug der Mindestlohn 36,00 Euro pro Tag und 1.080 Euro pro Monat. Das ist eine Erhöhung von 5 Prozent gegenüber 2023. Die Mindestlohnbestimmungen gelten flächendeckend und unabhängig von der Art der Beschäftigung. In Tarif- verträgen oder Betriebsvereinbarungen können abwei- chende höhere Löhne festgelegt sein.

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter für grenzüber- schreitende Einsätze nach Spanien entsenden, müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn einhalten. Sofern Tarifverträge für die entsprechende Branche oder den Geschäftszweig anwendbar sind, gelten diese auch für entsandte Arbeitnehmer während des Entsendezeitraums. GTAI/IHK

Weitere Informationen zur Mitarbeiterentsendung nach Spanien finden Sie auf unserer Website unter:

ihk.de/rhein-neckar/spanien-mitarbeiterentsendung

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EUROPA/ZENTRALASIEN

USBEKISTAN Grüner Strom auf dem Vormarsch

Unternehmen. Die Palette reicht von Direktinvestitionen über Zulieferungen von Technologie bis hin zu Beratungs- leistungen, beispielsweise bei der Errichtung von Service- zentren für Solar- und Windtechnik sowie beim Aufbau einer eigenen Zulieferindustrie. Aktuell arbeiten Investoren an der Vorbereitung, Detail- planung oder Umsetzung von etwa 25 zentralen Fotovol- taik- und Windparks mit einer installierten Leistung von circa 15 Gigawatt. Unter den neu angekündigten Vorhaben ragen einige besonders investitionsträchtige und innova- tive Projekte hervor. So will das Unternehmen Masdar aus den VAE in naher Zukunft für etwa 2,6 Milliarden US-Dol- lar (US$) einen 2-Gigawatt-Windpark sowie Batteriespei- cher mit einer Kapazität von 1.150 Megawatt errichten. Der französische Solar- und Windkraftspezialist Voltalia plant am Standort Sho'rkol (Provinz Navoiy) das erste So- lar-Wind-Hybridkraftwerk in Zentralasien. Der 400-Mega- watt-Ökostrompark soll 2026 ans Netz gehen. Um die neuen Kraftwerke auszustatten und eine Wert- schöpfungskette aufzubauen, investiert das Land auch in die Fertigung von Baugruppen und Komponenten für die Fotovoltaik- und Windstromerzeugung. In neuen Gewerbe- parks sollen unter anderem Solarmodule, Kupferdrähte, -Bänder und -Stromschienen, Transformatoren, Wechsel- richter und Steckverbinder produziert werden. GTAI/IHK

Bei den erneuerbaren Energien ist Usbekistan ein Spätzünder. Erst seit August 2021 zapft ein indust- rielles Solarkraftwerk die Energie der Sonne an, im Mai 2022 folgte ein zweites Objekt. Im Jahr 2023 wurde die grüne Trendwende in der Stromerzeugung eingeleitet: gleich drei Fotovoltaik-Parks (897 Megawatt) und erste An- lagen eines 500-Megawatt-Windparks wurden in Betrieb genommen. Vieles spricht dafür, dass es in der Ökostrom- erzeugung weiter steil aufwärts geht. Die installierte Gesamtleistung von Kraftwerken auf der Basis von erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf 27 Giga- watt steigen (inklusive Wasserkraftwerke), so die jüngste Zielmarke der Regierung vom Dezember 2023. Der Löwen- anteil der heute geplanten Ökostromprojekte entfällt auf Sonne und Wind (inklusive dezentraler Solarkleinanlagen). Der Anteil alternativer Energien am Stromverbrauch insge- samt soll von 8 Prozent im Jahr 2022 auf bis zu 40 Prozent im Zieljahr 2030 steigen. Neben den günstigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sorgt die Förderung durch ausländi- sche Förder- und Geschäftsbanken und den usbekischen Staat für einen Aufschwung. Zudem hat Usbekistan von Natur aus viele Wind- und Sonnenstunden. Das rege Geschehen in beiden Ökostromsparten bietet Liefer-, Kooperations- und Investitionschancen für ausländische

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Hoher Importbedarf: Der Anstieg chronischer Krankheiten führt in Kanada zu einer Mehr- nachfrage nach Hightech- Medizingeräten.

KANADA Medizintechnik steht hoch im Kurs

Die Regierung in Ottawa hat milliardenschwere

ein. Das waren gut drei Viertel des Gesamtmarktes. US-amerikanische Fabrikate dominieren. So erreichte der US-Importanteil 2022 rund 37 Prozent. Zudem könnten kanadische Medizintechnikun- ternehmen fortan noch stärker auf strategische Allianzen und Outsourcing für Marke- ting, Vertrieb, Forschung und Produktion setzen. Neben der geografischen Nähe profitieren US-Firmen davon, dass die Qualitäts- und Sicherheits- standards in den USA den kanadischen ähneln. Deutsche Medizintechnikan- bieter konkurrieren in Kanada daher häufig mit US-Wettbe- werbern. Eine Zulassung der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) ist für deutsche Unternehmen un- ter Umständen ein Vorteil im Kanada-Geschäft. Das FDA-Zu- lassungsverfahren ähnelt dem Lizenzverfahren, das deutsche Unternehmen für den Vertrieb von Medizintechnikprodukten in Kanada benötigen. Deutschlands Anteil an Kana- das Einfuhr von medizinischen Ausrüstungen und Hilfsgütern lag 2022 bei gut 4 Prozent. Durch das zwischen der EU und Kanada geschlossene Freihan- delsabkommen CETA können sich europäische Unternehmen günstiger und schneller am Markt positionieren. GTAI/IHK

Kanadas Medizintechnik- markt dürfte in den nächsten fünf Jahren weiter wachsen, allein 2024 um 7 bis 8 Prozent. Vor allem die alternde Bevölke- rung und zunehmende chroni- sche Krankheiten führen zu ei- ner steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen. Das höchste Wachstum wird in den nächsten fünf Jahren bei medizinischen Apparaturen in der Diabetes-Therapie sowie zahnmedizinischen und kar- diologischen Geräten erwartet. Die beiden letztgenannten Seg- mente bilden in Kanada neben diagnostischen Bildgebungs- und orthopädischen Geräten auch die größten Teilmärkte im Bereich Medizintechnik. Sie bergen große Lieferpoten- ziale: Diagnose-, Therapie- und Beatmungsgeräte, Orthopä- die- und Dentaltechnik sowie Prothesen, Spritzen, Nadeln und Katheter werden meist importiert. Die Abhängigkeit von Importen bleibt hoch Der Löwenanteil aller in Kanada verkauften medizi- nischen Geräte und Versor- gungsgüter stammt aus dem Ausland. Allein im Jahr 2022 führte Kanada medizinische Ausrüstungen und Hilfsgüter (NAICS-Position 3391) im Wert von rund 7,2 Mrd. US$

Investitionen in den Gesund- heitssektor angestoßen. Unter anderem sollen jetzt zuneh- mend Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, auf die viele Krankenhäuser in Kanada schon seit Jahren warten. Zur Jahresmitte 2023 befanden sich Gesundheits- projekte im Wert von über 24 Milliarden (Mrd.) US-Dollar (US$) in der Beschaffungspha- se und über 18 Mrd. US$ in der Lieferphase. Nachholeffekte führen zu Lieferchancen Auch die Nachfrage nach Medizintechnikgeräten steigt, da die Kliniken nun den pandemiebedingten Rückstau an elektiven Eingriffen – also solchen, die zurückgestellt und später durchgeführt werden können – zunehmend abbauen. Der im ersten Jahr der Corona- Pandemie leicht eingeknickte kanadische Medizintechnik- markt wächst seither wieder deutlich: Bereits 2021 lag er nach Angaben von Statista bei einem Wert von 10,7 Mrd. US$ und damit über dem Vor- krisenniveau. Im Jahr 2023 schätzten ihn die Analytiker der Onlineplattform auf etwa 12,2 Mrd. US$.

147 MILLIARDEN US-DOLLAR Investitionen in die Gesundheits- versorgung plant Kanadas Regierung in den nächsten 10 Jahren.

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USA Bauboom in der Industrie Die USA erleben derzeit einen regen Bauboom. Angeschoben wird dieser unter anderem von gewaltigen Konjunkturprogrammen wie dem Inflation Reduction Act (IRA) oder dem Chips and Science Act. In einigen Fällen werden ganze Branchen neu aus dem Boden gestampft. Bestes Beispiel ist die Solarmodulfertigung, die vor vielen Jahren nahezu komplett ins Ausland abgewan- dert war. Nun kehrt sie in Riesenschritten zurück. Doch auch Branchen, die nicht von staatlichen Geldern profitieren, bauen Fabriken und Montagehallen, um ihre Lieferketten robuster zu machen. In der Folge haben sich die erbrachten Bauleistungen des verarbeitenden Gewer- bes zwischen 2020 und 2023 nominal mehr als verdrei- facht, so das nationale Statistikamt U.S. Census Bureau. Der Industriebau bildet damit die größte und dynamischs- te Sparte des gewerblichen Hochbaus. Deutsche Anbieter können mit Qualität punkten Die Bautätigkeit der Industrie bietet umfangreiche Zu- lieferchancen für deutsche Unternehmen. Für die Er- richtung von Fabriken, Montage- und Lagerhallen werden Baumaschinen und Baustoffe benötigt, die nicht immer in ausreichender Menge oder Qualität in den USA vorhan- den sind. Insbesondere bei Spezialprodukten aus Stahl, Aluminium oder Glas müssen die Vereinigten Staaten auf Importe zurückgreifen. Sind die Werke gebaut, müssen sie mit Gebäudetechnik ausgestattet werden, wobei viele Firmen auf eine besonders hochwertige und moderne Aus- stattung Wert legen. Geschäftsmöglichkeiten erschließen sich hier etwa im Bereich der Aufzugs- und Fördertechnik. Bei der Kälte-, Heiz- und Lüftungstechnik kommen teils hochspeziali- sierte Anbieter zum Zug. So müssen etwa Reinluftbedin-

Halbleiterwerke, Chemiefabriken und Fertigungsanlagen für Elektroautos: Die starke Investitionsbereitschaft der US-Industrie treibt die Bautätigkeit an. Für deutsche Firmen ergeben sich viele Zulieferchancen.

gungen herrschen, um Halbleiter zu produzieren. Und wo sensible Hightech-Produkte hergestellt werden, gilt es die Fabriken mit spezieller Sicherheitstechnik sowie besonde- ren Fenstern und Türen auszustatten. Kaum Local-Content-Vorgaben im Privatsektor Da es sich bei den Bauherren von Industrieanlagen überwie- gend um private Unternehmen handelt, greifen die staatli- chen Vorgaben zur Erbringung lokaler Wertschöpfungsantei- le zunächst nicht. Finanzieren sie ihre Investitionen jedoch mit öffentlichen Mitteln oder Steuergutschriften, gelten die Local-Content-Regelungen, die häufig bei 30 bis 40 Prozent liegen. Doch immer dann, wenn es keine oder nicht genü- gend einheimische Anbieter gibt, ist der Import mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung möglich. GTAI/IHK

VERANSTALTUNG

18. MÄRZ 2024 Beratungstag Kanada

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wicklung bei der AHK Kanada in Toronto beraten wir Sie umfassend und zielgenau. Gerne können mehrere Personen Ihres Unternehmens am Gespräch teilnehmen TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Montag, 18. März 2024, 09:00 bis 17:00 Uhr 45-minütige individuelle Beratungsge- spräche, Uhrzeit nach Vereinbarung IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim oder online per Videokonferenz

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ihk.de/kanada-beratungstag IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Kathrin Fausel 0621 1709-226

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ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Landwirtschaft wird digitaler

Käufern außerhalb ihrer unmittelbaren Umgebung ermöglichen, damit sie gegebe- nenfalls höhere Verkaufserlöse erzielen können. Neben Angeboten von Unternehmen kommt dem Regierungsportal electronic National Agriculture Market (eNAM) eine wachsen- de Rolle zu, wenngleich noch deutliches Wachstumspotenzial für weitere Nutzer besteht. Um mehr marktwirtschaft- liche Mechanismen in dem stark regulierten Sektor zu etablieren, wagte die indische Regierung 2020 den Versuch, den Sektor zu liberalisieren. Allerdings scheiterte dies am hartnäckigen Protest von Teilen der Bauernschaft. Im Jahr 2024 stehen erneut Parla- mentswahlen in Indien an. Sollte die derzeitige Regierung erneut die Mehrheit erlangen, dann liegt ein neuer Reform- versuch im Bereich des Mög- lichen. GTAI/IHK

Smarte Produkte gefragt: Indiens Landwirte nutzen immer häufiger digitale Anwendun- gen, um ihre Ernte- erträge zu steigern oder ihre Produkte zu vermarkten.

110 MILLIONEN TONNEN Weizen produ- zierte Indien im Agrarjahr 2022 und ist damit laut Vereinten Natio- nen zweitgrößter Hersteller weltweit nach China. QUELLE: GTAI

Indische Landwirte sind zunehmend an modernen Geräten und digitalen Anwen- dungen interessiert. Gefragt sind robuste und einfach zu bedienende Apps. Das Interesse der Landwirte liegt vielfach auf

Anwendungen in den Berei- chen Crop Management, dem effizienteren Einsatz von Dünger sowie Informationen zum Wetter. Immer beliebter werden auch Apps, die Land- wirten Zugang direkt zu

VERANSTALTUNG

17. APRIL 2024 Indien: Firmengründung, Vertrieb, Standortwahl

TEILNAHMEENTGELT: 220 Euro für IHK-Mitglieder, 330 Euro für Nichtmitglieder

Sie exportieren bereits erfolgreich nach Indien und möchten nun einen Vertrieb in Indien aufbauen? Oder möchten Sie Ihre Vertriebsaktivitäten in Indien mit einer eigenen Vertriebstochter breiter und effizienter aufstellen? Dann informieren Sie sich bei unserer Veranstaltung über alle wichtigen Aspekte, von der Auswahl des Vertriebspart- ners, über die Schritte bei der Firmengründung bis hin zur richtigen Kommunikation mit Partnern und Kunden. Darüber hinaus können Sie an den Erfahrungen bereits in Indien etablierter Unternehmen teilhaben und mehr über deren Herausforderungen und Erfolge bei der Firmengrün- dung, der Vertriebsoptimierung oder beim Umzug des Produktionsstandortes innerhalb Indiens erfahren. TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 17. April 2024, 10:00 bis 15:30 Uhr IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/indien-firmengruendung

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:  Gabriele Borchard 0621 1709-131

gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de

 Sabrina Weigold 0621 1709-131 sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de

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ASIEN-PAZIFIK

SÜDKOREA Weltgrößtes Cluster für Halbleiter geplant

Im März 2023 kündigte Südkorea erstmals Investi- tionen in Höhe von circa 230 Milliarden US-Dollar in ein Halbleitercluster um Yongin, südlich von Seoul, an. Um das Projekt schnell voranzutreiben, hat die Regierung darauf verzichtet, eine Machbarkeitsstudie anzufertigen. Mitte Januar 2024 wurde nun angekündigt, die Investi- tionssumme für das Cluster auf umgerechnet 473 Milliar- den US-Dollar hochzuschrauben. Bis zum Jahr 2047 soll das Gesamtvorhaben umgesetzt werden. Mit einer Fläche von 21 Millionen Quadratmetern soll das Gebiet um die Stadt Yongin (Provinz Gyeonggi) das größte Halbleitercluster der Welt werden. Bereits heute befinden sich in der Region 21 Halbleiterwerke, darunter zwei zu Forschungszwecken. Die vorgelegten Pläne sehen weitere 16 Chipfabriken vor, darunter drei zu Forschungszwecken. Insgesamt würde das Cluster im Jahr 2047 also 37 Halblei- terwerke beherbergen. Ein Schwerpunkt der Investitionen liegt auf schnellen Speicherchips, wie etwa solche mit hoher Bandbreite (high bandwith memory, HBM) und mit integ- riertem Prozessor (processing in memory, PIM). GTAI/IHK JAPAN Energiepolitik setzt auf Offshore-Windkraft Japan will erneuerbare Energien stärker nutzen. Dabei spielt neben der Solarenergie der weitere Ausbau der Windkraft eine zentrale Rolle. Das eröffnet auch deutschen Anbietern Chancen im Markt. Insbeson- dere in der Offshore-Windkraft ist ausländisches Know- how gefragt. Nach Angaben der Japan Windpower Association baute Japan letztes Jahr brutto 572 Megawatt (MW) an Leistung in der Windenergie zu. Ende 2023 erreichte der Bestand an installierter Kapazität in der Windenergie 5,2 Gigawatt (GW). Um den Ausbau voranzutreiben, setzt Japan auch auf Offshore-Windkraft. Offizielles Ziel sind gestartete Off- shore-Projekte mit einer Kapazität von 10 GW im Jahr 2030 und 30 bis 45 GW in 2040. Das bedeutet neue Vor- haben von mehr als 1 GW pro Jahr bis 2030 und von 2 bis 3 GW pro Jahr von 2031 bis 2040. Japan verfügt zwar über große Wasserflächen, allerdings nur über wenige flache Gewässer. Meist fallen die Küsten- gewässer sehr schnell tief ab. Daher sind für einen massi- ven Ausbau schwimmende Anlagen notwendig. Japan will dafür nicht nur seine direkten Küstengewässer, sondern auch Meeresgebiete in seiner exklusiven Wirtschaftszone nutzen. GTAI/IHK

Im internationalen Wettlauf der Halbleiterbranche Schritt halten: Schon heute ist Südkorea Weltmarktführer bei Produktion von Speicherchips. Künftig soll auch Forschung und Entwicklung eine größere Rolle spielen.

VIETNAM Markt für Medizintechnik springt wieder an Um die Gesundheitsversorgung im Land zu verbes- sern, hat Vietnams Regierung in den letzten Jahren eine Basiskrankenversicherung auf nahezu die gesamte Bevölkerung ausgeweitet. Ende 2023 umfasste sie etwa 95 Prozent der Bevölkerung – gegenüber 84 Prozent fünf Jahre davor. Der Ausbau der öffentlichen Gesundheitsinf- rastruktur hat aber nicht Schritt gehalten. Nachdem Skandale bei der Corona-Bekämpfung staat- liche Entscheidungen und damit Projekte gebremst hatten, investiert der Staat jetzt aber wieder stärker. Hanoi allein will bis 2025 vier neue Allgemeinkrankenhäuser eröffnen. In Ho-Chi-Minh-Stadt befinden sich ebenfalls drei im Bau. Der Zuwachs an Krankenhäusern dürfte sich auch positiv auf die Nachfrage nach Medizintechnik auswirken. Des Weiteren nehmen viele bestehende Krankenhäuser die Be- schaffungen wieder auf. Unter den ASEAN-Mitgliedsstaaten ist Vietnam der fünftgrößte Importmarkt für Medizintechnik. Die viet- namesischen Einfuhren lagen im Jahr 2022 noch leicht unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Deutschland ist das drittwichtigste Lieferland nach China und den USA. Deutsche Lieferungen spielen eine wichtige Rolle etwa in der Orthopädie und bei Röntgenapparaten und anderen bildgebenden Geräten. GTAI/IHK

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