IHK-Global Business Ausgabe 2023/08-09

EUROPA/ZENTRALASIEN

RUSSLAND Neuer Rechtsrahmen bei Sanktionsumgehungen

Der Artikel ist zurzeit noch ohne Anwendungsbereich, das heißt, dass noch keine Güter, Technologien und Län- der in Anhang XXXIII aufgeführt sind. Die Aufnahme von Gütern, Technologien und Drittländern wird als letztes Mittel der handelsbezogenen Beschränkungen gesehen. Die Sanktionsumgehungen sollen möglichst mit Hilfe diplomatischer Verhandlungen minimiert werden. IHK Weitere Informationen zum 11. Sanktionspaket der EU gegen Russland finden Sie in dieser Ausgabe auf Seite 19 sowie auf unserer Website unter: ihk.de/rhein-neckar/russland

Mit dem 11. Sanktionspaket wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um gegen Sanktionsumgehun- gen vorzugehen. Artikel 12f Verordnung (EU) 2023/1214 führt in Anhang XXXIII die Güter und Technologien auf, die nicht in die im Anhang XXXIII genannten Drittländer ausgeführt werden dürfen. Auch technische Hilfe, Vermitt- lungsdienste oder andere Dienste sind im Zusammenhang mit diesen Gütern und Technologien verboten. Dies gilt ebenso für Finanzhilfen und Finanzmittel, Rechte des geistigen Eigentums und Lizenzen. Bei den genannten Gütern und Technologien handelt es sich um solche mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die die Fähigkeit zur Kriegsführung stärken, deren Ausfuhr nach Russland im Rahmen dieser Verordnung verboten ist und bei denen ein hohes und kontinuierliches Risiko besteht, dass sie nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr aus der Union aus Drittländern nach Russland ver- kauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden.

ANSTIEG DER AUSFUHR VON HALBLEITERN NACH RUSSLAND 2022 (GEGE NÜBER 2021)

Türkei

+ 3.987 %

Armenien

+ 2.465 %

China

+142 %

QUELLE: GTAI

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