IHK-Global Business Ausgabe 2023/08-09

AMERIKAS

USA Transatlantischer Datentransfer neu geregelt

mit dem europäischen Standard vergleichbares Schutzniveau. Somit gelten die USA gemäß Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung wieder als sicheres Drittland und die Übermittlung personenbezogener Daten bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung. Der Angemessenheitsbeschluss folgt auf die Unterzeichnung eines US- Dekrets, welches neue verbindliche Verpflichtungen einführt. Diese sollen sicherstellen, dass amerikanische Nachrichtendienste nur auf Daten zu- greifen können, soweit dies notwen- dig und verhältnismäßig ist. Im Juli 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Privacy- Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU aufgrund unzureichenden Datenschutzes in der Rechtssache “Schrems II” für ungültig erklärt. Der neue Datenschutzrahmen EU-USA sieht nun die Schaffung eines Ge- richts zur Datenschutzüberprüfung (Data Protection Review Court, DPRC) vor. Zu diesem sollen natürliche Per- sonen in der EU Zugang haben. Der Angemessenheitsbeschluss zum

Datenschutzrahmen EU-USA gilt für Datenübermittlungen von öffentli- chen und privaten Einrichtungen an US-Unternehmen, die am EU-USA- Datenschutzrahmen teilnehmen. US-Unternehmen müssen zur Teil- nahme am Datenschutzrahmen eine Selbstzertifizierung durchlaufen und angeben, dass sie sich zur Einhaltung detaillierter Datenschutzpflichten ver- pflichten. Die Gültigkeit des Beschlusses ist zeitlich nicht begrenzt. Aber es ist eine regelmäßige Überprüfung seitens der Europäischen Kommission vorge- sehen: Diese wird erstmals innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Angemessenheitsbeschlusses stattfin- den, um festzustellen, ob alle relevan- ten Elemente des US-Rechtsrahmens in der Praxis wirksam funktionie- ren. Weitere Überprüfungen finden mindestens alle vier Jahre statt. Zudem kann der Angemessenheits- beschluss bei Entwicklungen, die sich auf das Schutzniveau im betreffenden Drittland auswirken, angepasst oder zurückgezogen werden. GTAI/EU-Kommission/IHK

Sauber verkabelt: Nach jahrelanger Rechts - unsicherheit ist der Datenaustausch zwischen der EU und den USA endlich wieder geregelt.

Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 einen neuen Angemessenheitsbeschluss (adequacy decision) für den Datenver- kehr zwischen der EU und den USA erlassen. Demnach gewährleisten die USA für personenbezogene Daten ein

WEBINAR

6. SEPTEMBER 2023 Rechtssicherer Datentransfer in die USA WAS DAS NEUE EU-US DATA PRIVACY FRAMEWORK FÜR UNTERNEHMEN BEDEUTET

über die rechtssichere Gestaltung des transatlantischen Datenaustausches auf und gewährt einen Ausblick auf die Erfolgsaussichten des neuen Abkommens. TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 6. September 2023, 15:30 bis 17:00 Uhr, online TEILNAHMEENTGELT: 60 Euro für IHK-Mitglieder, 90 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG:  ihk.de/rhein-neckar/system/veranstaltungssuche/ vstdetail-antrago/5232590/47176 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Kathrin Fausel 0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de

Seit dem Ende des Privacy-Shield-Abkommens hat die Politik um einen rechtssicheren Rahmen zur transatlan- tischen Datenübermittlung gerungen. Ein solcher Rahmen ist für Unternehmen essenziell, wenn sie zum Beispiel amerika- nische Buchhaltungssoftware, Videokonferenzplattformen oder CRM-Systeme einsetzen, Dienste von US-Cloud-An - bietern wie Google, Microsoft und Amazon nutzen oder auf US-Newslettersoftware zurückgreifen. Beim Einsatz solcher Tools mussten Unternehmen mit Bußgeldern rechnen. Mit dem neuen EU-US Data Privacy Framework ändert sich der rechtliche Rahmen. Welche Maßnahmen Firmen nun ergreifen müssen und wie Sie personenbezogene Daten rechtssicher in die USA übertragen, erfahren Sie in unserem Webinar. Mark Oliver Kühn, Rechtsanwalt mit Beratungsschwer- punkt in den Bereichen IT- und Datenschutzrecht, informiert über die Bedeutung des Abkommens für die Praxis, klärt

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