IHK-Global Business Ausgabe 4/2024

04 | 2024 IHK Global Business

RUSSLAND-SANKTIONEN Die „No-Russia-Klausel“: Bin ich betroffen? SEITE 4

POLEN Neue Förderung für Elektro-Lkw SEITE 7

CHINA Reform des Gesellschaftsrechts SEITE 14

EDITORIAL

der Ukraine-Krieg hat sich kürzlich zum zweiten Mal gejährt. Die EU-Kommission reagierte mit ihrem inzwischen 13. Sanktions- paket gegen Russland. Derzeit sorgt aber vor allem eine Regelung des 12. Sanktionspaketes für viele Fragezeichen: die sogenannte „No-Russia-Klausel“ aus Artikel 12g der Ver- ordnung (EU) 833/2014. Die EU-Kommission hat eine Leitlinie dazu herausgegeben, doch auch diese lässt viele Fragen offen. In unserem Titelthema erfahren Sie daher unter anderem, welche Waren von der No-Russia-Klausel be- troffen sind, welche Fristen gelten und welche Länder ausgenommen sind. Immer mehr protektionistische Maßnah- men und bürokratische Hürden bremsen das internationale Geschäft deutscher Unterneh- men aus. Das drückt auf die Stimmung. Die Exporterwartungen sind überwiegend negativ, außer für die USA. Das zeigt die Umfrage „Going International 2024“ der DIHK. Doch es gibt auch Wachstumsmärkte. So sind die deutschen Exporte nach Malaysia und Großbritannien stark gestiegen. Und in vielen Ländern wird kräftig investiert. In Italien etwa treiben die Bahnkonzerne den Ausbau des Schienenverkehrs voran. Bei unserer Geschäftsanbahnungsreise im Juni nach Italien können Sie Chancen ausloten und Kontakte knüpfen. Wie das funktioniert, lesen Sie im Bericht zu unserer Reise für die Wind- kraftbranche nach Dänemark. Ich wünsche eine angenehme Lektüre! Herzlichst Ihre Liebe Leserinnen und Leser,

8 Großbritannien:

Exporte pushen bilateralen Handel

12 USA:

Bergbau investiert in Technologie

Anastasia Stykow Kompetenzzentrum Russland

14 Indien:

Betreuungsbedarf für Senioren steigt

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INHALT

IHK Global Business 04 | 2024

SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND Laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie unter:

TITELTHEMA

MENA/AFRIKA

4 Russland-Sanktionen Di e „No-Russia-Klausel“: Bin ich betroffen?

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16 Saudi-Arabien „Regional Headquarter Program“ verpflichtend 16 Algerien Kfz-Produktion läuft wieder an

KOMPAKT

6 Kurznachrichten

ZOLL & RECHT

EUROPA/ZENTRALASIEN

DIE ZAHL

18 EU T2 L auf Handelsrechnungen 18 Zoll Anmeldung von Postsendungen 18 BAFA Neue Allgemeine Genehmigungen 18 Russland Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 42 13 . Sanktionspaket der EU in Kraft 19 Hybrid-Veranstaltung Le ichter durch den Zoll mit dem Carnet ATA 19 Zoll ABC

7 Polen Neue Förderung für emissionsfreie Lkw We binar: Entsendung nach Polen 8 Großbritannien Ex porte pushen bilateralen Handel 8 Italien IHK-Geschäftsanbahnungsreise: Bahntechnik und Schienenverkehr 10 Dänemark Un ternehmen aus dem Ländle erkunden Offshore-Windkraftprojekte

63 % DER DEUTSCHEN UNTERNEHMEN erwarten eine weitere Verschlechte- rung des Russland-Geschäfts in diesem Jahr; lediglich 2 Prozent gehen von einer Verbesserung aus. QUELLE: DIHK-UMFRAGE „GOING INTERNATIONAL 2024“

AMERIKAS

11 Chile Wa sserwirtschaft muss nachrüsten 12 USA Bergbau investiert in Technologie Be sserer Schutz vor Cyberangriffen

RUBRIKEN

O-TON DES MONATS

17 Veranstaltungen 19 Impressum

"Das multilaterale WTO-System ist und bleibt als Grundgerüst für Welthandel und internationale Arbeits- teilung unverzichtbar." Volker Treier, Außenwirtschaftschef der DIHK, zu den durchwachsenen Ergebnissen der 13. WTO-Minister- konferenz vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi, VAE.

ASIEN-PAZIFIK

14 Indien Be treuungsbedarf für Senioren steigt 14 China We itreichende Reform des Gesellschaftsrechts Regeln für internationalen Datentransfer gelockert 15 Malaysia Deutsche Exporte stark gestiegen

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RUSSLAND-SANKTIONEN

Verträge müssen ergänzt werden: Bei Lieferung bestimmter Güter in Drittstaaten müssen europäische Unternehmen ihren Kunden den Wiederverkauf nach Russland ver- traglich untersagen.

Die „No-Russia-Klausel“: Bin ich betroffen?

Mit dem 12. Sanktionspaket hat die Europäische Union die sogenannte „No-Russia-Klausel“ eingeführt. Mit ihr soll der Weiterverkauf bestimmter Güter nach Russland verhindert werden. Lesen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wie Sie die Klausel vertraglich richtig umsetzen.

heißt im Wesentlichen Güter für die Luft- und Raumfahrt- industrie, Flugturbinenkraftstoffe und bestimmte Waffen, außerdem die in Anhang XL gelisteten Güter mit hoher Priorität. Die Klausel muss seit dem 20. März 2024 in neue Export- verträge aufgenommen werden. Vor dem 19. Dezember 2023 abgeschlossene Verträge (sogenannte Altverträge) müssen bis zum 20. Dezember 2024 um besagte Klausel ergänzt werden, wenn sie nicht vorher auslaufen. Für eine mögliche Verletzung der Klausel müssen ange- messene Abhilfemaßnahmen in den Verträgen vorgesehen werden. Wird dem Ausführer eine Verletzung der Klausel bekannt, sind die zuständigen Behörden des EU-Mitglied- staates zu informieren, in denen der Exporteur registriert oder ansässig ist.

Anastasia Stykow, IHK Rhein-Neckar

Wer Waren etwa nach Asien, Südamerika oder Afrika liefert, kein Russland-Geschäft hat und sich bisher nicht mit den Russland-Sanktionen auseinandergesetzt hat, muss sich nun doch damit beschäftigen. Denn die sogenannte „No-Russia-Klausel” wurde in das 12. Sanktionspaket der Europäischen Union mit Artikel 12g der VO (EU) 833/2014 aufgenommen. EU-Exporteure müssen nun bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen. Dies betrifft in den Anhängen XI, XX und XXXV enthaltene Güter und Technologien, das

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RUSSLAND-SANKTIONEN

eines Vertrages, deshalb empfiehlt es sich nicht, diese dort aufzunehmen. Zudem muss durch die Vorgabe der spezifischen Abhilfemaßnahmen jedes Geschäft für sich betrachtet und individuelle Abhilfemaßnahmen ver- einbart werden. Ich schließe nicht bei jeder Liefer- ung einen Kaufvertrag ab, das Ge- schäft kommt durch Anfrage, An- gebotserstellung und Auftragsbestä- tigung zustande, benötige ich jetzt noch zusätzlich einen Vertrag? Durch die Erstellung der Auftragsbe- stätigung kommt ein Vertrag zustande und wird dadurch rechtlich bindend, das heißt in diesem Fall kann die No- Russia-Klausel in die Auftragsbestäti- gung integriert werden. Ich habe eine Tochtergesellschaft im Drittland, muss ich auch bei Lieferungen an diese die No-Rus- sia-Klausel in die Unterlagen inte- grieren? Auch das Tochterunternehmen ist als ein Unternehmen im Drittland zu betrachten, das heißt auch bei diesen Lieferungen findet die No-Russia- Klausel Anwendung. Welche Abhilfemaßnahmen können konkret vereinbart werden? Wie in der Musterklausel beschrieben kann eine geeignete Abhilfemaßnah- me der Rücktritt vom Vertrag oder eine Vertragsstrafe prozentual abhän- gig vom Warenwert oder des Gesamt- werts der Vereinbarung sein. Bei Fragen zur konkreten Vertrags- gestaltung empfehlen wir die Kon- taktaufnahme zu einem Anwalt für Vertragsrecht. Die Leitlinien der EU-Kommission und weitere Informationen zur No-Russia- Klausel finden Sie auf unserer Website unter: ihk.de/rhein-neckar/no-russia-klausel IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Anastasia Stykow Kompetenzzentrum Russland 0621 1709-124  anastasia.stykow@ rhein-neckar.ihk24.de

Von der Klausel ausgenommen sind folgende Partnerländer aus Anhang VIII. Sitzt ein Vertragspartner in einem der genannten Länder, muss keine No-Russia-Klausel ergänzt werden: USA Japan Vereinigtes Königreich

Die EU-Kommission hat am 22. Feb- ruar 2024 eine Leitlinie veröffent- licht, die eine Formulierungshilfe als Musterklausel enthält: (1) The [Importer/Buyer] shall not sell, export or re-export, directly or indirectly, to the Russian Federation or for use in the Russian Federation any goods supplied under or in con- nection with this Agreement that fall under the scope of Article 12g of Council Regulation (EU) No 833/2014. (2) The [Importer/Buyer] shall undertake its best efforts to ensure that the purpose of paragraph (1) is not frustrated by any third parties further down the commercial chain, including by possible resellers. (3) The [Importer/Buyer] shall set up and maintain an adequate moni- toring mechanism to detect conduct by any third parties further down the commercial chain, including by possible resellers, that would frust- rate the purpose of paragraph (1). (4) Any violation of paragraphs (1), (2) or (3) shall constitute a material breach of an essential element of this Agreement, and the [Exporter/ Seller] shall be entitled to seek appropriate remedies, including, but not limited to: (i) termination of this Agreement; and (ii) a penalty of [XX]% of the total value of this Agreement or price of the goods exported, whichever is higher. (5) The [Importer/Buyer] shall immediately inform the [Exporter/ Seller] about any problems in applying paragraphs (1), (2) or (3), including any relevant activities by third parties that could frustrate the purpose of paragraph (1). The [Im- porter/Buyer] shall make available to the [Exporter/Seller] information concerning compliance with the obli- gations under paragraph (1), (2) and (3) within two weeks of the simple request of such information.

Südkorea Australien Kanada Neuseeland Norwegen Schweiz

Vor allem Anhang XL der VO (EU) 833/2014 betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen, da dort unter anderem folgende Waren gelistet sind: • Elektronisch integrierte Schaltun- gen: Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen (854231), Speicher (854232), Verstärker (854233) und andere (854239) • Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten (854800) • Stromrichter (850440) • Stecker und Steckdosen für eine Spannung von 1.000 V oder weniger (853669) • Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen wie etwa Sicherungen oder Selbstschalter (853690) • Kugellager (848210) Doch wie ist die No-Russia-Klausel konkret umsetzbar? Wir haben einige Fragen zusammen- getragen, die sich Unternehmen bei diesem Thema stellen: Kann ich die No-Russia-Klausel in meine AGB aufnehmen und somit pauschal anwenden? AGBs werden oft nicht Bestandteil

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KOMPAKT

GOING INTERNATIONAL 2024 Protektionismus drückt aufs internationale Geschäft

Deutsche Unternehmen sehen sich in ihrem internationalen Geschäft mit immer mehr Handels- hemmnissen konfrontiert. Das geht aus der aktuellen Umfrage „Going International" der Deutschen Indust- rie- und Handelskammer (DIHK) unter knapp 2.400 Unternehmen hervor. Damit setzt sich der Trend zunehmender Handelsbarrieren fort. 61 Prozent der Unternehmen beklagen eine Zunahme von Handelshemmnissen bei ihren internationalen Geschäften. Loka- le Zertifizierungs- und verstärkte Sicherheitsanforderungen machen den Unternehmen zu schaffen. Immer mehr klagen darüber, dass sie den Überblick über komplexe Gesetzge- bungen, bürokratische und kompli- zierte Zollvorschriften und Local- Content-Vorgaben verlieren. Lediglich für das US-Geschäft erwarten die Unternehmen eine Verbesserung ihrer Geschäfte in den kommenden zwölf Monaten. In allen

Für Investitionen mit starkem „Impact“ sind besonders günstige Darlehen möglich.

Immer mehr Handelshemmnisse und bürokratische Hürden bremsen das Auslandsgeschäft deutscher Unternehmen aus.

ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Finanzierung mit "ImpactConnect"

anderen Weltregionen überwiegen die negativen Aussichten. Alle Umfrage-Ergebnisse im Detail: dihk.de/de/themen-und-positionen/ internationales/going-2024-114990

Sie sind mit Ihrem Unterneh- men bereits mit einer Tochter- gesellschaft erfolgreich in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südost- europa aktiv und möchten Ihr Engage- ment dort ausweiten? Das neue Förderprogramm "Impact- Connect" unterstützt deutsche und europäische mittelständische Unter- nehmen mit attraktiven Darlehen bei ihren Investitionen in Schellen- und Entwicklungsländern. Während der Fokus des Programms bisher unter dem Label „AfricaConnect“ auf Afrika lag, wurde es nun global ausgeweitet und steht in allen Partnerländern des BMZ außer China zur Verfügung. Unternehmen, die sich besonders en- gagieren und bestimmte Impact-Ziele erfolgreich umsetzen, können eine Zinsreduktion erhalten. ImpactConnect wird aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaft- liche Entwicklung (BMZ) finanziert und von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) umgesetzt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der DEG: deginvest.de/Unsere-Lösungen/ ImpactConnect

CHINA Parteimitgliedschaft gut gegen Armut

In Chinas städtischen Gebieten sind Haushalte, in denen Mit- glieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) leben, um mehr als 20 Prozent wohlhabender als Haushalte, die nicht der KPCh angehören. Über- raschenderweise scheint der politi- sche Status im größten Schwellenland der Welt, das sich derzeit in der Transformation befindet, die Vermö- gensungleichheit eher abzuschwächen als zu verschärfen. Dieser Trend ist laut der aktuellen ZEW-Studie „The Impact of Communist Party Mem- bership“ vor allem auf Chinas umfas- sende Wohnungsreform in den 1990er Jahren zurückzuführen. ZEW/IHK Mehr Infos und die Studie zum Download: zew.de/presse/pressearchiv/partei- mitgliedschaft-kommt-vor-allem- armen-chinesen-zugute

Unter ärmeren Haushalten im städtischen China besitzen eher diejenigen Immobilien, die der KPCh angehören, als Haushalte ohne Parteimitglieder.

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EUROPA/ZENTRALASIEN

POLEN Neue Förderung für emissionsfreie Lkw

Polen steht unter Druck, die Ladeinfrastruktur zu verbes- sern, da bisher keine öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Lkw vorhanden sind. Die europäische AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) verlangt bis 2030 entlang des TEN-T-Kernnetzes alle 60 Kilometer eine Ladesäule. Polen fehlen solche Anlagen bisher aufgrund von Genehmigungsverzögerungen und Kostenüberlegun- gen. GTAI/IHK

Polens staatlicher Umweltfonds startet 2024 zwei Förder- programme, um mehr umweltfreundliche Lkw auf die Stra- ßen zu bringen. Neben Kaufprämien für Fahrzeuge gibt es auch Unterstützung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Unternehmen, die in emissionsfreie Transportfahrzeuge investieren, winken Kaufprämien von bis zu 174.000 Euro. Das Zuschussprogramm mit einem Budget von über 230 Millionen Euro wird aus dem europäischen Moderni- sierungsfonds finanziert, der Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten nutzt. Bisher erhielten in Polen nur Elektro-Pkw Prämien, nicht jedoch schwere Transport- fahrzeuge. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Fahrzeuggewicht und der Unternehmensgröße ab. Kleine Firmen können bis zu 60 Prozent des Kaufpreises erstattet bekommen, wäh- rend bei großen Unternehmen der Anteil auf 30 Prozent reduziert ist. Der Höchstbetrag von 174.000 Euro gilt für Fahrzeuge über 12 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrzeugklas- se N3). Leichtere Fahrzeuge (3,5 bis 12 Tonnen, Fahrzeug- klasse N2) erhalten maximal 93.000 Euro. Geförderte Lkw müssen mindestens 50.000 Kilometer pro Jahr zu- rücklegen, Hybridfahrzeuge erhalten keine Unterstützung. Um die Ladeinfrastruktur zu verbessern, kündigte der Umweltfonds ein Programm mit einem Budget von 460 Mil- lionen Euro an. Unternehmen, die Ladestationen für Elektro- Lkw bauen, erhalten Zuschüsse. Die Förderung erstreckt sich auf Gleichstrom-Ladestationen mit bis zu zwei 350-Kilo- watt-Ladepunkten an Standorten entlang des europäischen Verkehrswegenetzes (TEN-T), Logistikzentren und intermo- dalen Terminals. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten decken, und wettbewerbliche Vergabe- verfahren sollen potenzielle Investoren identifizieren.

Der Warentransport auf der Straße wird elektrisch: Polnische Speditionen haben die ersten Elektro-Lkw im Einsatz. Bald sollen es mehr sein. Herstellern wie MAN und Volvo haben die Nase vorn.

WEBINAR

25. APRIL 2024 Entsendung nach Polen

TEILNAHMEENTGELT: 90 Euro für IHK-Mitglieder 135 Euro für Nicht-Mitglieder

Sie planen Mitarbeiter nach Polen zu entsenden? Dann

• Arbeitsrechtliche Grundlagen einer Entsendung • Formalitäten einer Entsendung (Meldepflicht, Unterlagen, Untersuchungen) • Kontrollen durch die polnische Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) • Steuerrechtliche Aspekte (Lohn- besteuerung, Risiko der Entstehung einer Betriebsstätte

müssen Sie eine Vielzahl an lokalen Meldepflichten und Vorschriften beachten. In unserem Webinar erhalten Sie einen detaillierten Überblick und wertvolle Tipps, wie Sie eine erfolgreiche Entsendung nach Polen vorbereiten und durchführen. Unser Referent Roland Fedorczyk, Mit- glied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Recht und Steuern bei der AHK Polen in Warschau, wird Sie praxis- nah über folgende Themen informieren:

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/webinar- polen-mitarbeiterentsendung

IHRE ANSPRECHPARTNERIN:

Ilona Jakubek

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 25. April 2024, 10:30 bis 12:00 Uhr, online

0621 1709- 243  ilona.jakubek@ rhein-neckar.ihk24.de

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EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN Exporte pushen bilateralen Handel

Das Vereinigte Königreich hat 2023 wieder den Sprung in die Top 10 der deutschen Außenhandels- partner geschafft. Laut dem Statisti- schen Bundesamt hat das Land sowohl Tschechien als auch Belgien hinter sich gelassen und ist von Rang 11 auf Platz 9 vorgerückt. Nach einem stetigen Rückgang im Ranking in den vergangenen fünf Jahren ist nun erstmals wieder eine positive Ent- wicklung zu verzeichnen. Die Automobilbranche und Indust- riemaschinen bilden die wichtigsten

Säulen im Warenaustausch zwischen den beiden Ländern. Insbesonde- re die Automobilbranche, die den größten Anteil am deutsch-britischen Handel ausmacht, hat zu diesem positiven Ergebnis beigetragen. Die deutschen Exporte stiegen 2023 aufgrund der hohen britischen Nach- frage nach Neuwagen um 24,6 Pro- zent. Fast ein Fünftel der deutschen Ausfuhren ins Vereinigte Königreich entfallen auf Pkw. Der britische Auto- mobilverband SMMT prognostiziert auch für das Jahr 2024 weiteres

Lkw-Andrang im Hafen von Dover : Nach einem mehrjährigen Abschwung verbessern sich die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und UK wieder. Der Automobil- sektor und Industriemaschinen sind die wesentlichen Treiber.

IHK-GESCHÄFTSANBAHNUNGSREISE

10. BIS 12. JUNI 2024 Bahntechnik und Schienenverkehr Italien

chen Eisenbahnkonzern Ferrovie dello Stato Italiane (FS) und Trenord, in Italien führende Verkehrsgesell- schaft im Schienennahverkehr. Die Einkaufsleitungen beider Unter- nehmen werden uns ihre Einkaufs- strategie vorstellen, darstellen, welche Anforderungen sie an Lieferanten stellen und uns ihre aktuellen Inves- titionsvorhaben und ihren Einkaufs- bedarf präsentieren. FS Italia plant, bis 2031 über 190 Mil- liarden Euro zu investieren. Bei Hitachi Rail Italia besuchen wir den Produktionsstandort Pistoia. Wir erhalten dort Einblicke in die Beschaf- fungsstrategie und -politik, in aktuelle Projekte und den derzeitigen Ein- kaufsbedarf. Hitachi Rail hat 2015 den italieni- schen Schienenfahrzeughersteller An- saldo Breda übernommen und gehört heute zu den wichtigsten Zugherstel- lern für den italienischen Bahnmarkt. Ende letzten Jahres unterzeichnete Trenitalia einen Vertrag mit Hitachi über 40 Frecciarossa-Züge im Wert von über 1 Milliarde Euro. Bei gezielten B2B-Gesprächen mit nach Ihren Anforderungen ausge- suchten italienischen Gesprächspart-

nern können Sie konkrete Koopera- tionsmöglichkeiten ausloten. Abgerundet wird die Reise mit Brie- fings zum italienischen Bahnmarkt, zum Vertriebsaufbau und den Erfolgs- faktoren sowie einem informellen Austausch mit Vertretern deutscher und italienischer Unternehmen, die bereits auf dem italienischen Bahn- markt erfolgreich sind. TERMIN UND ORTE: 10. bis 12. Juni 2024 Florenz/Pistoia – Rom – Mailand TEILNAHMEENTGELT: 950 Euro pro Person zzgl. MwSt.

Lernen Sie mit uns wichtige Akteure des italienischen Bahnmarktes kennen und verschaffen Sie sich einen Eindruck über das Marktpotenzial und wie Sie es effizient nutzen können. Während der dreitägigen Ge- schäftsanbahnungsreise besuchen wir die beiden größten italienischen Transportunternehmen, den staatli- Hochgeschwindigkeitszug Frecciarossa: Trenitalia hat Ende letzten Jahres einen Kaufvertrag mit Hitachi über 40 Züge abgeschlossen.

ANMELDESCHLUSS: 26. April 2024 WEITERE INFORMATIONEN,

PROGRAMM UNDANMELDUNG:  ihk.de/rhein-neckar/unternehmer- reise-italien-bahntechnik IHRE ANSPRECHPARTNERIN:  Heide Schmidt 0621 1709-147 heide.schmidt@ rhein-neckar.ihk24.de

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EUROPA/ZENTRALASIEN

Wieder in den Top 10 Platzierung der Briten im deutschen Handelspartnerranking

Wachstum, wenn auch in etwas geringerem Maße. Industriemaschinen, das zweitwichtigste Exportprodukt, haben ebenfalls zum deutschen Exportwachstum beigetragen, mit einem Anstieg der Ausfuhr um 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt stiegen die deutschen Export um 6,2 Prozent. Die insgesamt geringe Zunahme des deutsch- britischen Handelsvolumens – nur knapp 1 Pro- zent nominal – ist hauptsächlich auf den Ein- bruch der Importe um fast 9 Prozent zurück- zuführen. Dieser hat zwei wichtige Ursachen: Einerseits sind die deutschen Ölimporte aus dem Vereinigten Königreich wertmäßig nominal um 28 Prozent eingebrochen. Das liegt nicht nur an einem Rückgang der Menge um 9 Prozent, sondern vor allem an dem Preissturz im letzten Jahr. Schließlich ist der Preis für Rohöl um mehr als 18 Prozent gesunken. Andererseits wurde der Rückgang der Gesamtimporte auch durch die schwachen Pharmaimporte beeinflusst. Haupt- sächlich wegen der geringeren Nachfrage nach Corona-Impfstoffen haben sich die deutschen Medikamentenimporte aus dem Vereinigten Königreich um fast die Hälfte verringert, von 9,6 Prozent auf nun 5,6 Prozent des Gesamtim- ports. GTAI/IHK

Platz 5 Platz 5 Platz 5

Platz 6

Platz 7 Platz 7

Platz 9

Platz 10

Platz 11

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

QUELLE: STATISTISCHES BUNDESAMT

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2024

Bis 31. Mai online bewerben!

Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 Euro Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg Weitere Informationen erhalten Sie bei der Innovationsberatungsstelle Ihrer IHK oder unter www.innovationspreis-bw.de

EUROPA/ZENTRALASIEN

Unternehmen aus dem Ländle erkunden Offshore-Windkraftprojekte in Dänemark

Um ihre Windenergielösungen vorzustellen und Geschäfts- chancen auszuloten, reisten elf Unternehmen aus Baden-Württem- berg vom 10. bis 12. März 2024 nach Kopenhagen. Die von der IHK Rhein-Neckar organisierte Delegationsreise ermöglichte es den Teilnehmern, mehr über die dänische Windenergiebranche zu erfahren und neue Geschäftskon- takte zu knüpfen. Dr. Henrike Wonneberger, Ge- schäftsführerin des Mannheimer Startups Replique, hob die steile Lernkurve während der Reise hervor und betonte die Wichtigkeit, die Branche besser zu verstehen. Insbesondere der Austausch mit Systemzulieferern lieferte wertvolle Erkenntnisse. „Die Reise hat uns einen ausge- zeichneten Einblick in die däni- sche Windenergiebranche und ihre Akteure verschafft und uns die Möglichkeit gegeben, unkom- pliziert Kontakte zu knüpfen. Es war beeindruckend zu sehen, mit welchem Engagement und wel- cher Verbindlichkeit in Dänemark auf verschiedenen Ebenen daran gearbeitet wird, das Ziel Netto-Null- Emissionen bald zu erreichen", so Dr. Wonneberger. Unsere Delegation hatte die Mög- lichkeit von einigen der führenden Akteure der dänischen Windindus- trie zu lernen. So teilte Marcus Oberhuber, CEO von HAWE Energy Solutions A/S seine Erfahrungen als Systemlieferant für Windturbi- nenhersteller, während der Besuch bei Copenhagen Offshore Partners Einblicke in Geschäftsstrategie, Entwicklung und aktuelle Projekte geboten hat. Mit einem Produkt- portfolio von 50 Gigawatt in den nächsten Jahren unterstreichen sie ihre wichtige Rolle im Offshore- Windsektor. Für Markus Kaden, Geschäfts- führer von der Msquare GmbH aus

Stuttgart, die innovative Heiztech- nologien für Windkraftanlagen herstellt, waren die Vielfalt der Gespräche und die Möglichkeit, von jedem Unternehmen etwas Neues mitzunehmen wichtig. „Besonders fruchtbar waren die Gespräche mit Rambøll und den Copenhagen Off- shore Partners für uns. Im Nach- gang wurden sogar weitere Gesprä- che von der AHK Dänemark für uns organisiert“. Am zweiten Tag unserer Delega- tionsreise gab uns Hannes Reuter, Geschäftsführer bei Rambøll Ener- gy, Einblicke bei der Entwicklung von Energieinseln, aber auch, wie der Ausstieg aus dem Öl- und Gas- geschäft gelingen kann. Sebastian Ebert, Prokurist des Mannheimer Kabelherstellers Südkabel GmbH: „Trotz unserer eigentlichen Hauptausrichtung auf Onshore-Projekte sind wir dankbar, Teil der spannenden und aufschlussreichen Tage in Kopen- hagen gewesen zu sein. Die sich schnell entwickelnde Landschaft der Energiewende eröffnet uns allen ein breites Spektrum an neuen Möglichkeiten und Perspektiven. Deshalb sind die Gespräche wäh- rend unserer Unternehmensbesuche eine bedeutende Basis für künftige Kooperationen“. Zum Abschluss unserer Reise stand der Besuch bei Stiesdal A/S auf dem Programm, wo der Schwerpunkt auf Offshore-Floating-Windanlagen lag. Einblicke in aktuelle Projekte und zukünftige Perspektiven wurden geboten. Obwohl Offshore-Floa- ting-Systeme noch in einem frühen Stadium stehen, wurde das Potenzial dieser Technologie deutlich.

Die Teilnehmer der Unternehmerreise in der Zentra- le von Rambøll in Kopenhagen: Entwicklungen in der Windkraft standen bei den Gesprächen mit Hannes Reuter, Geschäftsführer bei Rambøll Energy im Fokus.

Das Potenzial von schwimmen- den Offshore- Windanlagen lag beim Besuch bei Stiesdal A/S im Fokus. Jesper Møller, CSO und Head of Business Development, gab Einblicke in aktuelle Projekte und zukünftige Perspektiven.

IHR ANSPRECHPARTNER:

 Mirza Karahodža 0621 1709-142

Im intensiven Gespräch: Jakob Villum von Freuden- berg FST GmbH (rechts) mit Anders Galsgaard von Copenhagen Offshore Partners.

mirza.karahodza@ rhein-neckar.ihk24.de

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AMERIKAS

CHILE Wasserwirtschaft muss nachrüsten privater Hand. Größter Akteur ist Aguas Andinas, eine Tochter der französischen Veolia-Gruppe. Das Unterneh- men versorgt etwa 40 Prozent der Kunden im urbanen Raum und fast die gesamte Metropolregion Santiago. Neben Veolia sind unter anderem ein kanadischer Pen- sionsfonds und die spanische Sacyr-Gruppe engagiert. Deutsche Investoren gibt es nicht. In Chile ist die städtische Wasserversorgung und Abwasserentsorgung derzeit zu 99 Prozent in Laut jüngstem Jahresbericht der Wasseraufsichtsbehör- de Superintendencia de Servicios Sanitarios (SiSS) sind landesweit 56 Konzessionäre registriert, von denen 49 operativ tätig sind. Diese müssen auf 15 Jahre angelegte Investitionspläne vorlegen. Dabei wird es in den kom- menden Jahren vor allem um die Nachrüstung und die Erweiterung der seit Ende der 1990er Jahre installierten Anlagen zur Wasseraufbereitung gehen. Insgesamt lag das Investitionsvolumen der chilenischen Wasserversorger 2022 bei umgerechnet rund 470 Millio- nen US-Dollar (US$). Davon flossen rund 300 Millionen US$ in die Trinkwasserversorgung und -verteilung. Deutsche Anbieter mit Präsenz im Land können punkten Private Unternehmen schreiben nach Branchenanga- ben deutlich kompetitiver und weniger komplex aus als öffentliche oder internationale Auftraggeber. Dies führt dazu, dass lokal bekannte Unternehmen, mit denen gege- benenfalls bereits eine Lieferbeziehung besteht, zum Zuge kommen. Oft orientieren sich die Ausschreibungsanforde- rungen daher an deren technischen Spezifikationen. Chancen für deutsche Firmen bestehen jedoch durch- aus, sofern sie über eine Präsenz vor Ort verfügen und entsprechende Beziehungspflege betreiben. Dabei hilft ihnen nicht allein der gute Ruf von „Made in Germany". Sie profitieren auch davon, dass der chilenische Markt für Trinkwasserversorgung weiter entwickelt ist, als in ande- ren Ländern der Region. Im Gegenzug fallen an öffentli- che Empfänger ausgerichtete Finanzierungsprojekte von Entwicklungsbanken oder anderen internationalen Gebern in Chile quasi weg. In der Folge tun sich beispielsweise auf solche Ausschreibungen spezialisierte Beratungs- und Ingenieursdienstleister ohne lokale Vertretung schwer.

Hohe Wasserverluste und veraltete Infrastruktur: In der chilenischen Wasserversorgung besteht ein großer Nachholbedarf.

Investitionsstau führt zu Wasserverlusten Sowohl für den städtischen als auch den ländlichen Raum gilt: Das Trinkwassernetz des Andenstaates muss dringend überholt werden. Insgesamt umfasste es 2022 rund 42.549 Kilometer, das Abwassernetz 32.666 Kilome- ter. Laut SiSS wurden 2022 insgesamt zwar umgerechnet knapp 146 Millionen US$ in die Trinkwasserverteilung investiert. Branchenvertreter schätzen den Netzneubau auf etwa 1 Prozent im Jahr. Allerdings ist das bei einer von SiSS unterstellten Lebensdauer von 50 Jahren zu wenig. Um alle Rohre innerhalb dieser Frist zu erneuern, müssten es 2 Prozent sein. Ein Investitionsstau ist absehbar – schon jetzt werden 33,2 Prozent des gelieferten Trinkwassers „nicht in Rechnung gestellt", wie es offiziell heißt. Tatsäch- lich handelt es sich meist um Leckagen. Rohre müssen erneuert werden Abgesehen von den Leckagen gibt es einen weiteren Grund, das Trinkwassernetz zu ertüchtigen: Die Rohre bestehen zwar heute in erster Linie aus Kunststoff (vorwie- gend Polyvinylchlorid, PVC), es wurden aber auch Was- serrohre aus Asbestzement und Metallrohre verbaut. Seit 2000 ist der Einsatz von Asbestzement verboten. Der Altbestand wird allmählich ersetzt, in der Regel dann, wenn technische Gründe vorliegen. Eine Verpflichtung zum Austausch der Rohre gibt es jedoch nicht. Im Jahr 2022 bestanden 36,2 Prozent des Trinkwassernetzes aus Asbestzement. GTAI/IHK

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AMERIKAS

USA Bergbau investiert in Technologie

Das Jahr 2023 bescherte dem US-Bergbau Rekordeinnahmen. Doch er hatte auch mit Herausforde- rungen zu kämpfen. Vor allem der Fachkräftemangel machte ihm zu schaffen. Allerdings zeichnet sich hier 2024 eine leichte Besserung ab. Gleichzeitig treten die Arbeitgeber beim Personal auf die Kostenbremse. Mit Hilfe von Effizienzmaßnahmen und Investitionen in neue Maschinen und Technologien soll sich das Ergebnis pro Kopf verbessern. Dieser Trend besteht laut einer Studie des Marktforschungsunter- nehmens IBIS World schon länger, hat sich seit 2020/2021 aber deutlich beschleunigt. So sank der Anteil der Personal- an den Gesamtkosten deut- lich, während die Ausgaben für Ma- terialien und Technologien stiegen. Unterstützt wird der Prozess durch die Konsolidierung innerhalb der Branche. Die Firmen werden immer größer und finanzkräftiger. Beide Trends sollen auf absehbare Zeit anhalten. Das verspricht gute Ab- satzchancen für Anbieter von Bergbau- technologie. Auch ausländische Unter- nehmen dürften hiervon profitieren. Denn es gibt zwar starke einheimische Wettbewerber und „Made in America" gewinnt an Bedeutung, doch ist die

Mit mehr Effizienz wie - der profitabler werden: Moderne Tech- nologien sollen die Kosten im US-Bergbau reduzieren.

USA bauen ihre Infrastruktur massiv aus. Der Bergbau dürfte aber ein zu- sätzlicher Wachstumstreiber gewesen sein. Die Importzahlen zeigen eines sehr deutlich: Die großen US-Konjunktur- programme haben die Nachfrage nach Investitionsgütern aus dem Ausland massiv befördert. Protektionistische Maßnahmen wie Mindestquoten für lokale Wertschöpfungsanteile („local content") erwiesen sich dabei vielfach als stumpfe Waffe. Mangels qualifi- zierter inländischer Anbieter sind die USA auf Importe angewiesen. GTAI/IHK

US-Konkurrenz vor allem bei Univer- salmaschinen gut aufgestellt. Bei auf Kundenwünsche angepassten Spezial- anlagen hingegen klaffen Lücken. Die Einfuhren von Bau- und Berg- baumaschinen beliefen sich 2023 laut der U.S. International Trade Commis- sion hochgerechnet auf 22,9 Mil- liarden US-Dollar, ein Plus von rund 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gegenüber 2021 ergab sich sogar eine Steigerung von gut 60 Prozent. Dieses Wachstum ist zwar vor allem auf den stark gestiegenen Bedarf von Seiten des Tiefbaus zurückzuführen. Die

WEBINAR

16. APRIL 2024 Zertifizierung und Zulassung von Maschinen für USA & Kanada

TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro für IHK-Mitglieder 180 Euro für Nichtmitglieder

Unsere Experten zeigen anhand zahlreicher Praxisbeispiele auf, wie Zulassungsverfahren ablaufen, welche Behörden zuständig sind und wie Sie Fallstricke vermeiden. Sie erfahren zudem, wie Sie das Produkthaftungs- risiko durch die Einhaltung gängi- ger Standards deutlich reduzieren können.

Maschinen und Anlagen „Made in Germany" sind in

den USA und Kanada besonders begehrt. Doch die Voraussetzungen für die Einfuhr und Inbetriebnahme unterscheiden sich in Nordamerika grundlegend von den in Europa bekannten Standards und Verfahren. In unserem Webinar erfahren Sie, welche Normen, Zertifizierungen und Sicherheitsprüfungen bei der Lieferung von Maschinen und elektrischen An- lagen zu beachten sind.

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/usa-kanada- maschinen IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Kathrin Fausel 0621 1709-226  kathrin.fausel@rhein- neckar.ihk24.de

TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Dienstag, 16. April 2024, 15:00 bis 17:00 Uhr, online

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AMERIKAS

USA Besserer Schutz vor Cyberangriffen

Neben den Gefahren für die Infrastruktur entstehen durch Cyberangriffe auch immense wirtschaftliche Schäden. Laut dem „The State of Ramsonware in the U.S. Report" von Emi- soft wurden im Jahr 2023 neben 2.200 öffentlichen Einrich- tungen auch tausende Privatunternehmen mit Ransomware infiziert. Die hohe Dunkelziffer macht eine genaue Schät- zung unmöglich. Das Ausmaß der Schäden alarmiert die US- Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC). Seit Dezember 2023 gelten für börsennotierte Unternehmen neue Offenlegungsvorschriften bei der Cybersicherheit: Sie müssen Vorfälle innerhalb von vier Werktagen melden. Hinzu kommen neue Berichtspflichten für Risikomanage- ment und Cybersecurity-Strategien. In ihren Jahresberich- ten müssen Unternehmen darlegen, wie sie Cyberrisiken identifizieren, bewerten und managen – einschließlich möglicher Auswirkungen von Bedrohungen auf den Ge- schäftsbetrieb. Auch die Rolle des Managements und die Aufsicht durch das Board of Directors sind zu beschreiben. Die neuen SEC-Regeln dürften spürbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach Cybersicherheitslösungen haben. Denn bei Verstößen oder falschen Angaben drohen empfindli- che Strafen. Dies setzt die Unternehmen unter Druck, sich technische Expertise anzueignen, um Bedrohungen schnell zu bewerten und abzuwehren. GTAI/IHK

Hackerangriffe auf Infrastruktur und Unternehmen nehmen in den USA deutlich zu. Die amerikanische Politik reagiert mit verschärften Standards für die Cybersi- cherheit. So steht auch in der National Cybersecurity Strategy des Weißen Hauses der Schutz der kritischen Infrastruktur im Fokus. Der nationale Aktionsplan gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, welche die Standards für Informationssicherheit in den USA verbessern sollen. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen Infrastrukturbetreiber und private Unternehmen ihre Anstrengungen deutlich erhöhen. Dazu gehören robustere Risikobewertungsprozesse, stetes Monitoring und die Implementierung fortgeschrit- tener Sicherheitsvorkehrungen. In der Folge erwartet der US-Markt für Cybersecurity ein hohes Wachstum. Nach Prognosen von Statista dürfte sich das Umsatzvolumen bis 2028 um durchschnittlich 9,8 Prozent pro Jahr erhöhen. Für den Schutz von kritischer Infrastruktur setzt die Natio- nal Cybersecurity Strategy insbesondere auf sektorspezi- fische Regelungen in Form von Cybersecurity Performance Goals (CPG). Als erste Behörde veröffentlichte das Depart- ment of Health and Human Services (HHS) im Januar 2024 entsprechende CPG für den Gesundheitssektor. Dies soll als Blaupause für andere Bereiche dienen, in denen es spezifische CPG geben soll.

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ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Betreuungsbedarf für Senioren steigt

Anbieter dieser Einrichtungen wollen in den kommenden Jahren expandieren. Beim alters- und behindertengerechten Bauen steht Indien noch am Anfang. Zudem müssen Anbieter die Ausstattung der Alters- und Pflegeheime an die höheren Anforderungen der Senioren anpassen. In den nächsten Jahren wird eine ganze Generation indischer Auswan- derer – vor allem in den USA – das Rentenalter erreichen. Viele davon wollen ihren Lebensabend in Indien verbringen. Diese verfügen oft auch über die finan- ziellen Mittel, um sich Plätze in Senio- renresidenzen im Premiumsegment leisten zu können. GTAI/IHK

Mit einem Durchschnittsalter von rund 30 Jahren ist die indische Gesellschaft noch sehr jung. Bis 2050 dürfte jedoch ein Fünftel der Bevölkerung – etwa 320 Millionen Menschen – älter als 60 sein. Für die Anbieter von Ausstat- tungen für Pflege- und Betreuungsein- richtungen bietet der indische Markt daher interessante Absatzchancen. Denn vor allem in den Großstädten nehmen immer mehr Familien externe Betreu- ungsdienstleistungen für die Elterngene- ration in Anspruch. Die Nachfrage nach Plätzen in Altersheimen und Wohnungen für Ältere übersteigt das Angebot bei Weitem und die führenden privaten

Wachstumsbranche „Silver Economy“:

Bis 2030 soll sich in Indien der Umsatz in der Altenpflege und -betreuung auf 40 bis 50 Milliar- den US-Dollar vervierfachen.

CHINA Weitreichende Reform des Gesellschaftsrechts

wählen – es sei denn, ein vorhandener Aufsichtsrat verfügt über eine solche Vertretung. Eine genaue Anzahl der Vertreter gibt das Gesetz nicht vor. Vorstandssitzungen können bei der LLC künftig nur bei Anwesenheit der Mehrheit der Direktoren abgehalten, Beschlüsse nur von mehr als der Hälf- te aller Direktoren erlassen werden. Sitzungen und Abstimmungen sind nun ausdrücklich auch auf elektroni- schem Wege möglich. Haftungsvorschriften Bedeutsam sind auch die neuen, detaillierteren und teils verschärften Regelungen zur Organhaftung. So enthält das reformierte Gesetz etwa nähere Ausführungen in Bezug auf die Treue- und Sorgfaltspflichten von Direktoren, Senior Managern und Aufsichtsräten. Demnach haben diese bei ihrer Aufgabenerfüllung mit angemessener Sorgfalt in den besten Interessen der Gesellschaft zu han- deln. Diese Verpflichtungen gelten nun auch für Mehrheitsaktionäre und tatsächliche Kontrolleure der Gesell- schaft.

Zudem haften neben der Gesell- schaft nun auch Direktoren und Se- nior Manager unmittelbar persönlich, wenn Dritten durch ihre vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverlet- zung ein Schaden entstanden ist. Kapitaleinbringungspflicht Das reformierte Gesetz sieht in Zu- kunft eine Einzahlung des gesamten Stammkapitals innerhalb von fünf Jahren ab Gründung der Gesellschaft (LLC) vor. So werden insbesondere sehr lange Einzahlungsfristen künftig verhindert, da es bislang keine zeit- liche Beschränkung dafür gab. Vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits bestehende Gesellschaften haben ihre in der Satzung vereinbar- ten Zahlungszeiträume schrittweise daran anzupassen. Dieser 5-Jahres- Zeitraum findet auch bei Kapitalerhö- hungen Anwendung. GTAI/IHK Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China (nur auf Chinesisch):

Das chinesische Gesellschafts- gesetz wurde umfassend

überarbeitet. Zu den Änderungen zählen Neuerungen bei Gesell- schaftsstruktur, Haftung und Kapitaleinlagen. Diese treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Die neue Fassung des Gesetzes umfasst insgesamt 266 Artikel. Mit Umset- zungsbestimmungen zu einzelnen Vorschriften ist noch zu rechnen. Im Folgenden werden ausgewählte Änderungen beleuchtet. Corporate-Governance-Struktur Bislang dürfen nur General Mana- ger, Executive Director oder der Vor- standsvorsitzende nach der Satzung die Rolle des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft ausüben. In Zu- kunft genügt anstelle des Managers die Bestimmung eines Mitglieds des Vorstands, also eines gewöhnlichen Direktors. Hat eine Gesellschaft mehr als 300 Mitarbeitende, ist nunmehr mindestens eine Vorstandsperson als Mitarbeitendenvertretung von den Angestellten demokratisch zu

npc.gov.cn/npc/c2/c30834/202312/ t20231229_433999.html

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ihk.de/rhein-neckar

ASIEN-PAZIFIK

CHINA Regeln für internationalen Datentransfer gelockert

• personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, die für die Personalverwaltung gemäß einem rechtmäßig abge- schlossenen Arbeitsvertrag erforderlich sind • grenzüberschreitender Transfer durch Datenverarbeiter, die personenbezogene Daten von weniger als 100.000 Per- sonen innerhalb eines Jahres aus China übertragen Des Weiteren soll die Sicherheitsprüfung „wichtiger Daten“ nur noch auf Aufforderung durch chinesische Be- hörden notwendig sein. Allerdings müssen Datenverarbeiter weiterhin die betroffe- nen Personen informieren und deren Zustimmung einho- len, wenn die Daten ins Ausland übermittelt werden. IHK Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter:

Am 22. März 2024 veröffentlichte die Cyberspace Administration of China (CAC) die neuen „Bestim- mungen zur Standardisierung und Förderung grenzüber- schreitenden Datenverkehrs“. Diese sind ab sofort gültig. Die neuen Bestimmungen erleichtern die im „Personal Information Protection Law“ festgelegten strengen Anfor- derungen an CAC-Sicherheitsbewertungen, -zertifizierun- gen sowie Standardvertragsklauseln. Davon ausgenommen sind nun: • Daten, die in Bereichen wie internationalem Handel, akademischer Zusammenarbeit, grenzüberschreitender Produktion und Marketing übermittelt werden, aber kei- ne personenbezogenen oder wichtige Daten enthalten • wenn es für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, die Daten der betroffenen Person zu erheben, zum Bei- spiel für grenzüberschreitende elektronische Einkäufe und Visumanträge

ihk.de/rhein-neckar/china-datentransfer

MALAYSIA Deutsche Exporte stark gestiegen

Das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Malaysia belief sich 2023 auf 19,2 Milliarden US-Dollar. Malaysia ist damit inner- halb der ASEAN-Staatengemeinschaft Deutschlands wichtigster Handels- partner, noch vor Vietnam, Thailand und Singapur. Während die deut- schen Exporte um fast 4 Prozent zunahmen, sanken die Importe aus Malaysia um knapp 6 Prozent. Mit 49 Prozent haben Elektronik- erzeugnisse den mit Abstand größten Anteil an den deutschen Importen aus Malaysia. Es folgen elektrotechnische Produkte mit 14 Prozent und Mess- und Regeltechnik mit 9 Prozent. Vor dem Hintergrund sinkender Gesamt- importe haben alle drei genannten Produktgruppen im Jahr 2023 relativ an Bedeutung gewonnen. Sollte die internationale Nachfrage nach Halb- leitern in den kommenden Jahren wieder anziehen, dürfte auch Malay- sia profitieren und seine Stellung als Beschaffungsmarkt für hochwertige Technologieerzeugnisse festigen. Malaysia ist einer der weltweit füh- renden Hersteller von elektronischen

Wichtiger Absatzmarkt in Südostasien: Die Hauptstadt Kuala Lumpur mit den Petronas Towers ist das politische und wirtschaftliche Zentrum des Landes.

Erzeugnissen und Solarpanelen und ein wichtiges Glied internationaler Lieferketten bei Halbleitern. So ist das ASEAN-Mitglied etwa ein bedeu- tender Standort für das Testen und Verpacken von Mikrochips. Bei den deutschen Ausfuhren spie- len ebenfalls elektronische Erzeugnis- se die größte Rolle. Sie machen knapp

ein Viertel der gesamten deutschen Lieferungen nach Malaysia aus. Es folgen Maschinen mit einem Export- anteil von 17 Prozent und Straßen- fahrzeuge, die es auf 13 Prozent bringen. Straßenfahrzeuge waren zu- dem einer der großen Gewinner 2023: Ihr Exportwert stieg um mehr als die Hälfte. GTAI/IHK

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MENA/AFRIKA

Anforderungen an das „Regional Headquarter“: Eine physische Präsenz vor Ort und eine Mindestzahl an Mitarbeitern und Führungskräften.

SAUDI-ARABIEN „Regional Headquarters Program“ verpflichtend

Mitarbeitenden eine unbegrenzte Anzahl von Visa zu erteilen auch eine zehnjährige Befreiung von der sogenannten „Saudisierung”, die einen bestimmten Prozentsatz saudischer Staatsangehöriger in der Belegschaft eines Unternehmens vorschreibt. Unternehmen, die an dem RHQ-Programm teilnehmen, kommen ebenso 30 Jahre lang in den Genuss eines Körperschaft- und Quellensteuersatzes von 0 Prozent, nachdem die Lizenz einmal erteilt wurde. GTAI/IHK Website des saudischen Investitions - ministeriums zum RHQ Program:

Seit dem 1. Januar 2024 sind ausländische Unternehmen, die ihre Verträge und Geschäfte mit der saudischen Regierung tätigen oder fortsetzen wollen, grundsätzlich zur Ansiedlung ihres regionalen Haupt- sitzes im Königreich verpflichtet. Um an diesem sogenannten „Regio- nal Headquarters Program” (RHQ- Program) teilnehmen zu können, muss ein Unternehmen zwei Tochter- gesellschaften in der MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika), eine Gesellschaft in Saudi-Arabien und einen globalen Hauptsitz haben. Zu- dem muss der regionale Hauptsitz in Saudi-Arabien über ein physisches Büro verfügen. Die RHQ-Lizenz kann beim saudischen Investitionsminis- terium MISA beantragt werden. Nach

Erteilung dieser Lizenz hat ein Unter- nehmen seine Tätigkeit in Saudi-Ara- bien innerhalb von sechs Monaten aufzunehmen. Alle bestehenden MENA-Einheiten des Unterneh- mens müssen ab diesem Zeitpunkt dem neu eingerichteten regionalen Hauptsitz in Saudi-Arabien Bericht erstatten. Zudem muss das Büro in Saudi-Arabien innerhalb eines Jahres nach Erteilung der RHQ-Lizenz, min- destens 15 Vollzeitbeschäftigte haben, darunter mindestens drei leitende Angestellte. Zudem ist ein Unterneh- men verpflichtet, einen Geschäftsplan vorzulegen, der den Umfang der Ge- schäftstätigkeit und die Investitions- pläne in der Region genauer darstellt. Die Teilnahme am RHQ-Programm bietet neben der Möglichkeit, RHQ-

investsaudi.sa/en/sectors- opportunities/regionalHQ

ALGERIEN Kfz-Produktion läuft wieder an

Fortgeschritten seien vor allem die Pläne des chinesischen Herstellers Chery für ein neues Werk in der Provinz Bordj Bou Arreridj. Weitere interessierte Unternehmen seien die chinesischen Produzenten JAC und Geely sowie die koreanische Hyundai. Auch Renault bereite sich auf eine Wiedereröffnung seines Werkes in der Nähe von Oran vor. Mit der Autoproduktion soll auch die Zulieferindustrie ausgebaut werden. Dafür hat die Regierung Anforderun- gen an die Lokalisierung festgelegt. Derzeit fehlt noch ein echter Zuliefer- markt. In den nächsten Jahren sollen auch E-Autos hergestellt werden. Auch hier werden Zulieferer benötigt.

Präsident Abdelmadjid Tebboune kün- digte nach einer China-Reise an, dass in Algerien eine der größten Fabriken für Lithiumbatterien entstehen soll. Auch deutsche Unternehmen sind aktiv. Der Batteriehersteller Moll unterzeichnete Anfang Februar 2024 einen Technologie- und Lizenzvertrag mit seinem lokalen Partner Friction Tec. GTAI/IHK Exekutivdekret Nr. 22-348: Bedingun- gen zur Aufnahme einer Kfz-Produk- tion (auf Französisch):

Im Jahr 2017 setzte ein Skandal der Automobilindustrie in Algerien ein Ende. Die Regierung möchte die Kfz-Produktion vor Ort aber wieder ankurbeln. Mit dem Exekutivdekret Nr. 22-348 vom 17. November 2022 hat sie hierzu die Voraussetzungen festgelegt. Der erste Hersteller, der die Produk- tion wieder aufgenommen hat, ist der Stellantis-Konzern. In der Nähe von Oran, der zweitgrößten Stadt Alge- riens, wird seit Dezember 2023 der Fiat 500 mit Hybridantrieb montiert. Der Fiat Doblò soll folgen. Laut Industrieministerium sollen 30 weitere Hersteller einen Antrag zur Kfz-Produktion gestellt hätten.

industrie.gov.dz/wp-content/ uploads/documents/pdf/fr/ dec22-384fr.pdf

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