IHK-Global Business Ausgabe 2/2024

02 | 2024 IHK Global Business

GEOECONOMICS Gut vorbereitet auf Trump II? SEITE 4

RUMÄNIEN Hoher Bedarf an Recycling-Technologie SEITE 9

SAUDI-ARABIEN Expo 2030: Großprojekte geplant SEITE 16

EDITORIAL

er schon wieder? Ja, durchaus möglich. Die Amerikanerinnen und Amerikaner könn- ten Donald Trump am 5. November tatsächlich ein zweites Mal zum US-Präsidenten wählen. Warum eine Präsidentschaft „Trump II“ durchaus drin ist und vor allem welche Aus- wirkungen sie auf deutsche Unternehmen mit und ohne US-Geschäft hätte, erläutern wir im Titelthema. Dort geben wir auch Tipps, wie sich Unternehmen auf den Fall „Trump II“ vor- bereiten können. Jetzt auch auf der Insel: Nach den Europä- ern planen nun auch die Briten einen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Sie lassen allerdings den Kontinentaleuro- päern vornehm den Vortritt. Unsere Freunde auf der Insel möchten ihren UK CBAM erst 2027 einführen. Näheres erfahren Sie in der Europa-Rubrik auf Seite 10. Und auch auf dem Kontinent gibt es Neues in Sachen CBAM: Deutschland hat seine zuständige Stelle be- nannt. Welche das ist, lesen Sie auf unseren Zoll-Seiten. Dürfen es mal ein paar Erleichterungen sein? Von der BAFA gibt es neue Allgemeine Genehmigungen. Der Export von Dual-Use- Gütern nach Brasilien bedarf dadurch keiner Einzelgenehmigungen mehr. Und die EU und die USA setzen Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte weiter bis Ende März 2025 aus. Neue Verschärfungen bringt allerdings das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland. Darin enthalten: Eine „No-Russia-Klausel“ gegen Sanktionsumgehungen. Mehr dazu im aktuellen Heft. Schauen Sie mal rein! Herzlichst Ihr Liebe Leserinnen und Leser,

8 Polen:

Als Investitionsstandort beliebt

13 USA:

KI sorgt für Boom bei Rechenzentren

Matthias Kruse Geschäftsführer International

14 Indien:

Milliardenförderung für Elektrobusse

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INHALT

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International

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TITELTHEMA

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4 Geoeconomics Szenario Trump II – Tipps für Unternehmen

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

MENA/AFRIKA

16 Saudi-Arabien Ex po 2030: Großprojekte in Riad geplant 16 Marokko Registrierungspflicht für Lebensmittel-Exporteure

EUROPA/ZENTRALASIEN

DIE ZAHL

8 Polen Als Investitionsstandort beliebt 9 Rumänien Hoher Bedarf an Recycling-Technologien 10 Großbritannien CO2-Grenzausgleich ab 2027 geplant 10 Zentralasien Webinar: Warenzertifizierung für Kasachstan und die Eurasische Wirtschaftsunion 11 Russland Regeln gegen Sanktionsumgehungen verschärft

75 % DER CARNET A.T.A.

ZOLL & RECHT

18 CBAM Zuständige Stelle und Standardwerte 18 BAFA Neue Allgemeine Genehmigungen 18 Dual-Use-Verordnung Aktualisierung der Anhänge 18 Hybrid-Veranstaltung Warenursprung und Präferenzen 19 EU ICS2 Phase 3 startet zum 1. Juni 2024 19 Russland 12. Sanktionspaket der EU in Kraft 19 USA Strafzölle auf Stahl ausgesetzt

werden inzwischen elektronisch von der IHK Rhein-Neckar ausgestellt. Mit dem E-Carnet können wir seit Mai 2023 eine weitere wichtige IHK-Leistung digital an- bieten – zum Nutzen unserer Kunden.

AMERIKAS

12 Kanada Schwerindustrie strebt Dekarbonisierung an 13 USA KI sorgt für Boom bei Rechenzentren Veranstaltung: Beratungstag USA

ZITAT DES MONATS

"Offene, transparente Gespräche können das gegenseitige Vertrauen zwischen Individuen und Nationen wiederher- stellen, die aus Angst um ihre eigene Zukunft ihre eigenen Interessen in den Vordergrund stellen.“ Prof. Klaus Schwab, Gründer und Vorsitzender des Weltwirtschaftsforums beim diesjährigen Treffen vom 15. bis 19. Januar 2024 im Schweizer Davos, das unter dem Motto „Wiederaufbau des Vertrauens“ stand.

RUBRIKEN

ASIEN-PAZIFIK

17 Veranstaltungen 19 Impressum

14 Indien Neue Milliardenförderung

für Elektrobusse 14 Indonesien Mindestlöhne steigen moderat 15 Taiwan Wahlausgang stimmt positiv 15 Welt Webinar: Lieferkettengesetz – Was bedeutet es für Lieferanten?

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GEOECONOMICS

Trumps Lieblings- beschäftigung als Präsident: Gesetze und Verordnungen unter- schreiben, die seinem „America First“-Grundsatz folgen. Hier: Unterzeich- nung der „Proclamation on Steel and Aluminum Tariffs“ zum Schutz vor Importen aus der EU.

Szenario Trump II – Tipps für Unternehmen

Wahrscheinlichkeit und Bedeutung einer zweiten Amtszeit von Donald Trump als US-Präsident sind für Unternehmen mit und ohne US-Geschäft so groß, dass sich ein Vorbereiten auf dieses Szenario schon jetzt lohnt. Wir gehen ein auf Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkungen und Möglichkeiten zu Vorbereitungen.

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GEOECONOMICS

toner Vertrags verankerte Beistandspflicht zwischen den NATO-Partnern in Frage stellt. Prohibitive Importzölle – auch kurzfristig Exporteure von Waren in die USA sollten sich darauf ein- stellen, dass ihr Zugang zum US-Markt unter Trump II auch kurzfristig stark eingeschränkt werden oder sogar wegfallen kann. Das lehrt Trump I, stark von Trump I ein- gesetztes Instrument sind dabei prohibitiv hohe Zusatz- zölle auf Importe. Die EU wird als Gegenmaßnahme eben- falls mit Strafzöllen reagieren, so dass Importeure von Waren aus den USA mit einer Verteuerung der Importe rechnen müssen. Trump verfolgt eine merkantilistische Handelspolitik. Er schaut dabei sehr auf Handelsbilanzen. Handelsbilanz- defizite sind ihm ein Graus. Die USA haben traditionell hohe Handelsbilanzdefizite; seit Jahren schon insbeson- dere gegenüber der Volksrepublik China, Deutschland und Mexiko. Da Deutschland Teil der Europäischen Union ist, richtet sich Trumps Blick sowohl auf Deutschland als auch die EU. Sehr aufschlussreich ist seine Aussage vom 1. Juli 2018 auf Vox News: „The European Union is possibly as bad as China – just smaller, o.k.?” Insbesondere die deut- sche Automobilindustrie und die aus seiner Sicht zu hohen Kfz-Importe aus der EU hatte er dabei im Blick. Nicht nur Automobilbauer und -zulieferer haben wegen dieser Sichtweise, der sich in den USA bietenden Ge- schäftschancen und auch der von Biden gerade in Zu- kunftsbranchen verfolgten Local-Content-Politik reagiert und ihre Vor-Ort-Kapazitäten in den USA schon in den letzten Jahren ausgebaut – mit entsprechenden Auswir- kungen für Zulieferer auch auf vorgelagerten Wertschöp- fungsstufen. Trotz dieser erhöhten Vor-Ort-Fertigungskapazitäten in den USA stiegen die Pkw-Exporte aus Deutschland The European Union is possibly as bad as China – just smaller, o.k.? It’s terrible what they did to us. European Union: Take a look at the car situation. They send a Mercedes in, we can’t send our cars. And look what they do to our farmers. They don’t want our farm products. Now in all fairness they have their farmers... But we don't protect ours and they protect theirs” Donald Trump: im TV-Interview bei „Sunday Morning Futu- res” auf Fox News am 1. Juli 2018 auf die Frage, ob es es nicht besser wäre, wenn die USA gemeinsam mit ihren Partnern – wie etwa der EU – gegen die chinesische Handelspolitik vorgehen würden.

Matthias Kruse Geschäftsführer International

Eintrittswahrscheinlichkeit Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es zu einer Neuauflage Biden vs. Trump bei der US-Präsidentenwahl am 5. Novem- ber 2024 kommen. Auch, wenn sich die Mehrheit der US- Wahlberechtigten genau diese Neuauflage nicht wünscht. Vor die Wahl Biden oder Trump gestellt, sind die US- Wähler in Umfragen Mitte Januar ziemlich gespalten. Laut einer YouGov-Umfrage für den Economist vom 15. Januar würden 44 Prozent Biden und 43 Prozent Trump ihre Stimme geben. Tipp Wer sich über aktuelle Umfrageergebnisse auf dem Laufen- den halten möchte, ist bei Project 538 gut aufgehoben:

projects.fivethirtyeight.com/polls/president-general

Nach den Umfragen läge die Eintrittswahrscheinlich- keit von Trump II aktuell also bei 50:50. Schon dies ist Grund genug, sich mit den Auswirkungen auf das eigene Unternehmen einer Trump II-Administration zu beschäf- tigen. Wir verzichten an dieser Stelle auf weitere Wahlarith- metik, weil sie am Ende zu einer ähnlich hohen Eintritts- wahrscheinlichkeit führt; also auch bei Berücksichtigung der Situation in den fünf bis maximal neun Swing States, der wahlentscheidenden Themen, der voraussichtlichen Wählermobilisierung, von Gerichtsverfahren und zu er- wartender Wahlbeeinflussungen etwa durch Deepfakes insbesondere im Oktober. Auswirkungen Einige der zu erwartenden Auswirkungen für Unter- nehmen in unserer Region, egal ob mit oder ohne US-Ge- schäft, lassen sich durch die Erfahrungen mit Trump I abschätzen. Dabei werden die Auswirkungen auf Unternehmen in ihrer Intensität deutlich stärker sein als bei Trump I. Drei Hauptgründe dafür sind: 1. Checks and Balances innerhalb der US-Administra- tion und durch die (anderen Teile der) US-Legislati- ve, US-Gerichte und Medien wird es bei Trump II deutlich weniger als Trump I geben. 2. Erratische Entscheidungen durch ein Denken in Deals, zu denen es Unberechenbarkeit brauche, werden in einer geopolitisch gegenüber 2017–2021 nochmals deutlich angespannteren und komplexeren Welt- lage in 2025–2029 extremere Auswirkungen haben – selbst auf rein in der Metropolregion Rhein-Neckar tätige Unternehmen. 3. Viele supranationale Organisationen, die alle Akteure weltweit ein Stück weit einhegen, sind im Vergleich zur Zeit von Trump I deutlich geschwächt (siehe UNO). Andere können unter Trump II schnell an Kraft verlieren, zum Beispiel wenn Trump die in Artikel 5 des Washing-

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GEOECONOMICS

Spill-Over-Effekte nach Deutschland, Europa und auf Drittmärkte

Schotten sich die USA in Marktsegmenten ab, kann der Wettbewerbsdruck auf anderen Märkten stark anstei- gen. Bleiben wir zur Illustration beim Automotivmarkt. Natürlich lohnt es sich für die eigenen Produktgruppen zu überlegen, ob sich die Wettbewerbssituation in Deutsch- land, im EU-Binnenmarkt oder in wichtigen Drittmärkten verändern kann, weil zusätzliches Angebot in diese Märkte drückt, das nicht in die USA gelangen kann. Die meisten Pkw-Importe in die USA stammten zwischen Oktober 2022 und Oktober 2023 laut US-Census wert- mäßig aus Mexiko (38 Mrd. US$), Japan (36,6 Mrd. US$) und Kanada (31,3 Mrd. US$). Aus der Volksrepublik China stammten gerade einmal Pkw-Importe für 1,3 Mrd. US$ – und das bei der Bedeutung des US-Automotivmarktes und den Überkapazitäten der chinesischen Automobilindustrie. Laut Jörg Wuttke, langjähriger Präsident der Europäi- schen Handelskammer in China, verfügen chinesische Autobauer mittlerweile über eine Fertigungskapazität von 50 Millionen Autos im Jahr. Der chinesische Heimatmarkt nimmt aktuell aber nur 23 Millionen Autos im Jahr auf. Wenn die verbleibenden Überkapazitäten chinesischer Hersteller ihren Weg nicht in die USA finden können, werden sie sich andere Absatzmärkte suchen. Vietnam und andere Ausweichrouten Vietnam galt in den letzten Jahren als Paradebeispiel für einen Ausweichfertigungsstandort zur Volksrepublik China, um aus Fernost auch den US-Markt beliefern zu können. Mit entsprechenden Folgen: Inzwischen weisen die USA ihr drittgrößtes Handelsbilanzdefizite nach dem mit der Volksrepublik China (–258,8 Mrd. US$) und Mexiko (–138,8 Mrd. US$) mit Vietnam aus (–95 Mrd. US$). Zum Ver- gleich: US-Handelsdefizit mit Deutschland (–76 Mrd. US$). Wer bisher diesen Weg über Vietnam zum Beliefern des US-Marktes gewählt hat, könnte ihn bei Trump II und dem merkantilistischen Ansatz durch hohe Zusatzzölle oder Kontingente künftig verbaut sehen. Denn anders als Kun- den in Mexiko und Deutschland kaufen Kunden in Vietnam bislang kaum Waren aus den USA (Mexiko: 297 Mrd. US$, EU-27: 337 Mrd. US$, davon Deutschland: 70 Mrd. US$, Vietnam: 8 Mrd. US$). Die Möglichkeit zu Retorsionsmaß- nahmen in Form von Zöllen auf US-Produkte, über die die Europäische Union durch den hohen Importwert klar verfügt, hätte Vietnam so gut wie nicht. Allerdings kann Vietnam auch für eine Trump II Administration eine hohe geopolitische Bedeutung in Südostasien haben. Ob das so ist, ist allerdings aktuell schwer abschätzbar. Local-Content-Anteile Local-Content-Anteile sind auch der Biden I-Administration nicht fremd (siehe etwa Inflation Reduction Act). Sie dürften unter Trump II aber eine noch größere Rolle spielen und noch häufiger als populistisches Mittel der Politik eingesetzt werden. Darauf sollten sich Unternehmen einstellen.

Streitpunkt Automobilindustrie: Für Trump sind die Kfz-Importe in die USA zu hoch. Unternehmen die vor Ort produzieren und viele Jobs schaffen, sind jedoch gern gesehen. Im Bild: SUV-Produktion von Mercedes Benz in Tuscaloosa, Alabama

in die USA weiter von 21,2 Milliarden (Mrd.) Euro im Jahr 2018 um über 25 Prozent auf 26,9 Mrd. Euro in 2023 an. Zwar wuchsen auch die Pkw-Importe aus den USA nach Deutschland um netto 3,4 Mrd. Euro. Das Handelsbilanz-Defizit der USA wuchs damit aber weiter von knapp 17 Mrd. Euro auf gut 19 Mrd. Euro in diesem Zeitraum an. Auch insgesamt stiegen die Importe von Pkw in die USA jüngst deutlich an, von 147,8 Mrd. US$ im Zeit- raum Oktober 2021 bis Oktober 2022 auf 186 Mrd. US$ in der Folgeperiode Oktober 2022 bis Oktober 2023; ein Plus von fast 26 Prozent innerhalb eines Jahres. Natürlich ist das Fokussieren auf einzelne Warengrup- pen, wie auch auf den reinen Warenverkehr eine sehr verkürzte Sicht von Wirtschaft und wirtschaftlichen Vorteilen, aber es entspricht dem Denken einer Trump I und voraussichtlich auch Trump II Administration. Tipp Schauen Sie sich sowohl die Import- und Exportzahlen der USA für Sie relevanter Warengruppen mit Deutschland und der EU, aber auch mit anderen für die Produkte relevanten Ländern an. Erste hilfreiche Datensätze gibt es beim US Census Bureau ohne Registrie- rung: Umfangreichere Datensätze und damit tiefergehende Analysen sind nach Registrierung möglich:

census.gov/foreign-trade/Press-Release/current_press_ release/index.html

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GEOECONOMICS

Das lehrt Trump I: Unter der ersten Trump-Administra- tion verhandelten zum Beispiel auf Initiative und Druck der Trump-Administration Kanada, Mexiko und die USA das Frei- handelsabkommen USMCA als Nachfolger für NAFTA aus. Kern von USMCA sind Local-Content-Vorschriften. Sie gab es schon im Rahmen von NAFTA, wurden aber auf Druck von Trump I erhöht. Trump hatte zum Beispiel für Automobile eine Anhebung von 62,5 Prozent Fertigungsanteil in Kanada, Mexiko und den USA auf 85 Prozent Fertigungsanteil ge- fordert. Zusätzlich hatte Trump gefordert, dass 50 Prozent der gesamten Fertigung in den USA erbracht sein sollten, damit ein Auto frei in der Freihandelszone zirkulieren konnte. Am Ende einigten sich die drei Vertragsstaaten auf eine Anhebung des Local-Content-Anteils von 62,5 Prozent auf 75 Prozent. Mitarbeiterentsendungen und Chancen auf Fachkräfte Migration wird wahrscheinlich das am stärksten von den Republikanern gepushte Wahlkampfthema sein. Vorrangig geht es um die Masseneinwanderung aus Lateinamerika über die südliche Grenze der USA. Trump I lehrt jedoch, dass auch ganz andere Gruppen von Einwanderungs- und Einreisebeschränkungen be- troffen sein können. Auch kurzfristig. So setzte Trump per Proklamation am 22. Juni 2020 das für die Einreise quali- fizierter Arbeitskräfte in die USA zentrale H-1B-Visumpro- gramm und andere Arbeitsvisa-Programme aus – und zwar schon ab dem 24. Juni 2020. Biden I setzte diese Verfü- gungen wieder außer Kraft. Für Unternehmen bedeutet dies, dass im Zweifel nicht nur ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unter Trump II in den USA ohne die Kreativität und das Wissen ausländischer Fachkräfte auskommen werden müssen. Auch zum Beispiel die Entsendung von Servicepersonal für Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturen und ähn- lichen Leistungen könnte unter Trump II im Vergleich zu heute schwieriger werden. Tipp Prüfen Sie, ob ein Übergehen auf Fernwartungslösungen für den US-Markt für Ihr Unternehmen möglich und sinnvoll sein könnte. Technologieführerschaft: Exterritoriale Sanktionen Der Wettstreit um die technologische Vorherrschaft im 21. Jahrhundert zwischen der Volksrepublik China und den USA dürfte weiter zunehmen. Aktuell erleben wir ihn am offensichtlichsten bei Hochleistungschips und 5G- und 6G-Technologie. Künftige US-Administrationen werden noch stärker auf das Mittel exterritorialer Sanktionen im Hochtechnologie-Bereich setzen, etwa bei KI. Bei Trump II könnte dieses Mittel aber auch schnell An- wendung außerhalb der Hochtechnologie finden. Es kann dabei fast alle Bereiche treffen, indem diese als für die na- tionale Sicherheit der USA bedeutend eingestuft werden. Politikkontakte – Kennen und pflegen Sie Ihren lokalen Abgeordneten Der Einfluss anderer auf Trump ist begrenzt. Selbst wer ihm über Jahre treu ergeben ist, kann in Ungnade fallen,

wie auch das Beispiel seines Vizepräsidenten Mike Pence zeigt. Dennoch dürfte es sich lohnen, zu lokalen Politikern Kontakte zu besitzen. Es gibt nur 100 US-Senatoren, aber 435 US-Repräsentanten. Zahlenmäßig ist der Kontakt- aufbau zu einem Repräsentanten dadurch leichter. Alle Repräsentanten werden alle zwei Jahre neu gewählt. Zwar sind die meisten Kandidaten für die Wahl am 5. November 2024 noch nicht offiziell nominiert, aber durch die zu- nehmend in den USA grassierende Wahlkreisoptimierung, dürften in vielen Wahlkreisen die bisherigen Amtsinha- ber auch die neuen Repräsentanten sein, wenn sie sich zur Wiederwahl stellen. Eine Kontaktaufnahme mit den aktuellen Volksvertretern könnte sich deshalb schon jetzt lohnen. Tipp Versuchen Sie, Kontakte zu lokalen Politikern wie dem Repräsentanten oder Senator der Standortgemeinde beziehungs- weise des Sitzstaates im US-Kongress herzustellen; entweder über die eigene Tochtergesellschaft oder über den US-Distributor, der Ihre Produkte in den USA vertreibt. Jobs, Jobs, Jobs Was bei den Repräsentanten und Senatoren als Haupt- argument zählt, sind gutbezahlte Arbeitsplätze. Wer in Amerika seinen Arbeitsplatz verliert, verliert in aller Regel auch seine Krankenversicherung und fällt schnell durch das schwache soziale Netz. Die Fallhöhe für US-Amerika- ner ist also hoch. Ein die Lebenshaltungskosten deckender Job ist entsprechend viel wert. Wer also Jobs im eigenen Tochterunternehmen oder bei seinem US-Partner schafft, sollte damit argumentieren und das auch in der Öffentlich- keit herausstreichen. Tipp Wer das mit eigenen Jobs nicht kann, kann zumindest mit durch deutsche Unternehmen insgesamt im jeweiligen US-Bun- desstaat geschaffenen Job argumentieren. Aktuelle Zahlen sind, abrufbar unter: germanbusinessusa.com

Rechtssicherheit: Vielleicht besser auf Schiedsgerichte setzen?

Die USA haben bisher ein starkes Rechtssystem. Dieses könnte unter Trump II ins Wanken geraden. Trump hat angekündigt, bei einer erneuten Amtszeit die Justiz und die Gerichte dafür zu nutzen, jene zu verfolgen, die ihm aus seiner Sicht schaden wollten. Das Rechtssystem wird damit instrumentalisiert werden. Es droht, seine Un- abhängigkeit zu verlieren. Erst punktuell. Aber mit der Zeit kann das Rechtssystem unter Trump II insgesamt ins Rutschen geraten, weil das Instrumentalisieren der Justiz für persönliche Zwecke vorgelebt durch einen Prä- sidenten auf anderen Ebenen Nachahmer finden kann. Klagen gerade auf staatliche Genehmigungen oder gegen säumige staatliche Zahler könnten als erstes darunter leiden. Tipp Unternehmen sollten die Entwicklung beobachten und ge- gebenenfalls zum Beispiel über das Verankern einer Schiedsgerichts- klausel in ihren Verträgen mit US-Partnern nachdenken.

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EUROPA/ZENTRALASIEN

POLEN Als Investitionsstandort beliebt

zusätzlichen Bonus von 20 Prozent- punkten, mittlere Unternehmen von 10 Prozentpunkten. Neben der Körperschaftssteuer können sich Investoren auch eine Erstattung der Immobiliensteuer beantragen. Zuständig sind die Gemeinden. Direkte Zuschüsse Staatliche Direktzahlungen sind bei Neuansiedlungen und Standorterwei- terungen möglich. Das Wirtschaftsmi- nisterium entscheidet über entspre- chende Anträge. Ausschlaggebend ist, welche Tätigkeiten am neuen oder ausgebauten Standort ausgeübt wer- den. Einfluss auf die Direktzahlungen haben darüber hinaus die Investi- tionssumme und die Anzahl neuer Beschäftigter. Pro geschaffener Stelle erhalten Unternehmen maximal 8.900 Euro, plus Zuschüsse für Schulungen. Bei den Sachwerten kann die Förderung bis zu 25 Prozent der Kosten betra- gen. Ähnlich wie die Nachlässe auf die Körperschaftsteuer hängen auch die Direktzahlungen von zusätzlichen qualitativen Kriterien ab. Ferner können Investoren Zuschüs- se aus EU-Programmen beantragen. Überschreiten alle öffentlichen Beihil- fen einen bestimmten Wert, muss die Europäische Kommission zustimmen. Förderung von Automatisierung und Forschung Unternehmen, die in Automatisie- rung investieren, Prototypen bauen oder Forschung und Entwicklung betreiben, können höhere Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Ausgaben für Forschungs- projekte fließen doppelt in die Steuer- bemessungsgrundlage ein. Das Finanzministerium hat zudem eine Anlaufstelle für Großinvestoren eingerichtet, um verbindliche Aus- künfte über die zu erwartende Steuer- last zu erhalten. GTAI/IHK

Das Geschäftsviertel von Warschau wächst , ebenso wie die polnische Wirtschaft. Deutsche Direktinvestitionen steigen auf Rekordniveau.

Jede Region hat ihre eigene Förder- intensität, die als regionaler Höchst- satz für öffentliche Beihilfen definiert ist. Investoren erhalten Steuernachläs- se bis zum Erreichen des Höchstsat- zes, jedoch nicht länger als 15 Jahre. Seit 2023 können Unternehmen Steuernachlässe auf Sachkosten erst nach Abschluss des Investitions- projekts in Anspruch nehmen, was den Geltungszeitraum verkürzt. Die Änderung betrifft besonders Reinves- titionen. Kleine und mittelgroße Unterneh- men können gebrauchte Maschinen aus dem Bestand der Muttergesell- schaft zu den förderfähigen Inves- titionskosten hinzurechnen. Eine positive Änderung im Beihilferecht er- möglicht es auch, Ausgaben für eigene erneuerbare Energiequellen leichter zu den Investitionskosten zu zählen. Großunternehmen müssen die ge- förderte Investition und die angege- benen Stellen für fünf Jahre halten. Bei kleinen und mittelgroßen Unter- nehmen reichen drei Jahre. Seit 2022 gelten neue Förderintensi- täten, wobei in den meisten Woiwod- schaften die Höchstwerte gestiegen sind. Kleine Betriebe erhalten einen

Seit dem turbulenten Corona- jahr 2020 ist das Interesse deutscher Unternehmen an Polen stark gestiegen: Die jährlichen Direktinvestitionen aus Deutschland haben sich verdreifacht. Ein genau- erer Blick auf die Fördermöglichkei- ten des Landes ist daher angebracht. Steuerliche Vergünstigungen Investoren haben die Möglichkeit, in Polen Nachlässe auf die Körperschaft- steuer zu beantragen. Diese liegt nor- malerweise bei 19 Prozent. Zuständig für die Bearbeitung sind die 14 regio- nalen Wirtschaftsfördergesellschaften des Landes, die „Specjalne Strefy Ekonomiczne". Die Höhe der Vergüns- tigungen hängt vom Investitionsstand- ort ab, wobei strukturschwache Regio- nen größere Steuernachlässe bieten als etablierte Wirtschaftszentren. Die Vergünstigungen basieren nicht nur auf quantitativen Aspekten, sondern auch auf einer inhaltlichen Bewertung. Dabei werden zehn Merkmale geprüft, wobei bestimmte Branchen und Unternehmen, die In- dustrieroboter einsetzen, Pluspunkte sammeln können.

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EUROPA/ZENTRALASIEN

RUMÄNIEN Hoher Bedarf an Recycling-Technologien

Die Sammlung der Siedlungsabfälle ist Aufgabe der Kommunen. Landes- weit gibt es mehrere Entsorgungs- unternehmen und keine einheitlichen Regeln, wie mit Haushaltabfällen umgegangen werden soll. In Bukarest sind mehrere Ent- sorgungsunternehmen tätig, unter anderem Rebu, Romprest und Rosal. Die Brantner Group (Österreich) ist in Sibiu, Cluj-Napoca, Resita, Piatra- Neamt präsent. Der rumänische Entsorger Polaris ist in den Städten Arad, Alba-Iulia, Tirgu-Jiu und Slo- bozia aktiv. Privatunternehmen wie Iridex (Bukarest, Calarasi, Constan- ta), Veolia (Ploiesti), Tracon (Braila, Sibiu Constanta, fin-Eco (Brasov) und RER Buzau betreiben Deponien. GTAI/IHK

Rumänien steht beim Recycling der Siedlungsabfälle EU-weit an letzter Stelle. 2021 produzierte jeder Einwohner durchschnittlich um die 300 Kilogramm Siedlungsabfälle. Nur 11 Prozent davon wurden recycelt oder kompostiert. 60 Prozent der Abfälle landeten unsortiert auf Deponien, die restlichen fast 30 Prozent wurden verbrannt oder wurden illegal in der Gegend verstreut. Ein Grund für die niedrige Re- cyclingquote liegt in der geringen Automatisierung der Sortieranlagen. Wertstoffe wie Glas, Plastik, Holz oder Aluminium müssen zum Großteil hän- disch aussortiert werden, was hohe Personalkosten verursacht und nicht effizient ist. Der Investitionsbedarf für moderne Sortier- und Kompostieran-

lagen, die die Recyclingquote steigern würden, werden auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Ein Teil der Kosten könnte über EU-Mittel gedeckt wer- den: Für Modernisierungsvorhaben des kommunalen Abfallmanagements stellt die EU für die kommenden drei Jahre Fördermittel in Höhe von 286 Millionen Euro bereit. Einen ersten Schritt in Richtung Recycling hat die rumänische Regie- rung indes mit der Einführung des Flaschenpfands getan: Am 30. No- vember 2023 wurde das Pfandsystem für Getränkebehälter aus Glas, Alu- minium und PET eingeführt. Rumä- nien steht allerdings auch hier erst am Anfang. Daher sind Technologien zur Wiederverwertung von PET, Glas und Aluminium stark gefragt.

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EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN CO 2 -Grenzausgleich ab 2027 geplant

ein CO2-Preis in gleicher Höhe wie für im Vereinigten Königreich hergestellte Produkte erhoben wird. Zusätzlich zielt UK CBAM darauf ab, das sogenannte „Carbon Leakage" zu verhindern, also die Verlagerung von Produktionsstät- ten in Drittländer mit weniger strengen Klimaschutzinstrumenten. Die Höhe der Abgabe wird variabel sein. Im Land gilt ein Emissions- handelssystem (ETS), bei dem der Marktpreis für Emissionszertifikate festgelegt wird. Der UK CBAM-Preis entspricht dem CO2-Preis, der inner- halb des Vereinigten Königreichs über das ETS bestimmt wird. Die genauen Details zur Umsetzung des britischen CBAM sind derzeit noch nicht bekannt. Die Liste, der vom UK CBAM betroffenen Produkte wird Gegenstand einer weiteren Konsultation in diesem Jahr sein. Das Gesetzgebungsverfahren wird erst nach Abschluss dieser Konsulta- tion erfolgen. GTAI/IHK

eine Palette von Importgütern wie Eisen, Stahl, Aluminium, Keramik, Glas und Zement erhoben. Das Grund- prinzip: Unternehmen, die diese Waren importieren, werden eine Abgabe entrichten müssen, die sich an den entstandenen Kohlenstoffdioxidemis- sionen der jeweiligen Güter orientiert. Ziel ist es einen Beitrag zum Klima- schutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der britischen Industrie zu sichern. Dies soll erreicht werden, indem für importierte Waren

Das Vereinigte Königreich möchte ab 2027 eine Emissions- abgabe auf importierte Waren einführen, um sicherzustellen, dass die Kosten für den Kohlenstoffdioxid- ausstoß dieser Produkte vergleichbar sind mit denen von inländisch produzierten Gütern. Als Vorbild gilt der CO2-Grenzaus- gleichsmechanismus der EU, der „Carbon Border Adjustment Mecha- nism“ (CBAM). Die britische Variante UK CBAM wird künftig speziell auf

UK plant bis 2027 einen CO 2 -Grenz- ausgleich nach EU-Vorbild für energieintensive Produkte, um Um- weltstandards für Importprodukte zu erhöhen.

Weitere Informationen finden auf unserer Website unter:

ihk.de/rhein-neckar/uk-cbam

WEBINAR

7. MÄRZ 2024 Warenzertifizierung für Kasachstan und die Eurasische Wirtschaftsunion

TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro für IHK-Mitglieder 180 Euro für Nichtmitglieder

• Nationale Anforderungen an Messmittel in Kasachstan • Zulassung industrielle Sicherheit in Kasachstan • wichtige Technische Reglements des Anlagenbaus: Maschinen, Druck- behälter, Niederspannung, EMV und nach Teilnehmerwunsch

Sie wollen Waren in die Eurasische Wirtschafts-

union (EAWU) oder nach Kasachstan exportieren? In unserer Veranstaltung erhalten Sie alle nötigen Informationen zur Warenzertifizierung und individuel- le Empfehlungen für Ihre Warengrup- pen. Gerne können Sie uns auch vorab per Mail Ihre Fragen zuschicken. Folgende Themen werden behandelt: • Gesetzliche Regelungen für die EAWU • Konformitätsnachweise nach den „Technischen Reglements der EAWU"

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/zertifizierung-kasachstan- eawu IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Anastasia Stykow 0621 1709-124

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 7. März 2024, 10:00 bis 12:00 Uhr, online

 anastasia.stykow@ rhein-neckar.ihk24.de

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EUROPA/ZENTRALASIEN

RUSSLAND Regeln gegen Sanktionsumgehungen verschärft

Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz). Für eine mög- liche Verletzung der Klausel müssen geeignete Abhilfe- maßnahmen in den Verträgen vorgesehen werden. Wird eine Verletzung der Klausel bekannt, sind die zuständigen Behörden des EU-Mitgliedstaates zu informieren, in denen der Exporteur registriert oder ansässig ist. Im neu ergänzten Artikel 3q der Verordnung (EU) 2023/2878 wird der Verkauf von Tankschiffen zur Beför- derung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV nach Russland untersagt. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Der Verkauf von Tankschiffen an Drittländer ist unverzüglich zu melden. Damit soll der Verkauf gebrauch- ter Tankschiffe transparenter gestaltet werden, um zu ver- hindern, dass diese zur Umgehung des Einfuhrverbots für russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse oder der G7-Preisobergrenze genutzt werden. IHK Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: ihk.de/rhein-neckar/russland-sanktionsumgehungen

Die Europäische Union hat Ende Dezember 2023 das 12. Sanktionspaket veröffentlicht. Mit diesem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sanktionsumge- hungen weiter verschärft. Mit der sogenannten „No-Russia-Klausel” in Artikel 12g der Verordnung (EU) 2023/2878 müssen EU-Exporteure bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Aus- fuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen. Dies betrifft unter anderem die in den Anhängen XI, XX und XXXV der Verord- nung (EU) 833/2014 enthaltenen Güter und Technologien, also im Wesentlichen Güter für die Luft- und Raumfahrt- industrie, Flugturbinenkraftstoffe und bestimmte Waffen. Die Klausel muss spätestens bis zum 20. März 2024 in neue Exportverträge aufgenommen werden, bisher hatte die Bestimmung einen empfehlenden Charakter. Vor dem 19. Dezember 2023 abgeschlossene Verträge müssen spätestens bis zum 20. Dezember 2024 um besagte Klausel ergänzt werden. Von der Klausel ausgenommen sind die Partnerländer aus Anhang VIII (derzeit USA, Japan,

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AMERIKAS

Hohe Ambitionen in der kanadischen Schwerindustrie: Immer mehr Groß- emittenten wollen weniger Treibhaus- gase ausstoßen. Im Bild: Ein Verlade- hafen für Schwefel- Exporte in der Nähe von Vancouver.

KANADA Schwerindustrie strebt Dekarbonisierung an

in Edmonton, Alberta. Außer- dem hat der Baustoffhersteller mit der kanadischen Regie- rung eine Absichtserklärung zur Entwicklung der weltweit ersten CCUS-Anlage im groß- technischen Maßstab in der Zementindustrie unterzeich- net. Das Start-up CarbonCure aus Halifax, Nova Scotia, hat eine Technologie entwickelt, bei der CO2 in Beton eingespritzt wird, um diesen stärker zu machen. Gleichzeitig reduzieren sich dadurch die Treibhausgas- emissionen. Ottawa fördert Emissionsreduktion Möglich werden viele dieser Projekte erst durch hohe Förder- beträge seitens der Regierung Kanadas und einzelner Pro- vinzen. Ein wichtiges Instru- ment ist der Strategic Innova- tion Fund, unter dessen Dach Programme wie die Net Zero Accelerator (NZA) Initiative, der Emissions Reduction Fund oder der Clean Fuels Fund zusammenlaufen. Der NZA fördert unter anderem De- karbonisierungsprojekte in In- dustriesektoren mit besonders hohen Emissionen. Steuer- gutschriften kurbeln darüber hinaus Investitionen in grüne Technologien und sauberen Wasserstoff an. GTAI/IHK

einen emissionsfreien Ethylen- und Derivatekomplex hoch. Shell will zusammen mit Mit- subishi bei Edmonton, Alberta, kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen und das entstehende CO2 mittels CCUS-Technik speichern und unterirdisch lagern. Und VCR – ein Kon- sortium aus Shell, Suncor und Proman – plant in Varennes, Québec, eine Bioraffinerie, die erneuerbaren Wasserstoff und Sauerstoff verwendet, um nicht recycelbare Abfälle in Biokraftstoffe und Kreislauf- chemikalien umzuwandeln. Zementindustrie setzt auf neue Verfahren Auch zur kohlenstoffarmen Zementproduktion wurden in Kanada bereits mehrere Vorhaben angekündigt. Zwei davon verfolgt Lafarge im Wes- ten Kanadas: eines mit Svante Technologies und Dimensional Energy in Richmond, British Columbia, und ein weiteres im Werk in Exshaw, Alberta. Hei- delberg Materials North Ame- rica (vormals Lehigh Hanson) und Enbridge kooperieren bei einem Projekt zur Speicherung von CO2 aus dem Zementwerk

Der Öl- und Gassektor verursacht in Kanada rund 26 Prozent der Treib- hausgasemissionen. Die Schwerindustrie, allen voran Eisen, Stahl, Zement und Chemie, weitere 11 Prozent. Ohne eine Dekarbonisierung dieser Sektoren ist die ange- strebte CO2-Neutralität des Landes bis 2050 kaum zu erreichen. Die Zement- und Betonin- dustrie will ihre Treibhausgas- emissionen von 2019 bis 2030 um bis zu 15 Millionen und danach um jährlich über 4 Millionen Tonnen verrin- gern, um bis 2050 CO2-neutral zu werden. Sektorspezifische Emissionsreduzierungsziele für andere Schwerindustrien gibt es zwar nicht. Einzelne Unternehmen setzen sich aber eigene Ziele. Mit Wasserstoff zum Netto-Null-Ziel Produzenten chemischer Grundstoffe auf Erdöl- und Erdgasbasis haben erste große Vorhaben zur Dekarbonisie- rung angekündigt: So zieht der US-Chemiekonzern Dow in Fort Saskatchewan, Alberta,

21,5 MILLIARDEN US-DOLLAR

Fördermittel für die industrielle Dekarbonisierung stellt die kanadische Regierung von 2021 bis 2027 bereit.

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USA KI sorgt für Boom bei Rechenzentren

Künstliche Intelligenz (KI), Big Data – überall in den USA schießen neue Rechenzentren in den Himmel. Nach Prognosen von McKinsey erhöht sich die Anschluss- leistung in den amerikanischen Data-Centern bis 2030 auf etwa 35 Gigawatt. Das wäre mehr als eine Verdopplung, verglichen mit dem Wert von 17 Gigawatt im Jahr 2022. Die zunehmende Verbreitung von Cloud Computing sorgt schon seit Jahren für hohes Wachstum. Der Wettlauf, den sich Tech-Unternehmen bei KI liefern, lässt die Nachfrage nach Data-Centern förmlich explodieren. Programme wie ChatGPT müssen mit riesigen Datenmengen trainiert werden. Die dafür benötigte Rechenleistung sprengt alles bisher Bekannte. In den großen Datenknotenpunkten der Vereinigten Staaten steigen die Investitionen in neue Zentren deshalb sprunghaft an, zur Jahresmitte 2023 befand sich eine Anschlussleistung von rund 3,3 Gigawatt in Bau. Hinzu kommen mehr als 11 Gigawatt in der Planungsphase. Besonders gefragt ist der Norden des Bundesstaates Vir- ginia. Mit einer installierten Anschlussleistung von rund 3.600 Megawatt ist die Region südlich der Hauptstadt der mit Abstand größte Hub für Data-Center weltweit. Neben der Nähe zu gut ausgebauten Datenautobahnen sind günstige Strompreise und staatliche Fördermittel hilfreich für Investoren. Allein der Branchengigant Amazon Web Services (AWS) will bis 2040 rund 35 Milliarden US-Dollar (US$) in Northern Virginia investieren. Dazu zählen vier gigantische Data-Center in Spotsylvania County mit einer Gesamfläche von etwa 1 Million Quadratmetern. Zudem fließen rund 11 Milliarden US$ in zwei Cloud-Computing- Center in Louisa County.

KI braucht leistungs- fähige Server: Der steigende Bedarf an Speicher- ressourcen und Rechen- kapazitäten beflügelt den Bau neuer Datenzentren in den USA.

Goldgräberstimmung herrscht auch an anderen Stand- orten wie in Utah, Nevada und Arizona. So sind beispiels- weise laut dem Versorger Salt River Project in Phoenix für Data-Center aktuell zusätzliche 7.000 Megawatt angefragt. Der Wettlauf um immer mehr Rechenleistung führt zu deutschen Folgeinvestitionen. Siemens baut in Texas für 150 Millionen US$ eine Fertigungsstätte. Schon ab dem Jahr 2024 sollen in Fort Worth Elektronikbauteile für Data-Center produziert werden. GTAI/IHK

VERANSTALTUNG

12. FEBRUAR 2024 Beratungstag USA Unternehmen, die in den US- Markt einsteigen oder ihr dortiges Geschäft stärken wollen, müssen vieles beachten, nicht nur bei der Firmengrün- dung. Wie kann das Produkthaftungsrisi- ko minimiert werden? Welche steuer- rechtlichen Besonderheiten gelten für Unternehmen, welche Einfuhrbestim- mungen für Produkte? Wie ist das W-8BEN-E-Formular korrekt auszufül- len? Antworten erhalten Sie in individuel- len Einzelgesprächen beim USA-Bera- tungstag am 12. Februar 2024. Gemeinsam mit unserer Expertin Susanne Gellert, LL.M., President & CEO der AHK USA in New York, beraten wir Sie

TEILNAHMEENTGELT: 60 Euro für IHK-Mitglieder (zzgl. MwSt.) 90 Euro für Nichtmitglieder (zzgl. MwSt.)

umfassend und zielgenau. Frau Gellert ist in Deutschland und den USA als Rechtsanwältin zugelassen. Seit über 15 Jahren unterstützt sie deutsche Unternehmen beim Markteinstieg und bei Rechtsfragen im US-Geschäft.

WEITERE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/ usa-beratungstag

TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Montag, 12. Februar 2024, 10:00 bis 16:00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNERIN:

Kathrin Fausel

45-minütige individuelle Beratungsge- spräche, Uhrzeit nach Vereinbarung IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirt- schaft, L 1, 2, 68161 Mannheim oder online per Videokonferenz

0621 1709-226  kathrin.fausel@ rhein-neckar.ihk24.de

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ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Neue Milliardenförderung für Elektrobusse

Das vorhandene Wachstums- potenzial bietet deutschen Kfz-Zulieferern, Busherstellern und Anbietern von Ladeinfra- struktur Absatzchancen. Die Ausschreibungen in Indien sind online und teilweise direkt bei den zuständigen Transportunternehmen wie BEST Undertaking in Mumbai zu finden. New Delhi unterhält ebenfalls ein Ausschreibungs- portal. Insbesondere beim Thema Elektrobusse werden größere Ausschreibungen auch über die Plattform des Staats- unternehmens Convergence Energy Services öffentlich ge- macht. GTAI/IHK Tenders BEST Untertaking, Mumbai: bestundertaking.com > Tenders Tenders Delhi: govtprocurement.delhi.gov.in Tenders Convergence Energy Services: convergence.co.in/tender

Verkehrswende in Indien: Bei der grünen Transforma- tion des Personen- nahverkehrs spielen elektrische Busse eine wichtige Rolle.

Der öffentliche Personen- nahverkehr in Indien soll in Zukunft grüner werden. Elektrische Modelle gewinnen zunehmend an Bedeutung und die Zulassungszahlen steigen. Im Jahr 2023 wurden laut amtlichen Zahlen 2.632 E-Busse zugelassen und damit mehr als je zuvor. Im August 2023 verabschie- dete die indische Regierung

das speziell für Stadtbusse konzipierte Programm „PM- eBus Sewa". Die ambitionierte Förderung beläuft sich auf insgesamt rund 6,9 Milliarden US-Dollar. Mithilfe der Mittel will die indische Regierung die Anschaffung von 10.000 E-Bussen in 169 Städten unter- schiedlicher Größe unterstüt- zen. Das Programm soll zehn Jahre laufen.

50.000 ELEKTROBUSSE sollen bis 2027 in Indien zugelassen werden. QUELLE: GTAI

INDONESIEN Mindestlöhne steigen moderat

Das indonesische Arbeitsminis- terium hat die Erhöhung der monatlichen Mindestlöhne in den 38 Provinzen für 2024 bekanntgege- ben: Die höchste Veränderung im Vergleich zum Vorjahr auf Rupiah-Ba- sis gibt es in der Nickelboom-Provinz Nordmolukken mit 7,5 Prozent. Die niedrigste Steigerung weist Gorontalo im nördlichen Teil Sulawesis mit 1,2 Prozent auf. Laut Nachrichten- dienst katadata liegt die durchschnitt- liche Erhöhung des Mindestlohns bei 3,6 Prozent. Das entspricht 103.000 Rupiah oder 6,60 US-Dollar (US$) und liegt deutlich unter der durch- schnittlichen Erhöhung von 7,5 Prozent im vergangenen Jahr.

Für ausländische Unternehmen sind vor allem die Mindestlöhne in den 119 Landkreisen und Städten auf Java von Bedeutung. Denn dort ist fast die gesamte verarbeitende Industrie jenseits der Rohstoffverarbeitung angesiedelt. Der Großraum Jakarta ist auf Java einer der teuersten Produk- tionsstandorte. Übertroffen wird die Stadt Jakarta beim Mindestlohn (326 US$) von den östlichen Gemeinden Bekasi Stadt (344 US$), Karawang (339 US$) und Bekasi (336 US$). Dort ist die indonesische Automobilindustrie beheimatet. Verhältnismäßig hohe Mindestlöhne haben auch die an Jakarta angren- zenden Standorte Depok (314 US$),

Tangerang City sowie Tangerang Selatan (jeweils 301 US$) – allesamt Bestandteil des Großraums „Jabo- detabek“ (Jakarta, Bogor, Depok, Tangerang, Bekasi). Die Menschen in diesem Gebiet verfügen über viele Industrie- und Dienstleistungsjobs. Dies gilt genauso für den Großraum der zweitgrößten Stadt des Landes, das ostjavanische Surabaya. Diese neu festgelegten Mindest- löhne sind nicht unbedingt die finale Anpassung, denn die Gewerkschaften protestieren für stärkere Steigerun- gen. Deshalb könnte es in einigen Landkreisen noch nachträgliche An- hebungen der Mindestlöhne für 2024 geben. GTAI/IHK

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ASIEN-PAZIFIK

TAIWAN Wahlausgang stimmt positiv

13. Januar 2024 hat Taiwan den bisherigen Vizeprä- sidenten William Lai (auch Lai Ching-te) zum Präsidenten gewählt. Damit haben sich die Wähler zum dritten Mal für einen Kandidaten der chinakritischen Partei DPP (Democratic Progressive Party) entschieden. Lai steht vor allem für Kontinuität der Politik seiner noch bis Mai amtierenden Vorgängerin Tsai Ing-wen. Dazu zählt der Fokus auf Wirtschaftswachstum und sozialen Aus- gleich, Förderung der Halbleiterindustrie und Fortsetzung der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Die neue Regierung wird außerdem darauf setzen, die Abhängigkeit von China zu verringern, die Lieferketten zu stärken und Handelspartner zu diversifizieren. So hat Lai bereits angekündigt, die Zusammenarbeit mit Europa weiter intensivieren zu wollen. Die Regierungspartei DPP hatte im vergangenen Jahr mit einem schwachen Wachstum von nur rund 1,4 Prozent zu kämpfen. Die deutschen Lieferungen nach Taiwan entwi- ckelten sich jedoch positiv: Während die Importe Taiwans in den ersten drei Quartalen 2023 insgesamt um 19,7 Pro- zent eingebrochen waren, stiegen die Einfuhren aus Deutschland um 3,5 Prozent im gleichen Zeitraum. Die deutschen Direktinvestitionen in Taiwan erreichten im 1. Halbjahr 2023 mit 983 Millionen US-Dollar einen neuen Rekordwert. Deutschland lag damit im Investoren-Ranking wertmäßig auf Platz 2 hinter Singapur. Für dieses Jahr zeichnet sich ein wirtschaftlicher Auf- schwung in Taiwan ab. Das „Taiwan Institute für Economic Research“ prognostiziert eine Steigerung des Bruttoin- landsprodukts von 3,2 Prozent für 2024. Die Regierungs- prognose liegt leicht darüber. Die positiveren Prognosen stützen sich vor allem auf einer erwarteten Erholung der Ausfuhren. Diese sind für mehr als 60 Prozent der Wirt- schaftsleistung Taiwans verantwortlich. GTAI/IHK

Taiwans neuer Präsident William Lai, hier beim Besuch des Tiantan Tiangong Temples in Tainan, steht für politische Kontinuität.

Taiwan hat sich als Zentrum der globalen Chipproduktion etabliert. Die Kapazitäten sollen massiv ausgebaut werden. Dies bietet gute Chancen für deutsche Lieferanten von Vorprodukten und Ausrüstungen.

WEBINAR

13. MÄRZ 2024 Lieferkettengesetz – Was bedeutet es für Lieferanten?

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/webinar- lieferkettengesetz IHRE ANSPRECHPARTNERIN:  Gabriele Borchard 0621 1709-131

In diesem Webinar informieren wir Sie, welche Konsequenzen das Gesetz für Lieferanten nach sich zieht und mit welchen (vertraglichen) Anforderungen Ihre Kunden auf Sie zukom- men werden und wie Sie mit diesen umgehen können.

TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 13. März 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr, online

gabriele.borchard@ rhein-neckar.ihk24.de

TEILNAHMEENTGELT: 140 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 210 Euro pro Person für Nichtmitglieder

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MENA/AFRIKA

SAUDI-ARABIEN Expo 2030: Großprojekte in Riad geplant

Die Weltausstellung Expo 2030 wird vom 1. Oktober 2030 bis zum 31. März 2031 stattfinden. Allein für den Bau des Ausstellungs- geländes und die eigene nationale Beteiligung will Saudi-Arabien 7,8 Milliarden (Mrd.) US-Dollar (US$) ausgeben. Hinzu kommen die Aufwendungen der anderen Länder- beteiligungen (Pavillons). Diese Kosten dürften sich auf über

1 Mrd. US-$ summieren. Die Vergabe größerer Bauaufträge wird ab 2025 erwartet. Für die Durchführung der Expo 2030 ist die Royal Commission of Riyadh City (RCRC) zuständig. Der Masterplan sieht ein kreisrundes Ausstellungsgelände mit einer Gesamtfläche von 6 Millionen Quadratmetern vor. Das Expo-Ge- lände soll in der Nähe des interna-

tionalen Flughafens liegen. Es wird mit etwa 40 Millionen Besuchern kalkuliert. Der Veranstalter spricht von der ersten klimaneutralen Weltaus- stellung. Das Gelände soll mit So- larstrom versorgt werden. Ferner werden unter anderem Strategien zur Müllvermeidung und Kon- zepte für umweltverträgliches Recyceln angekündigt. Der Bau des Expo-Geländes ist nicht das einzige Großprojekt in der Hauptstadtregion. In der Planung sind Projekte von über 200 Mrd. US$, die in den nächs- ten drei Jahren vergeben werden sollen. Der Anteil des Hochbaus beträgt rund 57 Prozent mit 115,9 Mrd. US$. Die Projekte im Wohnungsbausektor summieren sich 64,7 Mrd. US$, im Trans- portwesen sind es 40,6 Mrd. US$. Allein für den Bau des neuen King Salman Airports sind 30 Mrd. US$ veranschlagt. GTAI/IHK Das Tor zur Expo 2030: Ausländische Besucher werden in der Regel über den Flughafen Riad anreisen. Der derzeitigen King Khalid International Airport (im Bild) soll bis dahin durch den neuen King Salman International Airport ersetzt sein.

MAROKKO Registrierungspflicht für Lebensmittel-Exporteure

• Milch und Milcherzeugnisse • Säfte und Nektar • Konserven mit pflanzlichen Produkten, die einer thermische Behandlung unterzogen werden, einschließlich Saucen und Würzen Die Registrierung bei ONSSA über- nimmt der marokkanische Importeur. ONSSA hat hierfür eine Plattform vor- bereitet. Ausländische Lebensmittel- exporteure müssen zwei Dokumente für die Registrierung zur Verfügung

stellen: Eine Konformitätserklärung und eine Bescheinigung der Konfor- mitätserklärung durch die zuständige (Lebensmittelüberwachungs-) Behör- de des Exportlandes. GTAI/IHK Eine Anleitung und den Link zur Registrierung finden Sie unter:  onssa.gov.ma/avis-aux-importateurs- lancement-de-la-plateforme-de-lenre- gistrement-des-etablissements-etran- gers-exportateurs-des-produits-ali- mentaires-vers-le-maroc

Unternehmen, die Nahrungs- mittel nach Marokko exportie- ren, müssen sich seit dem 1. Januar 2024 bei der marokkanischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ONSSA (L’Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires) registrieren lassen. Betroffen sind Exporteure folgender Produktkatego- rien: • Fleisch und Fleischerzeugnisse • Fischerei und Aquakultur

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