IHK-Global Business Ausgabe 12/2022

12 | 2022 IHK Global Business

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT Das ändert sich 2023 SEITE 4

POLEN Automatisierung „made im Ländle“ SEITE 8

GROSSBRITANNIEN CE-Kennzeichen verlängert SEITE 10

EDITORIAL

das Jahr neigt sich zu Ende. Wie immer ging es für die meisten von uns viel zu schnell vorbei. Dabei war 2022 gerade für Industrie und Handel ein sehr bewegtes und herausfor- derndes. Statt der erhofften Wiederbelebung bei einer abklingenden Corona-Pandemie bremsten Russlands Krieg in der Ukraine und die folgenden Sanktionen der westlichen Welt die Entwicklung empfindlich. Die politische Welt sortiert sich neu. Globale Lieferketten sind, mitunter nachhaltig, ge- stört. Explodierende Energiepreise haben teils erhebliche Auswirkungen auf Branchen und Produktionen – und nicht zuletzt auf uns alle als Käufer und Konsumenten. Viele Menschen müssen sparen und sind verunsichert, was wohl noch alles kommt und wie die Krise zu meistern ist – ganz zu schweigen vom Klima- wandel und seinen tiefgreifenden Folgen. Dem Jahreswechsel sehen viele daher mit gemischten Gefühlen entgegen. Dabei über- sehen sie, dass in jeder Krise auch Chancen stecken. Gerade die Wirtschaft hat Veränderung immer als Motor betrachtet. Warum sollten wir die aktuellen, durchaus schmerzlichen Ver- werfungen nicht auch einmal so sehen? „Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihm nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen“, meinte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Zu- versicht und Tatkraft bei Ihren Vorhaben im Neuen Jahr! Bleiben Sie gesund – und allen Widrigkeiten zum Trotz optimistisch! Liebe Leserinnen und Leser,

12 USA

Sweet Smart Home

13 Mexiko

Robotikmarkt im Rampenlicht

Ihr

Oliver Falk

15 Indien

Sonnige Aussichten für Solartechnik

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INHALT

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, viel Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr!

IHK Global Business 12 | 2022

TITELTHEMA

Ihr IHK Global Business-Team

04-06 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Was ändert sich alles 2023?

KOMPAKT

07 Kurznachrichten

EUROPA/ZENTRALASIEN

MENA/AFRIKA

DIE ZAHL

08 Polen Automatisierung „made im Ländle“ vorgestellt 09 Frankreich Neue Regelung beim Triman-Logo 09 Großbritannien Lebensmittel: EU-Herstellerangabe reicht noch 2023 10 Großbritannien CE und EU-Prüfzertifikate bis Ende 2024 gültig 10 Schweden Reform des Arbeitsrechts 10 Türkei Bauwirtschaft weiter unter Druck 10 Usbekistan IT-Service für die Welt

16 Saudi-Arabien Wüstenstaat möchte globales Dreh- kreuz werden 16 Libyen Investoren sollen sich vor Ort enga- gieren

2,8 % WIRTSCHAFTSWACHSTUM prognostiziert die Weltbank für China im Jahr 2022.

ZOLL & RECHT

18 Zolltarifnummern Neues Warenverzeichnis 2023 18 Dual-Use-Verordnung Aktualisierung der Anhänge 18 Ursprungszeugnisse Ve rifizierungsportal wieder online 18 Hybrid-Veranstaltung Lieferantenerklärungen korrekt er- stellen oder prüfen 18-19 Ägypten Ak kreditivpflicht wird abgeschafft An gabe der USt-Nr. bei CargoX 19 Schweiz „Erklärung-IHK“ gilt als Ursprungs- nachweis 19 Zoll ABC

Zum ersten Mal seit 1990 wächst die Volksrepublik langsamer als der Rest von Asien .

O-TON DES MONATS

AMERIKAS

12 USA Sweet Smart Home 12 Brasilien Bessere Aussichten am Zuckerhut 13 Mexiko Robotikmarkt im Rampenlicht

„Es geht darum, sich breiter aufzustellen, Risiken zu streuen, die eigenen Stärken zu entwickeln und robuster zu werden und dadurch auch politisch handlungsfreier. Das ist klare Ausrichtung unserer Außenwirtschaftspolitik“ so der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck anlässlich der 17. Asien-Pazifik- Konferenz der deutschen Wirtschaft (APK) Mitte November in Singapur.

ASIEN-PAZIFIK

RUBRIKEN

14 China Druck auf Unternehmen steigt Än dert sich die Corona-Politik? 15 Indien Sonnige Aussichten für Solartechnik Webinar: Export nach Indien

17 Veranstaltungen 19 Impressum

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Gut 20.000 Standardcontainer können die größten Frachtschiffe laden und in alle Welt transportieren. Alle Waren müssen dafür richtig deklariert sein.

Was ändert sich alles 2023? Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen, die Unternehmen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

es Änderungen bei den eigenen ver- wendeten Warentarifnummern gibt und ihre Stammdaten aktualisieren. Zollrecht: E-Anmeldung wird Standard Beim Zollsystem ATLAS stehen 2023 Releasewechsel an, die Auswir- kungen auf die tägliche Abfertigungs- praxis haben. Im Juli 2023 kommt es zum Beispiel beim Ausfuhrverfahren zur größten strukturellen Anpassung seit Einführung von ATLAS. Bereits zum 31. Dezember 2022 endet die Verwendung des Einheitspa- piers für Importe, Anmeldungen sind ab 1. Januar 2023 zwingend auf elek- tronischem Weg einzureichen. Das gilt auch für die Gestellungsmitteilung: Sie ist dann grundsätzlich elektro- nisch über das IT-Fachverfahren ATLAS-SumA abzugeben. Dies kann beim grenzüberschreitenden Verkehr mit der Schweiz zu Verzögerungen führen, wobei der Zoll eine Vereinfa- chung zulässt: Teilnehmer können die Mitteilung im Rahmen der Zollan- meldung vor der Gestellung abgeben.

In diesem Fall werden die Gestellung beim Verbringen und diejenige, die für die Annahme der Zollanmeldung er- forderlich ist, miteinander kombiniert. Eine Erleichterung gibt es beim Zahlungsaufschubskonto. Auf Initia- tive der IHK wurden die Vorausset- zungen für die Bewilligung erweitert. Bislang mussten Unternehmen dafür mindestens zwei Einfuhren pro Mo- nat oder 25 Importe pro Jahr tätigen. Jetzt genügt für die Bewilligung, dass die zu entrichtenden Einfuhrumsatz- steuer-Beträge mindestens bei 10.000 Euro im Monat beziehungsweise 120.000 Euro im Jahr liegen. Freihandelsabkommen mit Neuseeland Die EU und Neuseeland haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt; dieses könnte im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten, wenn die erforderlichen Rechtsverfahren abgeschlossen sind. Das Abkommen eröffnet Unternehmen neue Möglich- keiten, indem alle Zölle auf EU-Aus- fuhren nach Neuseeland abgeschafft

Oliver Falk IHK Rhein-Neckar

Neues Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2023 Nachdem es im letzten Jahr erheb- liche Änderungen bei den Waren- tarifnummern aufgrund der Revision des Harmonisierten Systems (HS) gegeben hatte, treten zum Jahres- wechsel 2023 nur geringfügige Änderungen in Kraft. Diese basieren auf Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, also Änderungen auf der 7. und 8. Stelle. Warentarifnummern sind für aus- landsaktive Unternehmen von zen- traler Bedeutung, da dadurch welt- weit unter anderem die Höhe der Zölle bei einer Einfuhr bemessen werden. Aber auch andere waren- bezogene Import- und Exportvor- schriften, Verbote oder Handels- beschränkungen werden mit Hilfe des Zolltarifs ermittelt, ebenso wie etwaige Lizenz- und Genehmigungs- pflichten. Unternehmen sollten daher immer zum Jahreswechsel prüfen, ob

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

deutschen Lieferkettengesetz sollen nach EU-Recht niedri- gere Schwellenwerte von 500 beziehungsweise 250 Mitarbei- tern gelten, welche vermutlich ab Ende 2025 zu beachten sind. Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen regelmä- ßig einen Bericht über die Ein- haltung der gesetzlichen Sorg- faltspflichten veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten in einem struk- turierten Fragebogen, welchen das BAFA veröffentlicht hat. Ab Januar wird beim BAFA ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen. Unternehmen, die (noch) nicht unter den Anwendungs- bereich des LkSG fallen, haben zwar zunächst keine Ver- pflichtungen und unterliegen auch keinen Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen des BAFA. Als direkter Zulieferer von Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, sind sie aber aufgrund ihrer Vertrags- beziehung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen einen verbind- lichen Verhaltenskodex (Code of Conduct) etablieren und Lieferverträge unter anderem zu Kündigungsrechten, Frei- stellungsklauseln, Vertrags-

werden und der neuseelän- dische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Tele- kommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird. Dazu kommt, dass Kon- formitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen. Als Ursprungsnachweise sind Ursprungserklärungen des jeweiligen Ausführers vor- gesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Anmeldung der Zollpräferenz auch auf Basis der „Kenntnis des Einführers” möglich sein (wie bei den Handelsabkom- men mit Japan und dem Ver- einigten Königreich). Durch die Wahl von Lula da Silva als Präsident von Brasi- lien könnte zudem das bereits ausgehandelte Abkommen mit den Mercosur-Staaten (Ar- gentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) 2023 in Kraft treten. Neue Freihandelsab- kommen wirken sich immer auch auf die Ausstellung von Lieferantenerklärungen aus. Unternehmen sollten daher immer im Blick haben, wann ein neues Freihandelsabkom- men in Kraft treten wird und anhand der Ursprungsregeln die Präferenzbegünstigung der Waren prüfen. Exportkontrolle – Russland Embargo Im Bereich der Export- kontrolle war das Jahr 2022 geprägt durch umfangreiche Wirtschafts- und Finanz- sanktionen gegen Russland und Belarus. Diese betreffen insbesondere Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen, Beschränkungen des Kapital- markts, von Ratingdiensten, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsdienstleistun- gen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, Rechts- und

IT-Beratung. Bis Oktober 2022 wurden diese Sanktionen in insgesamt acht Sanktionspake- ten erlassen. Die maßgebliche Verordnung 833/2014 für die güterbezogenen Sanktionen ge- gen Russland umfasst mittler- weile 26 Anhänge. Das macht es schwer für Unternehmen, den Überblick zu behalten und eine rechtskonforme Lieferung durchzuführen. Die IHK unter- stützt dabei mit einem Prüf- schema, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Lieferkettengesetz: Es wird ernst Das deutsche Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – auch als Lieferkettengesetz bekannt – tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es soll die Ein- haltung grundlegender Men- schenrechts- und Umweltstan- dards in globalen Lieferketten durchsetzen. In Deutschland betrifft es zunächst hier an- sässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Sie sind künftig verpflichtet, Sorgfalts- pflichten entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten und zu dokumentieren. Ab 2024 werden die gesetzlichen Rege- lungen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Im Vergleich zum

Das Lieferketten- sorgfaltspflicht- engesetz (LkSP) erfordert viel Doku- mentationsaufwand und betrifft mehr Unternehmen als auf den ersten Blick zu erkennen.

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ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Luftfracht nach Ägypten: Auf Exporteure kommen neue Anmelde- und Kennzeich- nungspflichten zu.

Portal Nafeza registrieren, welche eine Nummer für die Advanced Cargo In- formation Declaration (ACID) vergibt. Diese Nummer muss der deutsche Ex- porteur auf allen relevanten Versand- dokumenten aufführen und sie über das CargoX System hochladen. Eine gute Nachricht gibt es aber: Die im Februar 2022 eingeführte Akkreditivpflicht für Importe, die das Geschäft mit Ägypten zusätzlich erschwerte, soll zum Jahreswechsel 2023 wieder aufgehoben werden. Neues ist auch beim Warenverkehr mit der Türkei zu vermelden: Auf allen Handelsdokumenten wird künftig nur noch der Begriff „Türkiye“ akzeptiert. Die bisher ebenfalls gebräuchlichen englischen und deutschen Landes- bezeichnungen „Turkey“ oder „Türkei“ sind nicht mehr zulässig. Dies gilt unter anderem für Carnets, Ursprungszeug- nisse und Warenverkehrsbescheini- gungen (zum Beispiel A.TR, EUR.1). Die Türkei hat zwar eine Übergangszeit zugesichert, wir empfehlen aber Unter- nehmen, die Namensänderung in Han- delsdokumenten zeitnah umzusetzen. Brexit: Produktzulassung nach UKCA nochmals verschoben Während sich die Zollverfahren mit Großbritannien größtenteils einge- spielt haben, muss die britische Seite 2023 noch einige wenige einführen. Erleichterung gibt es auch bei der Produktzulassung. Die zum Jahres- ende vorgesehene Umstellung der CE-Kennzeichnung auf das neue britische UKCA-Label wurde erneut um zwei Jahre verlängert.

strafen und Auskunftsansprüchen anpassen werden. Daher kann es durchaus Sinn machen, eine eigene Risikoanalyse auf mögliche Men- schenrechtsverstöße oder Umwelt- standards durchzuführen und diese auch zu dokumentieren. Die IHK Rhein-Neckar bietet im 1. Quartal 2023 ein Webinar zum Thema „Lieferkettengesetz – was kommt auf Lieferanten zu?“ an. Ansprechpartnerin ist Gabriele Borchard (gabriele.borchard@rhein- neckar.ihk24.de).

Ägypten und Türkei: Noch mehr Neuerungen

Der Warenverkehr mit Ägypten stellte Unternehmen schon 2022 vor Heraus- forderungen, zum Jahreswechsel gibt es weitere Änderungen. Nachdem seit 1. Oktober 2021 die Einfuhrabferti- gung für Seefrachtsendungen auf das Advanced Cargo Information-System (ACI) umgestellt wurde, wird diese zum 1. Januar 2023 auch für Luft- frachtsendungen Pflicht. Dabei muss sich der ägyptische Importeur über das

VERANSTALTUNGEN

Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022/2023

Wir bieten Ihnen im Januar 2023 mehre- re Kompakt-Seminare an, um sich über alle für die Unternehmenspraxis wesent- lichen Änderungen zu informieren. Die Hybrid-Veranstaltungen finden sowohl in Präsenz in der IHK als auch online statt. Sollte die Veranstaltung nicht in Präsenz durchgeführt werden können, wird sie online als Webinar stattfinden. TERMINE WEBINARE: (jeweils von 9 bis 12:30 Uhr) 9. Januar 2023 (Montag) 11. Januar 2023 (Mittwoch) 13. Januar 2023 (Freitag) 20. Januar 2023 (Freitag) 27. Januar 2023 (Freitag) TERMINE HYBRID-VERANSTALTUNGEN

TEILNAHMEENTGELT: 140 Euro für IHK-Mitglieder 210 Euro für Nichtmitglieder

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/international/ veranstaltungen/veranstaltungen- uebersicht

IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de

(jeweils von 9 bis 12:30 Uhr) 10. Januar 2023 (Dienstag) 17. Januar 2023 (Dienstag)

IHK-Experte Oliver Falk berät Unterneh- men zu Fragen rund um den Warenexport und Außenwirtschaftsrecht.

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KOMPAKT

IWF-PROGNOSE Weltwirtschaft in der Krise Die Weltwirtschaft erlebt einen unerwartet starken Einbruch. Steigende Lebenshaltungskosten, der Krieg in der Ukraine und die anhaltende Pandemie trüben die Aussichten. Das globale Wachstum wird voraussichtlich von 6 Prozent im Jahr 2021 auf 3,2 Prozent in Jahr 2022 und 2,7 Prozent im Jahr 2023 abschwächen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für 2022 mit einer globalen Inflationsrate von fast 9 Prozent. 2024 sollen es immer noch gut 4 Prozent sein. Neben dem Kampf gegen die Inflation komme es vor allem darauf an, die Produktivität zu steigern und den Handel zu fördern. Multilaterale Zusammenarbeit sei für die grüne Energiewende unerlässlich, Alleingänge und Isolationismus dagegen hinderlich. IWF/IHK

 „Father Christmas“: Der Weihnachtsmann ist auch in Afrika wohl bekannt. Hier eine Figur aus Mali – aus alten Dosen kunst- fertig montiert.

AFRIKA Es weihnachtet sehr

In vielen Ländern Afrikas ist der 25. Dezember ein Feiertag mit Gottesdienst, Familienfeier, Festessen, Gesang und Tanz. Oft vermischen sich christlich-west- liches und einheimisches Brauchtum. So werden in Ghana statt Tannen Mango-, Guaven- oder Cashew-Bäu- me geschmückt. In Gambia oder Sierra Leone gehören Masken-Umzüge zur Festtradition, in Liberia gar ein Weihnachtsteufel. Besonders intensiv feiern die Äthio- pier die Geburt Christi – nach orthodoxem Ritus aller- dings erst am 7. Januar – und wenig später, ab 19. Januar, noch für drei Tage die Taufe des Herrn. Das Land ist übrigens das einzige in Afrika, das nicht missioniert wurde. Seine Könige bekannten sich schon im 4. Jahr- hundert n. Chr. zum Christentum. Ach ja: Geschenke gibt es hier wie vielerorts in Afrika keine. Was wissen Sie über Weihnachten in Afrika? Testen Sie Ihr Wissen: subsahara-afrika-ihk.de/blog/2016/12/19/quiz-wie-viel-wissen- sie-ueber-afrikanische-weihnachtsbraeuche

 Stürmische Zeiten: Die Wellen schlagen derzeit hoch in der Welt- wirtschaft.

NEW WORK Arbeiten am Strand

Mobiles Arbeiten wird Realität in Südostasien. In Thailand, Malaysia und bald auch auf Bali können digitale Nomaden mit Langzeitvisa „remote“, also aus der Ferne, arbeiten. Seit September 2022 vergibt Thailand sogenannte „Long-Term Resident“ (LTR)-Visa inklusive Steuervor- teile, Malaysia folgte und führte im Oktober den „DE Rantau Nomad Pass“ für Arbeitsnomaden ein. Indonesien plant ebenfalls die Einführung eines Lang- zeitvisums, dem es Digital-Arbeiter fünf Jahre auf Bali verweilen können. IHK

 Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Digitale Vernetzung ermög- licht mobiles Arbeiten von Ferienorten aus. Vor allem Dienstleister schätzen das Plus an Flexibilität.

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LIEFERKETTENGESETZ EUROPA/ZENTRALASIEN

Markterkundung: Auf der Warschau- er Industry Week suchten Automati- sierungsspezialisten aus dem Ländle das Gespräch mit potenziellen Kun- den in Polen.

POLEN Automatisierung „made im Ländle“ vorgestellt

Produkte verändern, so dass automatisierte Produktions- prozesse unumgänglich sind. Mark Ippendorf, Prokurist HDAO Automation GmbH aus Osterburken fasst den polni- schen Markt so zusammen: „Für uns als Anbieter von Steuerungstechnik im Bereich Portal- und Fördertechnik bedeutet Automatisierung das Verketten von Prozessen. In Polen hingegen ist man gerade erst dabei, die Automatisie- rungsprozesse für einzelne Anlagen zu starten. Hierfür benötigt man jedoch ebenfalls strategische Partner und des- wegen ist es für uns als HDAO gut, gleich von Anfang an mit dabei zu sein“. Ähnlich sieht es Alexander Guggenberger, Projektma- nager Vertrieb bei der EST – Elektrische Schraub- und Steuerungstechnologie, aus Aalen-Ebnat: „Deutschland und China sind in der Auto- matisierung sicher weiter als Polen. Aber das kommt und deswegen lohnt es sich, Polen im Blick zu behalten“. Heide Schmitt, IHK Kompetenzzentrum Polen

Wo steht Polen bei der Automatisierung seiner Produktions- prozesse? Welchen konkreten Bedarf haben polnische Unternehmen und welche Geschäftschancen ergeben sich für deutsche Anbieter von Automatisierungs- und Robotik-Lösungen? Neun Unternehmen aus Baden-Württemberg konnten sich vom 7. bis 9. November vor Ort einen Eindruck ver- schaffen und sich gleichzeitig dem polnischen Fachpublikum als kompetenter Leistungsan- bieter präsentieren. Der von den baden-württembergischen IHKs geförderte und vom Kompetenzzentrum Polen der IHK Rhein-Neckar organisierte Firmengemeinschaftsstand auf der führenden Branchenmesse für Automatisierung in Polen „Warsaw Industry Week“ bot dazu eine ideale Plattform. Die ausstellenden Unternehmen nutzten die Gelegenheit, sich auf dem 160 Quadratmeter gro- ßen Gemeinschaftsstand unter dem Label „Made in Baden-

Württemberg“ zu präsentieren, sich einen Überblick über den Markt und seine wichtigsten Akteure zu verschaffen, Erst- gespräche mit potenziellen polnischen Partnern zu führen oder den eigenen Bekanntheits- grad auf dem polnischen Markt zu erhöhen. Die Aussteller aus dem Ländle deckten ein breites Spektrum der Automatisie- rung ab - von autonomen Reinigungssystemen über IoT Tracking & Tracing-Technolo- gien für Lieferketten bis hin zu Robotersystemen und Steue- rungstechnik für den Maschi- nen- und Anlagenbau Nach drei intensiven Messe- tagen waren sich die Aussteller darüber einig, dass der polni- sche Markt viel Potential hat. Der Fachkräftemangel zwingt auch kleine und mittlere polnische Unternehmen dazu, in Automatisierung zu inves- tieren. Eine Verschiebung der Lieferketten Richtung Mittel- und Osteuropa in den nächs- ten Jahren könnte zudem die Anforderungen an polnische

16.000 BESUCHER kamen zur 6. Auflage der Warsaw Industriy Week im November 2022, so die Veranstalter.

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EUROPA/ZENTRALASIEN

FRANKREICH Neue Regelung beim Triman-Logo

GROSSBRITANNIEN Lebensmittel: EU-Hersteller- angabe reicht noch 2023 Wer vorverpackte Lebensmittel in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in Verkehr bringt, muss Name und Adresse des Food Business Operators, kurz FBO (Hersteller/Importeur) auf der Verpackung oder einem Etikett angeben. Bis 31. Dezember 2023 dürfen vorverpackte Lebensmittel weiter abgegeben und verkauft werden, wenn die Adresse eines in der EU angesiedelten FBO genannt ist. Ab 1. Januar 2024 müssen vorverpackte Lebensmittel in Großbritannien mit der Adresse eines in Großbritannien ansässigen FBO gekennzeichnet werden. Wenn sich der FBO nicht im Vereinigten Königreich befindet, ist die Adresse des Importeurs mit Sitz im Vereinigten Königreich anzugeben. Bei der Adresse muss es sich um eine reale Adresse handeln, unter der das Unternehmen per Post kontaktiert werden kann. Eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer reicht nicht. IHK

Die seit Januar 2022 geltenden Bestimmungen zur Triman-Kennzeichnung wurden erweitert. Laut Artikel 2 der neuen Verordnung ist es möglich, ein Produkt auch nach dem 9. März 2023 in einer Verpackung ohne Triman und dem entsprechenden Mülltrennungshinweis in Frankreich zu vertreiben. Voraussetzung ist: Die Verpackung wurde vor dem 9. September 2022 hergestellt und vor dem 9. März 2023 von der Firma oder Person, die für die Verpackung der Ware zuständig ist, in Besitz genommen. AHK/IHK Weitere Informationen zur Triman-Kennzeichnung sowie kostenlose Merkblätter zur französischen Verpackungsver- ordnung bietet die AHK Frankreich unter: francoallemand.com/dienstleistungen/umweltreporting- compliance

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EUROPA/ZENTRALASIEN

Junge motivierte Arbeitskräfte sind Usbekistans Start-Kapital für IT-Dienste

USBEKISTAN IT-Service für die Welt

Die Branche profitiert von der fort- schreitenden Marktliberalisierung und von gezielten Fördermaßnahmen. Mit seinen mehr als 35 Millionen Ein- wohnern hat das bevölkerungsreichs- te Land Zentralasiens einen besonde- ren Trumpf in der Hand: Alljährlich strömen etwa 700.000 junge und motivierte Menschen auf den Arbeits- markt. Viele davon interessieren sich für Informations- und Kommunika- tionstechnik (IKT).

Usbekistan will internetbasierte Dienstleistungen zu einem lukrativen Exportgeschäft entwickeln. Die Chancen dafür stehen gut. Das Land baut die IT-Infrastruktur aus und investiert in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Die Investitionen in den IT-Sektor summierten sich in den Jahren 2017 bis 2021 auf 2 Milliarden US-Dollar (US$). Davon stammen 700 Millionen US$ aus dem Ausland.

Ausländischen Auftraggebern und Kunden von IT-basierten Diensten bietet sich in Usbekistan ein erheb- liches Kostensenkungspotenzial. IT- Fachkräfte erhielten Mitte 2022 nach Angaben der Firmengruppe Head Hunter im Durchschnitt ein monat- liches Gehalt von 550 US$ - bei einer großen Spreizung. GTAI/IHK

GROSSBRITANNIEN CE und EU-Prüfzertifikate bis Ende 2024 gültig

TÜRKEI Bauwirtschaft weiter unter Druck

31. Dezember 2024 zertifiziert hat, werden für die UKCA-Kennzeichnung anerkannt. Somit können Hersteller das UKCA-Zeichen – bis zum Ablauf des Zertifikats oder spätestens Ende 2027 – auf ihren Produkten anbrin- gen, ohne eine erneute Prüfung durch eine britische Prüfstelle (UK Appro- ved Body) zu durchlaufen. CE-gekennzeichnete Medizinpro- dukte werden in Großbritannien bis 30. Juni 2024 akzeptiert. Die ur- sprüngliche Deadline 30. Juni 2023 wurde um ein Jahr verlängert. IHK Ausführliche Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/international/maerkte- international/grossbritannien/uk-produkt- zulassungen-und-kennzeichnungspflichten Vielmehr wurde eine neue Befris- tungsform eingeführt: die „besondere Befristung“. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist es nun für alle Arbeitgeber möglich drei Personen, die von besonderer Bedeutung für den Betrieb sind, von der sogenannten „last in – first out“-Liste von Kündi- gungen zu nehmen. AHK/IHK Die wichtigsten Änderungen erklärt Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, Chefjuris- tin der AHK Schweden, unter: handelskammer.se/de/nyheter/ reform-des-schwedischen-arbeits- rechts-ab-oktober-2022

Die britische Regierung verlän- gert die Frist für das Inverkehr- bringen von CE-gekennzeichneten Produkten um weitere zwei Jahre bis Ende 2024. Ab 1. Januar 2025 müssen kennzeichnungspflichtige Waren das UKCA-Label tragen. UKCA- und Importeur-Kennzeich- nung sind bis 2027 als Aufkleber oder Begleitdokument zulässig. Ab 2028 müssen UKCA-Label und die Adressda- ten des Importeurs am Produkt selbst angebracht werden. Begleitdokumente müssen bei der Ware bleiben, bis sie ihren Endverbraucher erreichen. CE-Konformitätsbewertungen, die eine in der EU ansässige Benannte Stelle (EU Notified Body) vor dem

Die Baubranche leidet unter hohen Materialkosten, beson-

ders bei Eisen und Zement. Viele Projektmanager bestellen deshalb Baumaterialien bereits deutlich früher in der Designphase eines Bauprojekts. Die Finanzierungsschwierigkeiten zahlreicher Unternehmen bleiben bestehen. Die Kreditzinsen sind meist trotz der Leitzinssenkungen mit den höheren Ausfallrisiken in der Türkei gestiegen. Gleichzeitig verteuert die schwache Lira die Bedienung von Auslandskrediten und erschwert den Zugang zu externen Finanzierungen. In der ersten Jahreshälfte 2022 sind die Kauf- und Mietpreise für Wohnun- gen weiter gestiegen und das Angebot hat sich verknappt. Dazu dürfte die hohe Inflation, die Anleger in Immo- bilien flüchten ließ, ebenso beigetra- gen haben wie günstigere Wohnungs- baudarlehen bei öffentlichen Banken. Makler berichten zudem von einem Anstieg der Wohnungsnachfrage aus dem Ausland durch den Ukrainekrieg. Im 1. Halbjahr 2022 führten Russ- land, Iran und Irak die Verkäufe ins Ausland an. Einen negativen Effekt auf den Wohnungsbau haben dagegen hohe Baukosten und die Fluktuation des Wechselkurses, die Projektkosten schwer kalkulierbar machen. GTAI/IHK

SCHWEDEN Reform des Arbeitsrechts

Am 1. Oktober 2022 traten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen im schwedischen Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsschutz- gesetz, in Kraft. Während einige Regelungen den Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen, schaffen andere mehr Flexibilität. So ist es nicht mehr möglich, Arbeitsverträge mit „allge- meiner Befristung“ (also sachgrund- loser Befristung) abzuschließen.

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FÜR EUCH SICHERN WIR

AMERIKAS

USA Sweet Smart Home

Bewässerungssysteme in den Neubau. Der Markt für intelligentes Wohnen verspricht hohes Wachstum. Eine Analyse des Marktforschungsinsti- tuts Statista zeigt, dass die weltweit höchsten Einnahmen damit in den USA erzielt werden. So erwirtschaf- teten Unternehmen dort 2021 einen Gesamtumsatz von knapp 28,9 Mil- liarden US-Dollar mit smarter Haus- technik. Für 2022 wird eine weitere

Umsatzsteigerung von etwa neun Prozent auf 31,5 Milliarden US-Dollar prognostiziert. Das Gros des Ge- schäfts entfällt auf intelligente Haus- haltsgeräte wie Staubsauger, Wasch- maschinen oder Kaffeemaschinen. Energie, Komfort, Unterhaltung und Sicherheit gehören zu den wichtigsten Treibern der Branche und locken auch branchenfremde Unternehmen in den Markt. Neben großen Anbietern wie Google, Apple, Honeywell, ABB, Gira, General Electric oder Bosch versuchen auch viele junge Firmen ihr Glück auf dem US-Markt. Nach jahrelangem Konkurrenzkampf haben sich die führenden Tech-Giganten Amazon, Apple, Google und Samsung auf einen neuen Open-Source-Stan- dard namens „Matter“ geeinigt. Das ermöglicht Verbrauchern, ihre Smart Home-Geräte und -Plattformen zu kombinieren. Viele Hersteller bereiten sich bereits auf den neuen Standard vor, der noch 2022 eingeführt werden soll. GTAI/IHK

In den Vereinigten Staaten gehören Automatisierungslö-

sungen für zuhause zur gängigen Ausstattung, auf die Käufer von Eigenheimen achten. Intelligente Beleuchtungs-, Medien-, Heizungs- und Sicherheitssysteme sind gefragte Funktionen in modernen Häusern. Einige Bauunternehmen integrieren fern- und sensorgesteuerte Schlösser, Thermostate, Garagenöffner und

Von der Raumtemperatur bis zum Rasensprenger nach Bedarf: Amerikanische Eigenheimbesitzer sind begeisterte Nutzer vernetzter Haustechnik.

BRASILIEN Bessere Aussichten am Zuckerhut

sich die Aussichten auf eine Belebung der deutsch-brasi- lianischen Beziehungen. Lula versprach den offenen Dialog seiner Regierung mit Gesellschaft und Wirtschaft, mit Legislative und Judikative sowie in der föderalen Zusammenarbeit. Explizit erwähnte er die Partnerschaft mit den USA und der Europäischen Union, die er wieder- beleben wolle. Er sprach sich für den Schutz des Amazo- nasregenwaldes aus und sieht im Klimaschutz einen starken Wirtschaftsmotor für das Land. Zudem verfügt Brasilien über einen Reichtum an Seltenen Erden und weiteren Zukunftsrohstoffen, die für die grüne Transfor- mation benötigt werden. GTAI/IHK

Brasilien ist Deutschlands wichtigster Wirtschafts- partner in Lateinamerika und das einzige südamerika- nische Land, mit dem die Bundesrepublik seit 2008 durch eine strategische Partnerschaft verbunden ist. In den letzten beiden Jahrzehnten konnte sich der bilaterale Außenhandel, trotz eines zeitweisen Rückgangs während der Corona-Pandemie, positiv entwickeln. Die viertgrößte Demokratie der Welt hat im Oktober Präsidentschaftswah- len abgehalten. Aus einem spannenden Kopf-an-Kopf-Ren- nen mit dem rechtspopulistischen Amtsinhaber Jair Bolsonaro ging der linksgerichtete Luiz Inácio Lula da Silva als Sieger hervor. Durch Lulas Wahlsieg verbessern

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AMERIKAS

MEXIKO Robotikmarkt im Rampenlicht

am Neckar, Weltmarktführer für Greifsysteme und Spann- technik, ist bereits seit rund zehn Jahren mit einer Nieder- lassung in Querétaro vertreten. 40 Mitarbeitende decken von dort aus ganz Lateinamerika ab, mit Ausnahme Brasiliens. Etwa 65 Prozent der Verkäufe SCHUNKs gehen an den Automobilsektor in Mexiko, der Rest an die Metallver- arbeitung. Trotz Problemen in den Lieferketten rechnet das Unternehmen für 2022 mit einem Umsatzplus von 15 Prozent. Neben SCHUNK haben sich auch die deutschen Automati- sierungsspezialisten Schmalz und Zimmer Group in Que- rétaro niedergelassen. Die Zimmer Group eröffnete ihr Vertriebsbüro 2021, nachdem Mexiko zuvor über einen lo- kalen Händler bedient wurde. Der Anstieg der Nachfrage habe eine eigene Geschäfts- stelle notwendig gemacht, so der Geschäftsführer der mexikanischen Niederlassung Vincent Zimmer. Außer den erwähnten Mittel- ständlern sind auch die deut- schen bzw. ehemals deutschen Branchengrößen Festo und KUKA in Mexiko präsent. Fes- to hat im Norden von Mexiko- Stadt eine Produktionsstätte sowie landesweit zehn eigene Vertriebsbüros. KUKA betreibt im Ort Toluca westlich von Mexiko-Stadt ebenfalls eine Produktionsstätte und hat eine weitere Niederlassung in der Stadt San Luis Potosí. GTAI/IHK

Maschinen als Arbeitskollegen: Mexikos verarbei- tende Industrie investiert kräftig in Automation und kurbelt die Nachfrage nach Robotern an.

Robotiklösungen sind ein zentraler Bestandteil der modernen Fabrikautomation. Aufgrund seiner starken industriellen Basis ist Mexiko ein wichtiger Absatzmarkt dafür. Insgesamt 41.000 Industrieroboter sind in Betrieb. Damit gehört Mexiko weltweit zu den Ländern mit dem größten Bestand. Dies belegen Zahlen des internatio- nalen Dachverbandes für Robotik, der International Federation of Robotics (IFR). Mexiko liegt knapp vor Spanien (38.000 Roboter) und ist – mit deutlichem Abstand zu Brasilien (16.000 Roboter) – der wichtigste Markt für Robotik in Lateinamerika. 2021 hatte die EU bereits einen Anteil von rund 31 Prozent an den mexikanischen Roboterim- porten. Das Handelsabkom- men, welches bereits seit dem Jahr 2000 besteht, dürfte sich auf die Importquote weiter positiv auswirken. Nachfragemotor ist der Automobilsektor Aufgrund hoher Investitio- nen im verarbeitenden Gewer- be, besonders im Kfz-Bereich, wurden von 2015 bis 2018 Rekordwerte bei der Installa- tion neuer Roboter erzielt. Ab 2019 waren die Unternehmen aufgrund des Regierungswech-

sels zurückhaltender, danach folgte die Corona-Pandemie. 2020 wurde daher nur etwa die Hälfte des Spitzenwertes an installierter Robotik aus dem Jahr 2016 erreicht. Trotz der großen Bedeutung von Robotik in Mexiko besteht laut IFR noch immer beträchtlicher Nachholbedarf im Land. Immer stärkeren Einsatz fin- den sogenannte kollaborative Roboter (Cobots), die mit Men- schen gemeinsam arbeiten. So verwendet etwa Volkswagen in seinem Werk in Puebla Cobots zur Messung von Abständen bei der finalen Inspektion der montierten Fahrzeuge. Die lokale Produktion von Robotern liegt in Mexiko im- mer noch auf einem niedrigen Niveau und beschränkt sich meist auf die Montage impor- tierter Teile. Die Einfuhren von Robotern lagen im Jahr 2021 bei insgesamt 134,3 Millio- nen US-Dollar. Im gleichen Zeitraum exportierte das Land Roboterteile im Wert von 24,6 Millionen US-Dollar. Über die Hälfte der Importe stammte aus Japan und Südkorea, wäh- rend die Exporte zu 99 Prozent

5.550 ROBOTER sollen allein 2024 neu in Mexiko installiert werden, so der Nordamerika- nische Verband für Automation.

an die USA gingen. Deutsche Anbieter expandieren

Das deutsche Unterneh- men SCHUNK aus Laufen

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Das neue „Xi-na“: Immer stärker ord- net Parteivorsitzen- der Xi Jinping auch das Wirtschafts- leben ideologischen Allmachtsansprü- chen unter.

ASIEN-PAZIFIK

CHINA Druck auf Unternehmen steigt

zu fördern. Meist soll schon die An- drohung von Sanktionen zu „korrek- tem“ Verhalten bewegen. Die Auslöser, auf die Beijing mit Ein- schüchterung reagiert, sind vielfältig. Traditionell schaltete sich die Regie- rung ein, wenn sie sich in Fragen der nationalen Souveränität, der nationa- len Sicherheit oder bei territorialen Streitigkeiten benachteiligt sah. Neue „rote Linien“ sind ein zunehmend kritisches Chinabild auf der inter- nationalen Weltbühne, der Umgang mit chinesischen Firmen im Ausland sowie als „anti-chinesisch“ aufgefasste Maßnahmen anderer Länder. Die Ungenauigkeit der chinesischen Rhetorik und die Unvorhersehbar- keit der tatsächlichen Auswirkungen auf das eigene Geschäft mehren die Befürchtung ausländischer Firmen, selbst zur Zielscheibe zu werden. Die- ses Risiko ist eine neue Dimension, die den Umgang mit China zu einem Balanceakt macht. Der 20. Parteitag zeigte: Streben nach wirtschaftlicher und technolo- gischer Unabhängigkeit und die Stär-

Immer häufiger sanktioniert die chinesische Regierung „nicht- konformes“ Verhalten ausländischer Firmen. Bei der Auswahl der Sank- tionsmittel geht Beijing pragmatisch vor. Insbesondere handelspolitische Maßnahmen und Handelsbeschrän- kungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Zudem sind staatlich gesteuerte Boykott-Aktionen, administ- rative Hürden und subtile Nicht- Gleichbehandlung gängige Methoden. Am häufigsten betroffen ist der Konsumgüter- und Dienstleistungs- bereich sowie Lieferanten von Agrargütern und Vorprodukten. Die Regierung versucht, Auswirkungen auf die eigene Wirtschaft und den heimischen Handel möglichst gering zu halten; das spiegelt sich in der Auswahl der sanktionierten Firmen. Typisch für das Vorgehen ist, dass strategisch relevante Unternehmen davon unberührt bleiben. Dagegen sind Wirtschaftszweige mit alterna- tiven Anbietern durchaus gefährdet. China nutzt die Handelsrestriktionen auch, um gezielt einheimische Firmen

kung der Binnenwirtschaft bleiben Kernziele, wobei Ideologie und Partei das Wirtschaftsklima prägen. Wachs- tum gilt zwar weiterhin als wichtig, rückt aber hinter „nationale Sicher- heit“ und „Stabilität“. Unternehmen werden zum Spielball politischer Interessen. Der zunehmen- de Wirtschaftsnationalismus Chinas ist für ausländische Unternehmen eine große Herausforderung, während auf europäischer Seite die intensivier- te Politisierung der Chinaaktivitäten das Geschäft erschwert. Das Chinabild in westlichen Ländern ist kritischer geworden. Die negative öffentliche Stimmung sowie erkannte einseitige Abhängigkeiten sorgen dafür, dass Fir- men sich häufiger öffentlich positio- nieren müssen. Auch das zunehmend angespannte Verhältnis mit der EU wirkt sich auf europäische Firmen aus. Firmen sollten ihr Risikoportfolio auf dem chinesischen Markt kontinuierlich prüfen und regelmäßig neu bewerten. Die Diversifizierung und Erschließung alternativer Märkte kann eine vorbeu- gende Maßnahme darstellen. GTAI/IHK

CHINA Schwenk in der Corona-Politik – oder doch nicht?

Wann die Maßnahmen allerdings flächendeckend greifen und wie genau sie umgesetzt werden, ist völlig unklar. Von einer Abkehr von der strikten Null-Covid- Strategie ist keine Rede. Im Gegenteil: Jede Großstadt verhängt andere Regeln. Shanghai lässt Neuankömmlin- ge für fünf Tage nicht in Restaurants oder Geschäfte. Aus Chongqing dürfen Menschen nur in dringenden Fällen und mit negativem Test ausreisen. Guangzhou riegelt mehrere Stadtteile komplett ab. Alles deutet darauf hin, dass Infektionen und Einschränkungen erstmal wieder zunehmen werden. Wir halten Sie mit Informationen auf unserer Website auf dem Laufenden. GTAI/IHK ihk.de/rhein-neckar/international/corona-ausland-inland/ ausland/china-update-corona-virus

Die Regierung hat kürzlich erst einen 20-Punkte-Ka- talog mit Lockerungen verkündet, doch die Infektions- zahlen in China sind so hoch wie nie. So ist bei Einreise seit 15. November nur noch ein PCR- Text innerhalb von 48 Stunden notwendig statt bislang zwei. Die Quarantäne soll sich auf 5 Tage in einer zentralen Einrichtung und 3 Tage Heimquarantäne (soweit vorhan- den) verkürzen bei insgesamt 6 PCR-Tests. Bei Weiterreise kann die Isolierung unter Umständen sogar entfallen. Auch Flüge müssen nach einer Covid-Infektion an Bord nicht mehr gestrichen werden („Circuit breaker“). Bei bestimm- ten Geschäftsreisen, Sportveranstaltungen und mehr sind quarantänefreie Closed Loop-Blasen für Passagiere vorge- sehen. Generell soll gezielter getestet und nur noch Gebiete mit Hoch- und Niedrigrisiko unterschieden werden.

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ASIEN-PAZIFIK

Ausgeschrieben oder im Bau waren 2022 in Indien Freiland- Solaranlagen von 60 Gigawatt (GW) Leistung, weitere 40 GW sind angekündigt.

INDIEN Sonnige Aussichten für Solartechnik

Der von der indischen Regierung geplante Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten von 60 auf 280 Gigawatt bis 2030 eröffnet auch ausländischen Unternehmen Geschäftschancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Indien belegt im Renewable Energy Country Attractiveness Index (RECAI) bereits seit einigen Jahren den dritten Rang - hinter China und den USA. Im ersten Halbjahr 2022 konnte die Solarbranche die Kapazitäten gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 72 Prozent auf 8,4 Gigawatt steigern und damit einen neuen Rekord beim Zubau aufstellen. Doch um das

Kapazitätsziel 2030 zu realisieren, müssten jedes Jahr zwischen 25 und 30 Gigawatt hinzukommen – das ist mehr als das Dreifache. Um dies zu erreichen, sollen unter anderem künftig mehr Solarzellen und -module lokal produziert werden. Die Regierung fördert deshalb im Rahmen ihres Industrieprogramms „Production Linked Incentives“ (PLI) den Ausbau zusätzlicher Fertigungskapazitäten von bis zu 60 Gigawatt pro Jahr. Zudem sollen Hybrid- und Floating-Solaranlagen weiter ausgebaut werden. GTAI/IHK

2,4 MILLIARDEN US-DOLLAR

stellt die indische Regierung bis 2026 für die Herstellung von Hochleistungs- solarzellen und -mo- dulen zur Verfügung.

WEBINAR

TERMIN, UHRZEIT: Donnerstag, 26. Januar 2022, 10:00 bis 12:00 Uhr (Export von Waren) und 14:00 bis 15:00 Uhr (Export von Dienstleistungen) TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (beide Veranstaltungen) 90 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (Export von Waren) 45 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (Export von Dienstleistungen) PROGRAMM UND ANMELDUNG:

26. JANUAR 2022 Export nach Indien Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner in der EU. Deutsche Exporte nach Indien sind von Januar bis August 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeit- raum um fast 20 Prozent gestiegen. Die Abwicklung stellt deutsche Unternehmen jedoch immer wieder vor Herausforderungen. In der Webinarreihe informieren indienerfah- rene Experten über die wichtigsten Schritte, um den Export nach Indien erfolgreich zu ge- stalten. Dabei stehen am Vormittag die Aus- fuhr von Waren, am Nachmittag der Export von Dienstleistungen auf dem Programm. Die Veranstaltungen können einzeln oder zusam- men gebucht werden.

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:

 Gabriele Borchard 0621 1709-131

gabriele.borchard@ rhein-neckar.ihk24.de

 Sabrina Weigold 0621 1709-131

sabrina.weigold@ rhein-neckar.ihk24.de

web.antragocloud.de/IHK24_Portal/ IHK24MA/seminarportal/Course/ Details/Index/RI-cid(30406)

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MENA/AFRIKA

Ready for Take-off in Riad: Saudis wollen mit neuer Airline und größerem Containerhafen mehr internationalen Luft- und Frachtverkehr ins Land holen.

SAUDI-ARABIEN Wüstenstaat möchte globales Drehkreuz werden

Bis 2030 soll die Zahl der internatio- nalen Transitpassagiere im Flugver- kehr von aktuell weniger als 4 Millionen auf 30 Millionen, mehr als versiebenfacht werden. In der neuen nationalen Flugge- sellschaft mit Sitz in Riad sieht die Regierung einen maßgeblichen Erfolgsfaktor, diese Ziele zu erreichen. Insgesamt sollen in den nächsten acht Jahren rund 100 Milliarden US-Dollar in die Luftfahrt des König- reichs fließen. Zurzeit entfallen etwa 60 Prozent des saudischen Flugverkehrs auf Ver- bindungen im Inland und regionale Ziele im Mittleren Osten. Der asia- tisch-pazifische Raum macht etwa 20 Prozent aus, Afrika nur 10 Prozent. Hier erkennt die Luftfahrt des Landes ein großes Potenzial und tritt damit in Konkurrenz zum regionalen Platz- hirsch Emirates. GTAI/IHK

Das Königreich will sich zu einem international führenden Logistik- hub entwickeln. Dafür müsste sich Saudi-Arabien erfolgreich im Wettbe- werb gegen die etablierte Handels- drehscheibe Dubai durchsetzen. Zudem haben auch andere Länder der Region Pläne, ihre Seefrachtaktivitä- ten stark auszuweiten, darunter das Nachbarland Oman mit den Häfen Duqm, Sohar und Salalah. Der Güterumschlag der saudi-arabi- schen Häfen nimmt kontinuierlich zu. Bislang entfällt in Saudi-Arabien nur ein relativ kleiner Teil der Seefracht auf internationalen Transithandel. Die weitere Expansion der Hafenakti- vitäten soll nicht nur von höheren Im- und Exporten getragen werden. Der King Abdullah Port soll zum größten Containerhafen des Landes ausgebaut werden. Eine Jahreskapazi- tät von 25 Millionen Standard-Con-

tainern (TEU) ist geplant. Aktuell liegt sie bei circa 5 Millionen TEU. Neben der Erweiterung des Containertermi- nals sollen auch die Kapazitäten zur Abfertigung von Massengütern aus- gebaut werden. Die Saudi Ports Authority (Mawa- ni) und das Nationale Zentrum für Privatisierung und Public Private Partnerships suchen Interessenten für Hafendienstleistungen im Bereich Ankern, Lotsen, Schleppen, An- und Ablegen, Brandbekämpfung, Ent- sorgung/Umwelttechnik, Rettung, Wartung von Ausrüstungen sowie den „Schiff zu Schiff“-Umschlag von Erd- ölprodukten. Neue Airline RIA soll 2024 abheben Neben der Expansion der Hafenak- tivitäten verfolgt Saudi-Arabien auch ambitionierte Pläne für die Luftfahrt.

LIBYEN Investoren sollen sich vor Ort engagieren

In bestimmten Wirtschaftszweigen können sich ausländi- sche Unternehmen (und Joint-Venture-Unternehmen mit ausländischer Beteiligung) jedoch nicht betätigen. Dazu zählen vor allem der Vertrieb, die Handelsvertretung sowie der Großhandel. Die neue Regelung verpflichtet ausländische Unterneh- men zudem, zwischen 1 und 2 Prozent ihres Nettoein- kommens in Libyen zugunsten von CSR-Zielen (Corporate Social Responsibility) zu verwenden. GTAI/IHK

Am 13. Oktober 2022 erließ das libysche Wirtschafts- und Handelsministerium ein Dekret über die Beteili- gung von Ausländern an Unternehmen in Libyen. Das Dekret 944/2022 schreibt vor, dass eine wirtschaftli- che Betätigung in Libyen die Errichtung einer sognannten Präsenz erfordert. Dies kann zum Beispiel durch die Grün- dung eines Joint Ventures mit einem libyschen Partner erfolgen. Unter einer Präsenz ist aber auch die Schaffung einer Zweigstelle oder einer Niederlassung zu verstehen. Wichtigste Neuerung des Dekrets ist die Anhebung der zulässigen ausländischen Beteiligungsquote an libyschen Unternehmen auf nunmehr 75 Prozent. Im Falle einer Geneh- migung des Wirtschafts- und Handelsministeriums kann die ausländische Beteiligung sogar bis zu 89 Prozent betragen.

Dekret 944/2022 über die Regelung der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in Libyen (arabisch):

lawsociety.ly/legislation

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VERANSTALTUNGEN Infos finden Sie auch unter: ihk.de/rhein-neckar/international/veranstaltungen

LÄNDERVERANSTALTUNGEN

27. JANUAR 2023, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023

12. BIS 14. JUNI 2023, DUBLIN Irland: Geschäftsanbahnungsreise „Offshore/Onshore-Windkraftprojekte“ Ansprechpartnerin: Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142 mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de 19. BIS 22. SEPTEMBER 2023, DANZIG Polen: Firmengemeinschaftsstand auf der TRAKO 2023 Ansprechpartnerin: Heide Schmidt Tel. 0621 1709-147 heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de

15. DEZEMBER 2022, WEBINAR Warenzertifizierung in den Ländern der EAWU Ansprechpartnerin: Anastasia Stykow Tel. 0621 1709-124 anastasia.stykow@rhein-neckar.ihk24.de 18. JANUAR 2023, WEBINAR Erfolgreich in den USA – Markteinstieg und Vertrieb Ansprechpartnerin: Kathrin Fausel Tel. 0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de 8. FEBRUAR 2023, MANNHEIM USA-Beratungstag Ansprechpartnerin: Kathrin Fausel Tel. 0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de 16. FEBRUAR 2023, MANNHEIM Vietnam-Beratungstag Ansprechpartnerin: Stella Metzger Tel. 0621 1709-134 stella.metzger@rhein-neckar.ihk24.de 26. JANUAR 2023, WEBINAR Export von Waren nach Indien Ansprechpartnerin: Gabriele Borchard Tel. 0621 1709-131 gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de 26. JANUAR 2023, WEBINAR Dienstleistungserbringung für indische Unternehmen Ansprechpartnerin: Sabrina Weigold Tel. 0621 1709-130 sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de 14. FEBRUAR 2023, WEBINAR BIS-Zertifizierung Indien Ansprechpartnerin: Gabriele Borchard Tel. 0621 1709-131 gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de 2. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Warenzertifizierung für Kasachstan und die Eurasische Wirtschaftsunion

2. FEBRUAR 2023, MANNHEIM Vertriebsverträge weltweit optimieren

Ansprechpartnerin: Andrea Förster Tel. 0621 1709-164

16. FEBRUAR 2023, WEBINAR Basiswissen Zoll Ansprechpartnerin: Andrea Förster Tel. 0621 1709-164

2. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Warenzertifizierung für Kasachstan und die Eurasische Wirtschaftsunion

EXPORTSEMINARE

Ansprechpartnerin: Anastasia Stykow Tel. 0621 1709-124

Ansprechpartnerin für alle Exportseminare: Andrea Förster, Tel. 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

7. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Ausfuhr – Zollabwicklung leicht gemacht

Ansprechpartnerin: Andrea Förster Tel. 0621 1709-164

9. JANUAR 2023, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023 10. JANUAR 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG IN MANNHEIM Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023 11. JANUAR 2023, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023 13. JANUAR 2023, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023 17. JANUAR 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG IN MANNHEIM Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023 20. JANUAR 2023, WEBINAR Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2022/2023

8. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Warenursprung und Präferenzen

Ansprechpartnerin: Andrea Förster Tel. 0621 1709-164

Veranstaltungen International Detaillierte Informationen und Anmeldung unter ihk.de/rhein-neckar/inter- national/veranstaltungen- uebersicht-5622172

Ansprechpartnerin: Anastasia Stykow Tel. 0621 1709-124

24. JANUAR 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Lieferantenerklärungen korrekt erstellen

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