IHK-Global Business Ausgabe 02/2023

02 | 2023 IHK Global Business

CHINA Mehr Durchblick beim Datenschutz SEITE 4

ITALIEN Investitionen in zukunftsfähige Kliniken SEITE 8

USA Strukturwandel in der Stromwirtschaft SEITE 12

EDITORIAL

wenn Sie einen Blick in unser Heft werfen, werden Sie schnell feststellen: Was die Welt 2022 bewegte, ist auch 2023 Top-Thema. Da geht es etwa um die Energiewende hin zu er- neuerbaren Ressourcen. Die EU sucht dafür neue Wege und Partner. Umweltschutz spielt weiter eine große Rolle: Schwedische Steuerbe- hörden nehmen etwa Verpackungen ins Visier, die Spanier den Plastikmüll. Und Fachkräfte- mangel bereitet selbst in Brasilien Sorgen. Und noch ein Thema hat das Potenzial zum Dauerbrenner: der Umgang mit (personenbe- zogenen) Daten. Sie sind vor Diebstahl, Verlust oder Manipulation ebenso zu sichern, wie vor Missbrauch zu schützen. Das ist in China nicht anders als bei uns. Doch in der Volksrepublik spielt zudem der Staat eine Rolle und sein Anspruch auf eine übergeordnete Kontroll- funktion. Das macht das Thema komplex. Im Titelthema diskutieren wir die Auswirkungen auf Unternehmen und wie man sich am besten darauf einstellt. Apropos China: Vor wenigen Wochen feier- ten Chinesen – und mit ihnen viele Menschen überall in Asien – den Beginn des Neuen Mond- jahres. Gemäß chinesischen Tierkreiszeichen folgt auf das Jahr des Tigers nun ein Jahr des Hasen. Chinesen versprechen sich von seinem ausgleichenden Wesen Ordnung und Klarheit und hoffen auf mehr Miteinander und Kompro- missbereitschaft. Diesen Wünschen und Hoff- nungen kann ich mich nur anschließen – und ich denke: Sie auch. Herzlichst Ihre Liebe Leserinnen und Leser,

9 Spanien

Steuer auf Plastikmüll

13 Brasilien

Fachkräfte hoch im Kurs

Stella Metzger Asien-Expertin

15 Vietnam

Der neue Stern in Südostasien

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INHALT

IHK Global Business 02 | 2023

SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND Laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie unter:

TITELTHEMA

ihk.de/rhein- neckar/russland

04-06 China Fallstricke im Daten-Dschungel

KOMPAKT

06-07 Kurznachrichten

MENA/AFRIKA

EUROPA/ZENTRALASIEN

DIE ZAHL

16 Marokko Elektroauto soll durchstarten 16 VAE Änderungen bei der Mehrwertsteuer

08 Italien Zukunftsfähige Kliniken im Visier 08 Großbritannien Wirtschaftsbeihilfe neu geregelt CE für Bauprodukte weiter zulässig 09 Spanien Plastiksteuer eingeführt 09 Niederlande Nur registrierte Medizintechnik erlaubt 09 Schweden Neue Verpackungsverordnung in Kraft 10 EU/Georgien/Aserbaidschan Global Gateway: Stromkabel durchs Schwarze Meer 10 Europa Veranstaltung: Vorschriften- Dschungel bei Arbeiten in Europa

ZOLL & RECHT

45% ALLER PATENTANMELDUNGEN WELTWEIT stammen inzwischen aus China. QUELLE: GTAI

18 Endbeglaubigung Geänderte Zuständigkeit 18 Einfuhr Zollaussetzungen und Zollkontingente geändert 18 Dual-Use-Verordnung Güterliste aktualisiert 18 Hybrid-Veranstaltung Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungsdschungel 18 Russland 9. Sanktionspaket der EU in Kraft 19 Madagaskar Keine EUR.1 mehr 19 Ägypten Akkreditivpflicht beendet 19 Singapur Nur noch registrierte Ausführer

O-TON DES MONATS

„Es darf nicht dar- um gehen, andere zu Fall zu bringen. Es braucht einen Wettstreit um die

AMERIKAS

12 USA Strukturwandel in der Stromwirtschaft 13 Brasilien Fachkräfte gesucht

RUBRIKEN

ASIEN-PAZIFIK

17 Veranstaltungen 19 Impressum

besten grünen Technologien“ Lawrence Summers, Ökonom und Harvard-Professor, beim Weltwirtschaftsforum in Davos.

14 Vietnam Der neue Stern in Südostasien 15 Indien Gesundheitswesen wird digital 15 Singapur Mehrwertsteuer erhöht und ausgeweitet

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CHINA

Datensouveränität im Blick: Keine Verarbeitung perso- nenbezogener Daten ohne Zustimmung oder zumindest Information.

Fallstricke im Daten-Dschungel Jedes Unternehmen, das in oder mit China agiert, muss sich mit den chinesischen Datenschutzbestimmungen auseinandersetzen. Das ist gar nicht so einfach, denn in der Praxis ist längst nicht alles klar – trotz hoher Regelungsdichte. Wir verschaffen Ihnen einen ersten Durchblick.

Informationsbehörde (Cyberspace Administration of China, CAC), das Ministerium für Industrie und Infor- mationstechnologie (MIIT) und das Ministerium für öffentliche Sicherheit (MPS) sind dabei zentrale Akteure. Die Entwicklung bleibt dynamisch; mit weiteren Umsetzungsbestimmun- gen zu den Gesetzen ist zu rechnen. Das macht die Lage zu einem komple- xen, teils undurchsichtigen Dschun- gel aus Vorschriften und Pflichten. Umso wichtiger ist es, den Überblick über die jeweils aktuelle Gesetzeslage zu behalten und die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen und die

täten innerhalb Chinas, also alle, die Informationen erheben, verarbeiten oder verbreiten. Auch ausländische Unternehmen mit Niederlassungen in China oder mit in China ansässigen Kunden sind davon betroffen. Das CSL bleibt in seinen Ausfüh- rungen eher allgemein, anders das Datensicherheitsgesetz (DSL). Es gibt einen übergreifenden Rahmen für Chinas nationalen Datenschutz vor und zielt darauf ab, Datenaktivitäten zu regulieren sowie die allgemeine Datensicherheit zu verbessern. Neu ist zudem ein einheitliches Verfahren in Bezug auf die Sicherheitsüber- prüfung, das sogenannte Security Assessment. Das PIPL ist das erste Gesetz Chinas ausschließlich zum Schutz persönlicher Informationen. Es reguliert die Datenerhebung und Datenverarbeitung. Gleichzeitig dient es zur Schadensbegrenzung bei Datendiebstahl und bei Datenlecks. Das PIPL schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen und baut dabei auf bereits bestehender Gesetzgebung und nationalen Datenschutzleit- linien auf. Es weist Ähnlichkeiten

Stella Metzger IHK Rhein-Neckar

In den letzten Jahren haben daten- schutzrelevante Bestimmungen Eingang in verschiedene chinesische Gesetze und Verordnungen – auch branchenspezifische – gefunden. Maßgeblich sind vor allem das Cyber- sicherheitsgesetz (Cyber Security Law, CSL), das Datensicherheits- gesetz (Data Security Law, DSL) und das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen (Personal Information Protection Law, PIPL). International operierende Unternehmen müssen sich gerade beim grenzüberschreiten- den Datentransfer mit den strengen chinesischen Vorschriften vertraut machen. Diese stellen teils hohe An- forderungen. Zudem müssen alle Fir- men Daten lokal in China speichern, sofern bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Die Gesetze geben meist nur den allgemeinen Rechtsrahmen vor, konkreter werden technische Nor- men und Standards sowie weitere Regelungen und provinzeigene An- forderungen. Die nationale Internet-

Geschäftsprozesse zu kennen. Datenschutzlandschaft ist vielgestaltig

Chinas erste datenschutzrechtliche Regelung, das CSL, legt das Haupt- augenmerk auf die Erhaltung der „Souveränität über den Cyberspace“ und die nationale Sicherheit Chinas. Im Fokus stehen IT-Sicherheit und das Verhalten im Internet. Unter das CSL fallen sowohl natürliche als auch juristische Personen mit Datenaktivi-

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CHINA

gefährden können. Für sie gelten strengere Vorschriften. Extraterritoriale Anwendbarkeit Das CSL reguliert insbesondere auch den internationalen Datenver- kehr, der die Volksrepublik verlässt. Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Datenlokalisierung in China, Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen ins Ausland über- mittelt werden. Auch das DSL hat eine extraterritoriale Komponente. Das heißt, grundsätzlich sind auch der grenzüberschreitende Datentransfer und Aktivitäten im Ausland betroffen, wenn China seine ökonomischen Interessen und die nationale Souverä- nität berührt sieht. Auch das PIPL erstreckt sich auf Verarbeitungsaktivitäten außerhalb Chinas und findet ausdrücklich auch auf ausländische Unternehmen und Individuen Anwendung. Etwa wenn zur Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen oder zur Verhaltens- analyse personenbezogene Daten chinesischer Kunden außerhalb des Landes erhoben und verarbeitet wer-

zur EU-Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO) auf. Daher lassen sich Analogien ziehen und Synergien nutzen. Das PIPL erweitert das DSL um den Bereich der persönlichen Informationen und stellt umfangrei- che Compliance- Anforderungen an Datenverarbeiter. Grundlage für alle Datenschutz- maßnahmen ist das Multi-Level Pro- tection Scheme (MLPS 2.0), das alle in China registrierten Unternehmen, also auch ausländische Niederlassun- gen, zu einer Sicherheitszertifizierung ihrer IT-Systeme durch die lokalen Behörden verpflichtet. Daten werden kategorisiert Das DSL fordert, Daten in Grup- pen mit unterschiedlichen Sicher- heitsmaßnahmen zu klassifizieren. Als Daten gelten grundsätzlich jede Informationsaufzeichnungen in elek- tronischer oder anderer Form. Durch diese weite Definition wirkt sich das DSL gleichermaßen auf Produktion, Verwaltung und andere Abläufe in Unternehmen aus. Als Datenaktivitäten zählen das Sammeln, Speichern, Verarbeiten und Übertragen von Daten. Als eine persönliche Information wird jede Art von elektronisch oder durch andere Medien aufgenommene, nicht-anony- misierte Information verstanden, die eine natürliche Person identifiziert oder identifizieren kann. Sensible persönliche Informationen sind bei- spielsweise biometrische Merkmale oder Gesundheitsdaten. Auch Daten, deren Verlust oder Missbrauch die Würde einer Person beeinträchtigen oder Schaden verursachen können, gehören dazu. Wichtige Daten und nationale Kerndaten sind in Abstufung jene, die einen engen Bezug zur natio- nalen Sicherheit, wirtschaftlichen Entwicklung sowie zu sozialen und öffentlichen Interessen Chinas haben. Ergänzend dazu gibt es regional sowie industrieabhängig weitere Datenkate- gorien. Die kritische Informations- infrastruktur bezieht sich auf wichti- ge Branchen wie öffentliche Informa- tionsdienste, Energie, Verkehr oder Finanzen, wo Datenlecks die nationa- le Sicherheit und Wirtschaft ernsthaft

den. Betroffene Individuen müssen informiert werden und zustimmen. Betreiber kritischer IT-Infrastruktur und Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei der Menge der verarbeiteten persönlichen Informa- tionen überschreiten, müssen vor einem notwendigen Datentransfer ins Ausland zwingend eine behörd- liche Sicherheitsbewertung bestehen. Vorsicht ist auch bei unbewusstem Datentransfer geboten, beispielsweise durch die betriebsinterne Nutzung von US-Cloud-Anbietern. Verstöße können mit empfindlichen Strafen, hohen Geldbußen oder Beeinträch- tigung der Geschäftstätigkeiten bis zum Entzug der Geschäftslizenz sanktioniert werden. Werden Sie aktiv! Unternehmen sollten sich einen Überblick über den Stand von Daten- verarbeitung und -management, von Verarbeitungssystemen sowie Daten- schutzmaßnahmen im Unternehmen verschaffen. Sie sollten prüfen, ob die Gesetze konkrete Pflichten auferle- gen wie Datenlokalisierung in China,

VERANSTALTUNG

2. MÄRZ 2023 Datenschutzgesetze in China Herausforderungen, Hintergründe und Handlungsanweisungen Gemeinsam mit dem Kompetenz- zentrum China der IHK Pfalz geben wir Ihnen bei unserer Veranstal- TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Donnerstag, 2. März 2023, 09:00 bis 14:00 Uhr IHK Pfalz, Ludwigsplatz 2 - 4, 67059 Ludwigshafen

tung einen Durchblick im Rechts- dschungel der chinesischen Daten- schutzgesetze. Dazu haben wir namhafte Experten aus der Praxis eingeladen. Sie erhalten fundierte Einblicke in die rechtlichen Fallstricke und Ratschläge zur sicheren Umsetzung der Datenschutzbestim- mungen. Zudem berichten in und mit China tätige Unternehmen von ihren Erfahrungen und geben Ihnen prakti- sche Tipps für Ihren Geschäftsalltag. Bei einer Diskussionsrunde mit den Referenten und anschließendem Networking-Lunch können Sie Ihre spezifischen Fragen klären und sich weiter austauschen.

TEILNAHMEENTGELT: 100 Euro pro Teilnehmer PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/pfalz/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5165054/18687 IHRE ANSPRECHPARTNERIN:  Stella Metzger 0621 1709-134 stella.metzger@ rhein-neckar. ihk24.de

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CHINA

zustimmen müssen oder zumindest informiert werden müssen. Letzteres dürfen Sie ruhig als Regelfall annehmen. 8. Allgemeine Bedingungen zur Datenverarbeitung sollten immer öffentlich zugänglich sein. 9. Interne Spielregeln im Umgang mit personenrelevanten Daten sollten schriftlich fixiert und die Zuständigkeiten geklärt und transpa- rent sein, ebenso wie ein daten- schutzrechtlicher Notfallplan. 10. Stellen Sie fest, ob in bestimm- ten Fällen eine Risikoanalyse erforderlich ist. Das kann beim grenzüberschreitenden Datentransfer oder beim Umgang mit sensiblen Daten der Fall sein. Ergebnisse solcher Bewertungen sind drei Jahre vorrätig zu halten. 11. Unterziehen Sie Verträge und andere rechtsverbindliche Dokumente, die Datenschutzklauseln enthalten, einer genauen Untersu- chung, inwieweit sie betroffen sind und überarbeitet werden müssen – und veranlassen Sie die entsprechen- den Schritte unverzüglich.

regelmäßige Risikobewertungen, Be- richterstattungen gegenüber chine- sischen Aufsichtsbehörden oder ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. 11-Punkte-Plan Bestandsaufnahme und Vorgehen sollten umfassend und zielfüh- rend sein. Wir haben für Sie einen 11-Punkte-Plan zusammengestellt:

Welche Mechanismen greifen, um Daten vor Verlust, Diebstahl,

3.

Manipulation oder Beschädigung zu schützen? Achten Sie darauf, dass diese nicht nur technische, sondern auch organisatorische Maßnahmen und entsprechende Vertragsklauseln umfassen. Bessern Sie gegebenenfalls nach. Und für alle Fälle einen Notfall- plan erstellen! 4. Machen Sie Datensicherheit zur Chefsache: Organisieren Sie regelmäßige Fort- und Weiterbildun- gen in Sachen Datensicherheit! 5. Untersuchen Sie genau, ob und welche Datenaktivitäten im In- wie Ausland unter chinesisches Recht fallen. 6. Stellen Sie alle Datentransaktio- nen mit Externen auf den Prüfstand. Sie müssen den chinesi- schen Datenschutzbestimmungen Stand halten – selbst wenn es „nur“ um Datenübermittlung innerhalb des Konzernverbundes geht. 7. Klären Sie, ob Personen der Datenverarbeitung zustimmen müssen. Prüfen Sie, ob Betroffene

Errichten Sie ein System zur Klassifizierung der verarbeite-

1.

ten Daten in wichtige Daten, perso- nenbezogene Daten und sensible personenbezogene Daten. Prüfen Sie, ob Sie unter die Definition als kritische Informationsinfrastruktur fallen. 2. Stellen Sie fest, welche Daten (auch) ins Ausland übertragen werden und welches Volumen die Datenmengen haben. Wie ist die Niederlassung in das Konzern-IT-Netz eingebunden, innerhalb Chinas und über Grenzen hinweg?

KOMPAKT

ENERGIEWENDE Gelder fließen für grünen Wasserstoff

der KfW IPEX-Bank schließt daran an. Investoren profitie- ren vom Komplettpaket aus einer Hand. GTAI/KfW/IHK

Im Januar 2023 haben KfW und Bundesregierung eine neue Förderplattform gestartet. Sie soll helfen, die Infrastruktur für grünen Wasserstoff und seine Derivate (Power-to-X, PtX) in Entwicklungs- und Schwel- lenländern zu finanzieren. Gute Voraussetzungen für die Produktion bieten unter anderem der Mittlere Osten, Nordafrika, das südliche Afrika, Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Die Plattform fasst zwei neue Fonds zusammen: den PtX-Entwicklungsfonds des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den PtX-Wachstumsfonds des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Insgesamt stehen so bis zu 550 Millionen Euro zur Verfügung, um grünen Wasserstoff herzustellen, zu transportieren, zu speichern, zu nutzen und weiterzuverarbeiten. Dies schließt auch die dazu notwendigen erneuerbaren Energien ein. Private In- vestoren könnten die Summe schnell vervielfachen. Besonders interessant für Unternehmen in Deutschland: der PtX-Wachstumsfonds. Er vergibt Gelder für Wasser- stoffprojekte außerhalb von EU oder EFTA. Das Angebot

PtX-Förderplattform der KfW Bankengruppe: kfw-entwicklungsbank.de/Unsere-Themen/PtX

Investoren gesucht: Die KfW bietet eine integrierte Finanzierung für grünen Wasserstoff – passgenau und aus einer Hand.

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KOMPAKT

LIEFERKETTEN Deutsche Wirtschaft stärkt Resilienz Corona-Pandemie und Russlands Krieg gegen die Ukraine haben die Wirtschaft empfindlich gestört. Deutsche Betriebe überprüfen deshalb ihre Lieferketten und internationa- len Standorte. Das ergab eine Sonderauswertung des AHK World Business Outlook vom Herbst 2022. Ein

ENTWICKLUNGSPROJEKTE Ausschreibungsinfos jetzt kostenfrei! Seit 1. Januar 2023 stellt Germany Trade & Invest (GTAI) alle Ausschreibungshinweise zu geberfinan- zierten Vorhaben kostenlos ins Netz. Dazu zählen auch Frühinformationen wie Bewilligungen für Entwicklungs- projekte oder Strategiepapiere der Entwicklungsbanken. Interessenten müssen sich nur registrieren, um schnell passende Geschäftschancen zu ermitteln – auch gefiltert nach Ländern oder Branchen. Die GTAI veröffentlicht jährlich mehr als 16.000 internationale Ausschreibungen auf ihrer Plattform. Finanziers sind etwa die KfW Entwicklungsbank, die EU, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken. Der E-Mail-Service Tenders & Projects daily liefert täglich die neuesten Informationen – direkt ins Postfach. GTAI/IHK GTAI-Plattform für Ausschreibungen und Projekte weltweit: gtai.de/de/trade/ausschreibungen-projekte Bestellung Tenders & Projects daily: gtai.de/de/trade/service/newsletter/projects- tenders-daily

Großteil der mehr als 3.100 befragten Unter- nehmen hat bereits sein Lieferantennetzwerk erweitert und plant neue Standorte. Bei der Suche nach neuen oder zusätzlichen Zuliefe- rern spielt die geografische Nähe eine heraus- ragende Rolle. Das Lieferantennetzwerk wird im gleichen Land des Unternehmensstandorts oder innerhalb der Region aufgebaut. DIHK Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter:

www.dihk.de/de/themen-und- positionen/internationales/ahk- world-business-outlook-herbst-22

Wer auswählen kann, ist im Vorteil. Firmen suchen deshalb nach Alternativen für Standorte und Zulieferer.

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EUROPA/ZENTRALASIEN

Italien plant in den nächsten Jahren bis zu 15 Milliarden Euro in den Gesundheitssektor zu investieren. Allein in E-Health und Telemedizin sollen 7 Milliarden Euro fließen. Mittelfristig sollen dadurch unnötige Krankenhauseinweisungen und Überbelegungen vermieden werden. Durch digitale Tools für eine Echtzeitbehandlung auf Distanz sowie Lösungen für ein „umgebungsunterstütz- tes“, das heißt altersgerechtes Leben (ambient assisted living, AAL), sollen Patienten so lange wie möglich zu- hause behandelt und betreut werden können. Landesweit sollen mehr als 600 neu einzurichtende operative Zentren das Vorgehen koordinieren. Die neuen Instrumente sollen in die elektronische Gesundheitsakte integriert werden und so zu einer Harmonisierung des nationalen Systems führen. Auch in die Ausstattung der Krankenhäuser will Italien investieren. 1,2 Milliarden Euro sind für die Beschaffung von neuen Geräten vorgesehen. Auf der Einkaufsliste stehen Magnetresonanztomographen, Linearbeschleuni- ger für die Strahlentherapie, feste radiologische Systeme, Gamma-Kameras, Mammographen und Ultraschallgeräte. ITALIEN Zukunftsfähige Kliniken im Visier

Telemedizin macht‘s möglich: Auch im Alter lässt sich lange und gut betreut in den eigenen vier Wänden leben.

Die Hälfte dieser Medizintechnik soll im 3. Quartal 2023 angeschafft werden, die andere Hälfte im 4. Quartal 2024. Weitere 1,6 Milliarden Euro sind für Maßnahmen zur Erd- bebensicherheit von Krankenhäusern geplant. Der Großteil der Ausgaben soll über Mittel aus dem Wie- deraufbau- und Resilienz-Fonds der EU gedeckt werden. Auch die Staatsausgaben für das Gesundheitssystem soll- ten ursprünglich für die nächsten drei Jahre um 2 Milliarden Euro steigen. Der Haushaltsentwurf der neuen Regierung deutet jedoch Kürzungen an, so dass Marktexperten mit bis zu 300 Millionen Euro weniger pro Jahr rechnen. GTAI/IHK GROSSBRITANNIEN CE für Bauprodukte bis Juni 2025 zulässig Großbritannien hat die Frist für CE-gekennzeichnete Bauprodukte verlängert. Produkte, die unter die Bauverordnung (The Construction Products Regulation) fallen, dürfen bis 30. Juni 2025 sowohl mit dem CE-Kenn- zeichen als auch mit dem britischen UKCA-Label in Verkehr gebracht werden. Ab 1. Juli 2025 wird nur noch das UKCA-Zeichen anerkannt. Ein Leitfaden der britischen Regierung informiert zum Inverkehrbringen von Baupro- dukten. IHK Construction Products Regulation in Great Britain: gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great- britain#construction-products-regulation-in-great-britain Ausführliche Informationen zu UK-Kennzeichnungs- pflichten und Produktzulassungen unter: ihk.de/rhein-neckar/ukca

GROSSBRITANNIEN Wirtschaftsbeihilfe neu geregelt

Seit Januar 2023 hat Großbritannien ein neues Beihilfegesetz (UK Subsidy Control Regime). Wie bei vielen anderen Gesetzen galt bis zum Austritt aus der EU das europäische Beihilferecht. Das neue britische Gesetz regelt nun, wie und unter welchen Bedingungen die öffentliche Hand im Vereinigten Königreich finanziell fördernd in die Wirtschaft eingreifen darf. Wettbewerbs- verzerrungen und ineffiziente Ausgaben sollen dadurch verhindert werden. Andererseits soll das öffentliche Interesse unterstützt werden, speziell das Erreichen von „net zero“ – also Klimaneutralität. GTAI/IHK Ausführliche Informationen zum UK Subsidy Control Regime: gov.uk/government/collections/subsidy-control-regime#uk- subsidy-control-regime-from-4-january-2023

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EUROPA/ZENTRALASIEN

SPANIEN Plastiksteuer eingeführt

Verpackungen aus nicht-recycel- tem und nicht-recycelfähigem Kunststoff, die in Spanien erstmalig in Verkehr gebracht werden, sind seit 1. Januar 2023 mit einer Sondersteu- er belegt. Das gilt nicht nur für spanische Unternehmen, die Waren in solchen Verpackungen im Land in Verkehr bringen oder aus dem Ausland einführen, sondern auch für deren ausländische Lieferanten: Diese müssen ihren spanischen Kunden, die für die Steuererklärung notwendigen Angaben zur Plastikverpackung machen, damit die spanischen Abnehmer dann in Spanien die Steuererklärungen und Zahlungen korrekt vornehmen können. Für ausländische Unternehmen ist relevant, dass auch der Verbringungs- tatbestand darunterfällt: Wer also

Problem Plastikmüll: Spanien besteuert jetzt Kunststoffverpackungen, die nicht recycelbar sind.

in Spanien Waren erwirbt, um sie etwa danach in einem Warenlager aufzubewahren, ist Schuldner der Steuer für nicht-wiederverwendbare Plastikverpackungen, soweit sie nicht recycelten Kunststoff enthalten. Be- troffen sind etwa Konsignationslager und Amazon-Lager. Steuerschuldner müssen sich bei der Steuerbehörde für Sondersteuern in ein Register ein- tragen. Nichtansässige Steuerschuld-

ner müssen zusätzlich einen Vertreter (Representante) benennen, der vor dieser Behörde in ihrem Namen die Meldungen abgibt. AHK/IHK Weiterführende Informationen bietet die AHK Spanien unter: ahk.es/newsroom/news/news-details/ die-spanische-plastiksteuer-tritt-ab- 1-januar-in-kraft

NIEDERLANDE Nur registrierte Medizintechnik erlaubt Unternehmen, die medizintechnische Produkte in den Niederlanden vertreiben möchten, müssen diese bei der öffentlichen Agentur CBIG registrieren. Dies ist für einheimische Hersteller gleichermaßen verpflichtend wie für Anbieter aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Zudem müssen sich bei der CBIG auch alle Unternehmen registrieren, die Medizintechnik-Produkte in den Niederlanden nur online vertreiben möchten. Auf der Website des Anbieters sollte auch eine entsprechende CBIG-Zertifizierung zu finden sein. Aus niederländischer Sicht dient dies der Qualitäts- sicherung und soll dabei helfen, den Vertrieb von Fälschungen zu unterbinden. GTAI/IHK CBIG-Verzeichnis von Online-Anbietern und Registrierung: aanbiedersmedicijnen.nl

SCHWEDEN Neue Verpackungs- verordnung in Kraft

Die AHK Schweden hat ein Mandat erhalten, für deutsche Unternehmen als Bevollmächtigte („produ- centombud“) zu agieren, die ab 1. Januar 2023 der erweiterten Herstellerverantwortung aus der neuen Verpackungsverordnung unterliegen. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson in Schwe- den verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschrif- ten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Ein Produzent, der kein in Schweden eingetragenes Unterneh- men hat, darf der Kontrollbehörde, also der schwedischen Umweltschutzbehörde „Naturvårdsverket“, keine Selbst- auskunft erteilen. Er hat jedoch die Möglichkeit, eine in Schweden ansässige Herstellervertretung zu benennen. AHK/IHK Die AHK Schweden informiert zu den neuen Vorschriften unter: handelskammer.se > News > Neue Verpackungsverordnung

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EUROPA/ZENTRALASIEN

Jenseits des Schwarzen Meeres will die EU mehr grüne Energie tanken. Ermög- lichen soll das ein Untersee-Stromkabel von Georgien (hier die Hafenstadt Batumi) bis Rumänien.

EU / GEORGIEN / ASERBAIDSCHAN Global Gateway: Stromkabel durchs Schwarze Meer

grünen Strom aus Offshore-Anlagen erzeugen. Ein weiteres Projekt im Rahmen der Digital Gateway-Strategie ist die Stärkung des Mittleren Korridors. Dieser führt vom Kaspischen Meer über den Südkaukasus und das Schwarze Meer in die EU. Dafür ist eine neue Fährverbindung, etwa von Poti, Georgien, nach Rumänien im Ge- spräch. Damit verbunden ist der Ausbau des rumänischen Schwarzmeerhafens Constanța, insbesondere der Bau eines intermodalen Terminals. GTAI/IHK

bei 2,3 Milliarden Euro. Mit dem Bau des Unterwasserkabels soll im nächsten Jahr begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für 2029 geplant. Durch die Verbindung versprechen sich die EU-Kommission und die be- teiligten Staaten Rumänien, Ungarn, Georgien und Aserbaidschan neue Möglichkeiten für den Handel mit grüner Energie. Aserbaidschan plant zum Beispiel im Kaspischen Meer sei- ne Offshore-Windparks auszubauen. Auch Rumänien will künftig mehr

Die Global Gateway-Strategie – die europäische Antwort auf die Neue Seidenstraße Chinas – nimmt langsam Fahrt auf. Ende Dezember 2022 vereinbarten Rumänien, Ungarn, Georgien, Aserbaidschan und die EU die Verlegung eines 1.200 Kilometer langen Unterseekabels im schwarzen Meer von Georgien nach Rumänien, das zum Transport von Strom aus erneuerbaren Energiequel- len genutzt werden soll. Die Investi- tionssumme für das Vorhaben liegt

VERANSTALTUNG

250 PHOTONIK- UNTERNEHMEN haben im US- Bundesstaat Florida ihren Sitz. Zusammen beschäftigen sie über 6.000 Fachkräfte allein im Sunshine State. Vorschriften-Dschungel bei Arbeiten in Europa Erhalten Sie Aufträge aus dem europäischen Ausland? Fahren Sie oder Mitarbeitende dienstlich über die Grenze? Dies birgt oft mehr Tücken als im ersten Moment gedacht. Bei einem Arbeitseinsatz oder einer Dienstreise in andere EU-Länder muss der Arbeitgeber umfangreiche Vorschriften und Meldepflichten beachten. Selbst Kurzeinsätze für Montage, Wartung oder Reparatur gelten als „Entsendung“. Diese müssen angemeldet und dokumentiert werden. Fehler können teuer werden. In unserem Seminar zeigen wir Ihnen, welche Regeln in Frankreich, Österreich, Italien, der Schweiz und dem Ver- einigten Königreich gelten und vorauf Sie achten müssen. Am Nachmittag haben Sie Gelegenheit, mit den Referen- ten ein individuelles Beratungsgespräch zu führen. Die Veranstaltung wird gemeinsam von den Partnern aus dem Enterprise Europe Network Baden-Württemberg (IHK Südlicher Oberrhein, IHK Hochrhein-Bodensee, IHK Rhein- Neckar und Handwerk International) sowie der Handwerks- kammer Freiburg organisiert.

TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Mittwoch, 8. März 2023, 09:30 bis 13:00 Uhr IHK Südlicher Oberrhein, Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro pro Teilnehmer, einschließlich individuellem

Beratungsgespräch am Nachmittag PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar, Nummer 5645728 IHRE ANSPRECHPARTNER:

 Heide Schmidt 0621 1709-147 heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de

Mirza Karahodža 0621 1709-142 mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de

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FÜR EUCH SICHERN WIR

AMERIKAS

USA Strukturwandel in der Stromwirtschaft

Augen auf bei der Standortwahl Deutsche Unternehmen auf Standortsuche in den USA sollten sich die unterschied- lichen umwelt- und klima- politischen Ausrichtungen der Bundesstaaten genau anschauen, um herauszu- finden, wo ihre Produkte die besten Absatzaussichten haben. Aber auch die protektio- nistischen Hürden bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollten sie im Auge behalten. Für Bewerbungen an Projek- ten mit einer Bundesfinan- zierung sind zum Beispiel lo- kale Wertschöpfungsanteile nachzuweisen. Von diesem Nachweis hängt ab, ob ein deutsches Unternehmen als Generalauftragnehmer über- haupt in Frage kommt. In der Regel können lokale Wertschöpfungsanteile nur dann erbracht werden, wenn ein deutsches Unternehmen zusammen mit einem ame- rikanischen Partner auftritt, etwa im Rahmen eines Joint Ventures beziehungsweise als Teilnehmer in einem Bieter- konsortium. Eine Alternative ist eine eigene Produktions- stätte in den USA. GTAI/IHK US-Strommarkt hat viele Stell- schrauben: Wegen der dezentralen Struktur sollten sich deutsche An- bieter auf einzelne Bundesstaaten und Kommunen konzentrieren.

Der US-Energiesektor ist ein schnell wachsender und kaufkräftiger Markt. Deutsche Exporteure von Technologiegütern und Dienstleistungen, etwa zum Ausbau alternativer Energie- quellen, können davon profitieren. Trotz guter Aussichten ist der Markteinstieg allerdings nicht einfach. So herrscht ein intensiver Wettbewerb im Energiesektor; sowohl Welt- marktführer als auch lokal erfolgreiche Firmen bewerben sich um Aufträge. Zudem haben Neueinsteiger für den Aufbau einer eigenen Ver- triebs- und Servicestruktur hohe Startkosten zu tragen. Diese liegen in der Regel über den Vergleichswerten aus Deutschland. Darüber hinaus haben die Zwischenwahlen zum US- Kongress vom November 2022 zu unterschiedlichen Mehrheiten in beiden Kam- mern und damit zu einem politischen Patt geführt. Deshalb verlagert sich die Initiative in der Klima- und Energiepolitik auf die Bun- desstaaten, fallweise auch auf große Kommunen wie New York City, San Francisco oder Los Angeles.

Der Einfluss der Bundesstaaten Die Bundesstaaten und große Kommunen sind mächtige Akteure im Energiesektor. Sie allein üben die Kontrolle über Strom- und Gasnetze, über die Energiebesteuerung und -sub- ventionierung, über Genehmi- gungen und die Festlegung von Klimazielen in ihren jeweiligen Territorien aus. Zwar nutzen einige der Bundesstaaten mit den höchsten Anteilen fossiler Brennstoffe am Energiemix diese Macht sogar, um die Wirkung von Bundesgesetzen einzuschränken. Gleichzeitig nimmt gerade das öl- und gas- reiche Texas eine Vorreiterrolle beim Ausbau von Wind- und Solaranlagen ein. Bundesstaaten, die über gro- ße Freiflächen verfügen, stüt- zen die Ansiedlung von Wind- und Solarparks. Der Ausbau von solaren Aufdachanlagen konzentriert sich dagegen auf gut situierte städtische und vorstädtische Regionen. Dort werden Förderprogramme auf- gelegt, die Steuergutschriften auf die Anschaffungs- und In- stallationskosten ermöglichen. In Kalifornien sind Aufdach- anlagen im Fall von Neubauten sogar schon Pflicht.

1,3 MILLIARDEN US-DOLLAR ist die Investitions- summe für das bislang größte Solarkraftwerk der USA: Auf dem Gebiet des Moapa River Reservats in Nevada baut die Firma Primergy das Solar- und Speicherprojekt Gemini, das 2023

fertiggestellt werden soll. Quelle: GTAI

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AMERIKAS

BRASILIEN Fachkräfte händeringend gesucht

öffentliche Bildungswesen ausgebaut werden. Eine Steuerreform soll Wohl- habende progressiv stärker belasten. Die Machtverhältnisse im Natio- nalkongress stehen jedoch einem radikalen Kurswechsel im Wege. Der linksgerichtete Lula wird Allianzen schmieden und Kompromisse ein- gehen müssen. Mangelware Fachkräfte Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften bereitet vielen Unter- nehmen in Brasilien Probleme. Nach einer Umfrage des Verbands der Industrie (Confederação Nacional da Indústria, CNI) aus dem Jahr 2020 traf dies auf die Hälfte der befragten Betriebe zu. Fast alle Firmen aus den Bereichen Rohstoffe und verarbei- tendes Gewerbe gaben an, dass sich dies negativ auf die Produktivität und Qualität der Produkte auswirke. Die gezielte Anwerbung von Fach- kräften stellt in- und ausländische

Unternehmen vor große Herausfor- derungen. Für die Rekrutierung von Hochschulabsolventen und Füh- rungskräften werden oft Personal- agenturen eingesetzt. Auch das soziale Netzwerk LinkedIn spielt eine wichtige Rolle. Plattformen wie Vagas zielen auf ein breiteres Spektrum an potenziellen Beschäftig- ten. Bei der Suche nach Arbeitskräf- ten mit geringerem Ausbildungsstand helfen das nationale Beschäftigungs- system (Sistema Nacional de Empre- go, SINE) und die Gewerkschaften. Die komplexen arbeitsrechtlichen Bedingungen sollten nicht unter- schätzt werden. Agenturen unter- stützen Firmen über die Rekrutierung hinaus auch bei der Strukturierung von Arbeitsentgelten und bei der Lohnbuchhaltung. GTAI/IHK Fachkräfte hoch im Kurs: Auch in Brasilien ist qualifiziertes Personal rar und deshalb teuer. Löhne erreichen mancherorts bereits westeuropäisches Niveau.

Die Arbeitslosigkeit in Brasilien ist 2022 kontinuierlich gesun- ken. Im August fiel die offizielle Quote auf unter 9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit rund sieben Jahren. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte sie noch bei über 14 Prozent gelegen. Informelle Beschäftigung ist in Brasilien weit verbreitet. Anfang 2022 hatten 40 Prozent aller Erwerbstäti- gen kein formales Arbeitsverhältnis, meldet das brasilianische Statistik- amt (Instituto Brasileiro de Geografia e Estatística, IBGE). Für deutsche Niederlassungen sind allerdings die formalen Arbeitsverhältnisse relevant, deren Regelungen auf dem brasilia- nischen Arbeitsgesetzbuch (Conso- lidação das Leis do Trabalho, CLT) basieren. Das Gros der Arbeitnehmer in Brasilien arbeitet in Vollzeit, Teil- zeitarbeit ist selten. In der Praxis macht es bei Verhand- lungen zu Löhnen oder Überstunden einen großen Unterschied, ob Ge- werkschaften oder andere Arbeitneh- mervertretungen involviert sind. Die offiziell registrierten Gewerkschaften vertreten gut ein Zehntel der formal Beschäftigten. Darüber hinaus haben konkurrierende Vereinigungen wie beispielsweise die freien Verbände der Lkw-Fahrer großen Einfluss. Arbeitsmarktreformen noch unklar Die Politik von Ex-Präsident Jair Bolsonaro zielte auf eine Schwächung von Gewerkschaften und Arbeitneh- merrechten. Klagerechte der Arbeit- nehmer wurden eingeschränkt und Strafzahlungen der Unternehmer im Zuge von Kündigungen reduziert. Damit gelang eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts. Allerdings wurde kei- ne Antwort auf den Fachkräftemangel gefunden. Präsident Luiz Inácio Lula da Silva hat sich für eine Rücknahme ein- zelner Reformen ausgesprochen, ohne dies bislang zu konkretisieren. Arbeitnehmer und Selbstständige sollen sozial besser abgesichert, der Mindestlohn angehoben und das

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ASIEN-PAZIFIK

Der Wirtschaftsmotor brummt: Eine überwiegend junge, dynamische und bil- dungsorientierte Bevölkerung bringt das Land voran.

VIETNAM Der neue Stern in Südostasien

Sourcing- wie Investitionsstandort. Das betrifft Branchen wie Automotive, Metallverarbeitung, Elektronik. Ge- rade bei „China +1“-Diversifikations- strategien spielt dies eine wichtige Rolle. Kanzler Scholz hatte bei seinem Besuch in Hanoi im November 2022 deutsche Unternehmen dazu moti- viert, sich in Vietnam neue Sourcing-

Quellen zu erschließen. Die stärker werdende Mittelschicht und die wach- sende Wirtschaft machen Vietnam zudem als Absatzmarkt interessant, etwa für Erzeugnisse von Maschinen- bau und Chemie sowie Konsumgüter. Produkte „Made in Germany“ genie- ßen einen sehr guten Ruf im Land und sind beliebt. IHK

Vietnam hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Reformen auf den Weg gebracht, die das Geschäfts- klima auch für ausländische Unterneh- men stark verbessert haben. So bietet das Land im Zuge des Aufholprozesses der vergangenen Jahre deutschen Unternehmen viele Chancen. Vietnam positioniert sich im Zen- trum der Weltwirtschaft und hat Frei- handelsabkommen mit 60 Ländern abgeschlossen – darunter auch mit der Europäischen Union. Zunehmende Unsicherheiten in China und günstige Rahmenbedingungen in Sachen Recht, Human Resources und Geografie machen das Land zu einem attraktiven

BERATUNGSTAG

16. FEBRUAR 2023 Vietnam-Beratungstag

TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Donnerstag, 16. Februar 2023, 09:00 bis 17:00 Uhr, individuelle Gespräche von etwa 60 Minuten, Uhrzeit nach Vereinbarung, IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim DETAILS UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungs-suche/vstdetail- antrago/5232590/30996

Sie sind bereits in Vietnam geschäftlich aktiv, wollen Ihr

Vietnam-Geschäft ausbauen oder planen einen Markteinstieg? Dann nutzen Sie die Chance, sich in einem persönlichen Gespräch über die Entwicklungsmöglichkeiten in Vietnam beraten zu lassen. Ihr Gesprächspartner ist Björn Koslows- ki, stellvertretender Geschäftsführer der AHK Vietnam in Hanoi und Leiter des dortigen Dienstleistungsbereichs. Seit 2015 begleitet er kleine und mittelständische Unternehmen in Viet- nam. Er kann Ihnen wertvolle Tipps zu Marktaufbau, Geschäftschancen und Unternehmensgründungen geben. Der Beratungstag findet in Koope - ration mit dem Kompetenzzentrum Vietnam der IHK Pfalz statt.

Gut 8 Prozent – so stark wuchs Vietnams Wirtschaft 2022. Die Diversifizierung von Lieferwegen internationaler Firmen führt hier zu einer gewaltigen Dynamik. Die- se sollten deutsche Unternehmen bei Absatz, Sourcing und Investi- tion jetzt nutzen.“ Björn Koslowski, stellvertretender Geschäftsführer und Bereichsleiter Markteintrittsberatung bei der AHK Vietnam in Hanoi

IHRE ANSPRECHPARTNERIN:

 Stella Metzger 0621 1709-134

stella.metzger@ rhein-neckar. ihk24.de

TEILNAHMEENTGELT: 60 Euro für IHK-Mitglieder 90 Euro für Nichtmitglieder

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ASIEN-PAZIFIK

Indien forciert die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das soll Prozesse verbessern und die Arzt-Patientenkom- munikation erleichtern.

INDIEN Gesundheitswesen wird rundum digital

Die Zahl an Internetnutzern in Indien steigt rasant. Die Bevölkerung ist jung und technikaffin. Angetrieben vom generel- len Digitalisierungsschub wächst auch der Bereich Digital Health derzeit stark. Indiens Regierung will entsprechende Angebote darum rasch ausbauen. Ein Instrument dafür ist die Ayushman Bharat Digital Mission. Ziel der Initiative ist es, Akteure im Gesundheitsbereich besser zu vernetzen und Prozesse zu digitalisieren. Themen wie die Auswertung von Gesund- heitsdaten, die Patientenüberwachung aus der Ferne sowie die Diagnosen mithilfe

von künstlicher Intelligenz beziehungsweise maschinellem Lernen werden immer wichti- ger. Telemedizin, Mobile Health (mHealth), Healthcare Analytics, chirurgische Roboter und die elektronische Gesundheitsverwaltung (Electronic Health Records und Electronic Medical Records) gelten als Wachstumsfelder ebenso die Biotechnologie. Vielfach geht es auch darum, die Gesund- heitsversorgung im ländlichen Raum und kleineren Städten zu verbessern. Einige Unter- nehmen bemühen sich daher darum, ihre Anwendungen möglichst einfach bedienbar zu halten. GTAI/IHK

5 MILLIARDEN US-DOLLAR soll der Digital Health Bereich in Indien in diesem Jahr laut der Internet and Mobile Association of India (IAMAI) ausmachen. Quelle: GTAI

SINGAPUR Mehrwertsteuer erhöht und ausgeweitet

GST unterlegen, sind nunmehr auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen für in Sin- gapur ansässige und nicht GST-regist- rierte Kunden erbringen (B2C), grund- sätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten: So ist die Registrierung als „Over- seas Vendor“ (ausländischer Verkäu- fer) erforderlich bei • einem globalen Jahresumsatz von mehr als 1 Million Singapur-Dollar (das entspricht rund 700.000 Euro) sowie • digitalen und nicht-digitalen Leis- tungen für in Singapur ansässige Endverbraucher von über 100.000 Singapur-Dollar pro Jahr.

Das Reverse-Charge-Verfahren fin- det gegebenenfalls Anwendung, wenn der Kunde in Singapur umsatzsteuer- registriert ist. GTAI/IHK Goods and Services Tax (Amendment) Act 2022: sso.agc.gov.sg/Acts-Supp/ 35-2022/Published/20221205? DocDate=20221205 Informationen der Steuerbehörde Inland Revenue Authority of Singa- pore (IRAS) zur GST-Änderung und -Erweiterung auf nicht-digitale B2C- Dienstleistungen (Englisch): iras.gov.sg/taxes/goods-services- tax-(gst)/gst-rate-change/gst- rate-change-for-business)

Das Steuerparadies Singapur erhöht seine „Goods and Services Tax“(GST). Zum 1. Januar 2023 ist der Standardsatz auf 8 Prozent gestiegen. Auch nicht-digitale B2C-Dienstleistungen sind seither steuerpflichtig. Es ist die erste von zwei Stufen der Umsatzsteuererhöhung. Bislang hatte der Standardsatz der singapurischen Umsatzsteuer bei 7 Prozent gelegen. Eine zweite GST-Erhöhung um ein wei- teres 1 Prozent ist ab 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung sollen insbesondere der Gesundheitsfürsorge zugutekom- men. Hatten bisher lediglich importierte digitale B2C-Dienstleistungen der

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MENA/AFRIKA

Die lokale Automobilindustrie in Marokko blickt auf rasante Wachstumsjahre zurück. Mittlerweile hat sie Südafrika als größten Fahrzeughersteller auf dem afrikani- schen Kontinent überholt – zumindest, was die Produk- tionszahlen betrifft. Laut der International Organization of Motor Vehicle Manufacturers verteidigte Marokko im Jahr 2021 erneut sein Pole-Position. Demnach verließen 403.007 fabrikneue Fahrzeuge die Werkshallen. Nach dem coronabedingten Einbruch der Produktion im Jahr 2020 beschleunigt Marokkos Automobilsektor wieder. Dabei ist die Kfz-Industrie stark exportabhängig. Als Drehscheibe zwischen Europa und Afrika ist das Land für Handelsströ- me in beide Richtungen prädestiniert. Auch bei der Elektromobilität will Marokko zu Afrikas First Mover avancieren. Das Office National de l´Électricité et de l´Eau Potable (ONEE) hat vor diesem Hintergrund einen nationalen Plan für Elektromobilität (Plan National pour la Mobilité Électrique) in Auftrag gegeben. Die Regie- rung ist gewillt, diesen Prestigesektor mit Hilfe ausländi- scher Investoren anzuschieben. Zwar dürfte es noch geraume Zeit beanspruchen, bis ein nennenswerter lokaler Markt für Elektrofahrzeuge entsteht, wenngleich prozentual betrachtet beachtliche Steigerungsraten im Hybridsegment verzeichnet werden. Bereits jetzt bestehen lukrative Geschäftschancen bei der industriellen Fertigung. Zunächst steht der Export im Vor- dergrund. Der elementare Aufbau von Ladestationen läuft. MAROKKO Elektroauto soll im Königreich durchstarten

Aufladen und Losfahren: Marokko schiebt den E-Auto-Markt im Land an und baut dafür ein Netz an Ladestationen auf

Im Sommer 2021 gab die Opel-Muttergesellschaft Stellantis bekannt, dass Opel mit der Produktion von Elektrofahrzeugen in Marokko beginnen wird. Das Modell Rocks-e des deutschen Autoherstellers soll der erste voll- elektrische Pkw sein, der in Nordafrika hergestellt wird. Auch die Produktion des Citroen Ami steht auf dem Pro- gramm. Das Fahrzeug soll in Kénitra, im Werk des Schwes- terunternehmens Peugeot, vom Fließband laufen. Neben Marokko stehen Märkte in Subsahara-Afrika im Zukunfts- visier der Branchenunternehmen. Optimistischen Plänen des Industrieministeriums zufol- ge könnten die Fertigungskapazitäten im Automobilsektor von derzeit 700.000 PKWs bis Ende 2025 mit Hilfe von Elektrofahrzeugen bis auf 1 Million PKWs steigen. Dies würde voraussetzen, dass eine neue Gigafabrik für Elektro- autobatterien im Königreich installiert wird. GTAI/IHK

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Änderungen bei der Mehrwertsteuer

registrierte Personen in bestimmten Fällen zwangsweise abzumelden. Durch die Abmeldung verliert sie allerdings nicht das Recht, Steuerabgaben einzufordern oder sie mit Verwaltungssanktionen zu belegen. Ein neuer Artikel über die Verjährung (Artikel 79bis) legt insbesondere fest: • Die Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt nicht für Fälle, in denen die Steuerverwaltung eine Prüfungsanordnung gegen die steuerpflichtige Person erlassen hat, sofern die Prüfung innerhalb von vier Jahren nach Erlass der An- ordnung abgeschlossen wird. • Reicht die steuerpflichtige Person im fünften Jahr nach Ablauf der betreffenden Steuerperiode eine Selbstanzeige ein, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. GTAI/IHK

Zum 1. Januar 2023 sind in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten (VAE) insgesamt 24 Änderungen im Mehrwertsteuersystem in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind: • Personen, die eigentlich für die Mehrwertsteuer regis- triert sind und steuerpflichtige Leistungen erbringen, können nun eine Ausnahme von der Mehrwertsteuer- Registrierung beantragen. Voraussetzung: Alle ihre Leis- tungen sind steuerfrei und sie erbringen darüber hinaus keine anderen Leistungen. • Der Zeitpunkt der Ausstellung einer Steuerrechnung beträgt nun 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Leistung. • Der Wohnsitz des Auftraggebers wird neuerdings als „Wohnsitz des (Handels-)Vertreters“ definiert. • Die emiratische Steuerverwaltung wird ermächtigt,

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VERANSTALTUNGEN Infos finden Sie auch unter: ihk.de/rhein-neckar/international/veranstaltungen

LÄNDERVERANSTALTUNGEN

24. MÄRZ 2023, WEBINAR Zolldatenbanken

2. MÄRZ 2023, LUDWIGSHAFEN Datenschutzgesetze in China Ansprechpartnerin: Stella Metzger, Tel. 0621 1709-134, stella.metzger@rhein-neckar.ihk24.de 9. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Warenzertifizierung für Kasachstan und die Eurasische Wirtschaftsunion Ansprechpartnerin: Anastasia Stykow, Tel. 0621 1709-124, anastasia.stykow@rhein-neckar.ihk24.de

1. FEBRUAR 2023, WEBINAR Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was kommt auf Lieferanten zu? Ansprechpartnerinnen: Sabrina Weigold, Tel. 0621 1709-130, sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131, gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de 2. FEBRUAR 2023, MANNHEIM UK: Dienstleistungen und UKCA Ansprechpartner: Bernhard Schuster, Tel. 0621 1709-227, bernhard.schuster@rhein-neckar.ihk24.de Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142, mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de

18. APRIL 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Organisation des Zollwesens: Was der Zollbeauftragte wissen muss

18. APRIL 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Internes Kontrollsystem für Zollprozesse

20. APRIL 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Carnet ATA/CPD

12. BIS 14. JUNI 2023, DUBLIN Irland: Geschäftsanbahnungsreise

26. APRIL 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzlieferungen

„Offshore/Onshore- Windkraftprojekte“ Ansprechpartner:

Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142, mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de

27. APRIL 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Praxis zur Alkoholbesteuerung

8. FEBRUAR 2023, MANNHEIM USA-Beratungstag Ansprechpartnerin:

19. BIS 22. SEPTEMBER 2023, DANZIG Polen: Firmengemeinschaftsstand auf der TRAKO 2023 Ansprechpartnerin: Heide Schmidt, Tel. 0621 1709-147, heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de

28. APRIL 2023, WEBINAR IHK-Erklärung

Kathrin Fausel, Tel. 0621 1709-226, kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de

4. MAI 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung 4. MAI 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht

9. FEBRUAR 2023, MOSBACH UK: Dienstleistungen und UKCA Ansprechpartner: Bernhard Schuster, Tel. 0621 1709-227, bernhard.schuster@rhein-neckar.ihk24.de Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142, mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de 10. FEBRUAR 2023, HEIDELBERG UK: Dienstleistungen und UKCA Ansprechpartner: Bernhard Schuster, Tel. 0621 1709-227, bernhard.schuster@rhein-neckar.ihk24.de Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142, mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de

EXPORTSEMINARE

Ansprechpartnerin für alle Exportseminare: Andrea Förster, Tel. 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

16. FEBRUAR 2023, WEBINAR Basiswissen Zoll

KENNEN SIE SCHON UNSEREN VERANSTALTUNGS-NEWSLETTER?

7. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Ausfuhr – Zollabwicklung leicht gemacht

Als Abonnent erhalten Sie einmal pro Woche per E-Mail einen Überblick über das aktuelle IHK-Veranstaltungs- angebot. Sie möchten zu außenwirtschaftlichen Themen up-to-date bleiben? Dann melden Sie sich jetzt an unter ihk.de/rhein-neckar/newsletter

14. FEBRUAR 2023, WEBINAR BIS-Zertifizierung Indien Ansprechpartnerin:

8. MÄRZ 2023, HYBRID-VERANSTALTUNG Warenursprung und Präferenzen

Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131, gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de

20. MÄRZ 2023, WEBINAR Schon vorbereitet? ATLAS AES 3.0 unter der Lupe

16. FEBRUAR 2023, MANNHEIM Vietnam-Beratungstag Ansprechpartnerin:

Stella Metzger, Tel. 0621 1709-134, stella.metzger@rhein-neckar.ihk24.de

21. MÄRZ 2023, WEBINAR Incoterms ® 2020

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