10 | 2026 IHK Global Business
ENTWALDUNGSVERORDNUNG Update: Was ist neu? SEITE 4
FINNLAND Hotspot für Datenzentren und KI-Fabriken SEITE 9
SÜDKOREA Technologiestärke schafft Chancen SEITE 17
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, die EU-Entwaldungsverordnung rückt näher. Nach mehreren Anpassungen und Verschie- bungen steht nun fest: Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die neuen Vorgaben für große und mittlere Unternehmen sowie bestimmte kleine Unternehmen. Für die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen folgt die Anwendung sechs Monate später. Gleichzeitig hat die EU die An- forderungen an mehreren Stellen vereinfacht und den Anwendungsbereich angepasst. Für Unternehmen heißt das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Lieferketten noch ein- mal genau unter die Lupe zu nehmen. Welche Produkte sind betroffen? Welche Informatio- nen müssen vorliegen? Und wer trägt inner- halb der Lieferkette welche Verantwortung? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Titelthema. Doch auch abseits neuer regulatorischer Anforderungen ist Bewegung in den inter- nationalen Märkten. Finnland entwickelt sich zum Hotspot für Rechenzentren und KI-In- frastruktur. Spanien und Portugal bauen ihre Bergbauaktivitäten aus und schaffen damit neue Chancen für deutsche Technologie- anbieter. Und in den USA mehren sich die Anzeichen für eine Erholung des Maschinen- markts. Auch in Polen, Indien und Korea entstehen neue Geschäftsmöglichkeiten – von IT-Dienstleistungen und Halbleitern bis hin zu Hightech-Industrien. Die Beispiele zeigen: Internationale Märkte verändern sich schnell. Wer Entwicklungen früh erkennt, kann neue Chancen nutzen und sein Auslandsgeschäft gezielt weiterentwickeln. Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre sowie viele neue Impulse für Ihr Auslands- geschäft. Herzlichst Ihr
10 Polen:
IT-Standort: Know-how schlägt Kostenvorteil
12 USA:
Trendwende auf dem Maschinenmarkt
Daniel Lauer Compliance im Auslandsgeschäft
15 Indien :
Ausbau der Chipindustrie bietet Chancen
2
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
INHALT
IHK Global Business 10 | 2026
FOLGEN SIE UNS AUF LINKEDIN!
18 Indonesien Vorversandkontrolle für Halal-Produkte geplant 18 Australien Neues Prioritätensystem für Fachkräftevisa
International
Bleiben Sie mit uns zu außenwirt- schaftlichen Themen up-to-date und tauschen Sie sich mit uns aus – schnell, aktuell und persönlich.
TITELTHEMA
linkedin.com/showcase/ihk- rhein-neckar-international
4 Entwaldungsverordnung Was ist neu?
#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar
MENA/AFRIKA
19 Marokko Neues Online-Verfahren für Mehrwertsteuer auf Digitaldienste 20 Ägypten Einfuhr von Solartechnik vereinfacht
EUROPA
8 Spanien und Portugal Bergbau vor neuem Aufschwung 9 Finnland Hotspot für Datenzentren und KI-Fabriken 10 Polen IT-Standort: Know-how schlägt Kostenvorteil We binar: Öffentliche Ausschreibungen in Polen
DIE ZAHL
ZOLL & RECHT
2,7 MILLIARDEN EURO
22 IHK Aktualisierte IHK-Vorlagen für Lieferantenerklärungen 22 Zoll Ausbleibende Ausgangvermerke über Calais Neue Funktionen im Zoll-Portal 22 Hybrid-Veranstaltung Importprozesse beschleunigen – dank eigener Bewilligungen 23 EU EU-Stahlverordnung: Neue Nachweise für Importe 23 Russland 21. Sanktionspaket der EU 23 VAE Digitales Carnet-Verfahren kommt
betrug der Exportwert für Kakao und Kakaoerzeugnisse aus Baden- Württemberg im Jahr 2025. Der Import- wert belief sich auf 1,3 Milliarden Euro. Damit war dies die wichtigste Warengrup- pe im Außenhandel der baden-württem- bergischen Ernährungswirtschaft. Der Gesamtwert der Nahrungsmittel- exporte lag bei 8,3 Milliarden Euro, der Importe bei 14,4 Milliarden Euro.
AMERIKAS
12 USA Trendwende auf dem Maschinenmarkt 13 Kanada Erleichterung bei innerbetrieblicher Entsendung 14 Chile Weg frei für Hafenausbau
QUELLE: STATISTISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG
ASIEN-PAZIFIK
O-TON DES MONATS
15 Indien Ausbau der Chipindustrie bietet Chancen Webinar: Firmengründung in Indien 16 China Änderungen im Markengesetz verabschiedet 16 Malaysia Advanced Packaging im Fokus 17 Südkorea Te chnologiestärke schafft Chancen Webinar: Vertrieb in Korea
„Wir begrüßen diesen Vorstoß.“
RUBRIKEN
21 Veranstaltungen 23 Impressum
Kanadas Premierminister Mark Carney bei seiner Rede vor dem Europäischen Parlament in Straßburg am 17. September 2026 zum Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede am Tag zuvor, Kanada zum ersten „asso- ziierten Mitglied" der Europäischen Union zu machen.
ihk.de/rhein-neckar/international
3
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
ENTWALDUNGSVERORDNUNG
Kakao fällt weiterhin unter die EUDR. Be- sonders relevant dürfte hier die Einstufung des Anbaulandes sein.
Update: Was ist neu? Der Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) rückt näher. Unternehmen sollten sich nochmals vergewissern, inwiefern sie von der Verordnung betroffen und ob sie gut vorbereitet sind. Bereits vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle über die EUDR berichtet. Seither gab es jedoch zahlreiche wichtige Entwicklungen. Wir haben die wesentlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.
erforderlichen Nachweise und Erklärungen müssen weiter- hin im EU-Informationssystem hinterlegt werden, das inzwischen jedoch technische Erleichterungen und neue Funktionen enthält. Der Stichtag für die Entwaldungsfreiheit bleibt ebenfalls unverändert: Entscheidend ist, ob auf der Erzeugungs- fläche nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Wer relevante Produk- te bezieht, muss daher weiterhin nachvollziehen können, von welchen Grundstücken oder Produktionsflächen die betreffenden Rohstoffe stammen. Neu ist jedoch die politische und rechtliche Einordnung: Die EU hat die Verordnung nicht grundsätzlich aufge- schnürt, aber gezielt vereinfacht. Die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 reduziert insbesondere die Meldepflich- ten für nachgelagerte Akteure und Kleinst- beziehungs-
Daniel Lauer, IHK Rhein-Neckar
Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR (EU Defo- restation Regulation), ist Teil des europäischen Ansatzes, den Beitrag des EU-Konsums zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Der eingeleitete Paradigmenwechsel in der Regulierung globaler Liefer- ketten bleibt bestehen und der der Kern der Verordnung unverändert: Unternehmen dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur dann in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen 1. entwaldungs- frei sein, 2. im Einklang mit den einschlägigen Rechts- vorschriften des Erzeugerlandes hergestellt worden sein und 3. von einer Sorgfaltserklärung oder, in bestimmten Fällen, einer vereinfachten Erklärung abgedeckt sein. Die
4
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
ENTWALDUNGSVERORDNUNG
für große und mittlere Marktteilneh- mer und Händler verschoben. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt grundsätzlich der 30. Juni 2027. Auch der Produktkatalog wurde überarbeitet. Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2026 einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang I angenommen. Der Rechtsakt unter- liegt noch der Prüfung durch Europäi- sches Parlament und Rat.
weise kleine Primärerzeuger. So ist eine der wichtigsten Änderungen für viele Unternehmen die neue Rolle des „nachgelagerten Marktteilnehmers“, der künftig keine eigene Sorgfalts- erklärung mehr abgeben muss. Für „Händler“ entfällt die Sorgfaltserklä- rung zudem komplett – unabhängig von der Unternehmensgröße. Außerdem wurde der Starttermin nochmals auf den 30. Dezember 2026
Update: Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse (Anhang I) Die EUDR konzentriert sich wei- terhin auf sieben Rohstoffgruppen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kau- tschuk, Soja und Holz. Entscheidend bleibt jedoch nicht allein der Rohstoff, sondern der Blick in Anhang I der Verordnung. Dort sind die relevanten Erzeugnisse anhand ihrer Zolltarif- nummern beziehungsweise KN- oder HS-Codes aufgeführt. Der Produktkatalog wurde aber überprüft und eingegrenzt. Ziel ist es, Fehlbelastungen zu reduzieren und Lücken zu schließen. Heraus- genommen werden unter anderem Rinderhäute, Felle und Leder, rund- erneuerte Reifen, Sojabohnen zur Aussaat, bestimmte vulkanisierte Kautschukwaren, Förder- und An- triebsriemen sowie Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze. Hinzukommen sollen löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rin- derzungen. Für bestimmte Drucker- zeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind zudem Erleichte- rungen beziehungsweise Ausnahmen vorgesehen. Wichtig für die Praxis: Die neu auf- genommenen Produkte sollen erst ab dem 30. Dezember 2027 den EUDR- Anforderungen unterliegen. Unter- nehmen sollten dennoch bereits jetzt prüfen, ob ihre Zolltarifnummern betroffen sind, da Produktstamm- Holzpaletten oder andere Verpackungen, die nur zum Transport von Waren dienen, fallen auch weiterhin nicht in den Anwen- dungsbereich der EUDR.
Produkte, die unter die EUDR fallen ( Anhang I der Verordnung)
Rohstoff
Beispielhafte Erzeugnisse (Beispiele)
Wichtige Änderungen seit 2025
Relevante Zolltarifnummern nach HS-Code (nicht vollständig) 0102, ex 0201, ex 0202, ex 0206, ex 4104, ex 4107, ex 1602, ex 4101
Rinder
Lebende Rinder, Fleisch (frisch, gekühlt, gefroren), Schlachtnebenerzeug- nisse, Leder
Rinderhäute, Felle und Leder sollen herausgenommen werden: gefrohrene Rinder- zungen sollen neu hinzu- kommen, jedoch erst ab 30. Dezember 2027
Kakao
Kakaobohnen, Kakao- masse, Kakaobutter, Kakaopulver, Schokolade
-
1801 - 1806
Rohkaffee, gerösteter Kaffee, entkoffeinier- ter Kaffee, Kaffee-Ex- trakte
Löslicher Kaffee beziehungs- weise Kaffee-Extrakte sollen neu einbezogen werden, jedoch erst ab 30. Dezember 2027 Bestimmte zusätzliche Palmölderivate sollen in den Anwendungsbereich aufge- nommen werden, jedoch erst ab 30. Dezember 2027 Runderneuerte Reifen, bestimmte vulkanisierte Kautschukwaren sowie Förder- und Antriebsriemen sollen herausgenommen werden
0901
Kaffee
Palmöl, Palmkernöl, Ölkuchen, Stearinsäu- re, technische Fettalkohole
1207, 1511, 1513, 2306, ex 2905, 2915, 3823
Ölpalme
Kautschuk
Naturkautschuk, Reifen (neu und rund- erneuert), Förderbän- der, Gummidichtun- gen, Kleidung
4001, ex 4005 – ex 4008, ex 4010 – ex 4013, ex 4015 – ex 4017
Soja
Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl, Ölkuchen
Sojabohnen zur Aussaat sollen herausgenommen werden
1201, 1208, 1507, 2304
Kapitel 44 + 47 + 48, ex 49, 9401, 9403, 9406
Holz
Rundholz, Schnittholz, Zellstoff, Papier, Pap- pe, Bücher, Etiketten, Möbel, Sperrholz, vor- gefertigte Gebäude
Druckerzeugnisse wurden im Zuge der Vereinfachungen aus dem Anwendungs- bereich herausgenommen; Verpackungen, gebrauchte Produkte und Abfälle wer- den klarer abgegrenzt.
5
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
ENTWALDUNGSVERORDNUNG
die betroffenen Unternehmen. Gerade hierfür hatte sich die IHK immer wieder eingesetzt. Praxisbeispiel: Ein Schokoladenher- steller, der Kakao verwendet, für den ein vorgelagerter Importeur bereits eine gültige Sorgfaltserklärung abge- geben hat, wird in diesem Fall nicht mehr selbst eine Sorgfaltserklärung einreichen müssen. Er muss aber si- cherstellen, dass die entsprechenden Referenznummern vorhanden sind und die Ware eindeutig zugeordnet werden kann. Vereinfachungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger Eine zweite wichtige Neuerung be- trifft Kleinst- und kleine Primärerzeu- ger. Darunter fallen insbesondere Er- zeuger, die relevante Produkte selbst anbauen, ernten, gewinnen oder, bei Rindern, halten und diese aus einem Land mit niedrigem Risiko in Ver- kehr bringen oder ausführen. Für sie wurde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Statt einer vollständigen Sorgfalts- erklärung kann eine vereinfachte Erklärung abgegeben werden. Diese soll grundsätzlich einmalig erfolgen und nur bei wesentlichen Änderun- gen aktualisiert werden. Außerdem können Kleinst- und kleine Primärer- zeuger unter bestimmten Vorausset- zungen statt Geodaten die postalische Adresse der Fläche oder Betriebsstät- te angeben, wenn diese eindeutig der geografischen Lage entspricht. Für die deutsche Forstwirtschaft ist das besonders relevant. Das Bundesmi- nisterium hat hierzu bereits Handrei- chungen und eine Allgemeine Verwal- tungsvorschrift (AVV) vorbereitet, die Verwaltungen bei einer rechtssicheren und praktikablen Durchführung unter- stützen soll. Die AVV richtet sich zwar nicht unmittelbar an Unternehmen, ist aber für die praktische Umsetzung durch Behörden von Bedeutung. Das EU-Informationssystem: Mehr Funktionen, aber Registrierung bleibt Pflicht Neu sind mehrere technische Er- leichterungen. Die Durchführungsver- ordnung (EU) 2026/1565 regelt unter
anderem vereinfachte Erklärungen, Gruppierungen von Sorgfaltserklä- rungen und Erklärungskennungen, Schnittstellen für automatisierte Übermittlungen per API sowie Not- fallregelungen für den Fall, dass das Informationssystem nicht verfügbar ist. Die neuen Funktionen ändern aber nichts an der Registrierungspflicht. Sie bleibt Voraussetzung für die Nutzung des Informationssystems, die Abgabe von Sorgfaltserklärun- gen und die eindeutige Zuordnung der Erklärungen zu einem Unter- nehmen. Die Sorgfaltserklärung bleibt weiterhin das digitale Ticket für den Marktzugang. Sie wird im EU-In- formationssystem eingereicht, das auf der TRACES-Plattform aufsetzt beziehungsweise als spezialisierte On- line-Anwendung betrieben wird. Länder-Benchmarking: Niedriges Risiko heißt nicht keine Pflicht Die Risikobewertung nach Her- kunftsländern bleibt ein zentrales Element der EUDR. Die Kommission stuft Länder in drei Kategorien ein: niedriges Risiko, normales bezie- hungsweise Standardrisiko und hohes Risiko. Diese Einstufung beeinflusst, ob eine vereinfachte Sorgfaltspflicht genutzt werden kann und wie intensiv Behörden kontrollieren müssen. Für Länder mit niedrigem Risiko gelten grundsätzlich vereinfachte Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen aber weiterhin Informatio- nen sammeln, die Entwaldungsfrei- heit sicherstellen und eine Erklärung abgeben, sofern sie nach ihrer Rolle dazu verpflichtet sind. Niedriges Ri- siko ist also keine Befreiung von der EUDR, sondern eine Erleichterung bei der Risikoanalyse und Risikomin- derung. Für Länder mit normalem Risiko gilt die vollständige Sorgfaltspflicht. Für Länder mit hohem Risiko gelten erhöhte Anforderungen und höhere Kontrolldichten. Nach der ersten offiziellen Einstufung wurden unter anderem Belarus, Myanmar, Nord- korea und Russland als Hochrisiko- länder genannt, während alle EU-Mit- gliedstaaten als niedriges Risiko
Bestimmte Kautschukprodukte sollen aus der EUDR herausgenommen werden.
daten und Lieferantenerklärungen rechtzeitig angepasst werden müssen. Neu: „Nachgelagerte Marktteilnehmer“ werden entlastet Im alten Rechtsstand mussten viele Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette befürchten, eigene Sorg- faltserklärungen abgeben zu müssen, obwohl vorgelagerte Akteure bereits eine Erklärung eingereicht hatten. Das war besonders für Verarbeiter, Händler und industrielle Anwender ein erheblicher Bürokratiefaktor. Mit der Änderungsverordnung wurde nun die Kategorie des „downs- tream operator“, also des „nachgela- gerten Marktteilnehmers“, eingeführt. Gemeint sind Unternehmen, die rele- vante Erzeugnisse aus bereits EUDR- abgedeckten relevanten Produkten herstellen, handeln oder weiterverar- beiten, sofern diese bereits durch eine Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung gedeckt sind. Diese Akteure müssen grundsätzlich keine eigene Sorgfaltserklärung mehr einreichen. Damit verschiebt sich die Hauptver- antwortung stärker auf den ersten Inverkehrbringer beziehungsweise den vorgelagerten Marktteilnehmer. Das ist eine spürbare Entlastung für
6
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
ENTWALDUNGSVERORDNUNG
eingestuft sind. Unternehmen sollten die Einstufung ihrer Beschaffungsländer regelmäßig prüfen, da die Liste dyna- misch überprüft werden kann. Durchsetzung in Deutschland: BLE bleibt zentrale Anlaufstelle In Deutschland ist weiterhin die Bundesanstalt für Land- wirtschaft und Ernährung (BLE), für die Durchführung der EUDR zuständig. Sie informiert Unternehmen, stellt FAQ und Hilfestellungen bereit und wird für Kontrollen nach den Vorgaben der Verordnung zuständig sein. Die Kontrollintensität richtet sich risikobasiert nach der Herkunft der Produkte. Bei niedrigem Risiko fallen die Mindestkontrollen geringer aus, bei normalem Risiko hö- her und bei hohem Risiko deutlich höher. Damit wird das Länder-Benchmarking nicht nur für die interne Sorgfalts- pflicht, sondern auch für das behördliche Kontrollrisiko relevant. Parallel arbeitet der Bund an der nationalen Durch- führung. Das BMLEH hat im August 2026 den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Entwal- dungs- und Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetz veröffentlicht. Diese Verwaltungsvorschrift richtet sich an die staatlichen Verwaltungen und soll die rechtssichere Durchführung der EUDR und des nationalen Durchfüh- rungsgesetzes unterstützen. Detaillierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema bietet zudem das FAQ der EU-Kommission auf der Seite des BLE:
Müssen Sie eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?
IMPORTIEREN, ERZEUGEN ODER EXPORTIEREN SIE EINES DER BETROF- FENEN PRODUKTE?
JA
NEIN
SIND SIE ERSTIN- VERKEHRBRINGER ODER EXPORTEUR IN DRITTSTAATEN?
SIE MÜSSEN KEINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN
JA
NEIN
SIE SIND MARKT- TEILNEHMER UND MÜSSEN EINE
VERARBEITEN SIE EINES DER BETROF- FENEN PRODUKTE WEITER? (NEUER HS-CODE)
SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN
JA
NEIN
SIE SIND NACHGELAGERTER MARKTTEILNEHMER.
SIE SIND HÄNDLER.
SIE MÜSSEN KEINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG MEHR ABGEBEN.
MIT DER VEREINFACHUNG MÜSSEN KEINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG MEHR ABGEBEN
ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/ Ihre-Fragen-unsere-Antworten/FAQ.html
Was sind Klein- oder Kleinst- unternehmen gemäß der EUDR?
Fragen zum Thema EUDR und Trade-Compliance?
Als Kleinst- oder Kleinunternehmen gilt, wenn mindestens zwei der folgenden drei Punkte am Bilanzstichtag erfüllt sind:
Die IHK Rhein-Neckar unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Compliance im Auslandsgeschäft – sei es zur Entwaldungsverordnung, CBAM oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie individuell und praxisnah.
die Bilanzsumme maximal 7.500.000 Euro beträgt
der Nettoumsatzerlös maximal 15.000.000 Euro beträgt
IHR ANSPRECHPARTNER:
Daniel Lauer
durchschnittlich während des Geschäftsjahres maximal 50 Beschäftigte zum Unternehmen gehörten
0621 1709-124 daniel.lauer@rhein-neckar. ihk24.de
7
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
EUROPA
SPANIEN UND PORTUGAL Bergbau vor neuem Aufschwung
Vor dem Hinter- grund der Energie-
plante Lithium-Mine Barroso im Norden Portugals könnte künftig rund 10 Prozent des europäischen Lithiumbedarfs decken. Nach Angaben des Projektentwicklers Savannah Resources soll die Produktion ab 2028 anlaufen. Die por- tugiesische Regierung unter- stützt das Vorhaben finanziell, zudem ist eine umfangreiche Finanzierung unter Beteiligung der deutschen KfW IPEX-Bank vorgesehen. Grundlage hierfür sind langfristige Lithium- lieferungen an die Lithium- raffinerie von AMG Lithium in Sachsen-Anhalt. Auch Spanien baut seine Position bei kritischen Roh- stoffen aus. Die Wolfram- mine El Moto in Kastilien- La Mancha hat bereits mit den Bauarbeiten begonnen. Nach ihrer Inbetriebnahme könnte sie etwa ein Viertel des euro- päischen Wolframverbrauchs decken. Fortschritte gibt es ebenfalls beim Wolframpro- jekt La Parrilla in der Region Extremadura, wo eine bereits
bestehende Mine reaktiviert werden soll. Darüber hinaus gewinnt das Nickel- und Kupferprojekt Aguablanca in Extremadura an Bedeutung. Nach Schät- zungen könnte die Mine bis zu 30 Prozent des europäischen Nickelbedarfs liefern und damit einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung der europäischen Batterie- und Automobilindustrie leisten. Milliardenmarkt für Ausrüster Für deutsche Anbieter von Bergbaumaschinen, Ausrüs- tung und Ingenieurdienstleis- tungen ergeben sich daraus in- teressante Perspektiven. Allein die von der EU ausgewählten strategischen Projekte auf der Iberischen Halbinsel repräsen- tieren ein Investitionsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro. Benötigt werden unter anderem Bergbaumaschinen, Fördertechnik, Pumpen, Kom- pressoren sowie Ausrüstung für den Untertagebetrieb. Der deutsche Maschinenbau profitiert bereits von der Ent- wicklung. Auch deutsche Spe- zialanbieter für den Bergbau beobachten ein wachsendes Marktpotenzial, wenngleich die Region im internationalen Vergleich noch hinter traditio- nellen Bergbaustandorten in Lateinamerika zurückliegt. Die zunehmende Dynamik zeigt sich auch bei konkre- ten Beschaffungsprojekten. Mehrere Betreiber prüfen derzeit Angebote deutscher Hersteller für Maschinen und technische Ausrüstung. Vor allem bei komplexen Anlagen und Spezialfahrzeugen genießt deutsche Technologie einen guten Ruf. GTAI/IHK
wende, der Elektromobilität und des Ausbaus strategischer Industrien gewinnt die Siche- rung kritischer Rohstoffe weiter an Bedeutung. Erklärtes Ziel der EU ist es, Abhängigkeiten von Importen aus Drittstaaten zu reduzieren und eigene Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe aufzubauen. Die Iberische Halbinsel ver- fügt über umfangreiche Roh- stoffvorkommen und nimmt innerhalb Europas bereits heu- te eine starke Position ein. Spa- nien zählt zu den wichtigsten europäischen Produzenten von Strontium, Tantal, Flussspat, Wolfram und Kupfer. Portugal wiederum gehört zu den füh- renden Standorten für Lithium und ist ebenfalls bedeutend bei Wolfram und Kupfer. Lithium aus Portugal, Wolfram aus Spanien Besonders im Fokus stehen mehrere Großprojekte. Die ge-
785 MILLIONEN EURO betrug der Import- wert von Bergbau- baumaschinen in Spanien im Jahr 2025.
QUELLE: GTAI
Zahlreiche Berg- bauprojekte zur Förderung von kri- tischen Rohstoffen in Spanien und Por- tugal schaffen at - traktive Geschäfts- möglichkeiten für deutsche Anbieter von Maschinen und Anlagen.
8
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
EUROPA
FINNLAND Hotspot für Datenzentren und KI-Fabriken
Finnland entwickelt sich zu einem dynamischen Markt für Rechenzentren in Nordeuropa. Investitio- nen in Milliardenhöhe schaffen Chancen weit über Servertechnik hinaus. Bis 2030 könnte Finnland zu einem wichtigen Knotenpunkt digitaler Infrastruktur im Norden Europas werden. Viele neue Anlagen sind auf Training und Betrieb künstlicher Intelligenz ausgelegt. Zusätzlichen Schub geben Cloud-Dienste und Datenhosting innerhalb der EU. Rechenleistung könnte stark steigen Die Finnish Data Center Association (FDCA) schätzte im Herbst 2025, dass die Kapazität finnischer Rechenzent- ren bis 2030 auf rund 1.200 Megawatt wachsen könnte. Grundlage sind bekannte Investitionsentscheidungen von etwa 12 Milliarden Euro. Werden weitere Absichten einbezogen, könnten bis 2035 insgesamt 3.400 Megawatt entstehen. Seitdem haben internationale Investoren wei- tere Projekte angekündigt. Die Prognose dürfte daher nach Einschätzung der FDCA nach oben korrigiert werden. Grünstrom lockt Investoren Datenzentren benötigen große Strommengen. Finnland bietet bislang ausreichend sauberen Strom zu wettbe- werbsfähigen Preisen. Dabei stammte bereits 2025 mehr als die Hälfte der Stromproduktion aus erneuerbaren Quel- len. Der frühere Industriestromsteuersatz für Rechenzentren wurde abgeschafft. Seit Juli 2026 gilt der reguläre Tarif. Um Investitionen weiter anzuziehen, diskutiert die Regie- rung befristete Rückerstattungen, etwa bei Nutzung von Abwärme. Stromverbrauch könnte sich bis 2035 verdoppeln Das starke Netz ermöglicht meist schnelle Anschlüsse. Regional entstehen aber Engpässe: Der finnische Netz- betreiber Fingrid musste 2025 in Teilen Südfinnlands den Anschluss für neue Großkunden mit mehr als 10 Megawatt Leistungsbedarf einschränken. Neue Leitungen sollen ab 2027 mehr Strom in den Süden bringen. Mit Investitionen von rund 5,2 Milliarden Euro will Fingrid das Übertragungsnetz ausbauen. Der Netzbetreiber erwartet, dass sich der Stromverbrauch Finnlands bis 2035 verdoppeln könnte. Dabei weichen bereits erste Investoren auf stromreiche Regionen aus. An der Westküste schafft Windkraft zudem bereits hohe Erzeugungskapazitäten; weitere Projekte sind genehmigt.
Mehr als Servertechnik: Neue Datenzentren für Cloud- und KI-Anwendungen machen Finnland zu einem boomenden Markt für technische Infrastruktur.
Rechenzentren benötigen mehr als IT-Hardware Ein großer Teil der Investitionen fließt in technische und bauliche Infrastruktur: Strom- und Notstromanlagen, Küh- lung, Wärmerückgewinnung, Brand- und Zutrittsschutz, Gebäudemanagement und Datenverbindungen. Chancen ergeben sich auch bei Planung, Bau, Energieoptimierung und Betriebssoftware. DC Market Insights bezifferte den finnischen Markt für Rechenzentrumsinfrastruktur 2025 auf etwa 389 Millio- nen Euro. Bis 2035 könnte er auf rund 885 Millionen Euro wachsen. Der Boom ist im finnischen Elektrogroßhandel bereits spürbar. Der Branchenverband STK meldete im 1. Halbjahr 2026 eine deutlich höhere Nachfrage nach Kabeln, Schalt- anlagen und ähnlicher Ausrüstung. Auch deutsche Anbieter profitieren. Rittal lieferte für ein neues Datenzentrum von DNA in Lahti unter anderem Serverkabinette, Klimaanlagen, Warmgangeinhausung und Türautomatisierung. Weitere deutsche Unternehmen wie Siemens oder Ziehl-Abegg sind ebenfalls im finnischen Markt erfolgreich. GTAI/IHK
9
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
AWAETUitReOl PA
POLEN IT-Standort: Know-how schlägt Kostenvorteil
Nach Angaben des Branchen- verbands ABSL wandern aus Shared-Service-Centern vor allem einfache Tätigkeiten ab. Grund sind die gestiegenen Lohnkosten in Polen. Hin- zu kommt der Druck durch künstliche Intelligenz (KI). Dienstleistungszentren setzen laut ABSL verstärkt KI-Anwen- dungen ein, was zum Teil mit Stellenstreichungen einher- geht. Betroffen sind vor allem Junior-Positionen. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach er- fahrenen IT-Fachkräften hoch. Das Jobportal Just Join IT re- gistrierte im 1. Halbjahr 2026 rund 86 Prozent mehr Stellen- anzeigen als im Vorjahreszeit- raum. Hoch im Kurs stehen Entwickler mit mehrjähriger Berufserfahrung. Nur rund 5 Prozent der Stellenanzeigen richteten sich an Berufsein- steiger. Zugleich gehört die Arbeitslosenquote in Polen weiterhin zu den niedrigsten in Europa. Im März 2026 lag sie laut Eurostat bei 3,3 Prozent. Für Unternehmen bleibt die Suche nach erfahrenen IT-Spe- zialisten damit anspruchsvoll. Der IT-Standort verändert sein Profil. Niedrige Kosten stehen nicht mehr im Vorder- grund. Gleichzeitig wächst die Zahl gut ausgebildeter Fachkräfte, internationale Aufträge nehmen zu und pol- nische Teams übernehmen anspruchsvollere Aufgaben. Für deutsche Unternehmen bleibt das Land deshalb so- wohl als Beschaffungsmarkt für IT-Dienstleistungen als auch als Standort für eigene Entwicklungsaktivitäten inte- ressant. GTAI/IHK
Mehr als Kosten: Qualifizierte Fachkräfte und technisches Know- how gewinnen für Polens IT-Standort an Bedeutung. Be- sonders erfahrene Entwickler sind gefragt.
Hochschulen bringen damit jedes Jahr mehr IT-Fachkräfte auf den Arbeitsmarkt. Viele IT-Unternehmen siedeln sich in der Nähe großer Univer- sitäten an. Laut dem Branchen- verband für Dienstleistungs- zentren ABSL arbeitet rund die Hälfte aller IT-Beschäftigten in den drei Großstädten War- schau, Krakau und Wrocław. Damit konzentriert sich ein großer Teil des Fachkräfteange- bots auf wenige Standorte. Wie polnisches Know-how in der Praxis genutzt wird, zeigen Kooperationen mit deutschen Unternehmen. Spyrosoft arbeitet seit Jahren mit Vor- werk zusammen und entwi- ckelte gemeinsam mit dessen Ingenieuren die Bedienoberflä- che des Thermomix TM7. Die IT-Tochter von dm betreibt in Wrocław einen eigenen Stand- ort. Inzwischen übernimmt die polnische Tochtergesellschaft eigenständig ganze Projekte. Polnische IT-Dienstleister entwickeln für ihre Kunden so- wohl komplette Anwendungen als auch Lösungen gemeinsam mit bestehenden Teams der Auftraggeber.
Polens IT-Branche befindet sich im Aufwind. Die Zahl der Anbieter von Programmierdienstleistungen stieg laut nationaler Statistikbe- hörde GUS zwischen 2022 und 2025 um 21 Prozent. Die Umsätze legten im gleichen Zeitraum um 47,8 Prozent zu. Internationale Projekte tragen zu dieser Entwicklung bei. Deutsche Auftraggeber bestell- ten 2025 IT-Dienstleistungen aus Polen für rund 1,8 Milliar- den Euro. Der Wert hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Dabei ist Polen im IT-Sektor längst kein klassischer Nied- riglohnstandort mehr. 2025 lag der mittlere Jahresverdienst von Softwareentwicklern bei rund 52.000 Euro und damit nur etwa ein Drittel unter dem deutschen Niveau. Dass Polens IT-Branche trotzdem wächst, hängt mit der Verfügbarkeit von Fachkräften zusammen. Laut Eurostat schlossen 2024 insgesamt 20.628 Studierende in Polen ein Bachelor- oder Masterstudium der Informatik ab. Das waren 31,7 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Die
42,8 PROZENT beträgt der Ex- portanteil an allen Umsätzen in Polens IT-Industrie.
QUELLE: GTAI
10
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
EUROPA
WEBINAR
20. OKTOBER 2026 Öffentliche Ausschreibungen in Polen
Der polnische Vergabemarkt bietet deutschen Unternehmen
Angesprochen sind sowohl Unter - nehmen, die den polnischen Markt neu erschließen möchten, als auch Betriebe mit bestehendem Polen-Geschäft, die öffentliche Aufträge künftig stärker in den Blick nehmen wollen. Besonders relevant ist das Thema für Anbieter von Waren, technischen Lösungen und Dienstleistungen etwa in Bereichen wie Bau, Krankenhaus- und Medizin - technik, Umwelt- und Abfallwirtschaft, Energieversorgung, IT oder Anlagen - bau. Das Webinar zeigt auf, wie der Weg von der Suche nach passenden Aus - schreibungen über die Angebotsvor - bereitung bis zum Vertragsabschluss aussieht. Auch Fragen zu Kosten, Ausschluss- und Ablehnungsgründen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten
werden aufgegriffen. Nutzen Sie das Webinar, um Ihre nächsten Schritte im polnischen Vergabemarkt fundiert vorzubereiten. TERMIN, UHRZEIT UND ORT:
mehr Ansatzpunkte, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Nicht jede Ausschrei - bung muss selbst gewonnen werden: Auch Kooperationen mit erfolgreichen Auftragnehmern, Zulieferleistungen oder Dienstleistungen rund um öffentliche Projekte können interessan - te Wege in den Markt sein. Gleichzeitig entscheiden in Vergabe - verfahren oft Details – von der richtigen Informationsquelle über die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bis zur voll - ständigen Angebotsmappe. Wer weiß, wo Ausschreibungen veröffentlicht werden, welche Unterlagen verlangt werden und wie Auftraggeber Angebo - te bewerten, kann Chancen gezielter prüfen und Risiken besser einschätzen.
Dienstag, 20. Oktober 2026, 10:00 bis 13:00 Uhr, online TEILNAHMEENTGELT:
120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 180 Euro pro Person für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/polen-ausschreibungen IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Ilona Jakubek 0621 1709-243 ilona.jakubek@rhein-neckar.ihk24.de
ANZEIGE
Patentrecherche leicht gemacht Praxisseminarreihe
Lernen Sie: • Grundlagen der Patentrecherche • Vertiefte Recherche und KI • Erfolgreiche Recherchestrategien • Patent- und Wettbewerberüberwachung
Informationen zur Anmeldung und den einzelnen Terminen: www.pmz-bw.de/veranstaltungen
Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg | Willi-Bleicher-Straße 19 | 70174 Stuttgart | www.pmz-bw.de | pmz@rps.bwl.de | Tel. 0711 123-2558
AMERIKAS
USA Trendwende auf dem Maschinenmarkt
im Maschinenbau teils sehr unterschiedlich. So treiben riesige Investitionen in Datencenter sowie in neue Halb- leiter- und Pharmafabriken den Bedarf an Industriema- schinen und Klimatechnik an. Auch im Öl- und Gassektor sowie im Bergbau stehen die Zeichen auf Expansion. Im Automobilsektor leiden die Unternehmen zwar unter sinkenden Absätzen. Gleichzeitig verlagern aber die Herstel- ler Teile ihrer Produktion zurück in die USA, auch wenn es sich dabei um keinen Massentrend handelt. Entsprechend wächst die Nachfrage nach Metallbearbeitungsmaschinen. US-Unternehmen sind vor allem bei Universalmaschinen gut aufgestellt. Bei Spezialmaschinen besteht hingegen eine mitunter hohe Importabhängigkeit. Im Jahr 2025 be- liefen sich die Einfuhren von Maschinen und Anlagen laut der U.S. International Trade Commission auf 313 Milliar- den US-Dollar, ein Minus von 3 Prozent zum Vorjahr. Im 1. Halbjahr 2026 legten sie aber wieder um knapp 3 Pro- zent zu. Die deutschen Lieferungen – 2025 noch mit einem Rückgang von 11 Prozent – legten mit einem Plus von gut 5 Prozent überdurchschnittlich stark zu. Insbesondere die Einfuhren von Bau- und Bergbauma- schinen stiegen zuletzt stark an und verzeichneten allein im 1. Halbjahr 2026 einen Zuwachs von 12 Prozent zum Vorjahr. Die Importe „made in Germany" legten hier sogar um 50 Prozent zu. Für den Anstieg maßgeblich war die leb- hafte Nachfrage nach Abbau-, Tunnelbohr- und Straßen- baumaschinen. Die Importe von Klimatechnik legten in den ersten sechs Monaten 2026 um knapp 6 Prozent zu und erreichten damit einen Rekordwert. Auch hier konn- ten deutsche Anbieter mit einem Zuwachs von 12,9 Pro- zent überdurchschnittlich stark punkten. GTAI/IHK
Spezialmaschinen „made in Germany“ sind begehrt: In eini- gen Sparten verzeichnen deutsche Lieferungen in die USA wieder zweistellige Wachstumsraten.
Das vergangene Jahr war für den deutschen Maschi- nenbau im US-Geschäft besonders herausfordernd. Die erratische Handelspolitik verunsicherte Produzenten und Abnehmer. Doch im Spätsommer 2026 mehrten sich die Anzeichen, dass die Talsohle durchschritten ist. Die US-Zentralbank in St. Louis ermittelte einen nomina- len Umsatzzuwachs des US-Maschinenbaus zwischen Juni 2025 und Juni 2026 um 10 Prozent. Die Auftragseingänge legten sogar um 15 Prozent zu. Sie gelten als wichtiger Frühindikator, da zwischen Bestellung und Auslieferung im Maschinenbau bis zu zwei Jahre liegen können. Trotz der allgemeinen Trendwende verläuft das Geschäft
WEBINAR
6. NOVEMBER 2026 Haftungsrisiken im USA-Geschäft
Der amerikanische Markt bietet enormes Potenzial, birgt für deutsche Unternehmen aber auch recht - liche Fallstricke. Ob Produkthaftung, Personenschäden, Arbeitsrecht, IP-Recht oder Datenschutz-Compliance: Im US-Geschäft können bereits kleine Fehler teure Klagen nach sich ziehen. In unserem Webinar zeigen wir Ihnen praxisnah, wo die größten Stolperfallen lauern und wie Sie sich wirksam schützen. Sie erfahren, wann eine US-Klage droht, wie Sie Verträge und Versicherungen optimal anpassen und welche Schritte im Ernstfall vor Geri cht entscheidend sind. Zudem besteht die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen mit unseren Experten zu besprechen. Das Webinar richtet sich an a lle Unternehmen, die bereits in den USA aktiv sind oder den Markteintritt planen.
TERMIN UND UHRZEIT: Freitag, 6. November 2026, 10:00 bis 12:30 Uhr, online TEILNAHMEENTGELT:
120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 170 Euro pro Person für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/usa-haftung IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Kathrin Fausel 0621 1709-226
kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de
12
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
AMERIKAS
KANADA Erleichterung bei innerbetrieblichen Entsendungen
Für international tätige Unter- nehmen ist der grenzüberschrei- tende Einsatz von spezialisierten Fachkräften oder Führungskräften ein entscheidender Erfolgsfaktor. Üblicherweise muss in Kanada ein Arbeitgeber, wenn er einen ausländi- schen Beschäftigten einstellen möchte, eine sogenannte Labour Market Impact Assessment (LMIA) durchführen und nachweisen, dass für die betreffende Stelle kein geeigneter kanadischer Staatsbürger oder eine Person mit dauerhaften Aufenthaltsrecht in Kanada zur Verfügung stehen. Kanada bietet jedoch im Rahmen des International Mobility Program (IMP) mit der Intra-Company Trans- feree (ICT) Work Permit eine attrak- tive Möglichkeit an, Führungskräfte und spezialisierte Fachkräfte ohne vorherige Arbeitsmarktprüfung nach Kanada zu entsenden. Gerade für Unternehmen, die bereits über eine Niederlassung in Kanada verfügen oder den Markteintritt vorbreiten, kann das Programm einen wichtigen Faktor für die Personalstrategie dar- stellen. Aber nicht jeder Mitarbeiter eines Unternehmens erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine ICT Work Permit. Das kanadische Einwan- derungsrecht beschränkt die Rege- lungen auf drei Personengruppen: Dazu zählen zunächst Führungskräfte (Executives), die für die strategische Leitung des Unternehmens oder wesentliche Geschäftsbereiche ver- antwortlich sind. Ebenfalls begüns- tigt werden leitende Manager, die Personalverantwortung tragen und über weitreichende Entscheidungsbe- fugnisse verfügen. Die dritte Gruppe bilden Mitarbeiter mit spezialisiertem Fachwissen (Specialized Knowledge Workers). Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die über unternehmens-
Erfolgsfaktor Personaltransfer: Bei der Gründung einer Tochter- gesellschaft in Kanada kann es entscheidend sein, Schüsselpersonal schnell am neuen Standort einsetzen zu können.
Arbeitsgenehmigungsantrags durch den entsprechenden Mitarbeiter muss das kanadische Unternehmen ein Stellenangebot (Offer of Emp- loyment) über das Employer Portal der kanadischen Einwanderungs- behörde einreichen. Dabei werden unter anderem Angaben zum Unter- nehmen, zur vorgesehenen Tätigkeit, zur Vergütung sowie zur Begründung der LMIA-Befreiung übermittelt. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten erhält das Unternehmen eine Referenznummer, die der Mitarbeiter seinem Antrag auf Arbeitserlaubnis beifügt. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen sowie eine nachvoll- ziehbare Darstellung der Funktion des Mitarbeiters erhöhen die Erfolgsaus- sichten deutlich. GTAI/IHK Mehr Informationen zum International Mobility Program (IMP) auf der Web- site der kanadischen Regierung: canada.ca/en/immigration-
spezifisches Know-how verfügen. Ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt nicht allein von der Stel- lenbezeichnung ab. Die kanadischen Behörden prüfen insbesondere die Aufgaben, die organisatorische Ein- bindung, die Entscheidungsbefug- nisse sowie die Vergütung. Vor allem bei Mitarbeitern mit spezialisiertem Fachwissen müssen Unternehmen nachvollziehbar darlegen, weshalb das vorhandene Fachwissen außerge- wöhnlich ist und weshalb es gerade in Kanada benötigt wird. Weiterhin ist in vielen Fällen erfor- derlich, dass der Mitarbeiter inner- halb der letzten drei Jahre mindes- tens zwölf Monate ununterbrochen in einer vergleichbaren Position für das ausländische Unternehmen tätig gewesen ist. Entscheidend ist auch die Unter- nehmensstruktur. Zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem kanadischen Unternehmen muss eine anerkannte rechtliche Verbindung bestehen. Zulässig sind insbesondere Mutter- und Tochtergesellschaften. Vor der Einreichung des eigentlichen
refugees-citizenship/services/ work-canada/hire-temporary- foreign/international-mobility- program.html
13
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
AMERIKAS
CHILE Weg frei für Hafenausbau
Niederlanden, Jan de Nul aus Belgien, das spanische Konsortium Dragados Sacyr Obras Portuarias sowie die China Harbour Engineering Company (CHEC) und das Konsortium Grupo CRCC aus China Railway Construc- tion Corporation, CRCC Harbour und Channel Engineering Bureau Group. Für deutsche Firmen dürften sich Zuliefermöglichkeiten eröff- nen, sofern einer der europäischen Kandidaten das Rennen macht. Die Hafengesellschaft San Antonio will den erst im Juli 2026 in zwei Teile gestückelten Auftrag zum Jahresende vergeben. Baustart ist für 2027 vor- gesehen. Auch sonst tut sich viel in Chiles Hafensektor. So laufen bis 2031 insgesamt zehn Konzessionen für Terminals an den wichtigen Häfen Iquique, San Antonio, San Vicente und Valparaíso aus. Vor diesem Hin- tergrund dürften zahlreichen Neuaus- schreibungen anstehen. In der Vorausschreibung befindet sich beispielsweise der Ausbau des Hafens Valparaíso Port Terminal 2. Nach zwölf Jahren Bearbeitungszeit erhielt das Projekt mit einer geschätz- ten Investition von 900 Millionen US$ im März 2026 die Umweltgeneh- migung. Unter anderem sollen ein neues Containerterminal sowie ein Pier mit einer 430 Meter langen Lie- geplatzfront die Umschlagkapazität mehr als verdoppeln. Kurzfristig ist mit einer internationalen Ausschrei- bung zu rechnen. Ziel ist die Übergabe des Projekts an den neuen Betreiber zum 31. Dezember 2028. Dann endet die derzeitige Konzession. Darüber hinaus berichtet die Presse immer wieder über weitere Vorhaben. Die lokalen Behörden versprechen sich von ihnen wichtige Impulse für ihre Region. Hierzu gehören etwa Copiaport-E in der Region Atacama im Norden und Constitución in der Region Maule im Süden. Der Hand- lungsdruck steigt, denn schon jetzt arbeiten die Häfen im Norden an der Kapazitätsgrenze. GTAI/IHK
wachsende Abhängigkeit von einem Hafen, der mehrheitlich von chine- sischen Investoren kontrolliert wird. Vor diesem Hintergrund fordern viele Verantwortliche, eigene leistungsfähi- ge Optionen zu entwickeln. Der Wettbewerbsdruck durch Chancay dürfte den Ausschlag dafür gegeben haben, dass die Erweiterung der Hafens San Antonio nach sechs- jährigem Prozess am 27. Mai 2026 die Umweltgenehmigung erhielt. Sie ist die Voraussetzung für Investitionen von knapp 4,5 Milliarden US-Dollar (US$) in Chiles wichtigsten Port. Ziel ist es, die Umschlagkapazität des Ha- fens an der Küste vor der Hauptstadt Santiago von 2 Millionen auf 6 Millio- nen TEU jährlich zu verdreifachen. In dem seit Januar 2025 laufenden internationalen Ausschreibungspro- zess für die Erweiterung des Hafens konnten sich sechs Bewerber präqua- lifizieren. Neben dem spanisch- koreanischen Konsortium Acciona- Hyundai sind dies Van Oord Dred- ging and Marine Contractors aus den
Modernisierung steht an: Die Konzessio- nen für wichtige Terminals des Hafens in Valparaíso laufen in den nächsten Jahren aus. Es ist zeitnah mit Ausschreibungen zu rechnen.
Chile verfügt über mehr als 50 Häfen entlang seiner rund
4.300 Kilometer langen Küste. Doch kein einziger kann Schiffe mit mehr als 14.000 Standardcontainern (TEU) abfertigen. Auch Lagerhallen und Logistik sind nicht mehr zeitgemäß, die Anbindung an das Hinterland ist vielerorts mangelhaft. Dies wiegt umso schwerer, da Chile rund 95 Pro- zent des Außenhandels über den Seeweg abwickelt. Mit der Eröffnung des Megahafens Chancay in Peru 2024 droht Chile weiter ins Hintertreffen zu geraten. Immer mehr chilenische Waren werden auf Feeder-Schiffen nach Chancay gebracht, bevor sie von dort in großen Ozeanfrachtern den Weg über den Pazifik nehmen. Die Folge sind höhere Logistikkosten und eine
14
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
ASIEN-PAZIFIK
INDIEN Ausbau der Chipindustrie bietet Chancen
Indien baut seine Halbleiterindustrie mit
hohem Tempo aus und schafft damit neue Geschäftsmöglich- keiten für deutsche Unterneh- men. Während das Land bislang vor allem für Chipde- sign bekannt war, entstehen nun Fabriken, Montage- und Testeinrichtungen sowie ganze Industriecluster. Mit umfangreichen Förder- programmen unterstützt die indische Regierung Investi- tionen in Halbleiterwerke, Verpackungs- und Testein- richtungen sowie in Forschung und Entwicklung. Neben nationalen Anreizen bieten Bundesstaaten zusätzliche Vergünstigungen, etwa bei Grundstücken, Investitions- kosten oder Steuern. Dadurch entstehen attraktive Rahmen- bedingungen für internationa- le Investoren. Besonders interessant für deutsche Unternehmen ist der Aufbau neuer Industriecluster.
Neuer Förderschub: Staat- liche Programme in Indien zielen darauf ab, die lokale Wertschöpfung deutlich zu erhöhen und das Land als wichtigen Standort der glo- balen Halbleiterlieferkette zu etablieren.
Im Bundesstaat Gujarat ent- wickelt sich rund um Dholera und Sanand ein Schwerpunkt der indischen Halbleiterferti- gung. Parallel entstehen wei- tere Zentren, unter anderem in Uttar Pradesh. Mit den neuen Produktionsstandorten wächst der Bedarf an Maschinen, Prozessgasen, Sensorik, Auto- matisierungslösungen und Spezialausrüstung, Bereichen, in denen deutsche Anbieter traditionell stark aufgestellt sind.
Darüber hinaus eröffnet Indien Perspektiven als zu- künftige Beschaffungsquelle für Halbleiter und elektroni- sche Komponenten. Mit dem Aufbau eines lokalen Öko- systems will das Land seine Abhängigkeit von Importen reduzieren und gleichzeitig neue Lieferketten etablieren. Internationale Technologie- konzerne investieren bereits in Entwicklungskapazitäten und stärken damit die Innovations- landschaft. GTAI/IHK
34 MILLIARDEN US$ prognostizierter Umsatz der indi- schen Halbleiter- branche bis 2030. Eine Verdopplung gegenüber 2026.
QUELLE: GTAI
WEBINAR
26. NOVEMBER 2026 Firmengründung in Indien
die Standortwahl und die Mitarbeiter - suche. Außerdem gehen unsere Referenten auf die relevanten Schritte im Prozess der Firmengründung ein und geben Ihnen praktische Tipps aus ihrer Erfahrung. TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Donnerstag, 26. November 2026, 15:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 150 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 225 Euro pro Person für Nichtmitglieder
Sie sind bereits erfolgreich mit einem Vertriebspartner in Indien tätig und denken nun über die Gründung einer eigenen Vertriebs - tochter nach? Sie sind bereits in Indien mit einer eigenen Niederlassung vertreten und machen sich Gedanken über einen weiteren Standort in Indien? In unserem Webinar erfahren Sie, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Indien in Frage kommt, um den indischen Markt erfolgreich zu bearbeiten oder Ihre bisherigen Vertriebsaktivitäten zu optimieren. Wir geben Ihnen Tipps für
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/firmengruendung- indien IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN: Gabriele Borchard 0621 1709-131 gabriele.borchard@ rhein-neckar.ihk24.de
Sabrina Weigold 0621 1709-130
sabrina.weigold@ rhein-neckar.ihk24.de
15
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
ASIEN-PAZIFIK
CHINA Änderungen im Markengesetz verabschiedet
nun allgemein ergänzt, dass kein Rechtsmissbrauch zur Schädigung nationaler Interessen, öffentlicher Interessen oder der rechtmäßigen Rechte und Interessen anderer ge- schehen darf. Zur Begriffsbestimmung der Nutzung von Marken wer- den nun ausdrücklich Nutzungen über das Internet oder andere Informationsnetzwerke aufgeführt. Des Weiteren wird die Widerspruchsfrist nur noch zwei statt drei Monate ab dem Veröffentlichungstag betragen. Die Markenverwaltung „China National Intellectual Property Administration“ (CNIPA) kann nun den Widerruf einer eingetragenen Marke auch von Amts wegen vorneh- men, wenn diese zu einem generischen Warennamen oder sie drei aufeinanderfolgende Jahre ohne triftigen Grund nicht benutzt wurde. Bislang war hierfür ein Antrag eines Dritten erforderlich. Das Markengesetz war zuletzt im Jahr 2019 überarbeitet worden. Einen erneuten Änderungsentwurf zum Marken- gesetz hatte die CNIPA im Januar 2023 bis Ende Februar 2023 zur Kommentierung veröffentlicht. GTAI/IHK Das Markengesetz in der neuen Fassung vom 26. Juni 2026 (nur auf Chinesisch):
Am 1. Januar 2027 treten die Änderungen im chinesischen Markengesetz in Kraft. Die neue Fassung umfasst nunmehr neun statt acht Kapitel und insgesamt 14 Artikel mehr als zuvor. Zu den Änderungen in der neuen Fassung des Markenge- setzes gehören folgende Punkte. Es wird Klarstellungen zu Fällen bösgläubiger Anmeldun- gen geben: Das neue Markengesetz bestimmt nun unter anderem, dass eine Marke nicht eingetragen werden darf, wenn sie offensichtlich das normale Maß für die Pro- duktion oder den Geschäftsbetrieb übertrifft. So können Anmeldungen einer großen Anzahl von Marken ohne Benutzungsabsicht künftig schon zu Beginn abgelehnt werden. Verstöße gegen diese Bestimmung haben neben Verwarnungen Bußgelder von bis zu 100.000 RMB (ent- spricht rund 12.900 Euro) zur Folge. Der im Gesetz vorgesehene maximale Schadensersatz bleibt bei 5 Millionen RMB (entspricht etwa 647.000 Euro) bestehen. Ebenso wie der mögliche Strafschadensersatz bei schwerwiegenden Umständen. Letzterer droht künftig unter bestimmten Bedingungen auch bei irreführender Markennutzung bis zur Höhe des Fünffachen des illegalen Umsatzes. Während das „Prinzip des guten Glaubens“ hinsichtlich der Markenanmeldung weiterhin festgeschrieben ist, wird
cnipa.gov.cn/art/2026/6/26/art_95_206942. HTML
MALAYSIA Advanced Packaging im Fokus
Know-how in dem Segment aufbauen. Das Land steht noch am Anfang seiner Advan- ced-Packaging-Entwicklung und bietet daher Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Die Projektpipeline in diesem Segment füllt sich langsam. Die Regierung hofft, dass meh- rere geplante Vorhaben eine Sogwirkung ent- falten und weitere Investitionen in Advanced- Packaging-Kapazitäten anstoßen. Die dafür benötigten Produktionsanlagen, Mess- und Automatisierungstechnik oder Reinraum- und Prozessluftlösungen müssen oft importiert werden. Um von der positiven Marktentwicklung zu profitieren, ist eine Präsenz in Malaysia von Vorteil. Denn die Konkurrenz schläft nicht: Chinesische Ausrüster drängen in das Advan- ced-Packaging-Segment und auch Lokalmata- dore wie der Anbieter von Fertigungstechnik Pentamaster entwickeln ihr Produktportfolio in diese Richtung weiter. GTAI/IHK
Malaysia hat sich über die letzten 40 Jahre zu einem kritischen Glied in der globalen Chipindustrie entwickelt. Rund 13 Prozent der weltweiten Auslagerung von Halbleitermontage und -prüfung (Outsourced Semiconductor Assembly and Test, OSAT) entfallen auf das südostasiatische Land. Die nächste Entwick- lungsstufe sollen unter anderem Back-End- Schritte wie „Assembly, Testing und Packaging“ (ATP) erreichen. Dabei steht vor allem das Advanced Packaging im Fokus, also Verfahren, bei denen mehrere Chips in einem gemeinsa- men Gehäuse verpackt werden. Malaysia will sich bis 2035 einen größeren Anteil am globalen Advanced-Packaging- Markt sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich Anfang 2026 fünf Unternehmen zum „Malaysia Advanced Packaging Con- sortium“ (MAPC) zusammengeschlossen. Das Konsortium soll die technologische Entwicklung vorantreiben und Produktions-
7 PROZENT am globalen Advanced-
Packaging-Markt will sich Malaysia bis 2035 sichern.
QUELLE: GTAI
16
IHK Global Business 10/2026
ihk.de/rhein-neckar
Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Page 19 Page 20 Page 21 Page 22 Page 23 Page 24Made with FlippingBook Learn more on our blog