Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2024
SWS Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich Dreieich
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2024
elektronische Kopie
Inhaltsverzeichnis
A. Prüfungsauftrag
1
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes
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C. Grundsätzliche Feststellungen
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I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
6 6
1. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebes
D. Prüfungsdurchführung
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I.
Gegenstand der Prüfung
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II.
Art und Umfang der Prüfung
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E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
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I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
9 9
2. 3.
Jahresabschluss
10 10 11 11 11
Lagebericht
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. 2.
Bewertungsgrundlagen
Zusammenfassende Beurteilung
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
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I. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
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1.
Allgemeine Feststellungen
2. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
G. Schlussbemerkungen
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Anhang
Anlage 4: Lagebericht
Anlage 5: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
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Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
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A. Prüfungsauftrag
Der Vorsitzende der Betriebskommission des
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich, Dreieich
– im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt – hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 der Gesellschaft nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Der Auftrag wurde von uns mit Auftragsbestätigungsschreiben vom 12. März 2025 unter Beifügung unserer Auftragsbedingungen angenommen. Die Zweitschrift mit Einverständniserklärung des Auf- traggebers zu unseren Auftragsbedienungen haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss des Magistrats vom 4. Dezember 2023 zugrunde, mit dem wir zum Abschlussprüfer gewählt wurden (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Der Eigenbetrieb unterliegt nach § 27 Abs. 2 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (HesEigBGes) der Prüfungspflicht gemäß §§ 316 ff. HGB.
Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.
Die Prüfungsarbeiten haben wir von August bis Oktober 2025 in unseren Büroräumen in Dreieich durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichtes.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk vom 27. September 2024 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Er wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Dezember 2024 unverändert fest- gestellt.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten „Grundsätze ordnungs- mäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU 7 (09.2022)) den nachfolgenden Bericht, dem wir den geprüften Jahresabschluss ( Anlagen 1 bis 3 ), den Lagebericht ( Anlage 4 ) beifügen.
Die Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG ist als Anlage 5 beigefügt.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingun- gen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fas- sung vom 1. Januar 2024 zugrunde.
Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an den Eigenbetrieb.
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B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testatsexemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiedergegeben wird:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Bürgerhäuser Dreieich – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezem- ber 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf- ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und ▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen- betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres- abschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ unseres Bestätigungsvermerkes wei- tergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den
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deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapi- talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent- spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtü- mern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigen- betriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberich- tes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgeset- zes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La- gebericht erbringen zu können.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
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Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbe- triebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prü- fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo- sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus
▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ▪ erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maß- nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je- doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. ▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je- weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
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lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zu- künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ▪ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er- eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 28. Oktober 2025
Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
gez.
gez.
Patrick Fischer Wirtschaftsprüfer
Stephan Schüllermann
Wirtschaftsprüfer
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C. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
1. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebes
Die Betriebsleitung hat im Lagebericht ( Anlage 4 ) die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beur- teilt und diese im Jahresabschluss ( Anlagen 1 bis 3 ), insbesondere im Anhang, zum Bilanzstichtag dargestellt. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausfüh- rungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung Stellung. Dabei gehen wir insbeson- dere auf die Annahme des Fortbestandes und die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Un- ternehmens ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unterneh- mens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ge- wonnen haben.
Folgende Aspekte der Lagebeurteilung sind hervorzuheben:
▪ Die gesteigerten Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus einer positiven Entwicklung im Bereich der Eintrittskartenerlöse. Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein leichter Anstieg (+TEUR 15) verzeichnet werden, der sowohl die regulären Veranstaltungen als auch die Ticketverkäufe für die Burgfestspiele Dreieichenhain umfasst. ▪ Der Materialaufwand verzeichnete einen Anstieg in Höhe von TEUR 190. Der Zuwachs ist hauptsächlich auf höhere Beschaffungskosten für Materialien und zusätzlicher Veranstaltungen zurückzuführen. ▪ Im Jahr 2024 haben die Bürgerhäuser Dreieich 156 (Vorjahr 138) Veranstaltungen angeboten. Das Unternehmen hat 75.339 (Vorjahr 64.154) Besucher(innen) bei Veranstaltungen und Ver- mietungen bei 4.263 (Vorjahr 3.946) Raumnutzungen verzeichnet ▪ Aus dem Jahresabschluss für 2024 ergeben sich folgende Zahlen für den Eigenbetrieb Bürger- häuser Dreieich: Das Bilanzvolumen beträgt TEUR 4.667 (Vorjahr TEUR 4.774). Für Eigenver- anstaltungen wurden TEUR 622 (Vorjahr TEUR 517) und für die Burgfestspiele TEUR 808 (Vor- jahr TEUR 775) aufgewendet. Für die Veranstaltungsreihe „Luft & Liebe“ wurden TEUR 40 (Vorjahr TEUR 34) aufgewendet. Auf der Einnahmenseite (Eintrittsgelder) finden sich TEUR 1.301 (Vorjahr: 1.259) aus Eigenveranstaltungen, hier ist auch die Veranstaltungsreihe „Luft und Liebe“ und die Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten für die Burgfestspiele mitinbe- griffen. Die Stadt Dreieich zahlt einen Zuschuss zur Abdeckung des Fehlbetrages in Höhe von TEUR 1.714 (Vorjahr TEUR 1.633). Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
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D. Prüfungsdurchführung
I. Gegenstand der Prüfung
Der Jahresabschluss von Eigenbetrieben ist gemäß § 22 HesEigBGes unter Beachtung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Unsere Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsge- setzes i. V. m. §§ 316 ff. HGB. Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir gemäß § 27 Abs. 2 HesEigBGes i. V. m. § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ( Anlagen 1 bis 3 ) und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 ( Anlage 4 ) auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzli- chen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft. Den Lagebericht haben wir daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künf- tigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes beachtet worden sind (§ 26 HesEigBGes i. V. m. § 317 Abs. 2 HGB). Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften des zweiten Teils des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen, der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Der Prüfungsauftrag wurde um nachfolgende Prüfung erweitert:
▪
Prüfung nach § 53 HGrG
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere, ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungs- auftrages. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes ist für die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab- schluss und Lagebericht sowie die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die von der Geschäftsführung vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen un- serer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schrift- lich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungs- pflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtli- che Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach
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§ 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von besonderer Be- deutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsgemäßer Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger kom- plexe Einheiten, den vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des IDW vorgelegten Stellungnahmen und Hinweisen sowie der Verordnung zur Bestimmung der Form- blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe vorgenommen. Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert wer- den kann. Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prü- fungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes des Eigenbetriebes, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfak- toren beurteilen. Die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des- sen Wirksamkeit ergänzen wir durch Prozessanalysen, die wir mit dem Ziel durchführen, deren Ein- fluss auf relevante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Fehlerrisiken sowie unser Prüfungsrisiko einschätzen zu können. Die Erkenntnisse aus der Prüfung der Prozesse und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbe- urteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungs- handlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hier- bei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet und daher unser Prüfungsurteil überwiegend auf der Basis von Stichproben getroffen.
Unser Prüfungsprogramm hat folgende Schwerpunkte umfasst:
▪ Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
▪
Verbindlichkeiten
▪
Anlagevermögen
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten (IDW PS KMU 2 (09.2022)).
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E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vor- schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen.
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Da- tenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, geordnete und zeitgerechte Er- fassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die IT-gestützte Rechnungslegung gewährleistet die hinreichende Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten und damit eine Verarbeitung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 238 HGB. Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfah- rensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die Finanzbuchhaltung erfolgt über eine eigene hauseigene EDV-Anlage des Eigenbetriebes unter Verwendung der Software DATEV-PRO (ReWe) der Firma DATEV (inklusive Debitoren- und Kredi- torenbuchhaltung). Der Eigenbetrieb verfügt über eine eigene DATEV-Lizenz.
Die Anlagenbuchhaltung des Eigenbetriebes wird ebenfalls in DATEV geführt.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung der dem Eigenbetrieb zugeordneten Mitarbeiter obliegt dem städ- tischen Personalamt.
Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und ordnungsgemäß ge- führt. Die Belegfunktion ist erfüllt.
Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des Eigenbetriebes angemessen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Die vom Eigenbetrieb verwendete Software der Firma DATEV eG wurde von der EY GmbH & Co. KG, München, geprüft. Ergebnis der Prüfung war, dass das Produkt Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für eine den Ordnungsmäßigkeitskriterien entsprechende Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses erfüllt. Die Softwarebescheinigung datiert vom 28. Februar 2023.
Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
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▪ die Ordnungsmäßigkeit der Bestandteile des Abschlusses und deren Ableitung aus der Buch- führung,
▪ die Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben,
▪ die Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften,
▪ die Beachtung aller für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebun- denen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen und
▪ die Beachtung von Regelungen der Betriebssatzung, soweit diese den Inhalt der Rechnungsle- gung betreffen,
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Jahresabschluss
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass im Jahresabschluss alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung und alle größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen sowie die Normen der Betriebssatzung beachtet sind. Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlust- rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die besonderen Gliederungsvorschriften der §§ 23 bis 24 HesEigBGes wurden gemäß den entsprechenden Form- blättern beachtet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2024 sind – ausgehend von den Zahlen der Vorjahresbilanz – ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahres- abschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Erläuterungen und Begründungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der gesetz- lichen Vertreter im Anhang gemäß § 25 Abs. 1 HesEigBGes i. V. m. § 285 Nr. 9 HGB wurde im Rah- men der Aufstellung Gebrauch gemacht.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Prüfung nach § 27 Abs. 2 HesEig- BGes i. V. m. § 317 Abs. 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt, dass er mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt (IDW PS KMU 8 (09.2022), DRS 20).
Die Angaben nach § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend.
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II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unseren Feststellungen vermittelt der Jahresabschluss – d. h. als Gesamtaussage des Jah- resabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen- betriebes (§ 264 Abs. 2 HGB). Der Eigenbetrieb hat im Anhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ange- geben. Bei unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher insbesondere auf die Sachver- halte ein, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie in ihrer Gesamt- wirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von wesentlicher Bedeutung sind (IDW PS KMU 7 (09.2022)).
1. Bewertungsgrundlagen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren einschließlich etwaiger Auswirkun- gen von Änderungen an diesen Methoden machen wir folgende Angaben: Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortfüh- rung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie werden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang ( Anlage 3 ).
2. Zusammenfassende Beurteilung
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungsvermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
I. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
1. Allgemeine Feststellungen
Gemäß § 27 Abs. 2 HesEigBGes erstreckt sich die Abschlussprüfung auch auf die Prüfung der Ord- nungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bun- desrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforder- lichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung geführt worden sind.
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Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
2. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
Als Abschlussprüfer haben wir im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh- rung nach § 53 HGrG darüber zu berichten, ob die Betriebsleitung ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet hat und ob dieses geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
Nach IDW PS 720 ist die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems rechtsformunabhängig als Be- standteil einer nach § 53 HGrG durchzuführenden Geschäftsführungsprüfung anzusehen.
Ein Risikofrüherkennungssystem i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG hat sicherzustellen, dass diejenigen Risi- ken, die den Fortbestand der Einrichtung gefährden, früh erkannt werden. Es muss deshalb geeignet sein, den Eintritt und die Erhöhung derartiger Risiken rechtzeitig anzuzeigen und den Entschei- dungsträgern mitzuteilen. Es muss ferner sicherstellen, dass eine Gesamtbetrachtung solcher Risi- ken, die im Zusammenwirken bestandsgefährdend werden können, erfolgt. Der Eigenbetrieb verfügt über ein formalisiertes systematisches Risikofrüherkennungssystem im Sinne des Fragenkataloges des IDW PS 720. Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Fragen- kreis 4 der Anlage 5 .
G. Schlussbemerkungen
Eine Verwendung des unter Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes außerhalb die- ses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weiter- gabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung ab- weichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwie- sen. Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 der Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten für weniger komplexe Einheiten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS KMU 7 (09.2022)).
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728
Seite 13
Der Prüfungsbericht wird gemäß § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet:
Dreieich, 28. Oktober 2025
Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Patrick Fischer Wirtschaftsprüfer
Stephan Schüllermann
Wirtschaftsprüfer
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728
Anlage 1
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Bilanz zum 31. Dezember 2024
A k t i v s e i t e
P a s s i v s e i t e
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
A.
Anlagevermögen
A.
Eigenkapital
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Stammkapital
1.000.000,00
1.000.000,00
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
II.
Rücklagen
Allgemeine Rücklage Gewinn-/Verlustvortrag Jahresergebnis
1.448.448,36 858.924,58
1.448.448,36 641.128,87
solchen Rechten und Werten
926,00
1.402,00
III. IV.
II.
Sachanlagen
1. Jahresverlust
-1.623.633,42 1.714.178,00
-1.414.754,29 1.632.550,00 3.307.372,94
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
2. Verlustausgleich durch die Stadt
90.544,58
1.268.381,00 367.311,00 186.467,07
1.349.059,00 422.196,00 162.732,07 12.455,50 1.946.442,57
3.397.917,52
B.
Rückstellungen
0,00
1.822.159,07
Sonstige Rückstellungen
63.447,15
67.779,04
III.
Finanzanlagen Beteiligungen
C.
Verbindlichkeiten
1,00
1,00
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
397.591,15 286.865,05
335.658,77 192.185,35
1.823.086,07
1.947.845,57
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
B.
Umlaufvermögen
davon mit einer Restlaufzeit bis zum einem Jahr EUR 286.865,05 (Vorjahr EUR 192.185,35)
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
447.266,53
675.155,20
48.844,99
36.180,59
Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 74.589,99 (Vorjahr EUR 196.558,49) davon aus Steuern EUR 18.566,37 (Vorjahr EUR 819,61) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 147.466,53 (Vorjahr EUR 354.655,20 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 299.800,00 (Vorjahr EUR 320.500,00)
2. Forderungen an die Stadt davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 217.493,81 (Vorjahr EUR 222.234,30) 3. Sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00)
238.193,81
249.281,22
116.789,20
138.271,71
4.
74.589,99
196.558,49
403.828,00 2.432.878,93 2.836.706,93
423.733,52 2.403.130,70 2.826.864,22
1.206.312,72
1.399.557,81
III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
7.884,39
0,00
4.667.677,39
4.774.709,79
4.667.677,39
4.774.709,79
Anlage 2
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich Jahresabschluss zum 31.Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024
2024
2023 EUR
EUR
EUR
1. 2.
Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge
1.797.963,50 200.540,86
1.782.476,39 204.387,82 1.986.864,21
1.998.504,36
3.
a) Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen b)
-460.699,30 -1.416.201,82
-383.131,53 -1.303.842,47 -1.686.974,00
-1.876.901,12
4.
Personalaufwand
a) b)
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung EUR 55.349,81 (Vorjahr EUR 70.588,58)
-1.004.094,81
-985.971,34
-282.695,07
-262.810,73 -1.248.782,07
-1.286.789,88
5.
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-178.524,76
-221.400,02
6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-278.397,60 -1.622.109,00
-242.086,50 -1.412.378,38
7.
davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon an verbundene Unternehmen Zinsen und ähnliche Aufwendungen
4.206,70
3.745,16
0,00
0,00
8.
-1.396,72
-1.482,32
0,00
0,00
2.809,98
2.262,84
-1.619.299,02
-1.410.115,54
9.
Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss Sonstige Steuern Jahresverlust vor städtischem Zuschuss Zuschuss der Stadt Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliches Ergebnis
0,00
0,00
10.
11. 12. 13. 14.
-4.334,40
-4.638,75
-1.623.633,42 1.714.178,00
-1.414.754,29 1.632.550,00
90.544,58
217.795,71
Anlage 3 Blatt 1
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes wurde unter Beachtung der §§ 22 ff. des Hessischen Eigenbe- triebsgesetzes (HesEigBGes) erstellt. Auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 werden gemäß § 22 HesEigBGes die Vorschriften der Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz wurde entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebes aufgestellt, wodurch es zu Abweichungen zum Handelsrecht kommt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkos- tenverfahren angewendet.
Der städtische Zuschuss zur Verlustabdeckung wurde als Verlustabdeckung in einer Verlängerung der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften ge- mäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspiegel wurden nach der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe erstellt. Diese Formblätter haben einen Stand vor BilRUG.
Der Anlagenspiegel ist nach § 25 Abs. 2 HesEigBGes nach dem entsprechenden Formblatt dargestellt. Die Angaben entsprechend § 284 Abs. 3 HGB ergänzt.
Anlage 3 Blatt 2
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
AKTIVA A. Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Rechnungs- preise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungs- dauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Die Abschreibung erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach Sammelpostenregelung abgeschrieben.
Im Wirtschaftsjahr 2024 erfolgten keine Zuschreibungen. Bauzeitzinsen wurden nicht mit den Anschaf- fungs- und Herstellungskosten aktiviert.
Die Anlagenzugänge im Berichtsjahr ergaben sich in folgenden Positionen:
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung
0
18.027,13
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
0
40.311,63 58.338,76
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligung Frankfurt Ticket RheinMain GmbH. Die Beteiligung ist unver- ändert mit Euro 1,00 bewertet.
Das Anlagevermögen gliedert sich entsprechend dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz und entwickelte sich wie folgt:
Anlage 3 Blatt 3
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich Entwicklung des Anlagevermögens in 2024
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Restbuchwerte
Kennzahlen Durchschnittlicher
Posten des Anlagevermögens
Anfangsstand Zugang Umbuchung Abgang
Endstand Anfangsstand Abschreibungen des Wirtschaftsjahres
Entnahme der angesammelten Abschreibungen auf die in Spalte 5 ausgewiesenen Abgänge
Umbuchungen Endstand
am Ende des Wirtschaftsjahres
am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Abschrei- bungssatz
Rest- buchwert
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
57.521,69
0,00
0,00
0,00
57.521,69
56.119,69
476,00
0,00
0,00
56.595,69
926,00
1.402,00 0,83% 1,61%
Gesamt I.
57.521,69
0,00
0,00
0,00
57.521,69
56.119,69
476,00
0,00
0,00
56.595,69
926,00
1.402,00 0,83% 1,61%
II. 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten Sachanlagen
7.293.769,95
0,00
0,00
0,00 7.293.769,95 5.944.710,95
80.678,00
0,00
0,00 6.025.388,95
1.268.381,00
1.349.059,00 1,11% 17,39%
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
525.518,52
0,00
0,00
0,00 525.518,52 103.322,52
54.885,00
0,00
0,00
158.207,52
367.311,00
422.196,00 10,44% 69,89%
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.973.852,55 18.027,13 48.193,63
0,00 2.040.073,31 1.811.120,48
42.485,76
0,00
0,00 1.853.606,24
186.467,07
162.732,07 2,08% 9,14%
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
12.455,50 40.311,63 -48.193,63
4.573,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12.455,50
Gesamt II.
9.805.596,52 58.338,76
0,00
4.573,50 9.859.361,78 7.859.153,95
178.048,76
0,00
0,00 8.037.202,71
1.822.159,07
1.946.442,57 1,81% 18,48%
III.
Finanzanlagen Beteiligungen
12.575,61
0,00
0,00
0,00
12.575,61
12.574,61
0,00
0,00
0,00
12.574,61
1,00
1,00 0,00% 0,01%
Gesamt III.
12.575,61
0,00
0,00
0,00
12.575,61
12.574,61
0,00
0,00
0,00
12.574,61
1,00
1,00 0,00% 0,01%
Anlagevermögen gesamt
9.875.693,82 58.338,76
0,00
4.573,50 9.929.459,08 7.927.848,25
178.524,76
0,00
0,00 8.106.373,01
1.823.086,07
1.947.845,57 1,80% 18,36%
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